„Prozess gegen Heilbronner Gewerkschaftssekretärin“ – Solidaritätskundgebung vor dem Amtsgericht Heilbronn

Ein Prozess gegen eine Heilbronner Gewerkschaftssekretärin findet am Freitag, 2. Oktober 2015, um 9.30 Uhr im Amtsgericht Heilbronn statt. Ihr wird vorgeworfen, am 8. März 2014, im Rahmen der Proteste gegen eine Kundgebung der „Jungen Nationaldemokraten“ (JN) gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.

Informationen von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Heilbronn-Neckar-Franken

Kundgebungsplatz umzingelt

Am 8. März 2014 fand auf dem Berliner Platz in Heilbronn eine Kundgebung der NPD-Jugendorganisation JN statt. Der von Polizei und Stadtverwaltung verheimlichte Aufmarsch wurde erst eine Woche vorher durch das Bündnis „Heilbronn stellt sich quer“ und die Lokalpresse öffentlich gemacht. Die Stadt hatte es sich zum Ziel gesetzt die bevorstehende Nazi-Kundgebung zu verschweigen und somit den Gegenprotest so klein wie möglich zu halten. Das Aktionsbündnis „Heilbronn stellt sich quer“ mobilisierte jedoch kurzfristig unter dem Motto „Kein Platz für Nazis!“ zu lautstarkem Protest und zivilem Ungehorsam gegen die Kundgebung der Faschisten. Obwohl die genaue Uhrzeit der Kundgebung nicht bekannt war, hatten bereits vor Eintreffen der Nazis 300 bis 400 Menschen den Platz umzingelt.

Unterstützung für die Nazis durch Polizei und Stadt

Stadt und Polizei nahmen dies allerdings nicht zum Anlass, die Kundgebung abzusagen. Stattdessen kooperierten sie bereits im Vorfeld mit den Nazis und stellten diesen sogar einen Stadtbus zur Verfügung, der sie vom Neckarsulmer Bahnhof zum Kundgebungsort in die Heilbronner Innenstadt brachte. Ohne diese aktive Unterstützung von Seiten der Stadt und der tatkräftigen Umsetzung durch die Polizei hätte die Kundgebung der 25 bis 30 größtenteils von außerhalb angereisten Nazis nicht stattfinden können.

Protesten gegen die JN angeschlossen

Gleichzeitig hatten am selben Tag bereits verschiedene Gruppen und Organisationen zu einer Kundgebung anlässlich des internationalen Frauenkampftages auf den Kiliansplatz eingeladen. Sie ließen sich den Tag von den Faschisten nicht nehmen und setzten der rechten Hetze einen eigenen Ausdruck entgegen. Im Anschluss an diese Kundgebung entschieden sich einige AntifaschistInnen dazu, sich den Protesten gegen die JN anzuschließen. Sie liefen gemeinsam in einer spontanen Demonstration vom Kiliansplatz über die Allee zum Berliner Platz.

Demos gegen Neonazis wurden verboten

Eineinhalb Jahre später wird nun der Angeklagten von Seiten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sie habe die Verantwortung für diese spontane Demonstration getragen und dadurch gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Welcher Linie diese Anklage folgt lässt sich besser erkennen, wenn man auf den Umgang von Stadt und Polizei mit Demonstrationen in Heilbronn in den letzten Jahren zurück blickt. Immer wieder wird versucht, die Demonstrationsfreiheit so eng wie möglich auszulegen. Am 1. Mai 2011 sperrten Polizei und Stadt bei einem Naziaufmarsch das gesamte Bahnhofsviertel ab und verboten Kundgebungen und Demonstrationen gegen die Aktion der Rechten.

Grundrecht der Versammlungsfreiheit

Öffentlichkeitswirksame Demonstrationen linker Kräfte oder beispielsweise der kurdischen Gemeinde scheiterten regelmäßig daran, dass Demonstrationsrouten durch die Innenstadt ohne stichhaltige Begründungen abgelehnt und die AnmelderInnen mit massiven Auflagen beschnitten wurden. Mit konsequenter politischer Arbeit konnte dieser „Heilbronner Weg“ mittlerweile aufgelockert und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zunehmend gegen die Einschränkungen durch Polizei und Stadt verteidigt werden.

Verfahren muss eingestellt werden

Leider bleiben der Stadt aktive Proteste gegen Nazis allerdings ein Dorn im Auge. Wie der bevorstehende Prozess gegen die Gewerkschaftssekretärin zeigt, sollen spontane Demonstrationen kriminalisiert werden – obwohl diese grundsätzlich vom Versammlungsrecht gedeckt werden. Für uns steht fest – das Verfahren gegen die aktive Gewerkschafterin und Antifaschistin muss eingestellt werden! Die Heilbronner Gewerkschaftssekretärin hat an diesem Tag nicht falsch gehandelt. Mit Wegschauen und Vertuschen lassen sich faschistische Umtriebe und rechte Hetze nicht bekämpfen. Dazu braucht es einen aktiven und breit angelegten Antifaschismus, der sich den Nazis in den Weg stellt.

Solidarität zeigen

Zeigt Eure Solidarität mit der Angeklagten und lasst uns gemeinsam den Prozess begleiten!: Rote Hilfe Ortsgruppe Heilbronn.

Kurzinformation: Freitag, 2. Oktober 2015, um 9 Uhr Kundgebung vor dem Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 2 bis 4)

Unterstützende Gruppen:

Jusos Heilbronn
Kreisvorstand die LINKE Heilbronn-Unterland
Kurdisches Gemeinschaftszentrum Heilbronn
Organisierte Linke Heilbronn (OL)
ver.di Jugend Heilbronn-Neckar-Franken

Unterstützende Einzelpersonen:

Richard Pitterle MdB
Arne Gailing Gewerkschaftssekretär
Ayse Boran Landtagskandidatin
Ergin Özcan Landessekretär der Alevitischen Gemeinde Baden-Württemberg
Florian Vollert Kreisrat
Jan Bleckert Gewerkschaftssekretär
Jochen Dürr Bezirksfachbereichsvorsitzender Fachbereich 3 ver.di Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken
Johannes Müllerschön Kreisrat
Jürgen Patzelt Kreisvorstand die LINKE
Kathrin Biro Gewerkschaftssekretärin
Konrad Wanner
Madeleine Glaser Gewerkschaftsekretärin
Michael Janus Gewerkschaftssekretär
Susanne Dorer Gewerkschaftssekretärin
Thomas Müssig Gewerkschaftssekretär
Volker Bohn Stadtrat

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.heilbronn.verdi.de

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