„Landratsamt Schwäbisch Hall: Wassergefährdende Stoffe hätten nicht gelagert werden dürfen“ – Fischsterben in der Jagst durch vergiftetes Löschwasser

Die Ermittlungen, wie kontaminiertes Löschwasser in der Nacht des Brandes der Lobenhausener Mühle in die Jagst gelangen konnte, gehen verschiedenen möglichen Ursachen nach. Eine mutmaßliche Ursache hängt mit dem vorhandenen und genutzten Löschwasserrückhaltebecken zusammen.

Informationen des Landratsamts Schwäbisch Hall vom 4. September 2015

Probleme mit dem Dichtkissen

Nach Eintreffen des GW-G der Feuerwehr Crailsheim wurde der Ablauf des Löschwasserrückhaltebeckens durch ein Dichtkissen um 22.45 Uhr verschlossen. Nach einem Bericht der Feuerwehr ist es gegen 0.20 Uhr in der Brandnacht für drei bis fünf Minuten zu einem Löschwasseraustritt gekommen. Der Grund, warum sich das Dichtkissen gelöst hatte, wird noch untersucht (technischer Defekt oder menschliches Versagen). Über die Menge des belasteten Löschwassers, das in die Jagst gelangte und das massenhafte Fischsterben auslöste, gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse.

Düngemittel auf dem Hof verteilt

In Bezug auf die vom Brand betroffenen Gebäude vertritt das Landratsamt die Rechtsauffassung, dass dort wassergefährdende Stoffe nicht hätten gelagert werden dürfen. Dies wird vom Betreiber bestritten. Nach Angaben des Betreibers befanden sich in zwei Silos 17, beziehungsweise 58 Tonnen Kunstdünger, insgesamt somit 75 Tonnen. Aufgrund der Brandeinwirkung haben sich zu Beginn der Löscharbeiten die Düngemittel auf dem Hof verteilt und sind so mit dem Löschwasser in Berührung gekommen. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen und die Polizei ermitteln weiterhin zu den Verantwortlichkeiten.

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