„Windkraft: Ohne Sach- und Rechtskenntnis kommentiert“ – Leserbrief von Ulrike Hölzel zu einem Kommentar im Haller Tagblatt

Einen Leserbrief hat Ulrike Hölzel aus Gaildorf zu dem Kommentar von Jochen Korte im Haller Tagblatt „Letzte Winkelzüge“ (19. Dezember 2014) geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Leserbrief von Ulrike Hölzel, Gaildorf

Rechtsunkenntnis

Unter der Überschrift „Letzte Winkelzüge“ kommentiert Jochen Korte am 19. Dezember 2014 die weitere Ablehnung der Windräder durch die Michelbacher Gemeinderäte. Die darin enthaltenen Aussagen und Wertungen von Jochen Korte lassen den sachkundigen Leser erstaunen. So schreibt Jochen Korte: „Windkraftanlagen sind privilegierte Bauvorhaben. Daran kommt keiner vorbei.“ Mit dieser Aussage suggeriert Jochen Korte, dass Windräder als privilegierte Vorhaben stets gebaut werden dürften. Dies beweist die Rechtsunkenntnis von Jochen Korte! Denn ein privilegiertes Bauvorhaben ist nach dem Baugesetzbuch dann unzulässig, wenn entgegenstehende öffentliche und private Belange überwiegen.

Woher hat er diese Kenntnis?

Jochen Korte schreibt weiter: „Tatsächlich wird die Entscheidung noch vor Weihnachten fallen.“ Woher hat er diese Kenntnis? Wieso ist dies jetzt schon sicher, obwohl das Landratsamt erst noch die Stellungnahme der Gemeinde Michelbach rechtlich zu prüfen hat? Wir erwarten eine öffentliche Antwort von Jochen Korte zu den Quellen seiner Kenntnisse!

Außerdem schreibt Jochen Korte:

„Wenn Michelbach auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung pocht und die Konzentrationszonen verringern will, dann sind das letzte Winkelzüge. … Rat und Bürgermeister müssten vielmehr ihr eigenes Verhalten hinterfragen. Wenn erst mitgetragene Beschlüsse der Verwaltungsgemeinschaft später negiert werden, dann ist das sehr merkwürdig.“ Auch dies zeigt Rechts- und Sachunkenntnis von Jochen Korte. Wenn das Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht und das Landratsamt sich darüber hinweg setzt, dann ist das kein „letzter Winkelzug“ sondern das Recht der Gemeinde, zugunsten seiner Bürger die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu fordern. Und wenn die Gemeinde Michelbach nur aufgrund falscher rechtlicher Auskünfte des vom Regierungspräsidiums die Beschlüsse der Verwaltungsgemeinschaft damals mitgetragen hat, dann ist es jetzt gleichfalls das Recht und die Pflicht der Gemeinde, im Interesse ihrer Bürger an der Umsetzung dieser rechtswidrigen Beschlüsse nicht mehr festzuhalten.

Sach- und Rechtsunkenntnis

Die einseitige Kommentierung von Jochen Korte, gestützt auf Sach- und Rechtsunkenntnis, widerspricht einem gut recherchierten Journalismus. Damit erweist er seinen Kollegen einen Bärendienst!

Artikel im Haller Tagblatt zu den geplanten Windkraftanlagen in Michelbach/Bilz:

http://www.swp.de/crailsheim/lokales/landkreis_schwaebisch_hall/Das-sind-wir-den-Buergern-schuldig-Windpark-bei-Michelbach-Gemeinde-pocht-auf-weitere-Pruefung-der-Gutachten;art5722,2959585

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