„Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Anträge bis 30. September stellen“

Das Land Baden-Württemberg hat für 2014 das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) neu ausgeschrieben. Anträge können bis zum 30. September 2013 bei der Stadt Schwäbisch Hall gestellt werden.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Arbeitsplätze sichern, leer stehende Gebäude umnutzen…

Wer im gewerblichen Bereich investiert und damit Arbeitsplätze sichert oder schafft oder wer in Ortskernlage leer stehende Gebäude zu Wohnraum umnutzt oder Wohnungen umfassend und familiengerecht modernisiert, kann eine Förderung beantragen.

1. Förderschwerpunkt „Arbeiten“

Unterstützt werden kann die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten durch bauliche Investitionen, Erweiterungen und Neuansiedlungen. Der Regelfördersatz beträgt 10 Prozent der Investitionskosten, maximal 200.000 Euro. Strukturell besonders bedeutsame Vorhaben wie zum Beispiel die Verlagerung aus Gemengelagen oder die Reaktivierung von Gewerbebrachen werden mit bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt.

2. Förderschwerpunkt „Grundversorgung“

Kleine Handwerksbetriebe und Handelsgeschäfte sowie Dorfwirtschaften können für Investitionen zur Sicherung der örtlichen Versorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent, maximal 200.000 Euro erhalten.

3. Förderschwerpunkt „Wohnen“

Die Schaffung von Wohnraum innerhalb historischer Ortslage durch Umnutzung vorhandener leer stehender Gebäude oder durch Modernisierungs-Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer und familiengerechter Wohnverhältnisse können mit einem Fördersatz von 30 Prozent, höchstens 20.000 Euro, bei Umnutzung höchstens 40.000 Euro je Wohnung unterstützt werden. Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel Fassadenverschönerungen oder Dachgeschossausbauten sowie Energiesparmaßnahmen werden nicht gefördert. Neubaumaßnahmen in Baulücken sind nachrangig und nur auf bisher schon bebauten Flächen förderfähig.

4. Kummulierungsverbot

In Teilorten mit städtebaulichen Erneuerungsgebieten werden nur gewerbliche Investitionen unterstützt. Innerhalb des Stadtsanierungsgebiets ist die Anwendung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ganz ausgeschlossen. Unterstützt werden kann aber die Verlagerung von Gewerbe aus dem Stadtsanierungsgebiet. Betroffen von dieser Ausschlussregelung ist in unserer Gemeinde der Ort Schwäbisch Hall mit dem Stadtsanierungsgebiet „Nördliche Kernstadt Froschgraben“.

5. Sonderprogramm für Unternehmen (EFRE 2014-2020)

Die ELR Sonderausschreibung „Spitze auf dem Land! – Technologieführer in Baden-Württemberg“ ersetzt die bisherige RWB-Förderung. Dieses Sonderprogramm dient der Förderung von Unternehmen mit Potential zur Technologieführerschaft und eignet sich für größere Maßnahmen ab einer Investitionssumme von einer Million Euro bei kleineren und zwei Millionen Euro bei mittleren Unternehmen.

Richtlinien und Ausschreibung für das Jahr 2014 herunterladen

Bei allen Vorhaben sollte belegt werden, dass dem Umwelt- und Klimaschutz durch den Einsatz geeigneter ökologischer Verfahren Rechnung getragen wird. Die Richtlinien für das Programm sowie die Ausschreibung für das Jahr 2014 im Volltext und die entsprechenden Antragsformulare sind unter www.rp.baden-wuerttemberg.de, Formulare, Stichwort „ELR“ beziehungsweise „EFRE 2014-2020″nachzulesen.

Informationen in Schwäbisch Hall bei:

Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Angela Jais

Telefon: 0791/751-326

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