„Bürger müssen Vorgänge kontrollieren können“ – Mehrzahl der Sitzungen des Kirchberger Gemeinderats sind nichtöffentlich, sollten aber öffentlich sein

Die Mehrzahl der Sitzungen des Kirchberger Gemeinderats sind nichtöffentlich. Das steht im Widerspruch zur Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg. Nur wenige Ausnahmen dürfen nichtöffentlich verhandelt werden.

Von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst

„Volksverbundenheit der Verwaltung“

Im Kommentar zur GemO des Kohlhammer-Verlags (4. Auflage, 18. Lieferung, Januar 2012) steht, „die Öffentlichkeit der Sitzungen ist eines der wichtigsten Mittel, das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken und zu erhalten und die Volksverbundenheit der Verwaltung zu gewährleisten. Sie gibt dem Bürger die Möglichkeit, die von ihm meist unter dem Gesichtspunkt einer Persönlichkeitsauslese in den Gemeinderat Gewählten bei ihrer Tätigkeit zu beobachten und erlaubt der Öffentlichkeit eine allgemeine Kontrolle über die wichtigsten Vorgänge in der Gemeinde.“ (…)

Öffentliche Sachdiskussion

In einem anderen Kommentar zur Gemeindeordnung steht zur nichtöffentlichen Behandlung eines Tagesordnungspunkts, „es genügt nicht die lediglich entfernte Möglichkeit, dass Sachverhalte, die eine nichtöffentliche Erörterung rechtfertigen zur Sprache kommen. (…) Eine generelle Vorberatung durch den Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung ohne Vorliegen der Kriterien des §35 Abs. 1 Satz 2, die dazu führt, dass in der öffentlichen Sitzung keine Sachdiskussion mehr stattfindet, ist mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz nicht vereinbar. (…)

Wesentlicher Verfahrensfehler

Die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes stellt einen wesentlichen Verfahrensfehler dar. Beschlüsse, die zu Unrecht in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, sind rechtswidrig und unwirksam. Eine Bestätigung dieser Beschlüsse in einer späteren öffentlichen Sitzung beseitigt diese Rechtsfolge nicht. Vielmehr sind die Verhandlungsgegenstände insgesamt in vollem Umfang in einer späteren öffentlichen Sitzung zu behandeln. (…) Nachzulesen im Kommentar von Aker, Hafner, Notheis zur Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, Boorberg-Verlag 2012, Seite 377 f..

Öffentliche Sitzung zwischen zwei nichtöffentlichen

Wenn es so klar geregelt und juristisch interpretiert ist, warum sind dann in Kirchberg/Jagst 52 Prozent der Sitzungsstunden nichtöffentlich und nur 48 Prozent öffentlich ? Warum wird die öffentliche Sitzung meist von zwei nichtöffentlichen Sitzungen in die Zange genommen ? Der Ablauf an einem normalen Sitzungsabend seit Mai 2015: Nichtöffentliche Sitzung, öffentliche Sitzung, anschließend noch einmal nichtöffentliche Sitzung.

„Mehr Mut“

Werden Punkte der öffentlichen Sitzung in der vorgeschalteten nichtöffentlichen Sitzung vorberaten ? Werden Äußerungen einzelner Stadträte während der öffentlichen Sitzung in der gleich anschließenden nichtöffentlichen Sitzung kommentiert, bewertet, kritisiert? Der Spekulation ist bei diesem Sitzungsablauf Tür und Tor geöffnet. Ich wünsche dem Kirchberger Gemeinderat den Mut, die Sitzungen wieder transparenter zu gestalten. Wenn es nichts zu verbergen gibt, spricht nichts dagegen, wieder mehr Sitzungszeiten öffentlich zu machen. Die Gemeindeordnung sieht das so vor.

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„Angeklagt – Gegen die Fluchtursachen und die reaktionäre Flüchtlingspolitik“ – Alassa Mfouapon lädt Innenminister Seehofer persönlich ein

Zum Tribunal „Angeklagt – Gegen die Fluchtursachen und die reaktionäre Flüchtlingspolitik. Für das Recht auf Flucht und für das Recht, die Welt zu verändern“, das am 8. Juni 2019, von 16.30 Uhr bis 18 Uhr, im Rahmen des Pfingstjugendtreffens in Truckenthal, Thüringen, stattfindet, hat Innenminister Seehofer eine persönliche Einladung von Alassa Mfouapon erhalten.

Von Adelheid Gruber, Freundeskreis Alassa & Friends

Sehr geehrter Herr Minister Seehofer,

als amtierender Minister des Inneren, für Bau und Heimat, zeichnen Sie maßgeblich verantwortlich für die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und die Änderungen in der Asylrechtsgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland.

Viele Klagen erfolgreich

Die gegenwärtige Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und der Europäischen Union, die über 20-fache Änderung der Asylrechts- Aufenthaltsgesetzgebung seit 2015 – nicht zuletzt Ihr Gesetzentwurf des „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ – wird in verschiedensten gesellschaftlichen Kreisen in Deutschland kontrovers diskutiert und beurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 bereits die Höhe der finanziellen Leistungen für Asylbewerber für verfassungswidrig erklärt. Gerichte haben in den ersten drei Quartalen 2018 rund ein Drittel der Entscheidungen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kassiert.

Leidvolle Erfahrungen von Geflüchteten

Wir laden Sie ein – gerade auf dem Hintergrund dieser kontroversen Diskussion – zu einer öffentlichen Veranstaltung zur Flüchtlingspolitik am Samstag, 8. Juni 2019. Die Veranstaltung wird angesichts der leidvollen Erfahrungen von Geflüchteten in Form eines Tribunals unter dem Motto stattfinden: „Angeklagt – Gegen die Fluchtursachen und die reaktionäre Flüchtlingspolitik. Für das Recht auf Flucht und für das Recht, die Welt zu verändern.“

Persönlich äußern

Selbstverständlich wollen wir Ihnen als verantwortlichem Bundesminister und Vertreter der Bundesregierung die Möglichkeit geben, sich zu den entsprechenden Kritik- und Anklagepunkten persönlich zu äußern.

Flüchtlinge kommen zu Wort

Auf der Veranstaltung werden insbesondere Flüchtlinge sowohl ihre persönlichen, zumeist lebensbedrohlichen Erfahrungen und Beweggründe ihrer Flucht schildern sowie ihre jetzige Lebenssituation in Deutschland, die durch den Ausschluss von grundlegenden demokratischen Rechten und Freiheiten geprägt ist. Auch in der Flüchtlingshilfe (ehrenamtlich) Tätige werden zu Wort kommen.

Veranstaltung in Schalkau (Thüringen)

Die Veranstaltung findet im Rahmen des 19. Internationalen Pfingstjugendtreffens am 8. Juni 2019, von 16:30 Uhr bis 18 Uhr in Thüringen auf dem Gelände der Ferien-und Freizeitanlage Thüringer Wald, im Waldgrund 1, 96582 Schalkau statt.

Bitte um Rückmeldung

Bitte geben Sie uns zeitnah eine Rückmeldung, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen werden, einen Vertreter/ eine Vertreterin schicken oder sich gegebenenfalls. schriftlich dazu äußern wollen.

Für Fragen zum konkreten Ablauf der Veranstaltung stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alassa Mfouapon, Freundeskreis Alassa & Friends

E-Mail: freundeskreis-alassa@gmx.de

Freundeskreis Alassa & Friends – openpetition.de/alassa

Online-Petition unterschreiben:

https://www.openpetition.de/petition/online/alassa-alarm-abschiebung-droht

Spendenkonto: „Solidarität International e.V.“, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Alassa“

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