„Die Städte haben die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit“ – Deutscher Städtetag über das BGH-Urteil zum Stadtblatt Crailsheim

„Die Städte haben die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit. Nur so können sie der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger nach Transparenz der Arbeit von Verwaltungen gerecht werden und den Dialog über die Politik der Städte ermöglichen“, schreibt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages in einer Stellungnahme über das  BGH-Urteil zum Crailsheimer Stadtblatt. 

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

Urteil gründlich prüfen

Dieses Anliegen stellt auch der Bundesgerichtshof nicht in Frage. Das Urteil betrifft konkret nur das kostenlose Stadtblatt der Stadt Crailsheim. Um mögliche Auswirkungen auf Publikationen anderer Städte genauer beurteilen zu können, werden wir das Urteil gründlich prüfen, wenn es im Wortlaut vorliegt.

Informationsauftrag der Kommunen

Für den Deutschen Städtetag gilt grundsätzlich: Amtsblätter mit redaktionellen Teilen sind eines von mehreren Mitteln, um den Informationsauftrag der Kommunen zu erfüllen. Uns ist bewusst, dass kommunale Berichte dabei auch Grenzen beachten müssen. Jede Stadt muss allerdings selbst entscheiden können, ob sie in Amtsblättern auch mit redaktionell aufbereiteten Texten und Fotos informiert oder sich auf die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen beschränkt.

Herausragende Bedeutung der unabhängigen Presse

Die Städte sind sich der herausragenden Bedeutung der unabhängigen Presse für die Information und Willensbildung der Menschen bewusst. Sie haben kein Interesse daran, durch eigene publizistische Tätigkeit in einen Wettbewerb mit Tageszeitungen zu treten. Diese Auffassung vertreten wir als Spitzenverband der Städte in großem Einklang mit unseren Mitgliedsstädten schon seit vielen Jahren.“

Weitere Informationen im Internet zum Deutschen Städtetag:

http://www.staedtetag.de/wirueberuns/aufgaben/index.html

   Sende Artikel als PDF   

„Deutliche Grenzziehung zwischen Staat und freier Presse“ – Deutscher Journalistenverband (DJV) begrüßt das BGH-Urteil zu Amtsblättern

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Dezember 2018 zum Verhältnis von kommunalen Amtsblättern zu Lokalzeitungen als deutliche Grenzziehung zwischen Staat und freier Presse.

Vom Deutschen Journalistenverband (DJV)

Auf Sachinformationen beschränken

Der BGH hatte zuvor entschieden, dass kommunale Publikationen dann unzulässig sind, wenn sie „eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde“ enthalten (Az.: I ZR 112/17). „Staatliche Publikationen“ müssten „eindeutig – auch hinsichtlich Illustration und Layout – als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformationen beschränken“, urteilte das Gericht. Andernfalls verstießen sie gegen die notwendige Staatsferne.

Lokalredaktionen personell aufstocken

„Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof so klar Position bezogen hat“, bewertet DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall den Richterspruch. Die Berichterstattung über aktuelle Ereignisse und das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Kommunen sei Aufgabe von Zeitungen, lokalen Sendern und Nachrichtenportalen. Die notwendige Sachinformation der Öffentlichkeit über alle Themen der Kommunalpolitik sei vom Bundesgerichtshof als originäre Aufgabe von Pressestellen bestätigt worden. Jetzt komme es darauf an, dass die Zeitungen ihre Rolle in den Gemeinden wieder stärker ausfüllten. Überall: „Ich sehe die Verleger in der Pflicht, endlich die Lokalredaktionen personell aufzustocken.“

 

Weitere Informationen im Internet über den DJV:

https://www.djv.de/en/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/klarheit-geschaffen-1.html

   Sende Artikel als PDF   

„Amtsblätter dürfen nicht wie Zeitungen berichten“ – Zeitungsverlegerverband (BDZV) begrüßt BGH-Entscheidung zum Crailsheimer Stadtblatt

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Amtsblätter nicht wie Zeitungen berichten dürfen. Für die kostenlos verteilten Blätter der Gemeinden gibt es klare Grenzen, urteilte das Gericht am 20. Dezember 2018 in Karlsruhe.

Vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

Aus verlegerischer Tätigkeit heraushalten

Kommunen dürften zwar amtliche Mitteilungen veröffentlichen und über Vorhaben der Kommune unterrichten. Eine pressemäßige Berichterstattung über das Leben der Gemeinde sei jedoch „originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates“. „Das Urteil ist ein klares Signal an die Kommunen, sich aus verlegerischer Tätigkeit herauszuhalten“, sagte dazu BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Gut 300 Tageszeitungen und mehr als 600 digitale Angebote würden die Bürger täglich mit örtlichen Informationen versorgen. „Es gilt das Gebot der Staatsfreiheit der Medien.“ Anlass war die Klage der „Südwest Presse“ (Ulm) gegen das „Stadtblatt“ aus Crailsheim. Dabei hatte die „Südwest Presse“ darauf abgestellt, dass das „Stadtblatt“ zwar über die Arbeit von Stadtverwaltung und Gemeinderat informieren dürfe, nicht jedoch über Kultur, Wirtschaft und Sport vor Ort. Dies sei Aufgabe der freien Medien. Wenn eine Kommune hier mit eigenen Presseprodukten aktiv werde, sei die institutionelle Garantie der freien Presse verletzt.

Mit dem Urteil des BGH vom 20. Dezember 2018 war die Klage der „Südwest Presse“ auch in letzter Instanz erfolgreich.

Weitere Informationen im Internet zum BDZV:

http://www.bdzv.de/der-bdzv/

   Sende Artikel als PDF   

„Angriff auf abgeordnetenwatch.de“ – FDP-Vorsitzender Wolfgang Kubicki zweifelt an Unabhängigkeit

Einen Angriff auf abgeordnetenwatch.de unternimmt Wolfgang Kubicki, der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Vizepräsident des Deutschen Bundestages.

Informationen von Gregor Hackmack, Verein abgeordnetenwatch.de

„Wer steckt dahinter, wer bezahlt die?“

Vor einigen Jahren begegnete ich Wolfgang Kubicki in der ZDF-Sendung von Maybrit Illner. Er war als Diskussionsteilnehmer geladen, ich als Experte zum Thema Nebentätigkeiten. Als ich Herrn Kubicki mit seiner Nebentätigkeit als Rechtsanwalt konfrontierte, reagierte der FDP-Politiker auf seine Weise. Ich müsse doch bitte einmal erklären: „Wer steckt dahinter, wer bezahlt die?“ Ich erklärte Herrn Kubicki und den TV-Zuschauern, dass wir uns über Förderinnen und Förderer finanzieren – damals, im Jahr 2012, waren es 1.300 Menschen.

Unabhängigkeit

Das ist die Vorgeschichte. Diese Woche hat Wolfgang Kubicki nun versucht, die Unabhängigkeit von abgeordnetenwatch.de infrage zu stellen. Er tat dies im Handelsblatt. In Bezug auf abgeordnetenwatch.de (sowie zwei anderen gemeinnützigen Organisationen) sagte er: „Es muss auch im Interesse dieser Organisationen sein, keinen Zweifel an ihrer Unabhängigkeit zu lassen.“

„Mövenpick-Steuer“

Zweifel an unserer Unabhängigkeit? Dass ausgerechnet ein namhafter Vertreter einer Partei, die große Nähe zu Konzernen und Lobbyverbänden pflegt (Stichwort „Mövenpick-Steuer“), die Unabhängigkeit einer gemeinnützigen und von Bürgerinnen und Bürgern getragenen Transparenzorganisation infrage stellt, spricht eigentlich für sich. Die Unabhängigkeit von abgeordnetenwatch.de wird gerade dadurch gewährleistet, dass viele Menschen (derzeit 6.909 Förderinnen und Förderer) mit ihren regelmäßigen Spenden unsere Arbeit ermöglichen (im Schnitt übrigens mit rund 8,50 Euro im Monat).

Stimmungsmache auch von anderen Politikern

Immer wieder machen Politiker öffentlich Stimmung gegen abgeordnetenwatch.de – der Grund dafür ist offensichtlich: Unsere Recherchen zu Nebentätigkeiten, Lobbyeinflüssen und Parteispenden sind ihnen ein Dorn im Auge.

„Aufpasserorganisation“

Ex-Wirtschaftsminister Peter Ramsauer bezeichnete uns als „unseriöse Organisation“, nachdem wir über seine stattlichen Nebeneinkünfte aus der Wirtschaft berichtet hatten. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl nannte uns wegen unseres Eintretens für ein verbindliches Lobbyregister eine „Aufpasserorganisation“, die in einer Demokratie niemand brauche. Peer Steinbrück von der SPD beschimpfte uns als „kommerziellen Haufen“, nachdem wir seine horrenden Vortragshonorare publik gemacht hatten. Nun also Wolfgang Kubicki, der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Vizepräsident des Deutschen Bundestages.

Missstände aufdecken

Wer glaubt, uns auf diese Weise einschüchtern zu können, täuscht sich. Mit ihren Angriffen erreichen die Politiker das genaue Gegenteil: Wir werden weiter recherchieren und Missstände aufdecken – auch wenn das einigen nicht passt. Die wiederholten Angriffe aus der Politik zeigen uns, wie wichtig es ist, unabhängig arbeiten zu können. Darum möchten wir Sie bitten: Sichern Sie unsere Unabhängigkeit – werden Sie Förderin/Förderer von abgeordnetenwatch.de (schon ab 5 Euro im Monat und steuerlich absetzbar).

Weitere Informationen und Kontakt:

abgeordnetenwatch.de – Weil Transparenz Vertrauen schafft

Parlamentwatch e.V., Mittelweg 12, 20148 Hamburg

Telefon: 040-317691026

E-Mail: info@abgeordnetenwatch.de

Parlamentwatch e.V. hat seinen Sitz in Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg VR 19479, vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder sind Boris Hekele und Gregor Hackmack.

Spendenkonto:

Parlamentwatch e.V., Kto.: 2011 120 000, BLZ: 430 609 67 bei der GLS Bank, IBAN: DE03 4306 0967 2011 1200 00, BIC: GENODEM1GLS
Als gemeinnütziger Verein stellt abgeordnetenwatch.de auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus.

Internet:

https://www.abgeordnetenwatch.de/

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2018-12/nach-abgeordnetenwatchde-bericht-fdp-fraktionsvize-legt-geldgeber-offen-und-wirft

   Sende Artikel als PDF