„Dritte Ausgabe der Zeitschrift FaktenCheck:HELLAS erschienen“ – Solidarität mit der Bevölkerung in Griechenland: Aufruf von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall

Am 3. Juni 2015 geht „Nr. 3“ der Anfang April 2015 gegründeten Zeitschrift „FaktenCheck:HELLAS“ (FCH) in den Vertrieb. Aktuell spitzt sich die Lage in Griechenland neu zu: Schäuble (BRD), Juncker (EU) und Lagarde (IWF) fordern von der Athener Regierung die Verschärfung eines Austeritätskurses, der vier Jahre lang grandios scheiterte.

Jochen Dürr, Schwäbisch Hall, Bundessprecher der AG betrieb & gewerkschaft in der Partei Die Linken, Mitherausgeber der Zeitschrift „FaktenCheck:HELLAS“ (FCH)

Diktat: Kapitulation oder Staatspleite

Tatsache ist: Die von den Kreditgebern geforderten Zahlungen für Juni/Juli sind für Griechenland nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzierbar. Das Diktat lautet: Kapitulation oder Staatspleite. Die brutale Politik von EU und IWF zielt in Wirklichkeit auf die gesamte EU-Bevölkerung: Millionen Menschen hoffen, dass sich der Neubeginn in Griechenland zu einem demokratischen und sozialen Aufbruch in ganz Europa entwickelt. Diese Hoffnung wollen Schäuble, Juncker & Lagarde ersticken…“

Als Mitherausgeber der Zeitschrift FaktenCheck:Hellas (FCH) möchte ich Euch auffordern, größere Stückzahlen der dritten Ausgabe zu bestellen.

Info und Themenüberblick zur dritten Ausgabe bei faktencheckhellas.org vom 29. Mai 2015:

http://faktencheckhellas.org/?p=209

Für Preise, Bestellung und Spendenmöglichkeit siehe die Webseite des Zeitungsprojekts:

http://faktencheckhellas.org/bestellen/

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„Soziale Berufe aufwerten“ – Protestpostkarten an die politisch Verantwortlichen schicken

Die kommunalen Arbeitgeber zeigen bisher keinerlei substantielle Reaktion auf die Streiks der Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst. Ihr Strategie ist wohl: Aussitzen und warten, bis sich die Öffentlichkeit gegen ver.di und die streikenden KollegInnen wendet. Das darf nicht gelingen.

Von Jochen Dürr, Vorsitzener Ver.di-Ortsverein Schwäbisch Hall

E-Card an die politisch Verantwortlichen

Auf der Homepage von Ver.di gibt es die Möglichkeit für UnterstützerInnen und Eltern beziehungsweise andere Angehörige eine „digitale Protestpostkarte, eine E-Card“ an die „politisch Verantwortlichen“ zu versenden:

https://www.soziale-berufe-aufwerten.de/unterstuetzen/e-card-senden/

Bitte schickt eine solche Karte weg und macht auf die Aktion aufmerksam! Sendet diese Information an Eure Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.

Soli-Erklärungen verschicken

Bitte auch Fotos (zum Beispiel von Eurer Betriebsgruppe oder Betriebs-/Personal-/Mitarbeiterversammlung) machen und Soli-Erklärungen verfassen und – gegebenenfalls mit Logo – an folgede E-Mail-Adresse schicken:

aufwerten-jetzt@verdi.de <mailto:aufwerten-jetzt@verdi.de>

Das wird alles auf der Kampagnenhomepage https://www.soziale-berufe-aufwerten.de/unterstuetzen/ eingestellt.

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„Griechenland: Der kalte Krieg der Märkte“ – Artikel in der Schweizer Wochenzeitung (WOZ) und weitere Informationen

„Nun da die Dinge in Griechenland auf einen „Showdown“ zusteuern und den Menschen in der BRD von den politischen Akteuren des Mainstreams und den Medien eine Troika-gefällige Version der Dinge aufgenötigt wird“, sendet Paul Michel aus Schwäbisch Hall den Link zu einem Artikel aus der Schweizer Wochenzeitung (WOZ), der eine „meiner Meinung nach ganz sachliche Darstellung der Entwicklungen der letzten Monate gibt“.

Informationen zugesandt von Paul Michel, Schwäbisch Hall

Desinformation und Hetze

Angesichts der zu erwartenden Zuspitzung der Dinge und der zu befürchtenden Eskalation der Desinformation und Hetze in der deutschen Presse sei es notwendig, auf einige Artikel hinzuweisen, die sich durch großen Informationsgehalt auszeichnen. Paul Michel denkt dabei vor allem an Niels Kadritzke, der auf den „Nachdenkseiten publiziert und zum Thema Griechenland „sicher einer der bestinformierten Menschen“ in Deutschland ist.

Link zu Texten von Niels Kadritzke auf den Nachdenkseiten:

http://www.nachdenkseiten.de/?s=Kadritzke&Submit.x=0&Submit.y=0

Link zum oben genannten Artikel in der Schweizer Wochenzeitung (WOZ):

http://www.woz.ch/1519/griechenland/der-kalte-krieg-der-maerkte

Griechenlandsolidarität

Damit Griechenlands linke Regierung überhaupt eine Chance hat, ist sie auf internationale UnterstützerInnen angewiesen. Und diese wiederum benötigen Informationen. So argumentieren die rund vierzig HerausgeberInnen der neuen Publikation «Faktencheck: Hellas», unter ihnen auch der WOZ-Autor Nikos Chilas.

Die achtseitige Zeitung wurde bisher zweimal mit jeweils einer Auflage von über 70 000 Exemplaren in Deutschland verbreitet. Die bisherigen Ausgaben finden Sie (auch zum Download) auf der Website www.faktencheckhellas.org2; sie können dort auch bestellt werden. Für eine «faire Berichterstattung über demokratische Entscheidungen in Griechenland» wirbt auch ein Appell, der weiterhin unterzeichnet werden kann:

Appell unterschreiben: www.appell-hellas.de3

Auf bisher über 10 000 Unterschriften kommt der Aufruf «Griechenland: Eine Chance für Europa», der von GewerkschafterInnen initiiert und auch von SGB-Präsident Paul Rechsteiner unterschrieben wurde: www.europa-neu-begruenden.de4

Weitere Links:

http://www.woz.ch/1506/griechenland/loehne-rauf-damit-die-wirtschaft-wieder-laeuft

http://www.faktencheckhellas.org

http://www.appell-hellas.de

http://www.europa-neu-begruenden.de 4

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„Hall arbeitet nach dem Sankt-Floriansprinzip“ – Leserbrief zur Verkleinerung von Windkraftflächen in Schwäbisch Hall

Einen Leserbrief zum Thema Windkraft in Michelbach/Bilz und Schwäbisch Hall hat Michael Schuch aus Michelbach/Bilz geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Leserbrief von Michael Schuch, Michelbach/Bilz

In der Nähe von Haller Ortsteilen nur noch in verschwindender Größe

Das Haller Tagblatt berichtet am 15. Mai 2015 unter der Überschrift „Fläche für Windräder verkleinert“ über die Verkleinerung beziehungsweise  Herausnahme von geplanten Windkraftflächen auf Haller Stadtgebiet. Erstaunt reibt sich der Leser die Augen: Die von der Stadt Schwäbisch Hall federführend betriebene Flächennutzungsplanung für die vier Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (Hall, Michelfeld, Rosengarten, Michelbach/Bilz) führt im Ergebnis dazu, dass Windkonzentrationsflächen in der Nähe von Haller Ortsteilen nur noch in verschwindender Größe ausgewiesen werden sollen.

Energie-Kommune Schwäbisch Hall?

Nimmt man alle in der Verwaltungsgemeinschaft für die Errichtung von Windkraftanlagen vorgesehenen Flächen zusammen, kommt man auf 775 Hektar. Da Schwäbisch Hall flächenmäßig an dieser Gemeinschaft mit etwas mehr als der Hälfte beteiligt ist, würde man bei gerechter Verteilung etwa 426 Hektar auf Haller Gebiet erwarten. Doch weit gefehlt! Fasst man die städtischen Anteile zusammen, ergibt sich für die „Energie-Kommune“ Schwäbisch Hall eine beschämend geringe Windkonzentrationsfläche von weit unter 150 Hektar. Davon liegen nur zirka 47 Hektar in der Nähe einer zu Hall gehörenden Ortschaft (Sittenhardt), der Rest ist Teil der K-Zone „Östlich Michelbach“ – weit entfernt vom nächst gelegenen Haller Ortsteil Hessental, aber in unmittelbarer Nähe zur Michelbacher Wohnbebauung.

52 Prozent der gesamten Planungsfläche liegt in Michelbach/Bilz

Im Ergebnis soll der kleinsten Gemeinde im Verbund, Michelbach/Bilz, nach dem Willen der planungsführenden Stadt Schwäbisch Hall eine Fläche von 400 Hektar als Windkonzentrationszone zugemutet werden. Das sind 52 Prozent der gesamten Planungsfläche. Die Stadt Schwäbisch Hall wird mit ihrer Stimmenmehrheit im gemeinsamen Ausschuss ihre Pläne gegen den Willen und zum Schaden der Gemeinde Michelbach durchsetzen. Mit der übermäßigen Ausweisung der Windkonzentrationszonen auf außerhällischem Gebiet wird wegen der gesetzlichen Ausschlusswirkung des § 35 Absatz 3 Satz 3 des Baugesetzbuches erreicht, dass mit Ausnahme bei Sittenhardt keine Windräder in der Nähe von Siedlungsgebieten der Stadt Schwäbisch Hall gebaut werden dürfen.

Haller St. Floriansprinzip

Eines scheint gewiss: St. Florian ist einer der wichtigsten Mitarbeiter innerhalb der Haller Stadtverwaltung. Er hat seinen Job wirklich gut gemacht. Und er wohnt nicht in Sittenhardt.

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„Ungeklärter Polizistenmord – Warum waren kurz vor dem Anschlag mehrere Streifenwagen auf und an der Theresienwiese in Heilbronn?“ – Kommentar des Journalisten Thomas Moser

Er ist vermutlich der Schlüssel zum gesamten NSU-Verbrechenskomplex: Mord Nummer zehn an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 auf dem Festplatz Theresienwiese in Heilbronn. Die Tat ist nicht aufgeklärt. Das Motiv ebenso wenig. An der Behauptung der Bundesanwaltschaft, die Täter seien Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewesen, und nur sie, gibt es begründete Zweifel. Spuren führen auch in die Reihen der Polizei selbst. Ihnen wird nicht nachgegangen. Mehrere Zeugen sahen in den 40 Minuten vor dem Anschlag an vier verschiedenen Stellen auf und an der Theresienwiese Streifenwagen der Polizei.

Kommentar von Thomas Moser, Freier Journalist

Zweimal auf Theresienwiese Pause gemacht

Die beiden Opfer des Anschlages, Michèle Kiesewetter und ihr Kollege Martin Arnold, verbrachten die Mittagszeit ab 12:30 Uhr im Polizeirevier in Heilbronn. Um 13:45 Uhr brachen sie mit ihrem Wagen, einem 5er BMW, zur Fortsetzung ihres Streifendienstes auf. Es soll der einzige BMW gewesen sein, der an diesem Tag in Heilbronn im Einsatz war. Das Fahrzeug gehörte der BFE-Sondereinheit in Böblingen (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) und wurde unter anderem für den Objektschutz us-amerikanischer Einrichtungen eingesetzt. Kiesewetter und Arnold steuerten die Theresienwiese an, wo sie etwa zwei Stunden zuvor, um 11:30 Uhr, bereits Pause gemacht hatten. Warum sie erneut dort hinfuhren, ist unklar. Um 13:55 Uhr kamen sie auf dem Festplatz an und parkten neben der Trafo- und Pumpstation. Um 13:58 Uhr fielen die zwei Schüsse, die Kiesewetter töteten und Arnold lebensgefährlich verletzten.

Zeitlicher Ablauf:

Ein BMW-Polizeiauto auf dem Gehweg

13:20 Uhr: Die erste protokollierte Beobachtung eines Streifenwagens vor der Tat in Tatortnähe. Der Zeuge W. ist mit seinem Auto auf dem Weg von Böckingen nach Heilbronn, überquert den Neckar und bemerkt linker Hand in Gegenrichtung am südlichen Rand der Theresienwiese auf dem Gehweg ein stehendes Polizeiauto. Als Marke erkennt er einen 5er BMW. Beamte sieht er nicht. Von einem zweiten Polizei-BMW ist bisher nirgendwo die Rede. Das Fahrzeug und seine Besatzung sind nicht identifiziert. Um wen es sich gehandelt haben könnte, ist unklar.

Polizeifahrzeug fällt auf – ein Kombi, VW oder BMW

Zwischen 13:40 und 13:45 Uhr: Der Zeuge L., 16 Jahre alt, passiert zu Fuß auf dem Weg am nördlichen Rand die Theresienwiese. Neben dem Strom- und Pumphäuschen fällt ihm ein Polizeifahrzeug auf, ein Kombi, VW oder BMW. Nach seiner Erinnerung steht es mit der Vorderseite Richtung Neckar. Ob jemand drin saß, kann er nicht sagen.

Polizeiauto an einer Böschung

13:45 Uhr: Der Zeuge K. passiert mit seinem Fahrrad dieselbe Stelle, das nördliche Ende der Theresienwiese. Er bemerkt ebenfalls einen Streifenwagen, allerdings nicht neben dem Häuschen, sondern etwas entfernt an der Böschung zum Radweg unter den Bäumen, vorwärts eingeparkt, ohne Besatzung. Also an anderer Stelle als der Zeuge L. Es könnte sich aber auch um dasselbe Auto gehandelt haben. Jedenfalls bestätigt jede Beobachtung die andere. Der oder die Streifenwagen, die die Zeugen L. und K. sahen, sind nicht identifiziert.

Fahrzeug Nummer vier, ebenfalls nicht identifiziert

Um 13:52 oder 13:53 Uhr – das ergibt die Rekonstruktion, fährt der Zeuge R. aus Richtung Bahnhof kommend an der Theresienwiese vorbei über die Theresienstraße zur Otto-Konz-Brücke. Vor der Kreuzung Theresien-/Karlsruher Straße bemerkt er in der südlichen Einfahrt zum Festplatz ein Polizeifahrzeug. Fahrzeug Nummer vier, ebenfalls nicht identifiziert. An Beamte kann sich der Zeuge nicht erinnern. Es ist die zeitlich naheste Beobachtung zur Tat: fünf oder sechs Minuten später geschieht der Mord in etwa 150 Meter Entfernung. Die Zeugin W. sieht gegen 14 Uhr an genau der Kreuzung Theresien-/Karlsruher Straße einen heraneilenden untersetzten Mann, 1.70 bis 1.75 Meter groß, 30 bis 35 Jahre alt, dessen linke Körperseite blutverschmiert ist und der in ein wartendes Auto einsteigt. Wenn er einer der Täter war, muß er an der Stelle vorbeigerannt sein, wo Polizeiauto Nummer vier kurz vorher stand.

Korrespondierende Zeugenaussagen

Es gibt weitere korrespondierende Aussagen von Zeugen, die beim Vorbeifahren auf oder an der Theresienwiese Polizeiwagen wahrgenommen haben wollen. Gegen 13:45 Uhr steht der Zeuge M. an der Ampel der Kreuzung Karlsruher- /Theresienstraße rechts neben einem Streifenwagen. Es ist ein 5er-BMW-Kombi, der Fahrer ein Polizist, einen Beifahrer erkennt der Zeuge nicht. Das Auto biegt dann nach links in die Theresienstraße ein, die an der Theresienwiese entlang führt. Möglicherweise eines der Fahrzeuge, die Zeugen auf der Theresienwiese sahen.

Es wurden nicht einmal Fragen dazu aufgeworfen

Mindestens drei, vielleicht sogar vier Polizeiautos vor dem Anschlag in unmittelbarer Tatortnähe. Selbst wenn es sich, was denkbar ist, bei allen Sichtungen um ein- und dasselbe Polizeiauto gehandelt hat, bleibt die Sache rätselhaft. Dann hätte sich ein unbekanntes Polizeiauto in der Zeit vor dem Mord um den Tatort herumbewegt und auch am späteren Anschlagsort aufgehalten. Ob vier oder ein Streifenwagen, verdächtig ist vor allem: keiner ist identifiziert. Wer sie gefahren hat, lässt sich in den Ermittlungsakten nicht erkennen. Die Ermittler sind diesen Spuren nicht nachgegangen. Sie wurden nicht systematisiert. Es wurden nicht einmal Fragen dazu aufgeworfen. Eher scheint es, als seien die Beobachtungen der Zeugen im Aktenwerk gut versteckt und vergraben worden.

Welcher Beamte hat die gefälschte Vernehmung von Patrick H. unterschrieben?

Haben die Ermittler in Heilbronn Spuren verwischt? Denn ungeklärt ist folgende Merkwürdigkeit: Am Tag vor der Tat, also am 24. April 2007, machte der Streifenbeamte Patrick H. zusammen mit seiner Kollegin Elke S., beide ebenfalls von der Bereitschaftspolizei Böblingen, auf der Theresienwiese Pause. In einer angeblichen ersten Vernehmung von H. durch die Kripo in Heilbronn im Juli 2007, soll der Beamte angegeben haben, am Tatort „noch nie Pause“ gemacht zu haben. Das bestreitet H. entschieden, als er Jahre später, im Oktober 2010, bei Nachermittlungen durch das LKA davon erfährt. Die angebliche Erstvernehmung ist ganz offensichtlich konstruiert und gefälscht. Nur von wem und warum? Um davon abzulenken, dass der Anschlag gezielt Michèle Kiesewetter galt? Denn, wenn Patrick H. und seine Kollegin am Tag vorher auf der Theresienwiese parkten, hätten gut auch sie diese „Zufallsopfer“ sein können, so wie die Bundesanwaltschaft den Überfall deutet. Haben die Täter also auf eine bestimmte Streife gewartet? Damit Kiesewetter aber als zufälliges Anschlagsziel erscheint, musste die Streife vom Vortag aus der Welt geschafft werden. Das wiederum würde bedeuten, dass es in der heilbronner Kriminalpolizei ein Wissen um diesen Zusammenhang gab. Welcher Beamte hat die gefälschte Vernehmung von Patrick H. unterschrieben? Von H.s Kollegin S. liegt keine Vernehmung vor. Die Polizistin ist nach Thüringen versetzt worden. Auch sie eine wichtige Zeugin. Und noch ein Gedanke: Sollte der zweite Beamte der Streife, Martin Arnold, „geopfert“ werden, um zu verschleiern, dass der Mord speziell und einzig Kiesewetter galt?

Warum tat fast die Hälfte ihren Dienst in Zivil?

Nicht weniger als 15 Beamte der Einheit aus Böblingen, zu der auch die Anschlagsopfer Kiesewetter und Arnold gehörten, waren am Tattag in Heilbronn. Warum so viele? Und warum tat fast die Hälfte ihren Dienst in Zivil? Gab es vielleicht Hinweise auf eine bevorstehende wie auch immer geartete Aktion? Und waren darin Beamte verwickelt?

Offensichtlich wollte Sakellariou gar keine kritischen Fragen stellen

Zwei notwendige Nachbemerkungen: Kriminaloberrat Axel Mögelin vom Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg sind diese Spuren bekannt. Er hat sie beim Ortstermin am 4. Mai 2015 in Heilbronn verschwiegen und damit den Untersuchungsausschuss und die Öffentlichkeit getäuscht. Doch auch dem Ausschuss selber waren diese Spuren bereits bekannt. Der Autor dieses Textes hat sie dem Gremium am 20. Februar 2015 vorgetragen. Die Abgeordneten waren also informiert genug, um den LKA-Vertreter nach diesen Spuren fragen zu können. Auch Ausschussmitglied Nikolaos Sakellariou, der neuerdings angibt, erst seit der Tatortbegehung am 4. Mai kundig genug zu sein, um kritische Fragen stellen zu können. Offensichtlich wollte er gar keine kritischen Fragen stellen. Was aber sucht ein Abgeordneter, der keine Fragen hat, in einem Untersuchungsausschuss?

Am 22. Mai will der Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg zwei Leiter der SoKo Parkplatz, die im Kiesewetter-Mord ermittelte, und den verantwortlichen Staatsanwalt von Heilbronn vernehmen.

Weiterer Termin des Untersuchungsausschusses am Freitag, 22. Mai 2015, ab 9.30 Uhr, in Stuttgart:

Untersuchungsausschuss „Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M. K.“

Freitag, 22. Mai 2015, 9:30 Uhr: Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart, Großer Sitzungssaal, Raum 302 (3. OG)

Teil I – öffentlich

Beweisaufnahme: Vernehmung von Zeugen (vgl. beigefügte Zeugenliste)

Teil II – nicht öffentlich

Weiteres Verfahren

Teil III – öffentlich

Beweisaufnahme: Vernehmung von Zeugen (vgl. beigefügte Zeugenliste)

Teil IV – nicht öffentlich

Beratung zu Ziff. A.I.17., 2.Hs. des Untersuchungsauftrags

Verschiedenes

Wolfgang Drexler

15. LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG: Untersuchungsausschuss „Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M. K.“

ZEUGENLISTE

für die 19. Sitzung am Freitag, 22. Mai 2015, 9:30 Uhr

Lfd. Nr., Uhrzeit, Name, Funktion

Untersuchungsauftrag 1 Teil I der Sitzung, KOR F. H., Hochschule für Polizei BW

Buchstabe A.I des Untersuchungsauftrags 2 im Anschluss KOR A. M., Landeskriminalamt BW

Buchstabe A.I des Untersuchungsauftrags 3, Teil III der Sitzung, EStA C. M., Staatsanwaltschaft Heilbronn

Buchstabe A.I des Untersuchungsauftrags

Der Zeugenplan für die UA-Sitzung am 22. Mai 2015:

F.H. = Frank Huber, erster Leiter der SoKo Parkplatz, Kripo Heilbronn
A.M. = Axel Mögelin, letzter Leiter der SoKo Parkplatz, Landeskriminalamt Baden-Württemberg
C.M. = Christoph Meyer-Manoras, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Heilbronn

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„Land Baden-Württemberg braucht einen NSU-Untersuchungsausschuss der lückenlos aufklärt“ – Kritik am Ausschussmitglied Sakellariou (SPD) – Zwei Offene Briefe

Das „Freiburger Bündnis gegen Rassismus und Diskriminierung“ und die Initiative NSU-Aufklärung (INA) haben jeweils einen Offenen Brief an die Landesregierung, den Landtag Baden-Württemberg  und die Mitglieder des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“ geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht beide Texte in voller Länge.

Offene Briefe des „Freiburger Bündnis Gegen Rassismus und Diskriminierung“ und Initiative NSU-Aufklärung (INA)

Offener Brief I:

Mahnmal, Solingen-Brandanschlag, 1993, Freiburger Bündnis Gegen Rassismus und Diskriminierung, c/o DGB Stadtverband Freiburg, Hebelstraße 10, 79104 Freiburg

An
Herrn Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg
Herrn Dr. Nils Schmidt, stellvertretender Ministerpräsident
Herrn Wilfried Klenk, Präsident des Landtags Baden-Württemberg
Frau Brigitte Lösch, stellvertretender Präsidentin des Landtags
Herrn Wolfgang Drexler, stellvertretender Präsident des Landtags und
Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“
die Landtagsfraktionen
die Mitglieder des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“

Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 3
D-70173 Stuttgart

Freiburg, 13. Mai 2015 / Offener Brief

Das Land braucht einen NSU-Untersuchungsausschuss der lückenlos aufklärt!

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Die letzten drei Sitzungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) haben unsere Hoffnung auf eine lückenlose Aufklärung der NSU-Verbrechen in Baden-Württemberg erheblich erschüttert.

Zweifel an ihrer Unvoreingenommenheit

Bereits im Vorfeld der Arbeitsaufnahme des PUAs war zu erkennen, dass sich einige PUA-Mitglieder darum bemühten, die im Zusammenhang mit den NSU-Ermittlungen in der Kritik stehenden Behörden und das Vorgehen des Innenministeriums in Schutz zu nehmen. Sie wurden Mitglieder der Enquetekommission und des PUA, obwohl sie beide Einrichtungen für nicht erforderlich hielten (Südwest Presse 13.02.15). Ihr bisheriges Auftreten im PUA erlaubt Zweifel an ihrer Unvoreingenommenheit bei der Aufklärung der Verbrechen (siehe z.B. Stuttgarter Nachrichten, 23.04.15): Zeugenaussagen, die in das Konzept ‚alles bereits geklärt, alles wurde richtig gemacht‘ passen, werden trotz Widersprüchen nicht hinterfragt, während Zeugenaussagen, die Zweifel an der bisherigen Darstellung des Innenministeriums nahelegen, als nicht glaubwürdig abgetan werden.

Abgelehnt, die entscheidenden Akten beizuziehen

Das mangelnde Interesse einiger Parteien des Landtags an der Aufklärung der NSU-Debatte in BW wird von Herrn Prof. Hako Funke, der als Experte und sachverständige Person mit dem PUA zusammenarbeitet, wie folgt beschrieben: „Der Untersuchungsausschuss des Landtags hat es mit den Stimmen der CDU, der FDP und der SPD abgelehnt, die entscheidenden Akten über die Aktionsgruppe Heilbronn beizuziehen!“ Er ist enttäuscht darüber, dass die Mehrheit des PUA sich weigert zur Kenntnis zu nehmen, was sie wissen müsste, um relevante Sachverhalte aufzuklären. Der PUA ließe „die bisherige Linie der Verdeckung und Vertuschung durch das Innenministerium damit zu, ja unterstützt sie“ (https://hajofunke.wordpress.com/).

Unterlagen über die „Aktionsgruppe Heilbronn“ einfordern

Wir sind der Meinung, dass Mitglieder des PUA, die seine Einrichtung für unnötig hielten und nun offensichtlich nur die zu hinterfragenden Positionen der „Ermittlungsgruppe“ bestätigen wollen, ausgetauscht werden sollten. Wir fordern den PUA ausdrücklich zu einer Ergebnis-offenen Arbeitsweise auf und alle Dokumente einzufordern, die für eine lückenlose Aufklärung sachdienlich sein können, insbesondere die Unterlagen über die „Aktionsgruppe Heilbronn“.

Lückenlose Aufklärung der Verbrechen fördern

Das Freiburger Bündnis gegen Rassismus und Diskriminierung wies bereits seit 2013 in mehreren Schreiben und Offenen Briefen immer wieder auf Unstimmigkeiten bei der offiziellen Darstellung über die NSU-Verbrechen hin, die nun glücklicherweise endlich in die Berichterstattung der Presse Eingang finden. Wir werden zusammen mit anderen Organisationen zur Information der Öffentlichkeit eine Veranstaltung mit Herrn Prof. Hajo Funke und sachkundigen Autoren vorbereiten, über die rechtzeitig informiert werden wird. Wir wollen damit auch über die Arbeit des PUA informieren mit dem Ziel, die lückenlose Aufklärung der Verbrechen zu befördern. Wir werden uns bemühen, auch einen Vertreter des PUA zur Teilnahme an der Veranstaltung zu gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Metin Erd, gez. Dr.Bernd Wagner

(für das Freiburger Bündnis gegen Rassismus und Diskriminierung)

Weitere Informationen und Kontakt:

E-Mail: FrBgRaDi@web.de

www.freiburger-buendnis-gegen-rassismus.de

facebook.com/Freiburger-Bündnis-Gegen-Rassismus

Offener Brief II:

INA Initiative NSU-Aufklärung • c/o Die Anstifter, Werastraße 10, 70182 Stuttgart

An
Herrn Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg
Herrn Dr. Nils Schmidt, stellvertretender Ministerpräsident
Herrn Wilfried Klenk, Präsident des Landtags
Frau Brigitte Lösch, stellvertretende Präsidentin des Landtags
Herrn Wolfgang Drexler, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“
die Landtagsfraktionen
die Mitglieder des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSZ BW“
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

Stuttgart, 18. Mai 2015, Offener Brief

Eine Zwischenbilanz

Am 2. Mai (2015) waren es 100 Tage, seit der Untersuchungsausschuss  „Rechtsterrorismus/NSU BW“ des baden-württembergischen Landtags am 23. Januar 2015 zum ersten Mal öffentlich getagt hatte. Eine gute Gelegenheit für eine Zwischenbilanz.

Soweit unverzichtbar, werden sie namentlich genannt

Wir, die Initiative NSU-Aufklärung (INA), sind eine Gruppe Bürgerinnen und Bürger, die den NSU-Untersuchungsausschuss aufmerksam und kritisch begleiten. Unser Fazit weist positive und negative Aspekte auf, aus denen sich einige Forderungen an den Ausschuss ergeben. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass unsere Wertungen einzelne Ausschussmitglieder in unterschiedlichem Maße betreffen. Soweit unverzichtbar, werden sie namentlich genannt.

Art und Weise seiner Entstehung war ein unwürdiger Prozess

Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht und den Auftrag des Untersuchungsausschusses, die bislang nicht aufgeklärten Beziehungen zwischen dem NSU-Netzwerk und der extrem rechten Szene Baden-Württembergs sowie die mögliche Beteiligung des NSU-Netzwerkes am Heilbronner Mordanschlag und die Rolle der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden, insbesondere des Verfassungsschutzes, umfassend zu untersuchen. Nicht zuletzt begrüßen wir die Tatsache seines Zustandekommens, auch wenn die Art und Weise seiner Entstehung einen unwürdigen Prozess darstellte, der sich zeitweise zwischen Provinzposse und Machtpoker bewegte.

Große Zurückhaltung beim Nach-und Hinterfragen

Aus der problematischen Entstehungsgeschichte resultieren einige bis heute bestehende Strukturmängel: Eine parlamentarische Kontrolle der Exekutive findet in diesem Untersuchungsausschuss,  der „schärfsten Waffe des Parlaments“ – nur sehr eingeschränkt statt. CDU- und FDP-VertreterInnen sollen Vorgänge aus der Zeit ihrer Regierungsverantwortung überprüfen, VertreterInnen von GRÜNEN und SPD aus der Zeit ihrer Regierungstätigkeit. Daraus ergeben sich – mal mehr, mal weniger erkennbar – Bremsen, wie zum Beispiel eine große Zurückhaltung beim Nach-und Hinterfragen und eine Vorsicht beim Umgang untereinander. Es zeigen sich spezielle Koalitionen z.B. zwischen CDU und SPD sowie FDP, die bei Kritik an Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden eine reflexartige Verteidigungshaltung an den Tag legen. Etwa bei der Ansprache des „institutionellen Rassismus“ dieser Behörden durch die Bundestagsabgeordnete Dr. Högl, in der z.B. der SPD-Abgeordnete Sakellariou einen Generalangriff auf die Ehre von 25.000 Polizeibeamten witterte. Dabei hatte Dr. Högl lediglich aus dem Abschlussbericht des Bundestagsuntersuchungssauschusses zitiert. Dieser hätte den Ausschussmitgliedern ebenso bekannt sein können, wie die wissenschaftliche Definition von „institutionellem Rassismus“, die gerade auch nicht beabsichtigtes diskriminierendes Handeln und strukturell vorgegebene Verdachtsmuster hervorhebt. Im Übrigen stellte die von den Akteuren dieser großen Koalition offen gezeigte Distanz, gelegentlich aggressive Ablehnung gegenüber den Berliner Ausschussmitgliedern, einen geradezu peinlichen und unwürdigen Auftakt der Tätigkeit des Stuttgarter Gremiums dar.

Auf eine gründlichere Analyse der komplexen Befundlage verzichtet

Dieselbe große Koalition zeigte sich bei der Bewertung der Ortsbegehung in Heilbronn am 4. Mai 2015: Die Vertreter der drei Parteien kamen auffallend schnell zu einer übereinstimmenden Beurteilung der vorgestellten Zeugenaussagen und zu dem Schluss, dass die Mehr-Täter-Theorie (mehr als zwei Täter) vom Tisch sei. Damit haben sie auf eine gründlichere Analyse der komplexen Befundlage verzichtet, weitere Aktenauswertungen und Zeugenbefragungen nicht abgewartet und sich vorschnell der offiziellen Selbstverteidigungslinie der Ermittler (Staatsanwaltschaften und auch von Teilen der Polizei) sowie des Innenministeriums angeschlossen.

Mangelnder Aufklärungswille einzelner Abgeordneter

Einige Abgeordnete, welche die Einrichtung des Untersuchungsausschusses lange Zeit nachdrücklich abgelehnt hatten, sind nun Mitglieder eben dieses Gremiums. Es gibt begründete Zweifel daran, dass sie alle Vorbehalte abgelegt haben und willens und geeignet sind, die vielen Fragen des NSU-Komplexes aufzuklären. Zu ihnen zählen besonders der CDU-Abgeordnete Blenke und der SPD-Abgeordnete Sakellariou.

Unvereinbarkeit von früherem Amt und heutigem Mandat

Einen ganz besonderen Fall der Unvereinbarkeit von früherem Amt und heutigem Mandat sehen wir in der Person von Justizminister a.D. Goll im Untersuchungsausschuss. Goll war zum Zeitpunkt des Kiesewetter-Mordes Justizminister, also Vorgesetzter des Heilbronner Staatsanwaltes und damit mitverantwortlich für dessen Tätigkeit, die viele kritische, bis heute nicht beantwortete Fragen aufgeworfen hat.

Restriktive Akteneinsicht

Die bisherige Regelung der Akteneinsicht ist außerordentlich restriktiv. Sie wird von der Behörde, deren Tätigkeit untersucht werden soll, bestimmt. Das betrifft die Entscheidungen über die Auswahl der Akten und deren Teil-Schwärzung sowie die Einschränkungen für die Abgeordneten, sich Notizen zu machen und zu zitieren.

Daraus ergeben sich für uns zwingend folgende Forderungen: Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP sollen insbesondere die Entsendung des Abgeordneten Goll sowie der Abgeordneten Blenke und Sakellariou in den Untersuchungsauschuss mit der Option überprüfen, sie durch andere Abgeordnete, zumindest jedoch durch ihre Stellvertreter, zu ersetzen. Der Landtag und der Untersuchungsausschuss sollen beim Innenministerium von Baden-Württemberg die rechtzeitige Bereitstellung der für Ihre Arbeit notwendige Akteneinsicht und die Aussagegenehmigungen vor allem von MitarbeiterInnen des Verfassungsschutzes (einschließlich V-Leute) einfordern. Sie sollen dafür sorgen, dass die Modalitäten der Akteneinsicht durch Mitglieder des Ausschusses im Datenraum dahingehend geändert werden, dass handschriftliche Notizen generell möglich sind (Ausnahmen sind im Einzelnen zu begründen und dürfen die generelle Regelung nicht behindern).

Drexler tritt vorschnellen Bewertungen deutlich entgegen

Positiv bewerten wir die bisherige Verhandlungsführung des Ausschussvorsitzenden Drexler, insbesondere seine wiederholten Bemühungen, die Untersuchungen möglichst ergebnisoffen zu gestalten und vorschnellen Bewertungen deutlich entgegenzutreten.

Die folgende Bewertung einzelner Sitzungen und Abläufe muss sich auf einige besonders wichtige Punkte beschränken:

1. Der Fall Florian Heilig:
Die Arbeit des UA an diesem Fall erbrachte wichtige Erkenntnisse dank einer zumindest zeitweise zu beobachtenden investigativen Haltung der Mehrzahl der Ausschussmitglieder. Leider fand sie bei den nachfolgenden Befragungen keine Fortsetzung mehr. Besonders die Anhörung des KHK Gencer über den Verlauf der Ermittlungen zum Tod von A. Christ bestätigte das fehlende staatsanwaltliche und polizeiliche Aufklärungsinteresse des Todes von F. Heilig. Wie schon im Fall des Heilbronner Doppelverbrechens dargestellt, folgten die Abgeordneten der bereits angeführten „großen Koalition“ auch hier ihrem Interpretationsschema: „Die Thesen von Staatsanwaltschaft und Polizei wurden bestätigt. Es gibt keine
offenen Fragen mehr.“

Die Frage nach der Ursache des Todes von F. Heilig muss weiterhin offen gehalten werden, da unseres Erachtens noch viel zu viel ungeklärt ist:

Die Fundstücke aus dem Fahrzeug und der Wohnung von F. Heilig sind noch nicht ausgewertet.

Warum, in wessen Interesse und in wessen Verantwortung wurde in Stuttgart nicht wirklich ermittelt?

Welche Beziehungen hatte F. Heilig zur rechten Szene, insbesondere zu den älteren Szenemitgliedern?

Ebenfalls zu untersuchen sind die personellen, mentalen und strukturellen Ursachen der polizeilichen Wahrnehmungsdefizite in Bezug auf rechtsextremistische Personen und Gruppen im Großraum Heilbronn.

2. Tatortbegehung Heilbronn:
Die Tatortbegehung in Heilbronn am 4. Mai 2015 ermöglichte es den Ausschussmitgliedern, den Journalisten und der Öffentlichkeit, sich ein Bild vom Tatort zu machen und einige Zeugenaussagen räumlich einzuordnen.
Kritik üben wir an den Ausführungen des letzten LKA-„Chefermittlers“ Mögelin. Mit seinem eloquenten und smarten Auftreten konnte er einige Zuhörende und sonst eher kritische Journalisten darüber hinwegtäuschen, dass er eine Auswahl und Bewertung der Befunde vornahm, die vollkommen stimmig war zu der Linie der Staatsanwaltschaft, der Bundesanwaltschaft und dem Berichts der EG Umfeld, ganz im Sinne der Zwei-Täter-Theorie. Er sprach von „Zeugen, die blutverschmierte Personen gesehen haben wollen“ und untergrub deren Glaubwürdigkeit mal subtil, mal offensiv, aber konsequent. In seiner Aussage vor dem Bundestagsuntersuchungssauschuss hatte er diese Zeugenaussagen noch als „vernünftig und glaubwürdig“ und als „korrespondierend“ bezeichnet. Auch ging er kaum auf die Befunde der ersten Ermittlungsgruppe ein, ebenso wenig auf die chaotische Situation am Tatort unmittelbar nach der Tat: Dieser war nicht systematisch abgesperrt und zig Polizisten unterschiedlichster Zuständigkeiten irrten und trampelten auf dem Tatgelände herum. Die Darstellung der einseitig selektierten Befunde vor Ort verlieh ihnen einen nicht gerechtfertigten Anschein von Authentizität.

Polemik des Abgeordneten Sakellariou gegenüber den Mitgliedern des Bundestagsausschusses

Noch eine Anmerkung zu der Polemik des Abgeordneten Sakellariou gegenüber den Mitgliedern des Bundestagsausschusses „Ich bin sicher, dass der Berliner Ausschuss Aussagen anders gewichtet hätte, wäre er ebenfalls vor Ort gewesen.“ Vielleicht hätte er einmal seine Parteikollegin Högl fragen sollen, die sich laut Ausschussprotokoll ein Bild vom Tatort gemacht hatte. Jedenfalls klang seine Überraschung über die Eindrücke vor Ort für einen, der gerade 50 Kilometer entfernt wohnt, nicht überzeugend.

Um die Umstände des Mordes von M. K. und des Mordversuchs von M.A. aufzuklären, bedarf es unseres Erachtens zumindest folgender Voraussetzungen:

Der Ausschuss muss die verschiedenen Täterhypothesen einer erneuten, ergebnisoffenen Überprüfung unterziehen.

Die Indizien für die Mehr-Täter-Theorie sind auch im Blick auf die anhaltende Gefahr, die von Tätern und Unterstützern z.B. für aussagebereite Personen ausgehen könnte, ernst zu nehmen und weiter zu überprüfen.

Falls eine Beteiligung oder Beihilfe von Dienstpersonen aus dem Bereich der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden an der Tat oder an ihrer Vertuschung in Frage kommt, muss dies ohne Ansehen der Person/en überprüft werden.

Der Ausschuss soll sämtliche polizeilichen Ermittlungsergebnisse in seine Untersuchungen einbeziehen, auch jene, die durch das Eingreifen der Heilbronner Staatsanwaltschaft nicht weiter verwertet wurden. Auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft selbst und ihre Motive müssen Bestandteil einer solchen Untersuchung sein.

Das vielfältige Beziehungsgeflecht, das sich zwischen Kiesewetters Heimatort und den mutmaßlichen Tätern bisher nur in groben Umrissen gezeigt hat, ist gründlicher als bisher zu untersuchen. Ebenso die Beziehungen zwischen dem NSU-Netzwerk und der extrem rechten Szene im Großraum Heilbronn, in Schwäbisch Hall, Ludwigsburg, Stuttgart und darüber hinaus.

Die Akten der Ermittlungen im Fall Kiesewetter/Arnold sind dem Ausschuss vollständig zugänglich zu machen.

Sitzungsprotokolle des Untersuchungsausschusses veröffentlichen

Zuletzt fordern wir, die Sitzungsprotokolle des Untersuchungsausschusses zeitnah auf der Homepage des Landestags von Baden-Württemberg zu veröffentlichen. Dies ist, neben der Möglichkeit, die öffentlichen Sitzungen zu besuchen, ein wesentlicher Beitrag zu größtmöglicher Transparenz und eine wichtige Bedingung demokratischer Teilhabe.

INA Initiative NSU-Aufklärung

 

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„Solidarität mit Dilek Toy fortsetzen: Ungerechtfertigte Abmahnung des Haller Landratsamts“ – Zweite Arbeitsgerichtsverhandlung: Am Donnerstag, 21. Mai 2015, in Crailsheim

Dilek Toy arbeitet im Landratsamt Schwäbisch Hall als Diplompflegewirtin und wohnt in Esslingen. Dort wurde sie auf der Liste des Personenwahlbündnisses FÜR in den Gemeinderat gewählt. Sie bekam eine ungerechtfertigte Abmahnung vom Haller Landratsamt, wogegen sie Widerspruch erhoben hat. Am Donnerstag, 21. Mai 2015, um 12 Uhr findet der zweite Gerichtstermin im Arbeitsgericht Crailsheim statt. Um 11 Uhr gibt es eine Kundgebung auf dem Marktplatz in Crailsheim.

Zugesandt von Willi Maier, Schwäbisch Hall

Kundgebung auf dem Crailsheimer Marktplatz

Wer Dilek Toy unterstützen möchte und Zeit hat, kommt bitte zur Kundgebung  um 11 Uhr auf den Marktplatz Crailsheim und um 12 Uhr zum Crailsheimer Arbeitsgericht, Friedrichstraße 16.

Flugblatt – 21. Mai 2015: Solidarität mit Dilek Toy fortsetzen!

Von Frieder Harsch, Esslingen

Abmahnung wegen eines Infostands

Am Donnerstag, 21. Mai (2015) ist die zweite Arbeitsgerichtsverhandlung in Crailsheim. Um 11 Uhr ist eine Kundgebung auf dem Marktplatz und um 12 Uhr der Termin im Arbeitsgericht (Friedrichstraße 16). Dilek Toy, die in Esslingen wohnt und im Landratsamt Schwäbisch Hall arbeitet, wurde letztes Jahr auf der Liste des Personenwahlbündnisses FÜR in den Gemeinderat Esslingen gewählt. „Von FÜR Esslingen bekommen wir (…) Rückendeckung und Solidarität bei Angriffen auf unsere Arbeit und Person“, heißt es in den Grundsätzen für MandatsträgerInnen des Esslinger Personenwahlbündnisses. Bei der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Crailsheim wird die von ihrem Arbeitgeber, dem Landkreis Schwäbisch Hall, abgemahnte Dilek Toy deswegen nicht alleine sein. Sie erhielt eine Abmahnung im Zusammenhang mit einem Infostand während des Gemeinderatswahlkampfs 2014. Mit abenteuerlichen Ausführungen befürchtet der erzkonservative Landrat Bauer den Zusammenbruch des
Betriebsfriedens im Landratsamt Schwäbisch Hall.

Mutiger Antrag im Esslinger Gemeinderat

Obendrein wird der in Teilzeit beschäftigten Esslingerin das Berufsleben enorm erschwert, seit sie im Juni 2014 erneut in den Esslinger Gemeinderat gewählt wurde. Angeblich hat dies „keinen politischen Hintergrund“ und die zeitliche Nähe zur Wiederwahl sei „rein zufällig“. Bei der
Hauptverhandlung vor dem zuständigen Crailsheimer Arbeitsgericht wird sich zeigen, ob diese berufliche Benachteiligung rechtlichen Bestand hat. Trotz der beruflichen Widrigkeiten hat Dilek Toy zuletzt wieder mutig einen sinnvollen Antrag in den Esslinger Gemeinderat eingebracht. Statt 17,5 Millionen aus der Esslinger Stadtkasse unverzüglich an Daimler zu überweisen, hat „Fortschrittlich-Überparteilich-Rege (FÜR) Esslingen“ beantragt, zuerst mit der Firma zu verhandeln, ob es Chancen auf einen freiwilligen Verzicht gibt. Das sorgte für große Aufregung bei den etablierten Gemeinderatsparteien. Pure „Kapitalismus-Kritik“ hieß es. Dabei war die Esslinger Gemeinderätin die einzige Stimme im 40-köpfigen Gemeinderat gegen die kampflose Akzeptanz der Rückzahlung. Nicht einmal den Versuch zu unternehmen, mit der Firma über Alternativen zu diesem finanziellen Aderlass zu sprechen, zeigt die Ideenlosigkeit der anderen Ratsfraktionen.

Übrigens sind inzwischen zirka 400 Unterschriften eingegangen, die Dilek Toy die Solidarität versichern!

Um Dilek Toy zu unterstützen, ist es notwendig, dass möglichst viele Menschen aus Esslingen und Schwäbisch Hall nach Crailsheim zur Kundgebung und zum Arbeitsgericht kommen.

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„Fünf Jahre nach dem Baubeginn von Stuttgart 21: Zukunftsprojekt oder Sicherheitsgefährdung?“ – Vortrag in Schwäbisch Hall

Zum Thema „Fünf Jahre nach dem Baubeginn von Stuttgart 21: Zukunftsprojekt oder Sicherheitsgefährdung?“ spricht Matthias Lieb, Landesvorsitzender Baden-Württemberg des Verkehrsclub Deutschland (VCD) am Dienstag, 19. Mai 2015, um 19 Uhr im Bahnhof Schwäbisch Hall.

Von Paul Michel, Schwäbisch Hall

Gleise so steil wie in keinem anderen Großstadtbahnhof

In seinem Vortrag beschäftigt sich der Referent mit der ungewöhnlich starken Schieflage der geplanten Tiefbahnhofs Stuttgart 21. Mit über 15 Promille sind die Gleise im Tiefbahnhof so steil wie in keinem anderen Großstadtbahnhof. Diese Schieflage birgt ein unbeherrschbares Sicherheitsrisiko. Dieses Gefälle, das um ein vielfaches die erlaubten Höchstwerte übersteigt, stellt für die Reisenden eine beträchtliche Gefährdung dar. Alle Interessierten und selbstverständlich auch die Presse sind zu dem Vortrag herzlich eingeladen.

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„Auskunftsrechte von Journalisten und Bürgern“ – Vortrag in Heilbronn

Auf welcher Grundlage Journalisten und Bürger selbst bei heiklen Anfragen von Behörden Antwort erhalten müssen, erläutern Tania Röttger und Daniel Drepper vom gemeinnützigen Recherchebüro CORRECT!V am Montag, 18. Mai 2015, ab 19 Uhr, in Heilbronn. Die Veranstaltung findet um 19 Uhr bei der Heilbronner Stimme statt. Sie kann auch von DJV-Mitgliedern kostenlos besucht werden.

Jan Berger, DJV

Weitere Informationen zur Veranstaltung in Heilbronn:

http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/stadt/Workshop-Was-Behoerden-Ihnen-sagen-muessen;art1925,3366538

Nur eine Anmeldung per Mail mit dem Stichwort „IFG Heilbronn“ an auskunftsrecht@correctiv.org ist nötig, da die Plätze begrenzt sind. Ich gehe davon aus, dass für viele DJV-Mitglieder die Themen Auskunftsrechte und Informationsfreiheitsgesetz interessant sind – vielleicht ist das für Sie deshalb ein spannender Termin.

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