Mappus soll vor dem Landtag gelogen haben

Stefan Mappus steht wegen des Rückkaufs von EnBW-Anteilen unter Druck: Der baden-württembergische Ministerpräsident hat nach SPIEGEL-Informationen vor dem Parlament nicht die Wahrheit über den umstrittenen Deal gesagt. Die Opposition strengte bereits eine Verfassungsklage an.

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

Man kann nur hoffen , dass 57 CDU-Regierungsjahre hier in Baden-Württemberg demnächst ein Ende finden …

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,742399,00.html

Siehe hierzu auch Mappus und seine denkbar simple Grüne-Socken-Kampagne: sie trägt die Handschrift seines Beraters Dirk Metz. Der hat einst Roland Koch mit einer Rote-Socken-Kampagne in Hessen zum Sieg geführt. Die Formel lautet nun: Das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 ist gleich Fortschritt. Ergo: Wer dagegen ist, erweist sich als Feind des Fortschritts. Wer die CDU nicht wählt, setzt also all die schönen Errungenschaften – gute Hochschulen, niedrige Arbeitslosenquote, schwäbischen Erfindergeist – fahrlässig aufs Spiel.
http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/die-gruene-gefahr-in-schwaben/

   Sende Artikel als PDF   
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Ein Gedanke zu „Mappus soll vor dem Landtag gelogen haben

  1. Gutachter belasten Mappus: 45 Seiten ist sie stark, die Klageschrift gegen den von Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) am Parlament vorbei abgewickelten Kauf von 45 Prozent der EnBW-Aktien. Der politisch schwerwiegende Vorwurf der Opposition lautet, Regierungschef Mappus habe das Parlament „belogen“. Er habe von einem Gutachten gesprochen, das es nur mündlich gegeben habe.

    Der Verfassungs- und Staatsrechtler Joachim Wieland, selbst Mitglied des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs, untermauert die Behauptung mit seinem Erfahrungsschatz. Er sei seit 20 Jahren als Gutachter tätig, unter anderem 2005 für das Bundespräsidialamt Horst Köhlers, um die Auflösung des Bundestags zu bewerten. „Ich habe noch nie gehört, dass ein Geschäft dieser Größenordnung mündlich begutachtet worden wäre“, erklärt Wieland. Die von Mappus beauftragte Kanzlei Gleiss Lutz habe 280 Mitarbeiter und berate 23 Dax-Unternehmen. „Die Dinge bleiben geheim, wenn sie es müssen.“

    Die auf öffentlichen Druck vorgelegte, fünfseitige „Stellungnahme“ der Landesregierung vom 15. Dezember 2010 erwähne „mit keinem Satz“ die einschlägige Rechtsprechung zur Anwendung des Notbewilligungsrechtes nach Artikel 81 der Landesverfassung. „Hätte ich eine solche Seminararbeit bekommen, ich hätte sie klar mit ,nicht genügend‘ beurteilt“, sagt Wieland.

    http://www.fr-online.de/politik/gutachter-belasten-mappus/-/1472596/7175740/-/index.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.