In der Stadt Crailsheim wird am 8. November 2009 ein neuer Oberbürgermeister gewählt – Stellenausschreibung, Sitzungsvorlagen und mehr…

Die Stadt Crailsheim hat heute (31. Juli 2009) die Stelle „des/der hauptamtlichen Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin“ der Großen Kreisstadt Crailsheim im Staatsanzeiger Baden-Württemberg, im Crailsheimer Stadtblatt und im Hohenloher Tagblatt ausgeschrieben. Die Wahl findet am Sonntag, 8. November 2009 statt. Der noch amtierende, aber derzeit krank geschriebene Oberbürgermeister Andreas Raab will nach eigenen Angaben Anfang September 2009 aus dem Amt scheiden.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

OB-Rücktritt nach dem Waffendiebstahl im Crailsheimer Rathaus

Der bisher noch ungeklärte Waffendiebstahl im Crailsheimer Rathaus hat nach zehn Jahren im Amt zum Rücktritt des Oberbürgermeisters geführt. Raab nennt als Hauptgrund seines Rücktritts das schlechte Betriebsklima im Crailsheimer Gemeinderat. Hohenlohe-ungefiltert dokumentiert in diesem Artikel die Stellenausschreibung der Stadt Crailsheim sowie die entsprechenden Sitzungsvorlagen des Gemeinderats zum Thema Oberbürgermeisterwahl.

Die Stellenanzeige der Stadt Crailsheim vom 31. Juli 2009 hat folgenden Wortlaut:

Die Stelle des/der hauptamtlichen Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin der Großen Kreisstadt Crailsheim, Landkreis Schwäbisch Hall, mit rund 32700 Einwohnern ist wegen Ausscheidens des derzeitigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 8. November 2009, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, dem 29. November 2009 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (Unionsbürger/Unionsbürgerinnen), die vor der Zulassung der Bewerbungen in Deutschland wohnen. Die Bewerber/Bewerberinnen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46, Abs. 2, Nr. 1 und 2 und die in § 28, Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, dem 12. Oktober 2009, 18 Uhr schriftlich im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Oberbürgermeisterwahl“ beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung Crailsheim, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

– 50 Unterstützerunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern gemäß §10 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (Formblätter werden auf Anforderung der/des Bewerberin/Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadt kostenfrei ausgegeben), sofern die Bewerbung von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss;

– eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Bescheinigung über die Wählbarkeit der Bewerberin/des Bewerbers (Wählbarkeitsbescheinigung) auf amtlichem Vordruck gemäß § 10 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz;

– eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;

– Unionsbürger/Unionsbürgerinnen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaats besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/Unionsbürgerinnen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist der Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, dem 9. November 2009 und endet am Donnerstag, dem 12. November 2009, 18 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Der Termin für eine eventuelle öffentliche Bewerbervorstellung wird den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

Die zwei Sitzungsvorlagen der Stadt Crailsheim für die Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2009 zum Thema Oberbürgermeisterwahl als PDF-Datei zum Download:

Sitzungsvorlage_1_OB-Wahl

Sitzungsvorlage_2_OB-Wahl

Anmerkung der Redaktion von Hohenlohe-ungefiltert: In der Sitzungsvorlage geht die Stadtverwaltung Crailsheim noch fälschlicherweise vom ursprünglich geplanten Dienstende von OB Andreas Raab am 31. Oktober 2009 aus. Raab hatte aber vor etwa zwei Wochen sein Dienstende für Anfang September 2009 angekündigt.

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