„Gefährder-Einstufung vom Tisch“ – Erfolg für Stefan Engel und die MLPD beim Verwaltungsgericht Meiningen

Die Verhandlung in der Klage von Stefan Engel gegen den Freistaat Thüringen endete am 3. August 2021 vor der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Meiningen mit einem vollen Erfolg für den Kläger.

Pressemitteilung der Partei MLPD und der Bewegung „Gib Antikommunismus keine Chance!“

Gerichtskosten muss Freistaat Thüringen bezahlen

Das Gericht stellte fest, dass der Gefährder-Brief gegen Stefan Engel vom 15. Mai 2018 rechtswidrig war. Die kompletten Kosten des Verfahrens muss der Freistaat Thüringen tragen. „Dieses Urteil ist zugleich ein großer Erfolg für die Bewegung ‚Gib Antikommunismus keine Chance!’“, so Gabi Fechtner, Parteivorsitzende der MLPD.

Rechtswidriges Gefährder-Schreiben

Rechtsanwalt Peter Weispfenning, der gemeinsam mit seinem Kollegen Frank Jasenski den Kläger vertrat, berichtet: „Die Vertreter des Freistaats Thüringen versuchten im Prozess den Gefährder-Brief als harmlosen Infobrief herunterzuspielen. Dagegen stellte das Gericht entschieden klar, dass der Brief vom 15. Mai 2018 ein rechtswidriges Gefährder-Schreiben war. Dieser wurde von der Beisitzenden Richterin Wimmer Punkt für Punkt widerlegt. Sie sagte, das ‚hört sich vielleicht beim ersten Lesen harmlos an, aber da stecken weitgehende Vorwürfe drin, wie Terrorunterstützer usw.‘ Sie warf die Frage auf, warum so ein Brief überhaupt an Stefan Engel gerichtet wurde, der weder für das Festival noch für den Auftritt der Band Grup Yorum Verantwortung hatte. Das Gericht klärte auch, dass Stefan Engel unter keinem Gesichtspunkt ein „Gefährder“ ist.“

Zur Fahndung ausgeschrieben

Die Vertreter der Landesregierung blieben jede überzeugende Antwort schuldig, was der eigentliche Grund ist, warum so gegen Stefan Engel vorgegangen wurde. Immerhin folgte daraufhin auch später die Kündigung seiner Konten und er wurde sogar vom Bundeskriminalamt auf Anweisung vom Bundesamt für Verfassungsschutz zur Fahndung ausgeschrieben.

In Thüringen sind die meisten neofaschistischen Konzerte

Der Kläger Stefan Engel, der auch einer der Initiatoren der Bewegung „Gib Antikommunismus keine Chance!“ ist, zeigte sich sehr zufrieden. „Ich begrüße, dass ich mit meiner Klage gegen den Freistaat Thüringen Recht bekommen habe. Das Pikante an der Sache ist: Die Thüringische Landesregierung unter Führung von Bodo Ramelow/ Die Linke gibt sich immer links. Aber Thüringen ist zum Beispiel das Bundesland mit den meisten neofaschistischen Konzerten. Dagegen wurde das antifaschistische Rebellische Musikfestival von der Polizei attackiert. Ich wurde ausgehend von Geheimdiensten und Polizei kriminalisiert und diffamiert. Die Staatsanwaltschaft Gera und die Generalstaatsanwaltschaft lehnten es ab, meine Anzeigen gegen die Verantwortlichen überhaupt zu verfolgen. Um so wichtiger das heutige Urteil.“

Ausdruck der Rechtsentwicklung

Im Prozess machte Stefan Engel auch deutlich, dass es hier nicht nur um ihn geht, sondern er griff die gesamte Gefährderbehandlung von fortschrittlichen Menschen als Ausdruck der Rechtsentwicklung an.

„Antikommunismus offensiv bekämpft“

Zirka 250 Menschen aus ganz Deutschland überbrachten schon morgens ihre Solidarität. Der Erfolg unterstreicht – so die MLPD – „wer offensiv gegen den Antikommunismus kämpft, kann auch gewinnen“.

Weitere Informationen und Kontakt:

MLPD, Member of ICOR, Zentralkomitee, Schmalhorststraße 1c, 45899 Gelsenkirchen

Telefon: 020995194-0

Fax: 02099519460

E-Mail: info@mlpd.de

Internet: www.mlpd.de

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Ein Gedanke zu „„Gefährder-Einstufung vom Tisch“ – Erfolg für Stefan Engel und die MLPD beim Verwaltungsgericht Meiningen

  1. Stefan Engel hat zwar die Gefährderansprache für rechtswidrig erklären lassen.
    Aber:
    Dieses Urteil kam durch Prozessbetrug gem. § 263 StGB in Verbindung mit Urteil OLG Bamberg vom 22.12.1981, Aktenzeichen Ws 472/81 zustande.
    Engel ließ durch seine Anwälte dem Gericht zur Kenntnis bringen:

    „… Engel stamme aus einer kommunistischen Familie, die schon Widerstand gegen den Hitlerfaschismus geleistet …“

    haben soll.

    Ich habe Herrn Engel mehrfach mit Fristsetzung aufgefordert, er solle darlegen und beweisen, welche(r) Familienangehrige (Oma, Opa, Onkel, Tante usw.) wann wo wie welche „Widerstandshandlung“ begangen haben soll?
    Hat z.B. eine Tante Engels am 03. Mai 1944 in Ludwigshafen ein Munitionsdepot in die Luft gejagt oder hat Engels Opa am 02. Juni 1943 in München Flugblätter gegen das Naziregime verteilt?.

    Engel beantwortete diese Fragen nicht, meines Erachtens aus dem Grunde, weil er erstunken und erlogen hat, dass er aus einer … Familie komme, die Widerstand gegen den Hitlerfaschismus geleistet haben will.

    Das ist wie oben erwähnt Prozessbetrug, aber viel schlimmer ist, dass Engel mit seinen Lügengeschichten die Opfer des Hitlerfaschismus verhöhnt.

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