„Stefan Engel klagt an: Gegen politisch motivierte Einstufung als ‚Gefährder‘“ – Informationen von der MLPD Schwäbisch Hall

Die MLPD hat eine Presseerklärung mit dem Titel „Stefan Engel klagt an – gegen politisch motivierte Einstufung als ‚Gefährder‘“ veröffentlicht. Willi Maier von der MLPD Schwäbisch Hall hat die Informationen an Hohenlohe-ungefiltert weiter geleitet. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Pressemitteilung der MLPD in voller Länge.

Informationen zugesandt von Willi Maier, MLPD Schwäbisch Hall

Gerichtsverhandlung am 3. August 2021

Am Dienstag, 3. August 2021, wird vor dem Verwaltungsgericht Meiningen (2 K 863/18 Me) ab 10 Uhr, die Klage von Stefan Engel gegen seine Einstufung als „Gefährder“ durch die Polizeidirektion Saalfeld in Thüringen verhandelt.

„Die Krise der bürgerlichen Ideologie und des Antikommunismus“

Stefan Engel ist Leiter des theoretischen Organs der MLPD, REVOLUTIONÄRER WEG, und Autor der Neuerscheinung „Die Krise der bürgerlichen Ideologie und des Antikommunismus“. Der Prozess verspricht zu einem bundesweiten Politikum zu werden. Denn Stefan Engel klagt auch Innenminister Horst Seehofer (CSU), den Chef des Inlandsgeheimdienstes in Thüringen, Stephan Cramer (SPD) und den verantwortlichen Polizeidirektor Dirk Löther als Drahtzieher dieser Maßnahme an. Damit steht aber auch die Rolle der Landesregierung unter Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) im Raum, der Herrn Löther danach sogar noch beförderte.

„Rebellisches Musikfestival“

Rechtsanwalt Frank Jasenski erläutert: „Stefan Engel war im Frühjahr 2018 anlässlich des Rebellischen Musikfestivals neben vier Organisatoren zum ‚Gefährder‘ erklärt worden. Der vorgeschobene Anlass war der Auftritt der bekannten türkischen Band Group Yorum, die angeblich Bestandteil einer ‚terroristischen Organisation‘ sei. Diesen hanebüchenen Vorwurf hatten die Gerichte damals sofort zurückgewiesen. Dennoch wird bis heute an der Gefährder-Einstufung von Stefan Engel festgehalten, obwohl er ein unbescholtener Bürger ist. Er war auch nur einer von zehn Schirmherren des Festivals, die anderen – darunter Konstantin Wecker – wurden nicht belangt. Hier geht es eindeutig um die Diffamierung und Kriminalisierung von Herrn Engel wegen seiner Weltanschauung und seiner Rolle als international bekannter marxistisch-leninistischer Theoretiker.“

Demokratische Rechte willkürlich eingeschränkt

Stefan Engel weist darauf hin: „Ich akzeptiere grundsätzlich nicht, dass ich aus rein antikommunistischen Gründen in meiner öffentlichen Reputation dermaßen herabgesetzt und auf eine Stufe mit faschistischen Terroristen gestellt werde. Völlig willkürlich werden dadurch meine demokratischen Rechte eingeschränkt und öffentlich Lügen über mich verbreitet. Das kann die Polizei heute mit einem Federstrich machen, während man es mir drei Jahre lang verweigerte, juristisch dagegen vorzugehen. Wir werden im Prozess auch umfassende Beweise zu den wirklichen Hintergründen vorlegen.“

Antikommunistische Willkür ächten

Stefan Engel ergänzt: „Ich sehe meine Klage nicht als rein persönliche Angelegenheit. Wenn ich die ganze Riege reaktionärer Politiker und Beamte anklage, dann soll das dazu beitragen, im gesellschaftlichen Klima die antikommunistische Willkür zu ächten. Ich sehe das als Beitrag gegen Vorbeugejustiz und antikommunistisches Gesinnungs-Polizeirecht, zum Kampf um Erhalt und Erweiterung der demokratischen Rechte und Freiheiten und gegen die zunehmende Faschisierung des Staatsapparats.“

Kundgebung in Meiningen, Demonstration in Erfurt

Die Rote Fahne Redaktion hat erfahren, dass vor dem Prozess, am Morgen bereits in Meiningen, ab 9 Uhr, eine Kundgebung stattfinden soll. Gegen 16 Uhr ist dann in Erfurt eine Kundgebung und Demonstration geplant, die auch der Thüringer Wahlkampfauftakt der Internationalistischen Liste/MLPD sein wird.

Link zum Artikel „Stefan Engel klagt an – gegen politisch motivierte Einstufung als ‚Gefährder‘“ in der Internetausgabe der Rote Fahne News:

https://www.rf-news.de/2021/kw24/stefan-engel-klagt-an-gegen-politisch-motivierte-einstufung-als-gefaehrder

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2 Gedanken zu „„Stefan Engel klagt an: Gegen politisch motivierte Einstufung als ‚Gefährder‘“ – Informationen von der MLPD Schwäbisch Hall

  1. Die Einstufung als „Gefährder“ ist nicht unbegründet. Möglicherweise sind die Gründe, welche Polizeidirektor Dirk Löther u.a. für die Einstufung als „Gefährder“ vorbrachten nicht überzeugend. Ich aber habe einen unabweisbaren Grund, Stefan Engel als „Gefährder“ zu bezeichnen nämlich den, dass Engel Kumpanei mit der terroristischen PFLP treibt.
    Lest die Artikel:

    „MLPD verliert gegen Volker Beck Revolutionäre Vorhut gescheitert“
    in der „taz“

    „MLPD geht vor Gericht unter“ in „Ruhrbarone“

    „MLPD unterliegt vor dem Landgericht gegen Volker Beck“ auf „I like Israel“

    Ich brauche niemandem groß zu erklären, dass Terroristen andere „gefährden“, also „Gefährder“ sind.
    Das Wort „Gefährder“ bezüglich der Person Stefan Engel bedeutet, dass Stefan Engel Kumpanei mit der terroristischen PFLP pflegt, ist daher von der Meinungsfreiheit gedeckt.

  2. Am 21. April 2022 hat Stefan Engel den Prozess gegen die Commerzbank wegen Kündigung seines Kontos verloren,
    Aktenzeichen: 6 O 198/21 Landgericht Essen

    Die MLPD führte das u.a. darauf zurück, dass Stefan Engel zu Unrecht als „Gefährder“ eingestuft wurde, Engel jahrelang auf der Fahndungsliste stand.
    Stefan Engel behauptete gar in der „Roten Fahne“ http://www.rf-news.de und auf http://www.mlpd.de, der Verfassungsschutz habe dessen Konto „ausspioniert“, habe die Kontobewegungen erfahren.

    Und nun die Klarstellung:

    Stefan Engel hat den Prozess gegen die Commerzbank verloren aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 15.01.2013, Aktenzeichen XI ZR 22/12, wonach eine Bank ein Girokonto ohne Angaben von Gründen kündigen darf.

    Allein aufgrund dieses Urteils durfte die Commerzbank Engel´s Konto kündigen und das Landgericht Essen „musste“ die Klage Engel´s kostenpflichtig abweisen, sonst hätte sich das Gericht wegen Rechtsbeugung gem. § 339 StGB strafbar gemacht.

    Die sonst so cleveren

    MLPD-Rechtsanwälte
    Roland Meister
    Frank Stierlin
    Frank Jasenski
    Peter Weispfenning
    Yener Sözen
    Peter Klussman
    Industriestr. 31
    45899 Gelsenkirchen
    Tel: 0209 – 35 97 67-0

    hätten doch dieses fast zehn Jahre alte BGH-Urteil wissen müssen?

    Und jetzt noch etwas zu den Behauptungen Engels und der MLPD, wonach der Verfassungsschutz Engel´s Konto „ausspioniert“ haben soll:

    Das sind die üblichen verschwrungstheorien der MLPD.
    Das kann man natürlich so sehen, das Dumme ist nur: Die MLPD hat die Beweislast, dass der Verfassungsschutz Engel´s Konto „ausspioniert“ haben soll, nicht der Verfassungsschutz muss beweisen, dass er Engel´s Konto nicht „ausspioniert“ hat.
    Wenn ich der Rechtsanwalt der Commerzbank wäre, hätte ich den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder Vertreter(in) im Amt (o.V.i.A.) als Zeugen präsentiert zum Beweis dass der Verfassungsschutz Engel´s Konto nicht „ausspioniert“ habe.
    Zweitens hätte ich die kontoführende Sachbearbeiterin der Commerzbank als Zeugin präsentiert zum Beweis, dass die Commerzbank dem Verfassungsschutz keine Kontobewegungen mitgeteilt habe.

    Aber diesen Beweis musste die Commerzbank nicht erbringen, weil wie gesagt das Urteil BGH XI ZR 22/12 der Commerzbank gestattet, Engel´s Konto ohne Begründung zu kündigen.

    Die MLPD als angeblich „revolutionäre“ Partei ist so auf das „bürgerliche Recht“ abgefahren, dass man sich wundert, warum die MLPD das hier Vorgesagte nicht schon vorher wusste?!

    Und dann ist noch ein „Nebenwiderspruch“:
    Wenn Stefan Engel meint, sein Konto werde vom Verfassungsschutz „ausspioniert“, müsste er doch schon aus Protest gegen dieses kundenfeindliche Verhalten der Bank sich woanders ein Konto suchen?

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