„Voith stellt Leiharbeiter beim Einkommen gleich“ – Betriebsrat vereinbart sogenannte „Besser-Regelung“

Der Betriebsrat von Voith Turbo in Crailsheim hat für die dort eingesetzten Leiharbeitnehmer eine so genannte „Besser-Regelung“ erreicht. Nach einer ab Juli 2011 geltenden Betriebsvereinbarung steht den Leiharbeitnehmern der gleiche Lohn zu wie Stammbeschäftigten mit vergleichbarer Tätigkeit. Bei einem mittleren Einkommen nach der Tariftabelle der Metall- und Elektroindustrie beträgt die Differenz zum Zeitarbeitstarif rund 650 Euro im Monat.

Von der IG Metall Schwäbisch Hall

Leiharbeit als Lohndumping-Instrument ausgeschlossen

Mit der Vereinbarung konnte der Voith-Betriebsrat die Forderung der IG Metall – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – erfolgreich umsetzen. „Leiharbeit als Lohndumping-Instrument ist damit ausgeschlossen“, zeigt sich Gerold Schaubmayer, Betriebsratsvorsitzender von Voith in Crailsheim, zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen mit der Geschäftsleitung. Neben der „equal-pay“-Regelung wurde auch die Quote für Leiharbeitnehmer bei Voith festgeschrieben. Sie darf 15 Prozent der Stammbelegschaft nicht überschreiten. Außerdem erhalten Zeitarbeitnehmer je nach Einsatzdauer eine jährliche Prämie zwischen 200 und 350 Euro.

„Wir wollen keine Beschäftigten zweiter Klasse“

„Wir begrüßen die Regelung bei Voith ausdrücklich, denn wir wollen keine Beschäftigten zweiter Klasse. Leider sind solche Regelungen die Ausnahme. Nach wie vor wird Leiharbeit nicht wie von Arbeitgeberseite behauptet zum Ausgleich von Spitzenauslastungen eingesetzt, sondern dient dazu, die Löhne zu drücken und das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten abzuwälzen“, kritisiert Heidi Scharf, 1. Bevollmächtigte der IG Metall Schwäbisch Hall. 13 Prozent aller Leiharbeitnehmer verdienen so wenig, dass ihr Einkommen durch Hartz IV aufgestockt werden muss. Im verarbeitenden Sektor verdienen Leiharbeitnehmer nicht einmal halb so viel wie Festangestellte. (Quelle: DGB: arbeitsmarktaktuell, Februar 2011).

Weitere Informationen und Kontakt:

Internet: www.schwaebisch-hall.igm.de

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