„Opfer sexuellen Missbrauchs erhält eine kleine monatliche Rente“ – Kapuzinerorden Bad Mergentheim und Diözese Rottenburg-Stuttgart übernehmen Verantwortung

„Rund 40 Jahre nach einem sexuellen Missbrauch hat das heute 49-jährige Opfer jetzt seinen Anspruch auf eine Rente nach dem Opfer-Entschädigungsgesetz durchgesetzt“, berichtete der Radiosender SWR-4-Frankenradio in seiner Nachrichtensendung am Dienstag, 12. Juli 2011, um 14.30 Uhr.

Nach Informationen von SWR-4-Frankenradio

Als Neunjähriger von Kapuzinerpater missbraucht worden

Das Opfer sei als damals neunjähriger Schüler im katholischen Maria-Hilf-Internat in Bad Mergentheim von einem Kapuzinerpater sexuell missbraucht worden. Damit anerkennen der Kapuzinerorden und die katholische Diözese Rottenburg-Stuttgart die Folgeschäden des sexuellen Missbrauchs. Diese Folgeschäden sollen in einer kleinen monatlichen Rente abgegolten werden. Die Höhe der Rente wurde nicht mitgeteilt. SWR-4-Frankenradio berichtete weiter: „Obwohl sich das Opfer der Internatsleitung in den frühen siebziger Jahren anvertraut hatte, hatte diese rechtliche und personelle Schritte unterlassen und auch die Eltern des Jungen nicht verständigt.“ Nun müssten die Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Kapuzinerorden für die monatlichen Entschädigungszahlungen aufkommen. Beide Institutionen hatten wegen der Schwere des sexuellen Missbrauchs zuvor schon von sich aus Entschädigungsgelder überwiesen.

Der Infotext von SWR-4-Frankenradio zum Nachlesen auf der Internetseite http://www.swr.de/nachrichten/bw/heilbronn/-/id=1562/nid=1562/did=5128/1dqtm86/index.html#meldung97640

Informationen des Kapuzinerordens im Internet:

http://reute.kapuziner.de/missbrauch/04_mergentheim.php

Weitere Informationen von Hohenlohe-ungefiltert (erstellt am 20. Oktober 2010) zum sexuellen Missbrauch in Bad Mergentheim:

Sieben Monate nach dem öffentlichen Bekanntwerden eines Falls von sexuellem Missbrauch im katholischen Internat “Maria Hilf” in Bad Mergentheim, ist dem heute 49-jährigen Opfer ein Schmerzensgeld in bisher unbekannter Höhe gezahlt worden.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert auf Grundlage verschiedener Medienberichte

Kind wurde sogar weiterverliehen

In den 1970er Jahren soll der damals zehnjährige Schüler aus dem Landkreis Heilbronn jahrelang von einem Pater des angrenzenden Kapuziner-Klosters missbraucht und zudem an andere Täter weiterverliehen worden sein. Da der Beschuldigte vorgab, sich nicht zu erinnern, übernahm der Kapuziner-Orden die Verantwortung für die Taten des Paters. Die Schulleitung des Internats und ein Kapuzinerpater hatten bereits früher von dem Missbrauch erfahren und versuchten ihn zunächst zu vertuschen.

Opfer ermutigt zu offensiver Aufarbeitung

Im SWR-4-Frankenradio berichtete das Opfer gestern (Dienstag, 19. Oktober 2010) darüber, wie wichtig ihm diese späte Aufarbeitung der schrecklichen Vorfälle aus seiner Schulzeit in Bad Mergentheim war. Der heute 49-jährige Mann ermutigte alle früheren Opfer von sexuellem Missbrauch, die Missbrauchsfälle offensiv aufzuarbeiten, auch wenn dies zeitweise an die Grenzen der Leidensfähigkeit führe.

Weitere Informationen:

Neue Missbrauchsfälle in Rottenburg und Bad Mergentheim http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,683922,00.html

Vorgehen der Deutschen Kapuzinerprovinz bei Hinweisen, Verdacht oder Anklage eines Mitbruders wegen sexuellen Missbrauchs (Quelle: Aktuelle Internetseite des Kapuzinerordens http://www.kapuziner.org/rwprov/meldungen/20101201.php)

Die deutschen Kapuziner haben sich seit dem Jahr 2002 auf alle seither von der Deutschen Bischofskonferenz und von der Deutschen Ordensoberenkonferenz verabschiedeten Leitlinien „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger“ verpflichtet und neutrale Ansprechpartner für etwaige Fälle ernannt. Auch ermutigt die Provinzleitung etwaige Opfer von Übergriffen und Missbrauch durch Ordensmitglieder, sich zu melden, damit der Orden transparent und juristisch entschieden mit entsprechenden Vorwürfen umgehen und damit möglichen Opfern geholfen werden kann.

Wird ein noch lebender Mitbruder verdächtigt oder angeklagt, wird er umgehend durch den Provinzialminister mit den Vorwürfen konfrontiert. Stellen sich die Verdachtsmomente als stichhaltig dar, wird der Mitbruder von seinem Dienst entpflichtet, bis die Dinge geklärt sind. Darüber werden alle ernst zu nehmenden Hinweise einer Staatsanwaltschaft gemeldet. Und selbst wenn diese wegen Verjährung nicht mehr ermitteln sollte, bietet die Provinzleitung den Opfern die Gelegenheit, ihre Erinnerungen juristisch protokollieren zu lassen. Danach ist die Provinzleitung bereit, selbst oder mittels beauftragter Personen, mit den Opfern zu reden, um zu klären, inwiefern der Orden den Opfern eine Hilfestellung geben kann.

Für Gespräche mit Hinweisgebern, Mitwissern und Opfern wird allen Betroffenen Diskretion zugesichert. Vor der Presse nimmt der Pressesprecher oder der interne Ordensbeauftragte Stellung, nicht der Höhere Obere, dessen Rolle es wiederum ist, die Dinge zu koordinieren und einen korrekten Verlauf des gesamten Ablaufs zu garantieren. Auf Anordnung der Provinzleitung gibt die Pressestelle Meldungen an die Presse, wenn die Provinzleitung dies für angebracht hält. Sollten Leitung und Pressestelle durch eine Meldung in der Presse überrascht werden, reagieren sie umgehend.

Da am 25. Mai 2010 die Bayerische und die Rheinisch-Westfälische Kapuzinerprovinz zur „Deutschen Kapuzinerprovinz“ zusammengelegt wurden, gelten nach wie vor regionale Zuständigkeiten.

Ansprechpartner der Deutschen Kapuzinerprovinz:

Beauftragter: Staatsanwalt a.D. Heribert Heitkamp E-Mail: heribert.heitkamp@gmx.de

Pressesprecher: P. Marinus Parzinger OFMCap, Tengstr. 7, 80798 München, Telefon 089/272894-14, E-Mail: marinus.parzinger@kapuziner.org

Höherer Oberer der Deutschen Kapuzinerprovinz: P. Christophorus Goedereis OFMCap, Provinzialminister der Deutschen Kapuzinerprovinz, Provinzialat der Kapuziner, Kapuzinerstraße 34, D – 80469 München, Telefon 089/278271-32, E-Mail: provinzial.muenchen@kapuziner.org

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