„Quo vadis kirchliches Arbeitsrecht?“ – Vortrag in Schwäbisch Hall

Das kirchliche Arbeitsrecht steht schon seit vielen Jahen verstärkt in der Kritik, vor allem weil kirchliche Arbeitgeber sich wie normale Arbeitgeber verhalten und mit Outsorcing, so genannten Werkverträgen Lohndumping betreiben. Wir als GewerkschafterInnen hatten schon immer eine klare Haltung und lehnten einen kirchlichen Sonderweg ab.

Von der Mitarbeitervertretung (MAV) des Sonnenhofs Schwäbisch Hall

Ich möchte Euch zu einem spannenden öffentlichen Vortragsabend in die Arche des Sonnenhofes in Schwäbisch Hall einladen:

Donnerstag, 11. Juni 2015, ab 20 Uhr, Arche, Sonnenhof, Sudetenweg 92, 74523 Schwäbisch Hall

Referat: Quo vadis kirchliches Arbeitsrecht?!

Mit Dr. Matthias Möhring-Hesse von der Universität Tübingen ist es gelungen, einen profunden Kritiker des kirchlichen Arbeitsrechts als Referenten zu gewinnen. Dem Referat schließt sich unter der Moderation von Wolfgang Engel und anderen ein Podiumsgespräch zwischen Heinz Schüle (kaufmännischer Vorstand des Sonnenhofes) und Jochen Dürr (MAV-Vorsitzender Sonnenhof, Schwäbisch Hall) an.

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„Die Politik zieht das Netz zu“ – Leserbrief von Beate Braun, Michelbach/Bilz und ein Offener Brief zur schädlichen Wirkung von Mobilfunk

Wie am 26. Mai 2015 in der Südwestpresse zu lesen war, soll – mittels derzeit laufender  Frequenzversteigerungen – das Mobilfunknetz bis 2018 zugezogen werden. Dann wird es laut Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) keinen weißen Fleck mehr geben.

Leserbrief von Beate Braun, Michelbach/Bilz

Mobilfunkstrahlung fördert das Tumorwachstum

Schön, für Menschen, die am Smartphone hängen wie Alkoholiker an der Flasche. Existentiell bedrohlich, für Menschen, die bereits in den letzten Rückzugsgebieten leben und jetzt schon kaum oder gar nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wo sollen sie noch hin? Auch in Schwäbisch Hall und Umgebung gibt’s Menschen, die sich – indem sie im Keller schlafen – grade noch so über Wasser halten. Andere sind schon weg. Doch Elektrosensibilität ist nur die eine Seite der Medaille. Krebs, frühe Herzinfarkte, Schlaganfälle, Demenz, Depressionen, Konzentrationsprobleme und vieles andere mehr, ist die andere. Gerade eben wurde eine Wiederholungsstudie veröffentlicht, die das Bundesamt für Strahlenschutz in Auftrag gegeben hat. Ergebnis: Mobilfunkstrahlung fördert das Tumorwachstum, in diesem Falle bei Mäusen in Leber und Lunge.

Alles ist mit Mobilfunk verseucht

Das alles ist bedrohlich für unsere Kinder und Heranwachsenden, die einer lebenslangen Rund-um-die-Uhr-Bestrahlung verschiedenster Frequenzen und Taktungen ausgesetzt sind. Für sie wird die Luft nun noch enger. Schulen, Städte, Dörfer, Naherholungsgebiete, Züge, Busse, Hallen,… alles ist mit Mobilfunk verseucht. Hätte die Strahlung eine Farbe, könnten wir unser Gegenüber kaum und den Himmel gar nicht mehr sehen.

Europarat, EU-Parlament rufen zur Senkung der Strahlenbelastung auf

Doch warum agiert die Politik vollkommen gegenläufig zu den sich stetig mehrenden besorgniserregenden Studienergebnissen und Warnungen von hochoffizieller Seite, wie zum Beispiel Europarat, EU-Parlament, die zur Senkung der Strahlenbelastung aufrufen, und der Weltgesundheitsorganisation, die Mobilfunk aufgrund der Studienlage bereits 2011 als potentiell krebserregend eingestuft hat? Warum erhöht Hall die Strahlung mit so genanntem freiem Stadt-WLAN dennoch? Unsere Jugendlichen, die auf der Haalmauer sitzen, haben einen der Hotspots künftig auf Kopfhöhe.

Frankreich: WLAN in Kindertagesstätten verboten

Frankreich dagegen hat im Januar dieses Jahres ein Gesetz erlassen, das WLAN in Kindertagesstätten verbietet. Auf der Insel Mainau wird in einem Konferenzsaal derzeit WLAN durch VLC (optische Datenübertragung) ersetzt. Auch VLC ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Denn die mobile Kommunikation, wie sie praktiziert wird, hat noch eine ganz andere, sozial bedrohliche Seite, die einen eigenen Leserbrief wert wäre. Wenn die Stadt im Sinne seiner Bürger wirklich zukunftstauglich handeln würde, hätte sie sich wenigstens um die deutlich gesundheitsverträglichere VLC-Technologie bemüht. So versucht sie mal wieder großmannssüchtig den falschen Anschluss zu bekommen.

Link zum Artikel des Haller Tagblatts:

http://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1188139,3230908

Offener Brief an die Schwäbisch Haller Gemeinderatsmitglieder:

Von Beate Braun und Ulrike Hölzel aus Michelbach/Bilz

An die Mitglieder des Gemeinderates Schwäbisch Hall, Herrn OB Pelgrim, Herrn R. Wunderlich (17. Mai 2015)

Offener Brief – Einführung „freies Stadt-WLAN“

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

Ihr Gremium hat im Ausschuss mit knapper Mehrheit so genanntes freies WLAN im Stadtgebiet beschlossen. Die Begründungen dafür, die im Haller Tagblatt vom 6. Mai 2015 aus Ihren Reihen zu lesen waren, zeugen von unglaublicher Uninformiertheit und Ignoranz gegenüber der Risikotechnologie Mobilfunk.

Allerverletztlichste Lebensphase

Längst ist bekannt, dass Mobilfunk eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Aufgrund ihres noch in Entwicklung befindlichen Organismus und aufgrund der kumulativen Wirkung, sind Föten, Säuglinge und Kinder in einem  besonderen Maß gefährdet. In ihrer allerverletztlichsten Lebensphase werden sie künstlich bestrahlt.

Nachfolgend ein Auszug zahlreicher Verlautbarungen zu WLAN- und Funkstrahlung:

– In Frankreich wurde im Januar dieses Jahres ein Gesetz erlassen, das WLAN in Kindertagesstätten, in denen Kinder unter drei Jahren betreut werden, verbietet. Der Grund hierfür sind befürchtete Gesundheitsschäden! Wer auch nur ansatzweise eine Ahnung von Politik hat, weiß, wie weit es gekommen sein muss, dass ein solches Gesetz erlassen wird.

– Im Herbst 2014 hat die Landesärztekammer mobilfunkfreie Zonen in Schulen und öffentlichen Verkehrsmitteln gefordert und unter anderem zu umso zurückhaltenderer Nutzung von Handys und Laptops aufgerufen, je jünger die Kinder sind! Die gesamte Stellungnahme der Landesärztekammer ist nachzulesen unter:

http://aerztekammer-bw.de/news/2014/2014_09/mobilfunk_und_gesundheit/index.html

– Bereits im Jahr 2008 hat die Bundesregierung explizit vor WLAN gewarnt.

– Ende 2006 gab der Bayerische Landtag eine Empfehlung an die Schulen des Freistaates heraus, auf WLAN-Netze nach Möglichkeit zu verzichten.

– Nahezu 200 Wissenschaftler aus aller Welt haben in diesem Frühjahr einen internationalen Appell zum Schutz vor nicht-ionisierenden elektromagnetischen Feldern
veröffentlicht. Zitat:„ Zahlreiche kürzlich erschienene wissenschaftliche Publikationen zeigen, dass EMF – deutlich unterhalb der meisten international und national geltenden Grenzwerte – auf lebende Organismen einwirken. Die Wirkungen umfassen ein erhöhtes Krebsrisiko, zellulären Stress, einen Anstieg gesundheitsschädlicher freier Radikale, genetische
Schäden, Änderungen von Strukturen und Funktionen im Reproduktionssystem, Defizite beim Lernen und Erinnern, neurologische Störungen und negative Auswirkungen auf das
Allgemeinbefinden der Menschen. Wie die sich mehrenden Belege für schädliche Auswirkungen auch auf die Pflanzen- und Tierwelt zeigen, reicht die Bedrohung weit über die Menschheit hinaus.“

– Leicht verständlich wird die Tragweite der alles durchdringenden Funkstrahlung am Ergebnis einer Studie an Mäusen, die 2008 vom Fraunhofer-Institut vorgestellt wurde und die der langjährige Vorsitzende der Strahlenschutzkommission, Prof. Lerchl, mit seinem Team im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz aktuell wiederholt hat. Ergebnis: Krebswachstum wird durch Mobilfunkstrahlung gefördert.

–Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte Mobilfunk 2011 als potentiell krebserregend ein.

– Seit Jahren stehen unzählige Warnungen von EU-Parlament, Europarat, Russischer Strahlenschutzkommission, der Wiener Ärztekammer, des BUND (Forderung: sofortiger Ausbaustopp, bereits 2008), durch internationale Ärzteappelle, etc., etc. im Raum.

Amtsträger wurden informiert und sollten handeln

Seit 2006 wurden unter anderem Politiker und Amtsträger im Landkreis (Schwäbisch Hall) von uns informiert und zum Handeln aufgefordert. Die Fakten sollten endlich ernst genommen werden!

Atomare Strahlung spürt man auch nicht

In der Presse lesen Sie von alledem freilich nichts oder allenfalls am Rande und punktuell. Und auch die große Politik schickt sich trotz aller Warnungen nicht an, ihre Bevölkerung
endlich zu schützen. Von daher passt der „WLAN-Beschluss“ des Ausschusses zur gängigen politischen Praxis, die Herr Sakellariou nach einem Informationsvortrag zu den Gefahren
durch Mobilfunk folgendermaßen auf den Punkt brachte: „Ich bin ein einfacher Mensch. Ich kann die Strahlung weder sehen, hören noch schmecken. Deshalb gehe ich auch davon aus,
dass sie ungefährlich ist“. Gefangen im Strahlennetz. Und übrigens: Atomare Strahlung spürt man auch nicht!

Zynisch und primitiv

Wer also wie Sie, Herr Nestl, behauptet, dass durchs Funknetz keine Gefahr für die Gesundheit bestehe, hat weniger als keine Ahnung. Dies ist mindestens so irritierend wie Ihr
Sprachstil. Ihre Aussage: „Da müsste ja jeder an Krebs krepieren“, ist an Zynismus und Primitivität kaum zu überbieten. Die Frage ist, warum Sie sich mit Ihrem Nichtwissen in
dieser Sache überhaupt zu Wort melden.

Schädlicher biologischer Effekt

Und wer, wie Sie, Herr Wunderlich, die Leistung der Funknetzquelle als Messlatte für schädigende Wirkung nimmt, trägt nicht zur Versachlichung der Debatte bei. Sondern Sie haben entweder die Problematik nicht begriffen oder wollen sich bewusst der Wahrheit entziehen. Der Wirkmechanismus von Mobilfunk ist zugegebenermaßen kompliziert. Vereinfacht ausgedrückt, ist er ein Zusammenspiel aus Energie, Intensität, Struktur und Dosis. Die Struktur, sprich die Information/Frequenz, ist dabei die auslösende Komponente für den Wirkmechanismus, die Dosis der entscheidende Faktor, ob die Mobilfunkstrahlung schädigt oder nicht. Damit erklärt sich zum Beispiel die Tatsache, dass man mit elektromagnetischen Feldern Zellwachstum anregen kann, wie das in der Medizin teils gemacht wird. Dass im Umkehrschluss bei Langzeitexposition oder sich dauernd wiederholender Exposition – wie das inzwischen nahezu flächendeckend  der Fall ist – ein schädlicher biologischer Effekt eintritt, dürfte damit auch für Laien nachvollziehbar sein. Ob „Stadt-WLAN“ gesundheitsschädigend ist oder nicht, kann demnach nicht allein an der Intensität, sprich an der Wattzahl, festgemacht werden.

Gemeinderat soll gegen freies WLAN stimmen

Wir erwarten vom Gemeinderat, dass er mit Rücksicht auf die in der Stadt lebenden und arbeitenden Menschen, aber auch für die Besucher seine Entscheidung gegen „freies Stadt-WLAN“ fällt.

Zehn Prozent der Menschen sind elektrosensibel

Einer Stadt, die sich der Toleranz verschrieben hat, würde es überdies gut anstehen, alles dafür zu tun, dass sich auch die Minderheit der an Elektrosensibilität Erkrankten (laut Bundesamt für Strahlenschutz zirka.10 Prozent der Bevölkerung) im Zentrum aufhalten kann. Für diese Menschen ist die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ohnehin längst ein Problem. Mit Einführung eines nahezu flächendeckenden WLANs müsste sie einen Bogen um die Stadt machen und für jede Ausnahme, so sie denn noch möglich ist, mit ihrer Gesundheit bezahlen.

Keine lästigen Querulanten

Elektrosensible Menschen in unserer Gesellschaft sollten „nicht als lästige Querulanten, sondern eher als die Kanarienvögel des 21. Jahrhunderts betrachtet werden: Die extrem CO-sensiblen Tierchen wurden früher von den Bergleuten in den Schacht mitgenommen. Und wenn die Vögel ohnmächtig wurden, dann haben die Kumpels sie nicht beschimpft oder ausgelacht, sondern haben umgedreht und sind weggelaufen, so schnell sie ihre Füße trugen.“ (Univ.-Lektor i.R. Mag. Dr. Gernot Neuwirth)

Süchtig machende Wirkung von Mobilfunk

Dass ausgerechnet die SPD – die Sozialdemokratische Partei Deutschlands – einen Antrag stellt, der statistisch gesehen zirka 6000 Menschen im Einzugsgebiet der Stadt Hall ausgrenzt, möge sie selbst bewerten. Wir indessen meinen, dass die Ausgrenzung von Gesellschaftsgruppen nicht sozial ist. Angesichts der süchtig machenden Wirkung von Mobilfunk drängt sich bei „freiem Stadt-WLAN“ ein Vergleich mit jenen Herren auf, die an Schulkinder Rauschgiftkugeln verschenken.

In Erwartung eines Beschlusses zugunsten der Gesundheit verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Beate Braun (gez.) Ulrike Hölzel (gez.)

(Für die Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk)

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„Lendsiedels Pfarrer Hermann Beck zog Schwerbehinderten über den Tisch“ – Versprochene Entschädigung nicht bezahlt

Einen faden Beigeschmack hat die Verabschiedung des Pfarrers Hermann Beck in der evangelischen Kirchengemeinde Lendsiedel bei Kirchberg/Jagst (Kreis Schwäbisch Hall). Diese wurde am Samstag, 16. und Sonntag, 17. Mai 2015, zwei Tage lang groß gefeiert. Der evangelische Pfarrer arbeitete 35 Jahre lang in der dortigen Kirchengemeinde. Vor kurzem ging er in den Ruhestand. Seit über zwei Jahren wartet ein heute 50 Jahre alter, geistig schwer behinderter Mann auf Becks versprochene Zahlung von 1000 Euro.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Geplanter Hausverkauf kein Grund für Kündigung des Mieters

Dieses Geld hatte der Pfarrer dem Mann im Beisein des Autors dieses Artikels im Lendsiedler Pfarrhaus mündlich versprochen, weil die Kündigung und Räumung der Wohnung des Mannes in Lendsiedel unglücklich gelaufen sei. Es schien so, dass Pfarrer Beck einen Fehler wieder gutmachen wollte. Das Haus, in dem sich die Wohnung des Schwerbehinderten befunden hatte, erbte die Kirchengemeinde Lendsiedel im Jahr 2009 von einem alleinstehenden Rentner. Der Wert des geerbten Anwesens lag in einem sechsstelligen Eurobereich. Verkauft werden sollte das Haus für 136.000 Euro.

Kündigung, weil „das Gebäude verkauft wird“

Im Juli 2012 war dem Mieter zum 31. Oktober 2012 gekündigt worden, weil „das Gebäude verkauft wird.“ Dies ist rechtlich unzulässig. „Verkauf bricht Miete nicht“, lautet ein Grundsatz im Mietrecht. Der neue Eigentümer hätte den Mieter mit übernehmen müssen.

Der Umfaller

Einige Zeit nach dem unfreiwilligen Auszug des Mieters wurde das Anwesen tatsächlich verkauft. Die Zahlung der unbürokratischen Entschädigung von 1000 Euro wäre für die Kirchengemeinde finanziell kein Problem gewesen. Sie sollte ein Ausgleich für die tatsächlichen Kosten sein, die der Mieter durch den zusätzlichen Umzug, den Kauf einer Satellitenschüssel und die um 100 Euro monatlich teurere Miete (für vier Monate) sein. Dass diese Forderung von 1000 Euro berechtigt ist, hatte Pfarrer Beck Anfang Januar 2013 eingesehen. An die mündliche Zusage knüpfte der Pfarrer keine zusätzliche Forderung. Doch dann kam alles anders.

Die ganze Geschichte:

Ein alleinstehender Mann vererbt sein altes landwirtschaftliches Anwesen samt Wohnhaus, Scheune, Garage und Stall an die Kirchengemeinde Lendsiedel. In einer Wohnung dieses Hauses wohnte zu dieser Zeit ein zu 100 Prozent geistig schwer behinderter Mann, der ein freundschaftliches Verhältnis zum früheren Eigentümer gepflegt hatte und ihm auch bei körperlich anstrengenden Arbeiten in Haus und Hof zur Hand gegangen war. Noch einige Zeit nach der Erbschaft ließ die Kirchengemeinde Lendsiedel den Mieter unbehelligt. Dann sollte der Verkauf des Anwesens forciert werden. Die Kirchengemeinde wollte Geld sehen. Kurzerhand kündigte sie dem langjährigen Mieter, weil das „Gebäude verkauft wird“. Der geistig behinderte Mann sollte schriftlich bestätigen, dass er die „Kündigung am 19.07.2012 erhalten“ habe – was er auch tat. Der Kündigung zugestimmt hatte er dadurch aber nicht. Der Mann hat keinen gesetzlichen Betreuer und ist nicht entmündigt. Der Autor dieses Artikels ist kein juristischer Betreuer des behinderten Mannes.

Kündigung war nichtig

Ein Grundsatz im Mietrecht besagt „Verkauf bricht Miete nicht“. Diese Kündigung des Mietvertrags des geistig behinderten Mannes war demnach nichtig. Doch es ging weiter. Die Kirchengemeinde beauftragte einen Makler, der das Haus schnellstmöglich verkaufen sollte. Dies geht leichter, wenn in dem Verkaufsobjekt kein Mieter mehr wohnt, dachte sich die Kirchengemeinde. Der Lendsiedler Pfarrer Beck und der Makler überredeten den damals 47-jährigen Mieter, in das nahegelegene, heruntergekommene ehemalige Gasthaus Ochsen zu ziehen. Ein Umzug in diese Wohnung sei „alternativlos“, wurde dem geistig behinderten Mann erklärt.

Ratten und Mäuse

Diese „neue Wohnung“ im früheren Gasthaus Ochsen hatte für den Mieter gravierende Nachteile. Dort sollte er 300 Euro statt 200 Euro Warmmiete für 27, statt zuvor knapp 50 Quadratmeter Wohnfläche bezahlen. Und: Im Ochsen-Gebäude wimmelte es von Mäusen und Ratten. Auch neben der neu bezogenen Wohnung waren große Mengen Rattengift ausgestreut. Viele Menschen in Lendsiedel wissen, dass nicht nur die Elektroleitungen im Ochsen unfachmännisch installiert worden waren. Wegen eines möglichen Kurzschlusses herrscht noch heute mitten in Lendsiedel akute Brandgefahr. Für den Fernsehempfang musste der Mieter von seinem Geld eine neue Satellitenschüssel kaufen und ließ sie von einem Elektriker fachgerecht einbauen. Zur damaligen Zeit war der behinderte Mann arbeitslos und erhielt nur eine monatliche Rente von rund 700 Euro. Nach Abzug der Miete und Bankverbindlichkeiten blieben ihm nur noch 300 Euro pro Monat zum Leben – 100 Euro weniger als zuvor.

Falsche Versprechung

Bereits im November 2012 bat der Mann den Lendsiedler Pfarrer Beck nach dem Gottesdienst um eine finanzielle Unterstützung für die entstandenen Kosten. Pfarrer Beck lehnte dies brüsk ab. Mit Unterstützung des Autors dieses Artikel formulierte er seine Forderung schriftlich und kündigte bei Nichtzustandekommen einer Entschädigung Konsequenzen an. Kopien dieses Schreibens gingen auch an den Blaufeldener Dekan Siegfried Jahn und an den Oberkirchenrat in Stuttgart. Doch nichts geschah. Anfang Januar 2013 suchte der behinderte Mann Pfarrer Beck im Pfarrhaus auf. Im Beisein des Autors dieses Artikels versprach Pfarrer Beck dem ehemaligen Mieter die unbürokratische Zahlung von 1000 Euro. „Das bekommen wir hin“, kündigte Beck an. Doch zur Auszahlung des Geldes kam es bis heute nicht.

Unannehmbares Schweigegelübde

Wenige Tage später zitierte Pfarrer Beck den Schwerbehinderten zu einem Gespräch ins Pfarrhaus. Dort verlangten der Lendsiedler Pfarrer, der Blaufeldener Dekan Jahn und der damalige Laienvorsitzende des Lendsiedler Kirchengemeinderats von ihm und Ralf Garmatter die Unterschrift unter eine Vereinbarung, die darin gipfelte, dass Marcus Helbert und der nach Ansicht der Kirchengemeinde „für Herrn Helbert tätige“ Ralf Garmatter auch folgenden Passus unterschreiben: „Im Übrigen sind sich die Parteien darüber einig, dass über den Inhalt dieser Vereinbarung und deren Anlass gegenüber jedermann Stillschweigen bewahrt wird.“ Sonst müsse der geistig behinderte Mann die 1000 Euro wieder umgehend zurückzahlen. Es hätte bedeutet, dass weder er, noch Ralf Garmatter über den Auszug des Mannes aus der früheren Wohnung und die besonderen Umstände, die dazu führten, mit irgendjemandem sprechen dürften – auch wenn sie gefragt werden würden.

Dritter sollte auch Schweigegelübde ablegen

Für einen geistig behinderten Menschen, der gerne Bier trinkt, ist dies eine vollkommen unrealistische Bedingung. Ein der Kirchengemeinde Lendsiedel nahe stehender Mensch hätte den Behinderten nur zu einem Bier einladen und ihn nach den Umständen seines Auszugs aus der früheren Wohnung zu fragen brauchen. Der behinderte Mann hätte gutgläubig und ehrlich erzählt wie es dazu gekommen ist. Eine kurze Meldung an die Kirchengemeinde und schon wäre er seine 1000 Euro wieder los gewesen. So etwas kann nicht sein. Außerdem darf es in einem Rechtsstaat nicht sein, dass eine Zahlung nur dann erfolgt, wenn ein Dritter, auf den der schwer behinderte Geschädigte keinerlei Einfluss hat, ebenfalls ein Schweigegelübde ablegen muss. Für die Auszahlung der 1000 Euro an den Geschädigten war auch die Unterzeichnung des Schweigegelübdes von Ralf Garmatter zwingend verlangt worden.

Kirchengemeinde erklärte sich zunächst zur Zahlung bereit

In einer mit Datum vom 25. Februar 2013 schriftlich zugestellten „Vereinbarung“ an den Geschädigten heißt es: „Unter ausdrücklicher Aufrechterhaltung ihres Standpunktes und ohne Anerkennung einer wie auch immer gearteten Pflicht erklärt sich die Evangelische Kirchengemeinde Lendsiedel bereit, an Herrn Helbert einen binnen zehn Tagen nach Eingang der unterzeichneten Vereinbarung fälligen einmaligen Betrag in Höhe von 1000 Euro zu bezahlen. (…) Mit dieser Zahlung sind sämtliche denkbaren und wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem vormals bestandenen Miet-/Nutzungsverhältnis und aus Anlass dessen Beendigung bezüglich der von Herrn H. vormals bewohnten Wohnung im Anwesen Lange Gasse 6, 74592 Kirchberg, in welches die Evangelische Kirchengemeinde als Rechtsnachfolgerin eingetreten war, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gleichgültig, ob bekannt oder unbekannt, ein- für allemal erledigt.“

Stasi-Methoden?

Das der „Vereinbarung“ beigefügte Anschreiben des Crailsheimer Rechtsanwalts Frank-Arvid Weber, der von der Kirchengemeinde eingeschaltet worden war, enthält einige Merkwürdigkeiten. So bezeichnete er die berechtigten Forderungen des ehemaligen Mieters als „erpresserisch“. Der ehemalige Mieter versuche durch „heutzutage leider üblich gewordene Polemik und Demagogie den Leumund meiner Mandantin in Verruf bringen zu wollen“. Gleichwohl habe ihm seine Mandantschaft abermals die Hand gereicht, um „Ihnen in Ihrer besonderen Situation behilflich zu sein (…). Dieses nun wieder habe Herr H. „neuerlich zurückgewiesen und meine Mandantschaft bezichtigt, sie handele mit Stasi-Methoden. Damit bringen Sie ganz offensichtlich zum Ausdruck, dass es zum einen an gehaltvollen Sachargumenten fehlt und zum anderen Sie auch nicht im Entferntesten wissen, worüber sie reden, denn ein solcher Vergleich ist derart abstrus, dass dies nur noch als unsägliche Polemik und primitive Effekthascherei auf unterstem Niveau bezeichnet werden kann. Für meine Mandantschaft ist jetzt die Grenze des Hinnehmbaren erreicht und ich weise deshalb darauf hin, dass ich beauftragt bin, bei neuerlichem Scheitern des hiermit unterbreiteten Einigungsvorschlags die zu Gebote stehenden Maßnahmen, bis hin zur Erhebung einer negativen Feststellungsklage gegen Sie zu ergreifen. (…) Sollte die Vereinbarung nicht oder nicht fristgerecht hier eingegangen sein, wird es kein weiteres Entgegenkommen meiner Mandantschaft mehr geben und das Einigungsangebot ist dann gegenstandslos.“

Verhalten verstößt gleich gegen mehrere biblische Grundsätze

Wegen des geforderten Schweigegelübdes und rechtlicher Bedenken verweigerten Herr H. und Ralf Garmatter 2013 die Unterschrift unter das Schreiben des Crailsheimer Rechtsanwalts und der Kirchengemeinde Lendsiedel. Im Frühjahr 2015 besuchte Herr H. letztmals Pfarrer Beck, um die 1000 Euro einzufordern. Als Antwort erhielt er kurze Zeit später ein ablehnendes Schreiben des Crailsheimer Anwaltsbüros Frank-Arvid Weber. Darin war sinngemäß auch der Satz enthalten, dass Herr H. für die Nichtzahlung der 1000 Euro „sicher Verständnis“ habe. Verständnis dafür hat der behinderte Mann aber bis heute nicht. Denn völlig unverständlich ist ihm, dass ein evangelischer Pfarrer ihm die Zahlung einer berechtigten Geldsumme mündlich zusagt und sie dann doch nicht bezahlt. Dieses Verhalten des Pfarrers verstößt gleich gegen mehrere biblische Grundsätze. Dieses Verhalten ist eines Geistlichen unwürdig. Geld wäre in der Kirchengemeinde Lendsiedel – schon allein aus dem Verkauf des Gebäudes – genügend vorhanden. Statt Geld für teuere Anwälte auszugeben, wäre es sicher christlicher und sinnvoller gewesen, das Geld für die berechtigten Forderungen eines Bedürftigen zu verwenden. Durch sein persönliches Verhalten gegenüber einem Schwerbehinderten erschüttert Lendsiedels Pfarrer Hermann Beck den Glauben daran, dass sich die evangelische Kirche für die Schwächsten der Gesellschaft, für Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit einsetzt. Der Geschädigte wird den aus Lendsiedel weggezogenen Pfarrer sicher nicht vermissen.

Kostenaufstellung des ehemaligen Mieters vom 2. März 2013:

An die Evangelische Kirchengemeinde Lendsiedel, Pfarrer Beck und den Kirchengemeinderat

– Kostenerstattung für die Folgen der unrechtmäßigen Kündigung meiner Wohnung in der Langen Gasse 6 in Lendsiedel durch die Kirchengemeinde Lendsiedel

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Pfarrer Beck,

wie mit Ihnen im Januar 2013 im Pfarrhaus mündlich besprochen, schicke ich Ihnen die Kostenaufstellung für den mir entstandenen finanziellen Schaden durch die unrechtmäßige Kündigung meiner Wohnung in der Langen Gasse 6 in Lendsiedel. Die Bezahlung der Gesamtsumme in der Größenordnung von wörtlich „plus-minus 1000 Euro“ wurde von Ihnen zugesichert.

1. Mehrkosten für höhere Miete von 100 Euro monatlich (300 Euro statt 200 Euro Warmmiete) für die Monate Oktober, November, Dezember 2012 und Januar 2013: 4 x 100 Euro = 400 Euro

2. Kosten für die Anschaffung einer TV-Satellitenschüssel inklusive Einbau durch die Firma Elektro Lauton: 260 Euro

3. Postnachsendeauftrag: 15 Euro

4. Schriftverkehr zur fristlosen Kündigung meiner Wohnung im Lendsiedler Gasthaus Ochsen und mehrmaliger Schriftverkehr mit der Kirchengemeinde Lendsiedel – Kosten: 50 Euro

5. Finanzieller Aufwand für den Umzug vom Gasthaus Ochsen in Lendsiedel in meine neue Wohnung in Kirchberg/Jagst (Fahrzeugkosten, Personalkosten, Lagerung meiner überzähligen Möbel etc.): 300 Euro

Gesamtkosten: 1025 Euro

Ich gebe Ihnen hiermit letztmals die Chance, die Angelegenheit einvernehmlich und gütlich zu regeln. Bitte überweisen Sie den Betrag von 1025 Euro bis spätestens 10. März 2013 auf mein oben angegebenes Konto bei der Volksbank Hohenlohe. Danach wünsche ich mir, dass „ein- für allemal Ruhe einkehrt und sich beide Seiten wieder mit voller Kraft ihren wirklichen Aufgaben widmen können“.

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„Frühe Stadtbaugeschichte von Crailsheim“ – Vortrag bei der Jahreshauptversammlung des Historischen Vereins

Einen Vortrag zur frühen Stadtbaugeschichte in Crailsheim gibt es am Montag, 8. Juni 2015, um 19.30 Uhr im Crailsheimer Volksbanksaal. Dieser findet im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Crailsheimer Historischen Vereins statt.

Vom Crailsheimer Historischen Verein

Auch Nichtmitglieder des Vereins sind eingeladen

Auf der Grundlage der Stadtrechnungen aus der Mitte des 15. Jahrhunderts stellt die Kunst- und Baugeschichtsforscherin Helga Steiger die frühe Stadtbaugeschichte Crailsheims dar. Auch Nichtmitglieder des Vereins sind eingeladen.

Handschriftliche Stadtrechnungen ab 1437

Die Auflistungen öffentlicher Einnahmen und Ausgaben bieten einen sehr guten Einblick in die Entwicklung einer Stadt im Mittelalter. Diese handschriftlichen Stadtrechnungen haben sich in Crailsheim ab 1437 erhalten. Sie wurden geführt von einem jährlich ins Amt gewählten Baumeister, den man als eine Art Vorläufer des heutigen Baubürgermeisters ansehen kann.

Gut organisierte Stadt

Der Baumeister ist vor allem für den planmäßigen Ausbau der städtischen Infrastruktur zuständig. Und so verantwortet er sehr unterschiedliche Investitionen – vom Bohren des tiefen Brunnens am Ziegeltor bis hinauf zum „Kuhhorn“ für den Wächter auf dem Turm. Im Vortrag wird gezeigt, wie die Stadt den Ausbau von Wegen und Brücken, von öffentlichen Gebäuden und der Stadtmauer bewältigt. So wird das Bild einer gut organisierten und gut gerüsteten Stadt lebendig.

Kurzinformation:

Vortrag „Frühe Stadtbaugeschichte von Crailsheim“ am Montag, 8. Juni 2015, 19.30 Uhr, im Saal der VR-Bank, Karlstraße.

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„Groove ist der King“ – Konzert in Crailsheim mit der Band Scarecrow

In einer Welt, in der Blues und HipHop sich vereinen, ist Groove der King. Dies zeigt sich wieder beim Konzert der Band Scarecrow aus Toulouse am Dienstag, 9. Juni 2015, ab 20 Uhr im Jugendzentrum Crailsheim. Veranstalter ist der Verein Adieu Tristesse.

Von Sina Stuber vom Verein Adieu Tristesse in Crailsheim

Ohne Rezept und Szenecodes

Hier kollidieren bei Scarecrow der Sound einer Dobro-Gitarre mit dem Klang alter Sample-LPs. Mehr als nur anders, ein Experiment, das außerordentlich gut funktioniert. Ohne Rezept und unter Umgehung gängiger Szenecodes sucht das ungleiche Quartett aus dem Nirgendwo den Einklang, seinen Weg zurück zu den Wurzeln der Bewegungen, die ihre Musik formten. Die Band um Bassist Jamo und Drummer Paps, dem Gitarristen und Bluessänger Slim Paul sowie dem Rapper und Scratcher Antibiotik verbindet Generationen, zwei Sprachen, zwei Kulturen, Gesang und Rap und zwei Instrumente, die sich noch nie zueinander hingezogen fühlten. Bei mehr als 200 Konzerten in drei Jahren hat diese Combo bereits ihre Zuhörer überzeugt. Jetzt sind endlich auch wir dran!

Einlass: 20 Uhr, Jugendzentrum Crailsheim

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