Schwer körperbehinderter Fußballfunktionär soll einen Schiedsrichter geschlagen haben – Staffelleiter Karl-Heinz Leuschner abgesetzt

Gegen seine Absetzung als Fußball-Staffelleiter der Kreisliga B3 Hohenlohe wehrt sich Karl-Heinz Leuschner aus Obersteinach (Stadt Ilshofen). Leuschner soll nach Ansicht des Sportgerichts des Württembergischen Fußballverbands (wfv) nach dem Landesligaspiel Sportfreunde Schwäbisch Hall – TSG Backnang (Endstand: 1:3) am 26. September 2009 den Schiedsrichter Stefan Wais aus Esslingen mit der Hand leicht an den Hals geschlagen haben.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Körperkontakt im Gedränge

Das damalige Spitzenspiel der Landesliga war hitzig geführt worden. Beim Spielstand von 1:1 schickte Schiedsrichter Wais den Schwäbisch Haller Stürmer Redouane Bouidia mit der gelb-roten Karte vom Platz, weil dieser in der Erregung den Ball weggeworfen hatte. In Unterzahl verloren die Haller die Partie mit 1:3. Nach dem Schlusspfiff ging es weiter heiß her. Fünf bis sechs Platzordner begleiteten das Schiedsrichtergespann durch die aufgebrachte Menge in die Umkleidekabine. In diesem Gedränge soll der nach einem Schlaganfall seit dem Jahr 2000 schwer körperbehinderte Karl-Heinz Leuschner den Schiedsrichter geschlagen haben. Offizielle Zeugen für diesen Schlag gibt es bis heute nicht. Das Urteil des Sportgerichts beruht allein auf der Aussage des Schiedsrichters.

Leuschner: „Ich habe den Schiedsrichter nicht geschlagen“

Nach Auskunft des 71-jährigen Karl-Heinz Leuschner hat er den Schiedsrichter nicht geschlagen. Er sei in dem Gedränge von der Zuschauertribüne in Richtung Stadionausgang an einem Treppenabsatz ins Stolpern geraten, habe sich dann wegen seiner halbseitigen Lähmung nicht mehr richtig auf den Beinen halten können und sei nach vorne gefallen. Es sei möglich, so Leuschner, dass er dabei den Schiedsrichter berührt habe. Noch am gleichen Abend rief Leuschners Tochter bei Schiedsrichter Wais an, um sich im Namen ihren Vaters für den Vorfall zu entschuldigen. Sie tat dies, weil Karl-Heinz Leuschner seit seinem Schlaganfall beim Sprechen nur noch sehr schwer zu verstehen ist. So führt beispielsweise auch seine Frau Anita die sonstigen Telefongespräche für ihren Mann.

Leuschner hatte nach eigenen Angaben auch nichts getrunken

„Ich habe auf dem Sportplatz nichts getrunken“, beteuert Leuschner im Rückblick. „Ich habe auch noch nie einen Menschen geschlagen.“ Obwohl er sich für unschuldig hält, wäre der Ex-Staffelleiter mit der zunächst verhängten Geldstrafe des Sportgerichts vom 16. Oktober 2009 in Höhe von 75 Euro zuzüglich 7,50 Euro Bearbeitungsgebühr einverstanden gewesen. Auch der Platzverein Sportfreunde Schwäbisch Hall hatte eine Geldstrafe erhalten (50 Euro zuzüglich 7,50 Euro Bearbeitungsgebühr).

Gegen das Urteil für Leuschner ging der Württembergische Fußballverband in die Berufung. Das wfv-Sportgericht verurteilte den ehemaligen Staffelleiter, der dieses Amt rund 20 Jahre lang ohne Beanstandungen geführt hatte, zu einer Amtsenthebung als Verbandsmitarbeiter und belegte ihn mit einer Sperre für wfv-Ämter bis einschließlich 30. Juli 2010. Noch im Jahr 2008 war Leuschner für seine langjährigen Verdienste vom wfv mit der Silbernen Verbandsehrennadel ausgezeichnet worden.

Schiedsrichter: „Einer der Zuschauer schlug mich mit der Faust leicht gegen den Hals“

Nach Darstellung des Schiedsrichters gegenüber dem Sportgericht hatte sich in Schwäbisch Hall folgendes abgespielt: „Unmittelbar nach Spielschluss war die Situation aufgeheizt. Wir warteten zirka drei Minuten auf dem Platz, bevor wir in Richtung Schiedsrichterkabine gingen. Zirka vier gekennzeichnete Ordner begleiteten uns dorthin. Beim Gang über die „Stehwälle“ waren zirka 20 bis 30 aufgebrachte Zuschauer. Einer von diesen schlug mich mit der Faust leicht gegen den Hals.“

Wichtiger Lebensinhalt genommen

In einem Leserbrief im Hohenloher Tagblatt vom 21. November 2009 wirft eine Tochter von Karl-Heinz Leuschner den verantwortlichen Fußballfunktionären „fehlende Menschlichkeit“ vor. Ihrem „schuldbewussten“ Vater sei ein wichtiger Lebensinhalt genommen worden, so dessen Tochter weiter. In einem Rückblick hat der betroffene Schiedsrichter gesagt, die Verletzung sei nicht schlimm. Ihn wundere es nur, dass „der Täter als Fußballfunktionär tätig ist“.

Wo waren die Platzordner?

Gerd Horlacher, der Vorsitzende der Sportfreunde Schwäbisch Hall, schrieb in einer Stellungnahme, dass eine „solche Person“ nicht auf der Sportanlage geduldet werde. Ob der Schiedsrichter von den Platzordnern ausreichend geschützt wurde, bleibt aber ziemlich unklar. Vom Sportgericht hatten die Sportfreunde Schwäbisch Hall eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro erhalten. Es mutet schon reichlich seltsam an, wenn es einem schwer körperbehinderten 71-Jährigen möglich gewesen sein soll, gegen vier bis sechs Platzordner zum Schiedsrichter vorzudringen und diesen schlagen zu können. Nach den bisher vorliegenden Informationen hat auch keiner der Platzordner vor dem wfv-Sportgericht gegen Leuschner ausgesagt.

Hecker wollte den Hergang von Leuschner nicht hören

Was Karl-Heinz Leuschner traurig stimmt, ist, dass der Bezirksvorsitzende Wolfgang Hecker von sich aus erst nach Ablauf der Berufungsfrist (26. Oktober 2009) am 27. Oktober 2009 persönlich mit ihm sprechen wollte. Dabei habe Hecker nicht einmal wissen wollen, was aus Sicht von Karl-Heinz Leuschner nach dem Spiel in Schwäbisch Hall vorgefallen war. „Wolfgang Hecker sagte mir lediglich, dass es besser wäre, wenn ich von meinem Amt als Staffelleiter zurücktreten würde. Er habe mit Friedrich Mayer schon einen neuen Staffelleiter gefunden“, berichtet Leuschner. Freiwillig wollte Leuschner seinen Platz aber nicht räumen. Wenige Tage später brachte ihm der Bezirksvorsitzende persönlich einen Brief in Obersteinach vorbei, in dem Hecker Leuschner mitteilte, „dass deine Mitarbeit im Bezirk als Staffelleiter mit Ablauf des 27. Oktober 2009 beendet ist. Ein Einspruch beim wfv ändert an dieser Entscheidung nichts.“ Gegen diese Amtsenthebung setzte sich Leuschner auch aus formellen Gründen zur Wehr. Nach seiner Ansicht hätte er laut wfv-Satzung (Paragraph 25) zunächst abgemahnt werden müssen. Eine korrekte Amtsenthebung sei danach nur mit schriftlicher Begründung möglich, so Leuschner. Beides habe in seinem Fall gefehlt. Der Fußballbezirk Hohenlohe schaffte dann aber Fakten: Am Ende Oktober 2009 sperrte er für Leuschner den Zugang zum Staffelleiterprogramm im DFB-Net.

Entscheidung des wfv-Sportgerichts ist endgültig

Das Berufungsurteil des wfv vom 30. November 2009 (Nr. 58-09/10) machte endgültig den Sack zu: „Staffelleiter Karl-Heinz Leuschner wird wegen sportwidrigen Betragens (…) das Recht aberkannt, eine Verbandsfunktion bis einschließlich 30. Juli 2010 auszuüben.“ Die in erster Instanz verhängte Geldstrafe in Höhe von 75 Euro wurde zurückgenommen und wieder zurücküberwiesen. „Diese Entscheidung ist endgültig“, heißt es in dem Urteil. Nach Ansicht des Verbandsgerichts hat ein Staffelleiter eine besondere Vorbildsfunktion. „Das Verhalten des Staffelleiters, die Treppe der Tribüne herunterzugehen und sich in die Menge der aufgebrachten Zuschauer zu begeben, war in hohem Maße verwerflich“, heißt es in dem Urteil.

Leuschner würde gerne weiter als Staffelleiter arbeiten

Karl-Heinz Leuschner ist mit der aktuellen Situation nicht zufrieden. „Ich habe die Arbeit als Staffelleiter gerne gemacht und würde es auch gerne wieder machen.“ Seit 1975 wohnt Leuschner in Obersteinach bei Ilshofen. 1978 übernahm er beim TSV Dünsbach den Posten des Trainers, später übte er dieses Amt für einige Zeit beim SC Wiesenbach aus. Viele Jahre war er beim TSV Dünsbach stellvertretender Vereinsvorsitzender, einige Zeit auch Jugendleiter. Was Leuschner auffällt: Die Neuwahl des Staffelleiters der Kreisliga B3 Hohenlohe ist  nach Leuschners Angaben für den 6. Juli 2010 vorgesehen, rund drei Wochen bevor seine Verbandssperre endet (31. Juli 2010). Damit habe er keine Chance für das Amt des Staffelleiters zu kandidieren. Einige Vereine der Kreisliga B3 Hohenlohe hätten ihm ihre Unterstützung signalisiert, berichtet Leuschner.

Hecker: „Er hätte sich von sich aus bei mir melden müssen“

Nach Ansicht des Bezirksvorsitzenden Wolfgang Hecker hätte sich Karl-Heinz Leuschner nach dem Vorfall in Schwäbisch Hall von sich aus beim Bezirksvorsitzenden melden müssen. „Ich laufe ihm doch nicht hinterher“, sagt Hecker auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert. Zu Leuschner habe er all die Jahre ein gutes Verhältnis gehabt. „Gewalt gegen Schiedsrichter können wir aber nicht tolerieren“, so Hecker. Da müsse eine klare und harte Linie gefahren werden. Für Hecker steht fest, dass Karl-Heinz Leuschner den Schiedsrichter „aktiv geschlagen“ hat. Hecker räumt aber ein, dass es fraglich sei, ob es neben dem Schiedsrichter noch weitere Belastungszeugen gebe.

Stellungnahme von Frank Thumm, Rechtsabteilung des Württembergischen Fußballverbands (wfv) von Montag, 21. Dezember 2009:

Nach den Feststellungen des Verbandsgerichts hat der Staffelleiter Karl-Heinz Leuschner als Zuschauer den Schiedsrichter der Partie Spfr. Schwäbisch Hall – TSG Backnang am 26.09.2009 nach dem Spiel auf dem Weg zur Kabine mit der Faust leicht gegen den Hals geschlagen. Das Verbandsgericht hat dabei durchaus berücksichtigt, dass Karl-Heinz Leuschner motorisch eingeschränkt ist. Unter Berücksichtigung der eingeholten Stellungnahme, insbesondere auch der des Betroffenen, stand für das Verbandsgericht aber außer Frage, dass das Verhalten von Karl-Heinz Leuschner nicht auf dessen Behinderung zurückzuführen ist.

Eine Amtsenthebung durch den wfv-Vorstand fand nicht statt. Die Sanktionierung sportwidrigen Verhaltens anlässlich eines Spiels ist Sache der Sportgerichtsbarkeit (§ 2 lit. a wfv-RVO). Die zeitliche oder dauernde Aberkennung des Rechts, eine Verbands- oder Vereinsfunktion auszuüben, ist eine der nach § 20 StB in Verbindung mit § 17 lit. e wfv-RVO möglichen Strafen. Die Dauer der Sanktion liegt im Ermessen des zuständigen Rechtsorgans. Im vorliegenden Fall war aus Sicht des Verbandsgerichts eine Befristung bis 30.07.2010 schuldangemessen.

Die Angelegenheit ist mit der Entscheidung des Verbandsgerichts abgeschlossen. Die handelnden Verbandsorgane und -mitarbeiter haben sich entsprechend unserer Statuten korrekt verhalten. Weitere Maßnahmen werden wir nicht ergreifen, dafür gibt es keine Veranlassung.“

Frank Thumm, Abteilungsleiter wfv-Rechtsabteilung

Stellungnahme des hohenlohischen Bezirksschiedsrichterobmanns Klaus Lahr zum Vorfall des ehemaligen Staffelleiters Karl-Heinz Leuschner:

Der letzte Bericht (Anmerkung: Des Hohenloher Tagblatts von Samstag, 19. Dezember 2009) kann so aus Sicht der Schiedsrichter in Hohenlohe nicht stehen bleiben. Vermittelt er doch den Eindruck, dass man Schiedsrichter einfach körperlich angreifen kann, wenn man sich hinterher dann anonym entschuldigt, ist die Sache dann vergessen und vergeben. Wer einen Schiedsrichter schlägt oder versucht ihn zu schlagen, bespuckt oder versucht dies zu tun, handelt nicht nur unsportlich, sondern auch rechtswidrig. Bei Schiedsrichtern handelt es sich nicht um Freiwild, mit dem man nahezu alles machen kann, nur weil man mit seiner Regelauslegung nicht einverstanden war.

Eine solche Tat kann mit nichts aber auch gar nicht entschuldigt werden. Gerade ein Verbandsmitarbeitern, ein Staffelleiter, der sich um den Fußballsport kümmert, darf sich in keiner Weise zu solch einem Vergehen hinreisen lassen, tut er es doch, muss er mit harten Konsequenzen rechnen. H. Leuschner hat hier dem Fußballsport in Hohenlohe geschadet und dies weiß er auch. Eine Entschuldigung ist beim Schiedsrichter wohl erfolgt, aber das ist auch das mindeste, was man erwarten muss, das hat nichts mit der verdienten Sperre in seinem Amt zu tun. Ein Spieler würde bei einer solchen Tätlichkeit ebenso hart bestraft und würde auch sofort der Vorsperre unterliegen, bevor das Strafmaß durch das Sportgericht festgelegt wird. Wieso sollte in diesem Fall dies anders laufen ?

Ich kann unserem Bezirksvorsitzenden Wolfgang Hecker nur danken. Er hat sich hier vollkommen richtig verhalten und hat so uns Schiedsrichtern, die wirklich keine leichtes Amt ausüben den Rücken gestärkt. Stellen sie sich vor, sie pfeifen ein Spiel, versuchen den Regeln Geltung zu verschaffen und nach dem Spiel greift sie ein Mann tätlich an, der noch dazu beeinträchtigt ist in seiner Gesundheit und man dies deutlich erkennen kann und der Schiedsrichter muss das über sich ergehen lassen. Wie erniedrigt kommt man sich da vor. Denn hätte der Schiedsrichter in Notwehr zurückgeschlagen und H. Leuschner wäre zu Boden gegangen, hätte ich die Schlagzeilen nicht lesen wollen, die dann durch die Presse gegangen wären.

In diesem Jahr (2009) haben im Verbandsgebiet Württemberg allein bis November über 50 tätliche Übergriffe auf Schiedsrichtern stattgefunden und dies teilweise mit erheblichen Verletzungen der Schiedsrichterkameraden. Allein aus dieser Tatsache heraus muss man den Anfängen wehren und dabei spielt es nur eine sekundäre Rolle wie stark hier der Schiedsrichter tatsächlich getroffen wurde.

Wir Schiedsrichter sind froh, dass unser Bezirksvorsitzender, der übrigens in der Kommission des WFV (Württembergischer Fußballverband) gegen Gewalt fungiert, sich so aktiv in diese Angelegenheit eingeschaltet hat und damit in Hohenlohe ein Zeichen gegen Gewalt gesetzt hat.

Klaus Lahr, Bezirksschiedsrichterobmann

Pressemitteilung Fußballbezirk Hohenlohe auf Internetseite des Fußballbezirks vom 30. November 2009:

Wie schon in einer Presseerklärung des Fußballbezirk Hohenlohe veröffentlicht, ist Karl-Heinz Leuschner kein Staffelleiter der Kreisliga B3 Hohenlohe mehr. Er wurde durch ein Urteil des Verbandsgerichtes von seinem Amt als Staffelleiter entbunden und das Recht aberkannt, eine Verbandsfunktion bis zum 31. Juli 2010 auszuüben.

Doch was ist überhaupt vorgefallen? Der Schiedsrichter meldete, beim Spiel der Sportfreunde Schwäbisch Hall – TSG Backnang der Landesliga, Staffel 1 am 26. September 2009, habe der als Zuschauer anwesende Karl-Heinz Leuschner den Schiedsrichter nach dem Spiel auf dem Weg in die Kabine mit der Faust leicht gegen den Hals geschlagen. In erster Instanz wurde Leuschner vom Sportgericht der Verbands- und Landesligen zu einer Geldstrafe verurteilt. Aufgrund der Vorkommnisse wurde er jedoch als Staffelleiter vom Bezirksvorsitzenden Wolfgang Hecker abgesetzt. Doch Karl-Heinz Leuschner legte Berufung gegen die Absetzung als Staffelleiter ein. Nun hat das Verbandsgericht des Württembergischen Fußballverbandes ein Urteil gesprochen. Demzufolge darf Karl-Heinz Leuschner bis zum 30. Juli 2010 keine Verbandsaufgaben mehr wahrnehmen. Die in erster Instanz verhängte Geldstrafe wurde aufgehoben. Der Schlag gegen den Schiedsrichter wurde als Tätlichkeit und sportwidriges Verhalten gewertet. Nach Einschätzung des Verbandsgerichtes hat ein Staffelleiter eine besondere Vorbildfunktion und hätte in einer solch aufgeheizten Situation beruhigend einwirken müssen. Die Entscheidung des Urteils ist endgültig. Rechtsmittel dagegen sind demnach nicht mehr möglich. Zum neuen Staffelleiter der Kreisliga B3 Hohenlohe wurde Friedrich Mayer berufen. (dali/Anmerkung: Daniel Limbacher)

Stellungnahme von Karl-Heinz Leuschner vom 13. November 2009 zu seiner Amtsenthebung:

„Zur Sache: Ich stehe sporadisch auf den Sportplätzen der höherklassig spielenden Vereine Crailsheim, Hollenbach, Untermünkheim und  Schwäbisch Hall.

Am 26. September 2009 war ich in Schwäbisch Hall: In meiner Stellungnahme vom 8. Oktober 2009 habe ich bewusst nichts von der Schiedsrichterleistung ausgesagt. Der SR hat sehr einseitig gepfiffen, so habe ich das noch nie gesehen. Mit Tatsachenentscheidungen hatte das nichts mehr zu tun, er hat dem Fußballsport keinen guten Dienst erwiesen. Auch die Stellungnahme der Sportfreunde Schwäbisch Hall hat auf die Kritik des SR nach dem Spiel verzichtet. Sie haben auch nicht geschrieben, dass die Ordnungskräfte den SR nach dem Spiel aufgefordert haben, auf dem Platz zu bleiben. Nach dem Spiel bin ich die Treppe von der Tribüne heruntergegangen. Mein Weg wurde von den aufgebrachten Zuschauern versperrt. Als die Ordnungskräfte mit den SR in die Menge traten, kam Bewegung in die erregten Zuschauer. Aufgrund meines schweren Schlaganfalls bin ich nicht mehr sehr standfest. Bei dem heftigen Gedränge und Geschiebe wäre ich umgefallen, wenn ich nicht noch das Geländer im Rücken gehabt hätte.

Ich habe noch nie einen Menschen geschlagen. Ich kann mich nicht erinnern, wie es zu er Berührung mit dem Schiedsrichter gekommen ist. Mein Begleiter hat mich auf dem weiteren Weg über den Vorfall informiert. Daheim habe ich von dem Vorkommnis berichtet und meine Tochter gebeten, bei den Sportfreunden anzurufen und sich nach dem Namen des SR zu erkundigen. Der SR war am Samstag nicht mehr zu erreichen, es wurde aber eine Nachricht auf Band hinterlassen. Meine Tochter hat es noch mehrmals versucht, den Schiedsrichter zu erreichen, doch ohne Erfolg. Am 29. September 2009 rief Herr Wais an, er hat die Entschuldigung angenommen.

Verfahren: Am 16. Oktober 2009 wurde das Urteil Nr. 61-09/10 an mich verschickt. Meine Frau rief den BVS (Anmerkung: Bezirksvorsitzenden) Herr Hecker vor dem Ablauf der Berufungfrist an und wollte wissen, ob die Angelegenheit damit erledigt ist. Er hat ausgeführt, er weiß es nicht.

Am 27. Oktober 2009 hat der BVS Herr Hecker mich in meiner Wohnung aufgesucht.  Zufällig war ein Staffelleiter, ein Abteilungsleiter und meine Frau anwesend, die das Gespräch mitgehört haben. Herr Hecker hat mich gebeten, mein Amt zur Verfügung zu stellen, er habe auch schon einen Vertreter für mich. Schon am 8. Oktober 2009 hat Herr Hecker bei einer Dienstbesprechung für den Bezirk vor etwa 30 Leuten gesagt „Dann müssen wir uns von dem Mitarbeiter trennen.“ Darum habe ich mein Amt nicht zur Verfügung gestellt. Ich glaube, dass der wfv meine 20-jährige Arbeit im Ehrenamt mit in die Waagschale legt und es mit einer Abmahnung bewenden lässt.

Am 29. Oktober 2009 hat der BVS Herr Hecker meiner Frau ein Schreiben übergeben. Er hat seinen Vortrag von vor zwei Tagen schriftlich wiederholt und meine Mitarbeit im Bezirk als Staffelleiter mit Ablauf des 27. Oktober 2009 beendet. Erwähnt ist nicht, dass ich mein Amt als Staffelleiter nicht zur Verfügung gestellt habe. Ich wollte Rechtsklarheit haben und meine Frau hat drei Mitarbeiter des Bezirks angerufen, leider waren alle nicht unterrichtet. Daraufhin hat Herr Grün am 30. Oktober 2009 an die Herren Thumm, Hecker und Fiedler geschrieben, um Rechtsklarheit zu bekommen. Eine Antwort fehlt bis heute.

In der Homepage und in der Zeitung stand, dass ich nicht mehr Staffelleiter bin. Gleichzeitig wurde die Kennung für das Staffelleiterprogramm abgeschaltet. Den gutgemeinten Rat von Herrn Kurler, mein Amt ruhen zu lassen wurde wie oben geregelt. Der BVS hat mich dreimal vorverurteilt. Ich wehre mich, in die Ecke von gewaltbereiten Schlägern und Hooligans gestellt zu werden. Ich werde das Gefühl nicht los, dass Sie die Fakten, die der BVS geschaffen hat, jetzt sanktionieren sollen. Der Beauftragte des Verbands für die Sportrechtsprechung hat Berufung eingelegt, weil er festgestellt hat, dass das Urteil nicht ausreichend ist. Er beantragt, mir das Recht abzuerkennen, eine Verbandsfunktion (Hat Herr Hecker in der Zeitung schon veröffentlicht) auszuüben. Im Umkehrschluss: Wie hoch sollte die Strafe sein, dass kein Verfahren zum Ausschluss angestrengt wird?

Mehrere Vereine des Bezirks Hohenlohe haben die Maßnahmen als übertrieben bezeichnet und möchten mich weiterhin als  Staffelleiter sehen.“

Mit sportlichem Gruß

Karl-Heinz Leuschner

Der Stellungnahme vorangestellt, sind folgende Informationen von Karl-Heinz Leuschner:

Zur Person: Geboren 1938, verheiratet, drei Kinder, Diplom-Ingenieur, Technischer Leiter im Ruhestand bei einem Energieversorgungsunternehmen.

Sport: Seit 60 Jahren mit dem Sport verbunden. Erst als Spieler, dann als Schiedsrichter, dann als Trainer und zuletzt 20 Jahre Staffelleiter und etwa zehn Jahre Leiter der externen Trainerschulung. 50 Jahre Vereinsarbeit in verschiedenen Positionen, mehrere Ehrennadeln und einmal Ehrenmitglied.

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Wikileaks will Missstände aufdecken – Brisante Regierungs- und Konzerndokumente im Internet

Wikileaks möchte helfen, Missstände aufzudecken: Die vor zwei Jahren gegründeten Website veröffentlicht brisante Regierungs- und Konzerndokumente, deren Glaubwürdigkeit geprüft wird. So kamen Journalisten und Bürger durch Wikileaks schon manchem Betrug und Skandal auf die Schliche.

Gefunden von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Artikel zu Wikileaks auf der Internetseite von Deutschlandradio:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/marktundmedien/1091030/

Als Audio-Datei zum Nachhören: http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2009/12/19/dlf_20091219_1714_c2438b19.mp3

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Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten

Am Jahreswechsel 2008/2009 hat ein Feuerwerkskörper einen verheerenden Brand in der historischen Altstadt von Tübingen ausgelöst. Um derartige Schäden zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit einer Änderung des Sprengstoffgesetzes bundesweit ein Verbot ausgesprochen: In „unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern“ ist es aus Brandschutzgründen zum Jahreswechsel 2009/2010 erstmals generell verboten, Silvesterfeuerwerke abzubrennen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Pressemitteilung der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen

Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall weist zur Klarstellung darauf hin, dass somit in der Haller Innenstadt und auch in alten Stadtteilen mit Fachwerkhäusern das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen überall verboten ist, wo ein Fachwerkhaus in erreichbarer Nähe getroffen werden könnte. Das bisher schon aus Gründen des Lärmschutzes geltende Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen bleibt auch künftig bestehen.

Nur zugelassene Feuerwerkskörper dürfen verkauft und verwendet werden

Die Feuerwehr weist auf die Gefahren hin, die durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern entstehen können. Besonders, wenn die Feuerwerkskörper nicht von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) auf sichere Verwendung geprüft sind. Meist stammen sie aus dubiosen Quellen. An jedem zugelassenen Feuerwerkskörper ist das Zulassungszeichen der BAM angebracht. Andere dürfen in Deutschland weder verkauft noch verwendet werden.

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