Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Auch bei Asbest wurde die Gefahr lange verharmlost
Werner Kloss hat sich einen Hochfrequenz-Analyser zugelegt, um die gepulste Mikrowellenstrahlen sichtbar und hörbar zu machen. „Sonst glaubt kein Mensch an diese unsichtbare Gefahr“, meint er. „trotz tausendfacher Studien von Universitäten, Forschern, Wissenschaftlern und Ärzten, die nicht auf der Gehaltsliste der Mobilfunkbetreiber stehen.“ Werner Kloss weiter: „Die Bestrahlung ist an 24 Stunden pro Tag. Wie war das mir der Asbestfaser? Seit 1900 ist diese Gefahr bekannt gewesen und erst 1976 wurde diese verboten, nachdem sehr viele Menschen daran sterben mussten.“
Hohenlohe-ungefiltert: Sie haben in Rot am See Messungen gemacht, um festzustellen, wie hoch die Strahlenbelastung in Rot am See ist – unter anderem in der Schule. Welche Ergebnisse haben die Messungen ergeben?
WERNER KLOSS: In den acht Klassenzimmern habe ich Werte von 56 Mikrowatt bis 1200 Mikrowatt festgestellt.
Wie und wann haben Sie gemessen? Welche Messgeräte haben Sie genutzt? Welche technischen Einheiten, technischen Verfahren und Grenzwerte müssen einem Laien erklärt werden?
Ich habe mit einem HF-Analyser die Werte in Mikrowatt gemessen. Die bestehenden Grenzwerte in Deutschland sind 10 000 000 (zehn Millionen) Mikrowatt bei UMTS. Diese gelten aber nur für anorganisches Material, das sich auf einem Quadratmeter Bestrahlungsfläche innerhalb einer halben Stunde um ein Grad thermisch erhöhen darf. Der biologische Grenzwert jedoch liegt bei o,oo bis maximal 100 Mikrowatt. Siehe www.baubiologie.de/downloads/sbm Richtwerte.pdf
Bei der Diskussionsveranstaltung in Kirchberg/Jagst haben Sie die Strahlung an einem Mikrowellenherd demonstriert – mit erstaunlich hohen Werten. Wie sieht es beim Betrieb eines Handys oder eines Schnurlostelefons (DECT) aus?
Ein eingeschaltetes Handy an einem ruhenden Ort hat zirka zwei bis fünf Mikrowatt. Wird jedoch dieses Handy angerufen oder angesimst etc., so erhöht sich die Strahlung je nach Abstand zum nächsten Sendemast auf 2000 bis 6000 Mikrowatt und höher. Ein DECT oder WLAN-Schnurlostelefon strahlt in der Regel 24 Stunden, rund um die Uhr, mit zirka 2000 bis 5000 Mikrowatt und mehr. Es gibt auch Drahtlostelefone welche in der Basisstation keine Strahlung haben. Wird der Hörer jedoch abgehoben, so hat der Telofonierer sofort wieder die volle Strahlung am Kopf.
Wie hoch ist die Strahlenbelastung in der Nähe von Funkmasten aus? Wo sind die Menschen am stärksten gefährdet? Welche Art von Funkmasten sind gesundheitlich am schädlichsten?
Wie erwähnt, erhöht sich die Strahlenbelastung signifikant, je näher der Anrufer sich am Sendemast befindet. Und genau dort sind auch wir organischen (lebenden) Geschöpfe Bäume, Tiere und Menschen am gefährdetsten. Sehen Sie sich mal im Sommer die Bäume um die Sendemasten an, wenn alle Bäume belaubt sind – zum Beispiel den bei der Firma Rock oberhalb Kirchberg oder den zwischen Wallhausen und Gaggstatt. Dort sind viele Bäume ohne Laub und die Astspitzen sind trocken. Zu empfehlen ist dazu die DVD von PULS-SCHLAG Bürgerforum Großraum Karlsruhe e.V. www.puls-schlag.org – über zwei Stunden langer Vortrag über Baumsterben durch Hochfrequenzsender – eine Wissenschaftliche Beweisführung.
Welcher Abstand von der Wohnbebauung sollte bei der Errichtung eines Mobilfunksendemasts mindestens eingehalten werden?
Ein Sendemast hat seine maximale Strahlungsstärke im Abstand ab 200 bis 300 Meter. Je nach Bestückung des Mastens mit mehreren Technologien wie Tetra Bos, GSM, DCS, UMTS, LTE etc., desto höher ist die Strahlungsstärke und die Hertz-Taktung und desto breiter das Frequenzband. Von 400 bis 2600. Es gilt also: je näher am Turm, desto gefährlicher. Arbeiter an diesen Sendemasten sollten sich hüten, dort rauf zu steigen ohne die Strahlungselemente abzuschalten und ohne Schutzanzug zu arbeiten. Schon das zeigt die Gefährlichkeit. Es gibt Sendemasten, die bis 35 Kilometer senden (strahlen).
Wie können sich Menschen wirkungsvoll gegen die Strahlung schützen?
Der einfachste Schutz sind Gebäude, wasserhaltige Produkte und Pflanzen wie Bäume, Tujahecken, welche die direkte Strahlung zwischen Sender und dem eigenen Wohnbereich unterbrechen. Ist ein Sendemast direkt in sichtbarer Linie zum Wohnhaus oder der Wohnung ist die Strahlung am stärksten. Dort ist ein Schutz sehr wichtig. Es gibt Baustoffe, Fenster, Wandbeschichtungen, Dächer, Vorhänge und dergleichen mehr, die vor nieder- und hochfrequenter Strahlung schützen. All dies ist zum Beispiel unter www.pulsstrahlung.de/abschirmung.htm oder www.gigahertz-solutions.de zu finden. Auch spezialisierte örtliche Handwerker können dazu konsultiert werden.
Welche Alternativen zur Mobilfunktechnik sehen Sie?
Die schnellste, einfachste, billigste und sofort wirksamste Lösung wäre ein Herunterfahren der Strahlungsstärke aller bestehnden Sendeanlagen auf maximal 200 Mikrowatt Strahlungsstärke. Ein Handy im Freien kann ab einem Empfang von 0,01 Mikrowatt betrieben werden. Weshalb fragt man sich dann, benötigen die Betreiber bis 10 000 Mirkrowatt Sendeleistung der Masten? Weil den Festnetzbetreiber und Mitwettbewerbern selbst innerhalb von Gebäuden der Telefonkunde abgeworben wird und dazu wollen sie durch die dicksten Mauern senden. Wir können ohne die geringste Strahlung auskommen innerhalb von Häusern mit herkömmlichen Festnetztelefone. Und das mit viel geringeren Kosten.
Wie sollten Behörden, Kommunen, Betreiber und Politiker das Thema Mobilfunk behandeln, damit sie möglichst keinen Schaden bei der Bevölkerung anrichten?
Die in der vorhergehenden Antwort genannten Maßnahmen wären Aufgaben der WHO, der Behörden, Gesundheitsämter, Ärzte und Betreiber usw. zum Schutz der Bürger. Dies schreibt auch unser Grundgesetz zum Schutze der Bürger vor. Wo bleiben da aber unsere Beschützer?
In Rot am See gibt es eine Bürgerinitiative gegen Mobilfunk. Wie ist die Zusammenarbeit der BI mit der Gemeindeverwaltung – gibt es ein transparentes Verwaltungshandeln beim Thema Mobilfunk?
Von Transparenz und in der Zusammenarbeit mit der Verwaltung wird seitens der BI geträumt. Hier müssen die Bürger die Verwaltung aufklären. Eigentlich ist das Aufgabe der Verwaltung wie Bürgermeister und Gemeinderäte. Sie haben einen Eid abgelegt der da lautet: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern“.