„Leiharbeit bei Huber in Öhringen grundsätzlich ausgeschlossen“ – Betriebsrat und Geschäftsleitung beschließen Betriebsvereinbarung

Bei der Auseinandersetzung zwischen Betriebsrat und IG Metall mit der Geschäftsleitung der Firma Huber packaging group in Öhringen über den Einsatz von Leiharbeit für die Saisonarbeit konnte nun auf betrieblicher Ebene eine Einigung erzielt werden.

Von der IG Metall Schwäbisch Hall

Saisonkräfte dürfen keine Leiharbeiter sein

Nach der heute (30. Juni 2010) unterzeichneten Betriebsvereinbarung ist Leiharbeit bei Huber grundsätzlich ausgeschlossen. Im Wortlaut: „Zur Abdeckung des Personalbedarfs in der Saison werden grundsätzlich keine Leiharbeitnehmer, sondern befristet Beschäftigte eingesetzt.“ Damit haben der Betriebsrat und die IG Metall ihr Ziel erreicht.

Belegschaft hatte durch mehrstündigen Warnstreik Druck gemacht

Nachdem die Verhandlungen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat zunächst erfolglos geblieben waren, verhandelten Arbeitgeber und IG Metall Anfang Juni über einen Tarifvertrag zur Leiharbeit. In diesem Zusammenhang kam es auch zu einem mehrstündigen Warnstreik. Erst durch den Druck der Belegschaft im Rahmen dieser Tarifauseinandersetzung konnte nun doch noch ein Ergebnis auf betrieblicher Ebene erreicht werden. Dazu Heidi Scharf, 1. Bevollmächtigte der IG Metall Schwäbisch Hall: „Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden und können angesichts der Regelungen zur Leiharbeit mit der Betriebsvereinbarung gut leben. Das Einkommen und die Arbeitsplätze der Huber-Belegschaft sind gesichert.“

Weitere Details über die Betriebsvereinbarung bei der Firma Huber als PDF-Datei: Ergebnis_Leiharbeit_01-07-2010

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