Ist der Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten (CDU) überhaupt adelig? – Eintragungen im Adelshandbuch lassen stark daran zweifeln

Christian von Stetten.

Adelig oder nicht?: Christian von Stetten.

Eine recht verworrene Adelsgeschichte haben der amtierende Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten (CDU) und sein Vater Wolfgang von Stetten aus Künzelsau-Schloss Stetten. Recherchen von Hohenlohe-ungefiltert haben ergeben, dass Christian von Stetten zumindest zum Zeitpunkt seiner Geburt – nach den Maßstäben der Deutschen Adelsverbände – offensichtlich nicht adelig gewesen ist. Der leibliche Vater Wolfgang von Stettens, der Luftwaffenhauptmann Kurt Bauer, geboren 1906 in Koblenz , ist nämlich nicht adelig geboren. Kurt Bauer wurde erst 1940, als 34-jähriger Mann und Familienvater, von Hermann Freiherr von Stetten adoptiert. Kurt Bauer ist im Zweiten Weltkrieg im Mai 1941 in Heraklion auf der Insel Kreta gefallen.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Seltsam: Wolfgang von Stettens Vater wurde als 34-jähriger Mann adoptiert

Nach den Kriterien des Deutschen Adelsarchivs und des Deutschen Adelsausschusses in Marburg an der Lahn ist Wolfgang von Stetten demnach nicht adelig. Denn im deutschen Adelsrecht gab es eine „Vererbung des Adels nur durch legitime, eheliche Abstammung vom biologischen Vater, nicht dagegen durch Adoption oder andere juristische Übertragungsformen. Bei Adoptionen nichtadeliger Personen durch adelige erhielt der Adoptierte den Namen des Adoptivvaters ohne Adelsbezeichnungen.“ Wenn Wolfgang von Stetten keine Adelsbezeichnungen besitzt, kann er auch keine an seine drei Kinder Christian (geboren am 24. Juli 1970), Richard und Franziska weitergeben. Auch Wolfgang von Stettens Frau – die bürgerlich geborene Schweizerin Silvia Forrer – besaß vor der Ehe keinen Adelstitel, den sie an ihre drei Kinder hätte weitervererben können.

Wolfgang von Stetten wurde 1966 als nichtadeliger Namensträger geführt

Wolfgang Freiherr von Stetten, geboren in Niederwartha, Kreis Meißen, am 22. Januar 1941, Zwillingsbruder von Helga Staak, wurde im Genealogisches Handbuch des Adels / Freiherrliche Häuser A, Band VI /Jahrgang 1966 unter der Rubrik „Nichtadelige Namensträger“ geführt. Eine „adelsrechtliche Nichtbeanstandung der vorstehenden Namensform hat es durch Beschluss des Ausschusses für adelsrechtliche Fragen der Deutschen Adelsverbände Marburg an der Lahn“ am 5. September 1970 gegeben. Zu diesem Zeitpunkt war Christian von Stetten (*24. Juli 1970) schon geboren. Die Frage stellt sich, ob Wolfgang von Stetten, seine Frau und seine Kinder nun adelig sind oder nicht. Anfragen von Hohenlohe-ungefiltert im Hause von Stetten und bei den Deutschen Adelsverbänden blieben unbeantwortet.

Hohenlohe-ungefiltert bittet um sachdienliche Hinweise

Nicht leicht zu überblicken sind die Familienverhältnisse und verschiedenen Zweige von Adelsfamilien in der Literatur – auch die der Familie von Stetten. Die Frage ist offen, ob die Familie von Wolfgang von Stetten nach altem Adelsrecht adelig ist, oder nicht. Über sachdienliche Hinweise freut sich die Redaktion von Hohenlohe-ungefiltert, E-Mail-Adresse redaktion@hohenlohe-ungefiltert.de.

Hohenlohe-ungefiltert dokumentiert unten die Eintragungen zur Familie Stetten in „Genealogisches Handbuch des Adels – Herausgegeben von der Stiftung Deutsches Adelsarchiv; bearbeitet unter Aufsicht des Deutschen Adelsrechtsausschusses“:

Quelle 1: Genealogisches Handbuch des Adels – Herausgegeben von der Stiftung Deutsches Adelsarchiv; bearbeitet unter Aufsicht des Deutschen Adelsrechtsausschusses / C.A. Starke Verlag Limburg an der Lahn / Freiherrliche Häuser Band XIX, Band 110 der Gesamtreihe 1996 / Genealogisches Handbuch der Freiherrlichen Häuser – Hauptbearbeiter Walter v. Hueck, Direktor des Deutschen Adelsarchivs

Stetten / Stetten (1970)

2. Ast
Stammvater: Frhr Christian, * 1795, + 1849
Blüht in den USA; neuere Nachrichten fehlen; s. Goth. Frhrl. Tschb. 1940.
Namensträger, die nicht dem Adel angehören (siehe Form der Darstellung, Vorbemerkungen):
Stief- u. Adoptivtochter (Vertrag …, amtsger. Bestätigt Stuttgart 6.6. 1930) d. Kunstmalers Alexander Frhr. V. Stetten
(s.o., I. Linie, 1. Ast):
Olga Brinner, *Bremen 13.1.1899, + …, führte den Namen „Freiin von Stetten“.

Stetten (1970)
Ev. – Die Stammreihe beginnt mit Friedrich Wilhelm Bauer, *1768, +1836, Lehrer u. Kantor in Berlin. – Adelsrechtl. Nichtbeanstandung als „Frhr v.Stetten“ durch Beschluss des Ausschusses für adelsrechtliche Fragen der Deutschen Adelsverbände Marburg an der Lahn 5.9.1970 (für Wolfgang, *1941, Sohn d. Hptm. D. Luftw. Kurt Bauer, adopt. Freiherr von Stetten, *1906, gefallen 1941, Neffen u. seit 1940 Adoptivsohn d. Obersten a.D. Hermann Frhr v.Stetten, *1890, +1964, Hithrn auf Stetten, Kr. Künzelsau, Württ.).
Wappen (1970): Gesp., rechts in R. 3 aufw.-geschr. Schw. Schwerter, überlegt mit einem schw. Lorbeerkranz (Bauer), links in S. 3 (2,1) mit den Schneiden rechtsgek. r. Breitbeile (Frhr v.Stetten); auf dem H. mit rechts r.-s., links schw.-s. Decken 2 mit den Schneiden ausw.-gek. R. Breitbeile
Vgl. Auch den Art. Stetten in diesem Bande.

Bilderseiten:
Seite 325: Luftbild von Schloss Stetten ­– Burg und Schloss Stetten, Anfänge um 1100 mit Bergfried und Schildmauer aus der Stauferzeit
326: Hermann Freiherr v. Stetten, *1890, +1964, Oberst a.D., Rechtsritter des Johanniterordens, s.S. 321 / Seite 321: 3. Hermann Robert, *Grenzhausen 3.3.1890, +Stetten 26.1.1964, Mithr auf Stetten, Oberst a.D., RRr d.JohO.;
Eheschließung: Ludwigsburg (standesamtl.) 15.5., (kirchl.) 16.5.1918 Leonie Bührer, *Ludwigsburg 16.8.1895, +Schwäbisch Hall 20.11.1962, T.d.Kaufm. Otto B. u.d. Eugenie Leonie Reuchlin aus Ludwigsburg.
Neffe u. Adoptivsohn:
Kurt Ferdinand August Bauer, *Koblenz 18.6.1906, gefallen Heraklion, Insel Kreta, 20.5.1941, Hptm. d.Luftwaffe; s. den Artikel Stetten (1970) in diesem Bande.
S.327: Mathilde Bauer, geb. Freiin v.Stetten, *1881, +1963, s.S.320 / S.320: Mathilde Johanna, *Grenzhausen 13.12.1881, + Koblenz 25.1.1963; Eheschließung Stetten 25.4.1905 August Bauer, *Koblenz 8.5.1875, + ebd. 14.5.1939, Kaufm.

Seite 328:
Hedwig Freifrau von Stetten, geb. Kemmer, *1899, +1982, s.S.331: Eheschließung Hamburg 31.12.1935 Hedwig Kemmer (mit Kurt Ferdinand August, Koblenz 18.6.1906, gefallen Heraklion, Insel Kreta, 20.5.1941, Hptm. d. Luftw., Flugzeugführer, führte als Adoptivsohn (Vertrag Aalen, Württ., 23.10., amtsgerichtl. Bestätigt, Schwäbisch Gmünd 24.12.1940) seines Oheims Hermann Frhr. v.Stetten, *1890, +1964, Mithrn auf Stetten, Oberst a.D., den Namen „Freiherr von Stetten);
Weiter mit Hedwig Freifrau von Stetten: *Wimpfen am  Neckar 12.9.1899, +Künzelsau 9.9.1982 (Eheschließung I. Minden 30.9.1924 Heinrich Stoldt, *Kiel 2.3.1888, +Ahrensburg 15.9.1976, FunkOffz, gesch. Hamburg …1932), T.d. WgehRats Dr.phil. Karl K. u.d. Mathilde Kreyßig.

Seite 331:
Friedrich Wilhelm Bauer, *Berlin 28.3.1768, +ebd. 1.1.1836, Lehrer u. Kantor in Berlin; Eheschließung Berlin 11.1.1793 Maria Baumann, *Berlin 8.9.1774, +ebd. 5.11.1847, T.d. Schneidermeisters Gottlieb Christian B. u.d. Anna Henriette Götzmanis.
Friedrich Wilhelm Bauer, *Berlin 28.9.1806, +Düsseldorf 5.1.1875, Kgl. Preuß. Postkommissar; Eheschließung Aachen 12.1.1838 Johanna Augusta Nolten, *Köln 3.3.1811, +Düsseldorf 21.12.1960 (????1860???), T.d. Kgl. Preuß. Hofrats Ferdinand Hubert N. u.d. Maria Anna Schwiesen.
Ferdinand Wilhelm August Moritz, *Düsseldorf 13.11.1838, +Koblenz 3.3.1898, Kaufm.; Eheschließung: Neuwied 21.3.1868 Johanna Pauline Weber, *Neuwied 13.5.1845, +Koblenz 29.12.1904, T.d. Kaufm. Christian W. u.d. Maria Führer.
Christian Heinrich August, *Koblenz 8.5.1875, +ebd. 14.5.1939, Kaufm.; Eheschließung: Stetten, Kr. Künzelsau, 25.4.1905 Mathilde Freiin v.Stetten, *Grenzhausen, Westerwald, 13.12.1881, +Koblenz 25.1.1963, T.d. Apothekers Alexander Frhr. v.St., Mithrn auf Stetten, u.d. Karoline Held.
­­­­Kurt Ferdinand August, *Koblenz 18.6.1906, gefallen Heraklion, Insel Kreta, 20.5.1941, Hptm. d. Luftw., Flugzeugführer, führte als Adoptivsohn (Vertrag Aalen, Württ., 23.10., amtsgerichtl. Bestätigt, Schwäbisch Gmünd 24.12.1940) seines Oheims Hermann Frhr. v.Stetten, *1890, +1964, Mithrn auf Stetten, Oberst a.D., den Namen „Freiherr von Stetten);
Eheschließung Hamburg 31.12.1935 Hedwig Kemmer, *Wimpfen am  Neckar 12.9.1899, +Künzelsau 9.9.1982 (Eheschließung I. Minden 30.9.1924 Heinrich Stoldt, *Kiel 2.3.1888, +Ahrensburg 15.9.1976, FunkOffz, gesch. Hamburg …1932), T.d. WGehRats Dr.phil. Karl K. u.d. Mathilde Kreyßig.
­­­­­­­­1. Gudrun, *Minden, Westf. 30.11.1936; Eheschließung: Emden 3.3.1964 Rolf Becker, *Emden 31.1.1935, +Künzelsau 25.4.1992, selbst. Kaufm. (Birkenfelder Str. 46, 53819 Neunkirchen-Seelscheid).
2. Ingrid, *Dresden 30.8.1939, Opernsängerin; Eheschließung: Köln 30.5.1963 Ekkehard Bretschneider, *Dessau 2.5.1936, Oberst a.D. (gesch. Donauwörth 13.2.1968); Zweite Eheschließung: 1989 James Franklin Jackson, *…., …. (RR Box 484, Afton, VA 22920, USA).
3. Helga, *Niederwartha, Kr. Meißen, 22.1.1941; Eheschließung: Stetten 18.9.1965 Christian Staak, *Etterbeek bei Brüssel 18.1.1935, Dr. med.vet. Prof.f.Veterinärmed., RegDir. (Stanzer Zeile 54, 12209 Berlin).
4. Wolfgang Hermann Freiherr v. Stetten, *Niederwartha 22.1.1941 (Zwillingsbruder der Vorigen) (adelsrechtl. Nichtbeanstandung der vorstehenden Namensform durch Beschluss d. Ausschusses f. adelsrechtl. Fragen der Deutschen Adelsverbände Marburg an der Lahn 5.9.1970), Mithr auf Stetten, Dr.jur., vorm. Prof.f.Handels- und Wirtschaftsrecht an der FH Heilbronn, Rechtsanwalt, MdB, Vorstand der „Wolfgang Stetten-Stiftung“, Err d.JohO.; Eheschließung: Stetten 29.8.1969 Silvia Forrer, *Winterthur, Kt. Zürich, 16.1.1940, T.d. selbst. Zimmerermeisters Fritz F. u.d. Emma Müller (Schloss Stetten, 74653 Künzelsau).
Kinder:
1) Christian-Alexander, *Stuttgart 24.7.1970, Prokurist, stud.BWL (Schloss Stetten, 74653 Künzelsau).
2) Richard-Hermann, *Stuttgart 10.12.1971, Lt. (Schloss Stetten, 74653 Künzelsau)
3) Franziska-Mathilde, *Stuttgart 18.11.1976.

Seite 316:
Stetten
Luth. – Fränkischer Uradel, der mit Odelricus de Steten 1098 urkundlich (Württ. UrkBuch, Bd I, S.402) zuerst erscheint und dessen Stammreihe 1235 beginnt; der Fränk. ReichsRrschaft, Kantons Odenwald, zugehörig. – Immatrikuliert im Kgr. Württemberg bei der Frhrnklasse d. Ritterschaftl. Adels.
Wappen: (StW.): In S. 3 (2, 1) mit den Schneiden rechtsgek. r. Breitbeile; auf dem H. mit r-s. Decken eine vorw. Wachs. R-gekl. Jungfrau, in jeder Hand ein Beil mit je ausw. Gek. Schneide haltend.

Genealogisches Handbuch des Adels / Freiherrliche Häuser A, Band VI /Jahrgang 1966:
Seite 437 unter der Überschrift Stetten:
Nichtadelige Namensträger (siehe Abkürzungen und Zeichenerklärung):

I. Stief- u- Adoptivtochter (Vertrag ….amtsgerichtl. bestät. Stuttgart 6.6.1930) d. Kunstmalers Alexander Frhr v.Stetten, *1879, +…(s.o., I. Linie): Olga Brinner, *Bremen 13.1.1899, führt den Namen „Freiin von Stetten“ (Hannover, Mozartstr. 5)

II. Neffe u. Adoptivsohn (Vertrag ….23.10.1940, amtgerichtl. Bestät. Schwäbisch Gmünd 24.12.1940) des Obersten a.D. Frhr. v.Stetten, *1890, +1964 (s.o., I. Linie):
Kurt Bauer, *Koblenz 18.6.1906, gefallen Insel Kreta, 20.5.1941, Hptm. d. Luftw., führte den Namen „Freiherr von Stetten“; Eheschließung: Hamburg 31.12.1935 Hedwig Kemmer, *Wimpfen am Neckar 12.9.1899 (1. Eheschließung …/gesch. …), T.d.GehRats Dr…Karl K. u. d. Mathilde Kreyßig (Schloss Stetten, Post Kocherstetten über Künzelsau).
Kinder:
1) Gudrun, *…
2) Ingrid, *…
3) Helga, *…
4) Wolfgang, *Niederwartha, Kr. Meißen, 22.1.1941, Gutsbes. (Schloss Stetten, Post Kocherstetten über Künzelsau, Innere Burg)

In Genealogisches Handbuch des Adels – Herausgegeben von der Stiftung Deutsches Adelsarchiv; bearbeitet unter Aufsicht des Deutschen Adelsrechtsausschusses / C.A. Starke Verlag Limburg an der Lahn / Freiherrliche Häuser Band XIX, Band 110 der Gesamtreihe 1996 / Genealogisches Handbuch der Freiherrlichen Häuser – Hauptbearbeiter Walter v. Hueck, Direktor des Deutschen Adelsarchivs:

Inhaltsverzeichnis, Seite X:
Erstaufnahmen
Die Genealogien der folgenden in diesem Bande veröffentlichten Geschlechter waren bisher weder in den Gothaischen Genealogischen Taschenbüchern noch im GhdA enthalten:
Kaulbars
Stetten (1970)
Szentkereszty

Seite XI
Aufnahmebedingungen:
Die Einteilung der Geschlechter in den einzelnen Abteilungen des Genealogischen Handbuches entspricht ihrem geschichtlichen Auftreten. Innerhalb der Abteilungen bzw. Deren einzelnen Bänden ist die Reihenfolge lediglich von den verschiedenen Möglichkeiten der Manuskriptbeschaffung und dem zur Verfügung stehenden Raum abhängig.
Seiten XI und XII
Form der Darstellung:
Vorbemerkung. Die am 14.8.1919 in Kraft getretene Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919 hat bestimmt, dass die öffentlich-rechtlichen Vorrechte der Geburt oder des Standes aufzuheben seien und dass Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden dürften. Wenn wir trotzdem ein genealogisches Handbuch des Adels herausgeben und damit so großen Beifall in der Welt geffunden haben, so kann diese Bezeichnung nur im rein historisch-genealogischen Sinne gemeint sein. Infolgedessen müssen auch der Inhalt und seine Formulierung dieser Tatsache angepasst sein, d.h. also, den Anforderungen des historischen, praktisch 1000 Jahre lang bestehenden Adelsrecht entsprechen, das bis 1919 in Deutschland geltendes Recht war.

In diesem Adelsrecht gab es eine Vererbung des Adels nur durch legitime, eheliche Abstammung vom biologischen Vater, nicht dagegen durch Adoption oder andere juristische Übertragungsformen (Bei Adoptionen nichtadeliger Personen durch adelige erhielt der Adoptierte den Namen des Adoptivvaters ohne Adelsbezeichnungen. Das gleiche gilt für die Legitimation unehelicher Kinder. Sollten oder wollten diese Personen adelig werden, so mussten sie genau so wie jeder andere Bürger beim Landesherrn um Nobilitierung nachsuchen. Die Ausnahme war die sogenannte „legitimatio per matrimonium subsequens“ (l.p.m.s.), d.h. die Legitimation unehelich Geborener durch nachfolgende Eheschließung der Eltern, wodurch die Kinder vollbürtig und ehelich wurden und auch den Adel erbten. In einigen Fällen hatte das ehemalige Institut der sogenannten „legitimatio perescriptum principis“ (l.p.r.p.) die gleiche Wirkung.)
Einzig dieser Tatbestand kann aus den oben dargelegten Gründen für die Form und Einteilung unserer Darstellung maßgebend sein. Das bedeutet, dass alle Personen, die nicht auf Grund ehelicher Abstammung den Namen der Familie des Vaters führen, in diesem Werk gemäß dem bis 1919 gültigen Adelsrecht aus dem eigentlichen Familienartikel herausgenommen und im Nonpareilledruck dargestellt werden. Familien oder Einzelpersonen, die – aus welchen Gründen auch immer – mit dieser Darstellungsform nicht einverstanden sind und damit zu erkennen geben, dass sie sich den historischen Grundsätzen über die Vererbung des Adels nicht mehr einordnen wollen, können nicht aufgenommen werden, da wir uns nicht in der Lage sehen, von diesen grundsätzlichen Erwägungen hinsichtlich der historischen Gegebenheiten abzugehen.
Wir betonen abschließend ausdrücklich, dass unsere Darstellung das heute geltende Namensrecht nicht berührt, vielmehr lediglich die Zugehörigkeit zum historischen Adel nach adelsrechtlichen Gesichtspunkten in genealogischer Form feststellt. (…)

Seite XV:
Erfordernisse für die Aufnahme in das Genealogische Handbuch der Gräflichen und Freiherrlichen Häuser
Zur Aufnaheme in das (…) ist die Vorlage des den gräflichen bzw. Freiherrlichen Titel begründenden, bestätigenden oder anerkennenden Diploms (Reskripts) eines deutschen Landesfürsten (Österreich-Ungarn einbegriffen) oder seiner Regierung (Ministerium, Heroldsamt, Adelsamt usw.) erforderlich. Ordens- oder Offizierspatente, Taufscheine, Pässe oder dergleichen können für den Adels- oder Titelnachweis nicht als maßgeblich angesehen werden. Beim Genealogischen Handbuch der Gräflichen und Freiherrlichen Häuser findet die adelsrechtlich nicht begründete Unterteilung in A und B nicht mehr statt.

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2 Gedanken zu „Ist der Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten (CDU) überhaupt adelig? – Eintragungen im Adelshandbuch lassen stark daran zweifeln

  1. Ob Truthahnbauer oder Truthahnbaron – wie wär’s mal mit ’ner Blutprobe bei Chrissilein? Ist’s blau, war’s vom Adel.

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