Gegen Crailsheims Oberbürgermeister Andreas Raab liegen eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Stuttgart vor – Nach seinem Ausscheiden erhält der jetzt 53-jährige Andreas Raab eine Pension

Nach dem Rücktritt von Crailsheims Oberbürgermeister Andreas Raab hat Hohenlohe-ungefiltert beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) Stuttgart nachgefragt. Demnach hat OB Raab dem Regierungspräsidium „persönliche Gründe“ für seinen Rücktritt angegeben. Er kann rechtlich nicht zum Weitermachen gezwungen werden. „Aufgrund des Beschlusses vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg vom 14. September 2004 kann ein Wahlbeamter, der nach Beendigung der Amtsperiode die Voraussetzungen des Paragrafen 131 in Verbindung mit Paragraf 134 Nr. 6 Landesbesoldungsgesetz (LBG) erfüllt, jederzeit (ohne Angabe von Gründen) seine Entlassung beantragen“, teilt die Pressestelle des Regierungspräsidiums Stuttgart mit. „Daraus ergibt sich ein Anspruch. Eine Ablehnung ist nicht möglich. Hinsichtlich des Zeitpunkts gibt es aber ein Ermessen.“

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB Raab liegen beim Regierungspräsidium vor

Gegen Oberbürgermeister Raab liegen derzeit beim RP eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des Waffendiebstahls im Crailsheimer Rathaus vor. „Beide werden zur Zeit geprüft“, erklärt RP-Pressesprecher Peter Zaar.

Stadt Crailsheim kann schon die Oberbürgermeisterwahl vorbereiten

Aufgrund der Bestätigung durch das Regierungspräsidium kann die Stadt Crailsheim die Oberbürgermeisterwahl vorbereiten, da durch das Rücktrittsschreiben das Ende der Amtszeit festgelegt wird. Oberbürgermeister Raab scheidet demnach am 31. Oktober 2009 offiziell aus dem Amt. Der Zeitpunkt der Wahl ist im Paragraf 47 I der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) geregelt. Dabei werden zwei Fallgruppen unterschieden, für die unterschiedliche Wahlzeiträume gelten:
a) Regelmäßige Beendigung der Amtszeit
b) Andere Fälle wie z.B. Tod, Entlassung auf Antrag

Die Wahlen sind bei den beiden Fallgruppen wie folgt durchzuführen:
a) Frühestens 3 Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle.
b) Spätestens 3 Monate nach Freiwerden der Stelle

Bei der angestrebten Entlassung von Oberbürgermeistern aus dem aktiven Beamtenverhältnis – wie im Fall von Andreas Raab in Crailsheim – handelt sich um einen „anderen“ Fall. Es gilt also Variante b). „Bezüglich des Wahlzeitraumes sind wir aber der Auffassung, dass der Wahltermin nach der ersten Alternative (a) festgelegt werden kann, wenn der Zeitpunkt des Freiwerdens lange genug vorher feststeht und damit nicht mehr unvorhersehbar ist, um entsprechend dieser Alternative zu verfahren, so RP-Sprecher Zaar weiter. Hilfsweise verweist er auch auf die Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 47 Nr. 1 GemO.

Andreas Raab erhält nach seinem Ausscheiden als Oberbürgermeister eine Pension

Nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst erhält der derzeit 53-jährige Andreas Raab eine Pension. „Hinsichtlich der Höhe und der Hinzuverdienstmöglichkeit, kann nur der kommunale Versorgungsverband eine Aussage treffen“, so RP-Sprecher Peter Zaar.

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Ein Gedanke zu „Gegen Crailsheims Oberbürgermeister Andreas Raab liegen eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Stuttgart vor – Nach seinem Ausscheiden erhält der jetzt 53-jährige Andreas Raab eine Pension

  1. Ich habe aus dem Leserbrief von Herrn Schlenvoigt nichts derartiges entnehmen können.
    Außerdem darf ein Kandidat als OB nicht älter als 65 Jahre sein und meines Wissens dürfte Herr Gulden dieses Alter bereits erreicht haben.

    Mir machen eher die möglichen Kandidaten, die sich bereits zu Wort gemeldet haben, Sorgen.
    Beide, Dr. Irion und Herr Otterbach, würden das AUS für unser Crailsheim bedeuten.

    Gegen Bauer wird sicherlich schon etwas unternommen, nur dringt dies nicht an die Öffentlichkeit.

    … ein kleiner Hinweis an Ex-Crailsheimer:
    Auch in Foren sollte man immer sachlich bleiben.

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