Chefsekretärin des Hohenloher Tagblatts klagte vor dem Crailsheimer Arbeitsgericht gegen ihre Entlassung – HT-Geschäftsführer Jürgen Bauder verliert in einer Verhandlungspause die Beherrschung

Gleich zweimal innerhalb einer Woche stand das Hohenloher Druck- und Verlagshaus (HDV) oder eines seiner Tochterunternehmen als Beklagte vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim. In diesem Verlag erscheint auch die Lokalzeitung Hohenloher Tagblatt. Noch kein Urteil hat es bei der Klage der Chefsekretärin von HDV-Geschäftsführer Jürgen Bauder auf Wiedereinstellung gegeben. Das Urteil wird am Mittwoch, 20. Mai 2009, um 16 Uhr im Arbeitsgericht Crailsheim verkündet. Mit einem Vergleich endete die Klage einer 14-jährigen Wochenpost-Austrägerin und der Vertriebsfirma Pressezustellservice Hohenlohe bei einem Gütetermin.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Fall 1: Jürgen Bauder mimt den vielbeschäftigten Manager

Bei der Verhandlung am Donnerstag, 30. April 2009, mimte HT-Geschäftsführer Jürgen Bauder im Sitzungssaal 18 des Crailsheimer Arbeitsgerichts den vielbeschäftigten Geschäftsmann. Noch wenige Sekunden bevor Arbeitsrichter Ralf Büschler und die beiden ehrenamtlichen Richter den Sitzungssaal betraten, las er in Geschäftsakten und unterschrieb mit einem dicken goldenen Füller, den er in einer eindrucksvollen Prozedur langsam ausgepackt und aufgeschraubt hatte, vermutlich dienstliche Dokumente. So sehr sich Bauder aber auch anstrengte, locker und souverän zu wirken, war ihm die Anspannung während der Gerichtsverhandlung an seinem hochroten Kopf abzulesen. Schließlich ging es in dem Verfahren um seine bis dato engste Mitarbeiterin beim Hohenloher Tagblatt. In den elf Jahren ihrer Tätigkeit für Jürgen Bauder hat die heute 46-jährige Frau auch die schwachen Seiten ihres Chefs kennengelernt.

Nach elf Jahren loyaler Arbeit nicht über bevorstehende Entlassung informiert worden

Nach allem, was im Gerichtssaal zur Sprache kam, hat die Chefsekretärin während ihrer elfjährigen Tätigkeit stets zur vollsten Zufriedenheit Bauders gearbeitet. Trotzdem hat ihr der Chef im Dezember 2008, während sie krankgeschrieben war, aus „betriebsbedingten Gründen“ auf den 30. April 2009 gekündigt. Die Kündigung war der Frau zwischen Weihnachten und Neujahr 2008 zugestellt worden – kein schönes Weihnachtsgeschenk. Während der Gerichtsverhandlung war klar geworden, dass Bauder seiner Mitarbeiterin zuvor keinen Ton von der geplanten Umstrukturierung und Umverteilung der Sekretärinnenarbeit beim Hohenloher Tagblatt gesagt hatte. „Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich die Kündigung erhielt“, sagte die Chefsekretärin, die sich nach einer Schulteroperation derzeit in einer Reha-Einrichtung befindet und wegen der Gerichtsverhandlung in Crailsheim eine Anreise von über vier Stunden auf sich nehmen musste. Auch im Gerichtssaal verlor sie – wahrscheinlich aus Loyalität zum Betrieb – kein schlechtes Wort über ihren Ex-Chef.

36300 Euro Abfindung reizen nicht – 46-Jährige will wieder arbeiten

Am Ende der Verhandlung im Arbeitsgericht wollte sich die Frau nicht auf eine vom Richter vorgeschlagene „Gütliche Einigung“ einlassen – Das hätte bedeutet: Akzeptieren der Entlassung, verbunden mit einer Abfindung von 36300 Euro (brutto). Die 46-Jährige besteht darauf, wieder im Betrieb arbeiten zu dürfen. Dazu wäre sie sogar bereit, eine andere als ihre bisherige Arbeit zu erledigen. Sie bot sogar an, Teilzeit zu arbeiten (zwei bis drei Tage pro Woche). Doch der HT-Geschäftsführer wollte nicht darauf eingehen. Er will seine Chefsekretärin loswerden.

Bauder erzählte vor Gericht, dass es inzwischen auch keinen Bedarf mehr in der Vertriebsabteilung gäbe, für die er seine Sekretärin einmal ersatzweise vorgesehen hatte. Die meiste Arbeit, die früher die Chefsekretärin erledigt hat, will Bauder nach eigenen Aussagen, inzwischen mit Hilfe moderner Bürokommunikationsmittel selbst erledigen. Da stellt sich die Frage, was Bauder vorher gearbeitet hat, wenn er fast die gesamte Arbeit einer Vollzeitkraft ohne Probleme gleich noch miterledigen kann. Vor allem, wenn man bedenkt, dass Bauder nach eigenen Darstellungen inzwischen auch noch die Leitung eines Großprojekts im HDV-Druckzentrum Gerabronn übernommen hat.

Bauders aktueller Arbeitsvertrag endet im Dezember 2009

Offen ist derzeit noch, wie lange Bauder noch Geschäftsführer des Hohenloher Druck- und Verlagshaus ist. Sein derzeitiger Arbeitsvertrag beim HDV endet nach dessen eigenen Darstellungen im Dezember 2009. „Es ist aber üblich, dass diese Verträge verlängert werden“, sagte der 65-Jährige im Gerichtssaal in Crailsheim. Fakt ist: Die Lokalzeitung Hohenloher Tagblatt hat in der knapp zwölfjährigen Ära Bauder beständig an inhaltlicher Qualität eingebüßt.

Info: Das Urteil im Arbeitsgerichtsprozess mit seiner Chefsekretärin wird am Mittwoch, 20. Mai 2009, um 16 Uhr im Arbeitsgericht Crailsheim verkündet.

Bauder verlor in einer Verhandlungspause die Beherrschung

Übrigens: Während einer Verhandlungspause verlor Jürgen Bauder im Saal des Crailsheimer Arbeitsgericht die Beherrschung. Mit herrischem Ton in der Stimme wollte er den Autor dieses Artikels aus dem öffentlichen Gerichtssaal hinausschicken. Als Bauder bei dem hauptberuflichen Journalisten mit seinem Ansinnen keinen Erfolg hatte, bezeichnete Bauder den Hohenlohe-ungefiltert-Redaktionsleiter als „Hassprediger“.

Fall 2:

Pressezustellservice muss noch einen Monatslohn bezahlen

Mit einem Vergleich endete in der vergangenen Woche (Montag, 27. April 2009) der Gütetermin vor dem Crailsheimer Arbeitsgericht, den die Mutter einer 14-jährigen Austrägerin der Hohenloher Wochenpost (ein wöchentliches Anzeigenblatt aus dem HDV-Verlag in Crailsheim) aus Lendsiedel angestrengt hatte. Der Pressezustellservice Hohenlohe muss der Tochter der Klägerin für April 2009 noch einen Monatslohn in Höhe von 60 Euro bezahlen. Mit Bezahlung dieses Betrags endet das etwa ein Dreivierteljahr dauernde Arbeitsverhältnis.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Das Mädchen hatte immer mittwochs die Hohenloher Wochenpost sowie andere Werbezeitschriften und Prospekte in Lendsiedel verteilt. Als sie in das Alter kam, dass für sie der Konfirmandenunterricht begann, hat ihr eine Bekannte beim Austragen geholfen. Diese Hilfe einer anderen Person sah der in Lendsiedel wohnende HDV-Vertriebsleiter Peer Ley als groben Verstoß gegen den Arbeitsvertrag an. Ley schickte der 14-Jährigen die fristlose Kündigung. Dagegen hat die Mutter der geringfügig Beschäftigten geklagt.

„Sie hätten abmahnen müssen“, sagte Arbeitsrichter Ralf Büschler zu Ley während der Verhandlung. Eine fristlose Kündigung sei nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen zulässig. Einen solchen konnte der Richter im Fall der 14-Jährigen nicht erkennen.

Die Jugendliche hätte das Taschengeld als Austrägerin sicher weiterhin gut gebrauchen können. Sie ist das dritte von zehn Kindern der Familie. HDV-Vertriebsleiter Ley bot an, die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln. Richter Büschler entschied, dass die Jugendliche auch noch im April ihren Lohn von 60 Euro erhalten muss. Darauf haben sich die beiden Parteien geeinigt.

Anmerkung: Erst nach dem Ende der Arbeitsgerichtsverhandlung hat Hohenlohe-ungefiltert ein von Vertriebsleiter Peer Ley unterzeichnetes Schreiben einsehen können, aus dem hervorgeht, dass Ley der fristlosen Kündigung der Austrägerin vorsorglich auch noch eine fristgerechte Kündigung auf Ende Mai 2009 zugeschickt hatte. Das würde bedeuten, dass der Pressezustellservice Hohenlohe durch den Richterspruch den Lohn für einen Monat gespart hat. Von der Kündigungsfrist bis Ende  Mai 2009 konnte Richter Büschler allerdings nichts wissen, da die Mutter der jugendlichen Austrägerin während des Gütetermins nicht die Geistesgegenwärtigkeit besessen hat, um beim Aushandeln der „Abfindung“ auf Leys Schreiben vom April 2009 zu verweisen.

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