„Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden.“ So steht es im Paragraf 35 der baden-württembergischen Gemeindeordnung (GemO). Dieser Abschnitt wird auch als „Öffentlichkeitsgrundsatz“ bezeichnet. Da sollte man davon ausgehen können, dass das Gemeindegremium deutlich mehr öffentlich als nichtöffentlich tagt. In Kirchberg/Jagst ist das Gegenteil der Fall.
Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
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