„Wegen Volksverhetzung“ – Rechtsanwälte von Alassa M. erstatten Strafanzeige gegen AfD-Abgeordneten Thomas Seitz

Das Rechtsanwaltsbüro Meister & Partner (Roland Meister, Frank Stierlin, Frank Jasenski, Peter Weispfenning) aus Gelsenkirchen stellt Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den AfD-Abgeordneten Thomas Seitz. Die Kanzlei vertritt den Asylbewerber Alaska M., der im Jahr 2018 in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen verhaftet und nach Italien abgeschoben worden war.

Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Meister und Partner, Gelsenkirchen

Text der Pressemitteilung:

„Unsere Kanzlei vertritt die Rechte von Alassa M., der am 20. Juni 2018 nach Italien abgeschoben wurde. Er war einer der Sprecher der Flüchtlinge nach dem rechtswidrigen Polizeiüberfall auf die LEA Ellwangen vom 3. Mai 2018. Seit der Abschiebung von Alassa Mfouapon nach Italien kämpfte der „Freundeskreis Alassa“ für dessen Rückkehr. Mit Erfolg. Seit dem 21. Dezember befindet sich Alassa M. wieder in Deutschland. „Wie eine Sprecherin des Regierungspräsidiums in Stuttgart weiter bestätigte, ist dies laut deutscher Rechtslage möglich.“ (welt-online.de vom 29.12.18) Herr Mfouapon beantragte noch am selben Tag die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention.

Zu einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ über die Rückkehr von Alassa M. twitterte der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz am 30. Dezember 2018 folgenden Text:

„Für solche Fälle braucht es einer wirksamen Abschreckung. Dafür darf eine Änderung des Art. 102 GG kein Tabu sein.“

Art. 102 GG lautet: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Die Äußerung von Seitz bedeutet daher nichts anderes als die öffentliche Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe für Flüchtlinge, deren einziges „Verbrechen“ es ist, ihre Rechte einzufordern.

In der Strafanzeige unserer Kanzlei gegen Thomas Seitz an die Staatsanwaltschaft Stuttgart heißt es dazu:

„Die o.g. dargestellte Äußerung des Beschuldigten erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB. … Die Forderung nach Anwendung der Todesstrafe auf diese Gruppe der Bevölkerung fordert zum einen unter Missachtung des in Art. 2 GG verfassungsrechtlich garantierten Schutzes des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit jedes Menschen zu Gewalt gegen diese Gruppe und zu ihrer Tötung auf.“ (…)

„Diese Wirkung seiner Äußerung war dem Beschuldigten bekannt und von ihm zum Zwecke der eigenen Profilierung auch gewollt. Es kam ihm zudem darauf an, die o.g. Bevölkerungsgruppe als Personen verächtlich zu machen, gegen die man ohne weiteres mit der Todesstrafe vorgehen kann. Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung sind daher geboten.“

Für weitere Rückfragen steht unsere Kanzlei zur Verfügung. Über das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden wir Sie informieren.

Zum Fall des Herrn Alassa M. siehe auch die Pressemitteilung unserer Kanzlei vom 5. Januar 2019.

Anwaltsbüro
Meister & Partner
Industriestraße 31
45899 Gelsenkirchen
Tel: 0209/3597670
Fax: 0209/3597679
E-Mail: RAeMeisterppge@t-online.de

Internet: www.kanzleimeister.de

Link zur Pressemitteilung der Kanzlei Meister und Partner vom 5. Januar 2019 zum Fall Alassa M. und der Berichterstattung in der BILD-Zeitung: 

https://www.rotefahne.info/2019/kw01/190105-pressemitteilung-anwaelte.pdf

   Sende Artikel als PDF   

„Gegenentwurf zur industriellen Landwirtschaft“ – Film über die „Solidarische Landwirtschaft Schwäbisch Hall“

Immer mehr Menschen legen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln. Ein Gegenentwurf zur industriellen Landwirtschaft sind SoLawis. Eine solche „Solidarische Landwirtschaft“ haben wir in der Nähe von Schwäbisch Hall besucht. Wer hier sein Gemüse holt ist mehr als nur Konsument. Viele der Menschen hier packen auch beim Anbau und der Ernte kräftig mit an.

Von Cornelius Braitmaier, Filmemacher aus Kirchberg/Jagst

Bunte Gemeinschaft

Doch was ist das genau und wie funktioniert diese Solawi? Wir waren im Oktober 2018 dabei, als Wurzelgemüse geerntet wurde und konnten eine junge Gärtnerfamilie, ihr faszinierendes Konzept und eine bunte Gemeinschaft kennenlernen. Daraus ist ein Film entstanden.

Link zum Film:

https://www.youtube.com/watch?v=HKeb8J09zMA&t=3s

Homepage der Solawi Schwäbisch Hall: https://solawi-hall.de/

Modus5-TV – endlich gute Nachrichten.

An diesem Film waren beteiligt:

Buch, Kamera, Schnitt, Sprecher:
CORNELIUS BRAITMAIER

Redaktion, Gesang, Rezept der Erntesuppe:
SYLVIA REICH

Gitarre:
NORBERT HOELSCHER

Gute Nachrichten verbreiten

In diesen Beitrag haben wir Energie investiert, um gute Nachrichten zu verbreiten:
Redaktion, Recherche und Vorgespräche, Dreharbeiten, Videoschnitt, Sprachaufnahmen und Nachvertonung: 125 Stunden.
Fahrkilometer mit dem PKW: 510 km.

Um weiterhin gute Nachrichten machen zu können freuen wir und über Ihre Unterstützung, z. B. in Form einer finanziellen Spende:

Konto: Modus5-TV – IBAN DE06 5001 0517 5426 6753 69
Bank: ING-DiBa – BIC INGDDEFFXXX

CBra-Film Medienproduktion & Medienagentur
Baron-Kurt-Str. 34
D 74592 Kirchberg an der Jagst
Telefon:    +49 (0) 7954-921 1604
Mobil: +49 (0) 171-576 95 51
Fax:      +49 (0) 3222 690 7858
Internet: www.cbra-film.de
   Sende Artikel als PDF   

„Der größte Steuerraub aller Zeiten muss endlich Konsequenzen haben“ – Forderungen des Grünen-Politikers Hans-Christian Ströbele

Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele meint, „der größte Steuerraub aller Zeiten muss endlich Konsequenzen haben“. Dies veröffentlichte er im Internetportal von t-online.

Ein Gastbeitrag von Hans-Christian Ströbele

Pressefreiheit schützen

Journalist Oliver Schröm hat Cum-Ex-Geschäfte enthüllt. Nun ermittelt der Staatsanwalt gegen ihn. „Das muss Konsequenzen für ein neues Gesetz haben“, fordert Grünen-Politiker Ströbele im Gastbeitrag auf t-online.de. Die Pressefreiheit steht in Deutschland durch den Artikel 5 des Grundgesetzes unter besonderem Schutz. Doch auch Journalisten müssen sich an Gesetze halten. Wie bestimmte Gesetze aussehen, ist deshalb wichtig für die Arbeit von Journalisten. Das wird am Fall des Investigativ-Journalisten Oliver Schröm deutlich, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen seiner Cum-Ex-Recherchen ermittelt. In einem Gastbeitrag fordert der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele Änderungen an einem Gesetzentwurf, über den der Bundestag kürzlich diskutiert hat. (…)

Link zum ganzen Artikel auf dem Internetportal t-online:

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_85022374/stroebele-der-groesste-steuerraub-aller-zeiten-muss-endlich-konsequenzen-haben.html

   Sende Artikel als PDF   

„Interesse an allen kommunalen Vorgängen fördern“ – Rückblick auf 50 Jahre Stadtblatt in Crailsheim

Es war in der Vorweihnachtswoche vor 50 Jahren: Erstmals erhielten alle Crailsheimer Haushalte das neue „Amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Crailsheim“, das „CRAILSHEIMER STADTBLATT“. In der ersten Ausgabe vom 20. Dezember 1968 legte Bürgermeister Hellmut Zundel die Gründe dafür dar, dass sich Stadtverwaltung und mehrheitlich auch der Gemeinderat entschlossen hatten, nach dem Vorbild anderer Städte und Gemeinden künftig ein eigenes städtisches, wöchentlich erscheinendes Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Alle Haushalte informieren

Mit dem STADTBLATT sollten ab sofort alle damals knapp 6.000 Crailsheimer Haushalte die Bekanntmachungen direkt ins Haus bekommen. Die bisherige Veröffentlichung in der Lokalzeitung „Hohenloher Tagblatt“ hatte nur die zirka 3.700 Abonnenten der Zeitung erreicht. Auch finanzielle Gründe sprachen für ein eigenes Mitteilungsblatt: Die nicht unbeträchtlichen Kosten für die Veröffentlichungen in der Zeitung entfielen, dafür sollte sich das STADTBLATT durch einen mehrseitigen Annoncenteil im Wesentlichen finanziell selbst tragen. Als wichtigstes Motiv für die Etablierung des STADTBLATTES führte Bürgermeister Zundel aber an, „dass durch eine objektive und vollständige Unterrichtung der gesamten Einwohnerschaft ihr Interesse an allen kommunalen Vorgängen lebendig bleibt und in jeder Hinsicht gefördert wird“.

Scharfe Ablehnung durch „Hohenloher Tagblatt“

Von Anfang an war das STADTBLATT damit nicht nur als Publikationsorgan für amtliche Bekanntmachungen gedacht, sondern für „alle Mitteilungen, die für das bürgerschaftliche Leben in unserer Stadt von Bedeutung sind“. Das neue STADTBLATT stieß auf die scharfe Ablehnung des „Hohenloher Tagblatts“, das auch umgehend juristisch gegen die „von der Verwaltung getragene Konkurrenz“ (HT vom 19.11.1968) vorging – zu diesem Zeitpunkt ohne Erfolg: In der Hauptsache entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 31. März 1971 mit Bezug auf die Gemeindeordnung, dass „es legitime Aufgabe der Gemeinde ist, das allgemeine Interesse an der Gemeindeverwaltung zu fördern“ und dies auch „durch die Verbreitung periodischer Druckwerke geschehen“ könne. Das Urteil bestätigte damals auch die Rechtsauffassung des baden-württembergischen Innenministeriums und des Städteverbandes. In der Folge etablierte sich das STADTBLATT als Publikationsorgan der Crailsheimer Stadtverwaltung und wurde von (Ober-)Bürgermeister Zundel durchaus offensiv zur Hervorhebung seiner Erfolge beim Ausbau der städtischen Infrastruktur, bei der Modernisierung der Stadt und bei den Gewerbeansiedlungen genutzt.

Durch OB Zundel instrumentalisiert

In dieser Zeit diente es aber auch als Plattform zur Darstellung der OB-Politik in strittigen Fragen, wie etwa der Kreis- und Gemeindereform und der städtebaulichen Entwicklung, und als Organ, um auf Kritik aus der Bevölkerung, dem Gemeinderat oder auch der Kreisverwaltung reagieren zu können. Diese Instrumentalisierung des STADTBLATTES endete mit dem Ausscheiden Zundels aus dem Amt des Oberbürgermeisters 1982 – nicht zuletzt auf Betreiben des Gemeinderates. Redaktionell verantwortet wurden die ersten Ausgaben des STADTBLATTS 1968/69 von dem eigens als „Korrektor“ eingestellten Hans D. Winkler, der noch im Laufe des ersten Erscheinungsjahres von dem städtischen Beamten Tilo Kimmelmann abgelöst wurde. In den folgenden Jahrzehnten lag die Redaktion unter anderem bei den Stadtbediensteten Gerhard Bauer, Thomas Boger, Wilhelm Hanselmann, Franz Kasimir und Susanne Kröper-Vogt.

OB Raab weitete Berichterstattung aus

Unter Oberbürgermeister Andreas Raab wurde die Berichterstattung des STADTBLATTS ab Oktober 2003 deutlich ausgeweitet und das Layout attraktiver gestaltet. Für die redaktionellen Beiträge zeichnete nun der renommierte Journalist Knut Siewert als freier Mitarbeiter verantwortlich. Aus finanziellen Gründen wurde auf ein Abonnementsystem umgestellt. Seit 1. Januar 2017 wird das STADTBLATT wieder an alle Crailsheimer Haushalte verteilt und informiert diese jede Woche über die Aktivitäten der Stadtverwaltung, inklusive der im Gemeinderat diskutierten Themen der Stadtpolitik. Die aktuelle Auflage liegt bei 17.000 Exemplaren. Über fünf Jahrzehnte bot das STADTBLATT der interessierten Crailsheimer Stadtbevölkerung die Möglichkeit, sich neben der Lokalzeitung aus einer zweiten Quelle über die städtischen Belange zu informieren, Sachverhalte und Themen vertieft dargestellt zu bekommen und so ihr bürgerschaftliches Engagement zu erleichtern und zu stärken. Diese Möglichkeit wird es nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, verkündet exakt zum 50. Geburtstag des STADTBLATTS, nun so nicht mehr geben. Was künftig noch berichtet werden darf, muss bis zum Vorliegen der genauen Urteilsbegründung abgewartet werden. Unzweifelhaft wird es gravierende Abstriche im redaktionellen Teil geben.

Weitere Informationen und Kontakt:

https://www.crailsheim.de/rathaus/presse/infos-zum-stadtblatt/

https://www.crailsheim.de/rathaus/presse/staedtische-nachrichten/?no_cache=1

   Sende Artikel als PDF   

„Make Volksfestplatz great again“ – Jugendliche sollen bei Sanierung der östlichen Innenstadt Crailsheims mitgestalten

Gemeinsam mit dem Jugendbüro und dem Jugendzentrum lädt der Crailsheimer Jugendgemeinderat alle Interessierten ein, sich intensiv mit den Themen Volksfestplatzsanierung auseinanderzusetzen. Die Veranstaltung für Jugendliche ab Klasse 8 mit dem Titel „Make Volksfestplatz Great again!“ findet am Donnerstag, 17. Januar 2019, um 18.30 Uhr im  Jugendzentrum Crailsheim statt.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Ergebnisse gehen an Stadträte und Stadtverwaltung

Schwerpunkte werden auf die Nutzung der eventuell entstehenden Stadthalle, auf das Außengelände des Jugendzentrums und auf das Außengelände des Jugendbüros gelegt. Es gibt auch die Möglichkeit, zu sonstigen Planungen bezüglich des Volksfestplatzes Stellung zu nehmen. Nach einer Einführung ins Thema werden in jugendgerechten Workshops gemeinsam Vorschläge und Ideen der Jugendlichen zur Sanierung des Volksfestplatzes erarbeitet und vorgestellt. Die Ergebnisse leitet der Jugendgemeinderat  zur weiteren Bearbeitung an die Gemeinderatsmitglieder und die Stadtverwaltung weiter.

Pressemitteilung der Stadtverwaltung Crailsheim zur Veranstaltung des Jugendgemeinderats:

Deine Idee zählt!

Make Volksfestplatz great again!

Am Donnerstag, 17. Januar besteht die einmalige Chance für alle Jugendlichen ab Klasse 8, ihre Ideen zum Volksfestplatz einzubringen. Ob es um die Gestaltung der Außengelände des Jugendbüros oder des Jugendzentrums, um die geplante Stadthalle oder auch allgemein um den Volksfestplatz geht – alle Ideen zählen. Gemeinsam wird ein Blick auf die Pläne geworfen und dann heißt es: kreativ werden und eigene Ideen zur Gestaltung entwickeln. Auch der Spaß soll nicht zu kurz kommen.

Der Jugendgemeinderat freut sich auf euer Kommen am Donnerstag, 17. Januar 2019, ab 18.30 Uhr im Jugendzentrum Crailsheim. Unterstützt wird die Veranstaltung durch das Jugendbüro und das Jugendzentrum.

   Sende Artikel als PDF   

„Der Bild-Zeitung geht es um politische Agitation“ – Persönliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland Meister zu einem Artikel vom 4. Januar 2019

Eine persönliche Stellungnahme hat Rechtsanwalt Roland Meister zur Bild-Berichterstattung vom 4. April 2019 zum Asylfall Alassa M. geschrieben. Er vertritt den Mann aus Kamerun juristisch. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Stellungnahme in voller Länge.

Persönliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland Meister

Rufmord

Als Rechtsanwalt von Alassa M. protestiere ich gegen meine Diskreditierung und Verleumdung in diesem Artikel. Im Artikel wird behauptet, ich würde „Geschäftemacherei betreiben, die das Schicksal der Flüchtlinge ausnutzt – finanziell und politisch!“ Das ist infamer Rufmord.

1. Ich praktiziere seit 1980 als Rechtsanwalt in einer der im Asyl- und Ausländerrecht angesehenen Kanzleien Deutschlands. Ich vertrete Alassa M. wie viele andere Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende, weil diese in Deutschland auch von kompetenten Anwälten in Deutschland vertreten werden müssen, wenn sie ihre sowieso sehr beschnittenen Rechte wahrnehmen wollen.

Das erfolgt unter großem Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei, denn komplexe Fälle wie die von Alassa M. rechnen sich unter finanziellen Gesichtspunkten nicht, wenn man sie gründlich bearbeitet. Alle Gelder für die Verfahren von Alassa wurden durch die Menschen der Flüchtlingssolidarität aufgebracht. Keinen Cent davon hat bislang der Staat bezahlt. Es zeugt von Unkenntnis oder Böswilligkeit, wenn generell behauptet wird, dass der Staat Flüchtlingen „einen Anwalt bezahlt …, wenn er selbst kein Geld hat“.

Ich streite mit meinem Mandanten strikt um seine Rechte und Freiheiten, die ihm in Deutschland zustehen; mit „politischer Agitation“ – wie die BILD behauptet – hat das nicht das Geringste zu tun.

2. BILD behauptet, mein Mandant sei illegal nach Deutschland gereist und hätte sich strafbar gemacht, weil eine „Einreisesperre bestanden“ hätte. Dabei ergibt sich aus dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 14.03.2018, dass das am 21.12.2018 nicht mehr der Fall war. Das darin ausgesprochene Einreise- und Aufenthaltsverbot beruhte auf § 11 Abs. 1 AufenthG. Dessen Wirkung war auf sechs Monate befristet. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen.

3. Mein Mandant konnte rechtmäßig in Übereinstimmung u. a. mit der Genfer Flüchtlingskonvention nach seinem sechsmonatigen Aufenthalt in Italien wieder nach Deutschland einreisen, um in Deutschland einen neuen Asylantrag zu stellen. Ein Kernstück der Genfer Flüchtlingskonvention ist das sogenannte Non-Refoulement-Gebot des Art. 33 Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonvention. (Verbot der Ausweisung und Zurückweisung). Es untersagt den Vertragsstaaten, zu denen Deutschland gehört, ausdrücklich, einen Flüchtling in einen Staat aus- oder zurückzuweisen, in dem „sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.“

Als in einem ähnlich gelagerten Fall die deutsche Regierung einen Flüchtling, der aus Italien kommend, einen erneuten Asylantrag stellte, sofort wieder ohne weitere Prüfung abschieben wollte, kam der Europäische Gerichtshof (EUGH) zum Ergebnis, dass dies rechtswidrig und willkürlich ist und eine neue Prüfung des Asylantrages erforderlich ist. (Urteil des EUGH vom 25.01.2018 – Aktenzeichen C-360/16)

Die Ausreise aus Italien und die Einreise nach Deutschland entspricht auch dem Dublin III-Abkommen. Denn in Italien existiert faktisch kein Asylrecht mehr und es bestehen systemimmanente Mängel im Asylverfahren. Anerkannte internationale Organisationen wie der Danish Refugee Council (DRC) oder die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) stellen in einem aktuellen Monitoring-Bericht fest, dass die Bedingungen für Flüchtlinge in Italien untragbar sind, insbesondere auch nach den jüngsten Verschärfungen durch das Salvini-Gesetz, das Anfang Dezember 2018 im italienischen Parlament verabschiedet wurde. Dies gilt insbesondere für traumatisierte Flüchtlinge wie Alassa M. Er wurde in Libyen massiv gefoltert und sein zweijähriges Kind ist im Mittelmeer ertrunken.

4. Der Asylantrag von Alassa M. ist auch nicht aussichtslos, sondern begründet! Mein Mandant musste aus Kamerun fliehen. In Kamerun existieren keine demokratischen Rechte und Freiheiten, sondern Willkür, staatliche Repression und massive Korruption. Im Demo­kratie­index der Zeitschrift The Economist belegt Kamerun Platz 140 von 167 Ländern. Das Bistum Limburg schreibt am 29.11.2018 an die Bundesregierung: „Machen wir uns nichts vor, wir sind im Krieg. Jeden Tag gibt es Schusswechsel und täglich sterben mehr Menschen“, erzählt ein Priester aus Kamerun, der im Bistum Limburg zu Gast ist. Seine Aussage steht beispielhaft für die derzeitige Situation in Kamerun, heißt es einem Brief der Diözeseversammlung des Bistums Limburg an Bundeskanzlerin Angela Merkel.“ Im letzten Länderbericht von amnesty international 2017/2018 heißt es u. a.: „Soweit bekannt, sind die kamerunischen Behörden den Vorwürfen über Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und andere Misshandlungen nicht nachgegangen und haben auch keine Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Vorfälle oder zur strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung der Täter ergriffen. … Menschenrechtsverteidiger, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Journalisten, Gewerkschafter, Rechtsbeistände und Lehrer wurden 2017 weiterhin eingeschüchtert, schikaniert und bedroht….“

5. Alassa und seine Familie mussten u. a. deshalb fliehen, weil er sich weigerte, sich von seiner christlichen Ehefrau scheiden zulassen. Sie waren deshalb systematischer vom Staat ausgehender Willkür und Gewalt ausgesetzt.

Auf der Flucht war er ein Jahr in einem der mit faktischer Duldung der EU in Libyen bestehenden Folterzentren inhaftiert. Dort wurde er massiv misshandelt, auch weil er sich mit anderen Flüchtlingen nicht einfach willenlos der Repression und dem staatlichen Terror beugte. Genau solche Menschen sollen durch das Asylrecht und mit der nach dem Hitlerfaschismus erreichten internationalen Konventionen zum Schutz von Flüchtlingen und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werden.

6. Es trifft zu, dass ich Herrn Alassa M. in der Klage gegen die Landesregierung Baden-Württembergs vertrete. Dieser Polizeieinsatz war eindeutig rechts- und verfassungswidrig. Er war weder durch das Polizeirecht gedeckt, noch lag ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Aus Juristenkreisen wurden Alassa M. und unser Büro dafür gewürdigt, dass diese Klage erhoben wurde, da sehr verbreitet das Vorgehen der Landesregierung in Baden-Württemberg und ihrer Polizei als grob unverhältnismäßig, willkürlich und rassistisch motiviert angesehen wird. Dieser Kern des politischen Handelns von Herrn Alassa M. wird von der BILD-Zeitung geflissentlich verfälscht in irgendeine Klage gegen „sogar Polizisten“.

7. Er wurde von der Polizei am 20.06.2018 bei seiner Abschiebung ohne jeden Grund brutal behandelt, zu Boden geworfen, misshandelnd gefesselt usw. Wenn die BILD-Zeitung es skandalisieren will, dass bei rechtswidrigen Taten „sogar Polizisten“ oder ihre Dienstherren verklagt werden, dann liegt es nur daran, dass es der Bild-Zeitung eben nicht um Recht und Gesetz, sondern selbst um „politische Agitation“ geht.

8. Im Bild-Artikel darf Reiner Wendt, Chef der Polizeigewerkschaft und selbst durch langjährige unrechtmäßige Bezüge aus der Staatskasse berüchtigt, auch noch zu offenem Rechtsbruch aufrufen, wenn er fordert, dass Menschen wie Alassa M. „sofort hinter Gitter“ gehören.

9. Ich werde gegen die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte und unsäglicher Angriffe auf die demokratische Flüchtlingssolidarität und Öffentlichkeit umgehend rechtliche Schritte gegen die Bild-Zeitung ergreifen.

10. Als Rechtsanwalt bin ich ein Organ der Rechtspflege. Ich lasse mir nicht unterstellen, dass ich an illegalen Aktivitäten beteiligt wäre, wenn ich meinem Auftrag gemäß einen Beitrag dazu leiste, dass demokratische Rechte und Freiheiten erhalten bleiben.

Roland Meister

Anwaltsbüro
Meister & Partner
Industriestraße 31
45899 Gelsenkirchen
Tel: 0209/3597670
Fax: 0209/3597679
E-Mail: RAeMeisterppge@t-online.de

Internet: www.kanzleimeister.de

   Sende Artikel als PDF   

„Wetterleuchten“ – Politisches Kabarett mit Peter Großmann in Schwäbisch Hall

„Wetterleuchten“ – Politisches Kabarett mit Peter Grohmann gibt es am Donnerstag, 21. Februar 2019, um 20 Uhr im Club Alpha 60, Spitalmühlenstraße 13/2 in  Schwäbisch Hall statt. Karten können vorbestellt werden.

Vom Club Alpha 60, Schwäbisch Hall

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschen, Linke

„Wetterleuchten“ gehört zu den aktuellen Programmen des Stuttgarter AnStifters und Kabarettisten Peter Grohmann. „Es wird“, so Grohmann, „ein aktueller Querschnitt durch unruhige politische Gemüts- und Wetterlagen.“ Grohmann steht nach eigenen Worten „auf dem Boden des Grundgesetzes, das am 28. Mai 1949 endgültig verabschiedet wurde und beschädigt wieder und wieder auftaucht.“ Jetzt will er wortreich retten, was zu retten ist – Menschenwürde, Menschenrechte, Menschen, Linke.

Rechtzeitig Karten bestellen

Peter Grohmanns Blick geht zurück und nach vorn – er zaubert mit Diesel und Fake News, Grünkern und Rotkohl und ist in bester Verfassung: Gedichte und Geschichten, Märchen und harte Tatsachen zwischen Abendland und Morgenrot, hautnah und aktuell. „Das Boot ist voll“? Dann bestellen Sie diesmal rechtzeitig ihre Karten. Peter Grohmann, Jahrgang 1937, Initiator des Bürgerprojekts „Die AnStifter“, Mitbegründer des Stuttgarter Theaterhauses und diverser soziokultureller Initiativen, ist auch Initiator der Menschenrechtsaktion „Vielfalt“.

Weitere Informationen und Kontakt:

E-Mail: peter-grohmann@die-anstifter.de

Internet:

http://www.clubalpha60.de/

www.die-anstifter.de

   Sende Artikel als PDF   

„Die dunklen Seiten der Digitalisierung“ – Leserbrief über Mobilfunk von Beate Braun aus Michelbach/Bilz

Einen Leserbrief zur Diskussion um die von der Telekom gewünschte Aufrüstung mit Mobilfunk in Michelbach/Bilz hat Beate Braun geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Leserbrief von Beate Braun, Michelbach/Bilz

Schädlich für die Gesundheit

Klimaerwärmung ist in aller Munde, krankmachender Feinstaub ebenso. Verbote werden ausgesprochen. Da wo es unseren Politikerinnen und Politikern in den Kram passt, zeigen sie sich scheinbar empathisch. Ganz anders bei ihrer Fixierung auf die Digitalisierung, die sie uns als alternativlos und Heil bringend verkauft wollen; ohne Digitalisierung kein Überleben. Wohlweislich verschweigen sie uns die dunklen Seiten dieser Technologie. Sie verschweigen die nachweislich fatalen Auswirkungen auf unsere körperliche und seelische Gesundheit, sie verschweigen die nachweislich katastrophalen Auswirkungen auf die Hirn- und Seelenentwicklung unserer Kinder und nicht zuletzt verschweigen sie, dass bereits heute der Energieverbrauch der Mobilfunktechnologie die gesamte regenerativ erzeugte Energie übersteigt – und verbieten die Glühbirne.

Druck der Obrigkeit standhalten

Sie kehren unter den Tisch, dass durch den großen Hitze- und CO2-Ausstoß der Superrechner, die wohlweislich in Polarnähe stehen, die Erderwärmung und Klimaveränderung rasant beschleunigt wird. Sie verschweigen, dass durch die Veränderung der elektrischen Ladung der Atmosphäre unser Klima verändert wird. Wes geistige Kinder sind diese Politikerinnen und Politiker? Haben sie den Verstand verloren? Vielleicht. Vielleicht sind sie aber auch einfach nur machtgeil, selbstverliebt, ignorant und größenwahnsinnig? Der Turmbau zu Babel ging schief. Doch an der Basis gibt es Hoffnung: Nicht alle stürzen sich mit den Leitlemmingen kopflos ins Verderben. In den Michelbacher Gemeinderat ist Bewegung gekommen. Solide Argumente gegen die lebensfeindliche Technologie Mobilfunk sind angekommen. Bleibt zu wünschen, dass Bürgermeister und Gemeinderat dem enormen Druck der Obrigkeit standhalten und als Unbeugsame ihren eigenen verantwortungsbewussten Weg gehen.

   Sende Artikel als PDF   

„Die unfassbare Hetze der Bild-Zeitung“ – Kommentar der linken Zeitung Rote Fahne

Die Bild-Zeitung veröffentlichte am 4. Januar 2019 bundesweit auf den Seiten 1 und 2 einen Artikel unter der Überschrift „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ Diese beispiellose Hetze gegen den bekannten demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa und seine Unterstützer ist Teil der psychologischen „Kriegsführung“ zu den vom Bundesinnenministerium geplanten weiteren Verschärfungen bei Abschiebungen und Grenzkontrollen – den wichtigsten Anliegen des rechten Scharfmachers Horst Seehofer. (…)

Von Jörg Weidemann und gis

Ganzer Artikel auf der Internetseite Rote Fahne News:

https://www.rf-news.de/2019/kw01/die-unfassbare-hetze-der-bild-zeitung

   Sende Artikel als PDF