„Amtsblätter dürfen nicht zur Lokalzeitung werden“ – BGH entscheidet Rechtsstreit der Südwestpresse gegen die Stadt Crailsheim

Städte und Gemeinden dürfen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine klassische Lokalberichterstattung übernehmen. In einem entsprechenden Verfahren gab das Gericht der „Südwest Presse“ recht. Das Urteil vom 20. Dezember 2018 könnte auch über Baden-Württemberg hinaus Konsequenzen haben.

Informationen zusammengestellt von Hohenlohe-ungefiltert

Links zu Artikeln über die BGH-Entscheidung:

https://www.deutschlandfunk.de/bundesgerichtshof-amtsblaetter-duerfen-nicht-zur.2907.de.html?dram:article_id=436553

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/Karlsruhe-Crailsheim-BGH-Urteil-zu-Stadtblatt-erwartet,bgh-urteil-zu-stadtblatt-erwartet-100.html

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR112.html?nn=6128288

https://kommunal.de/amtsblaetter-muessen-um-ihre-zukunft-fuerchten

https://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-bundesgerichtshof-amtsblaetter-duerfen-nicht-wie-zeitung-berichten-_arid,408480.html

https://www.crailsheim.de/rathaus/presse/infos-zum-stadtblatt/

Pressemitteilung von Crailsheims Oberbürgermeister Christoph Grimmer vom 20. Dezember 2018:

BGH spricht Urteil im Rechtsstreit Große Kreisstadt Crailsheim / SÜDWEST PRESSE Hohenlohe GmbH & Co. KG

Zum Urteil des Bundesgerichtshofes erklärt Crailsheims Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer: „Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs ist Gewinn und Niederlage zugleich. Entsprechend ambivalent fällt eine Bewertung aus. Einerseits ist die Revision zurückgewiesen worden, damit haben wir den Prozess in letzter Instanz verloren. Andererseits haben wir auch etwas Wichtiges gewonnen: nämlich Rechtssicherheit. Der BGH steckt mit seinem Urteil das Territorium von Amtsblättern ab. Die rechtlichen Vertreter der Kommunen und vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit von Städten und Gemeinden haben nun von höchster Instanz eine Richtschnur erhalten, die Zulässiges und Unzulässiges trennt. Wenn Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Dritte künftig also eine breitere Information durch ein Amtsblatt wünschen, können und müssen wir darauf verweisen, dass dies unzulässig und vom Gesetzgeber offenbar nicht gewünscht ist. Konkret bedeutet dies für unser Stadtblatt, dass nur über Inhalte und Themen berichtet werden kann, die unmittelbaren Bezug zu städtischem Verwaltungshandeln haben. Insofern wird das Stadtblatt auf die Darstellung des Handelns der Stadtverwaltung beschränkt. Der Stadt Crailsheim war und ist es wichtig, mit dem Stadtblatt zur Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages zur Stärkung und Förderung der örtlichen Gemeinschaft beizutragen. Der Gemeinderat wollte mit der kostenlosen Verteilung von neutralen Sachinformationen abnehmendem politischen Interesse und sinkender Wahlbeteiligung entgegenwirken. Jedoch war es nie die Absicht, das hohe Gut der Pressefreiheit zu beeinträchtigen. Dies wird mit dem heutigen Urteil bestätigt, wonach durch die Herausgabe eines inhaltlich und lokal beschränkten kommunalen Mitteilungsblatts kein Eingriff in die Freiheit oder die institutionelle Eigenständigkeit der Presse erfolgt. Ich hoffe, dass wir nun gemeinsam mit den Vertretern der Südwest Presse die juristische Auseinandersetzung demnächst zu den Akten legen können, um die weitere Zusammenarbeit in der Stadt möglichst unbelastet fortzusetzen. Schließlich eint uns am Ende dasselbe Ziel: die Bürgerinnen und Bürger über das Stadtgeschehen zu informieren und daran zu beteiligen.“

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