„Kritik der CETA-Gegner bestätigt“ – Bundesverfassungsgericht macht der Bundesregierung Auflagen

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel feiert das CETA-Urteil wie seinen Sieg. Doch die genaue Analyse zeigt das Gegenteil. Das Bundesverfassungsgericht macht der Bundesregierung nämlich Auflagen, die es in sich haben – und die Kritik der CETA-Gegner bestätigen. Lesen und verbreiten Sie jetzt unsere Analyse des Urteils.

Informationen der Organisation Campact

Link zur Analyse des Urteils:

https://blog.campact.de/2016/10/ceta-urteil-was-es-wirklich-bedeutet/?utm_campaign=%2Fceta-finale%2F&utm_term=f-link2&utm_content=random-b&utm_source=%2Fceta-finale%2Fappell%2F&utm_medium=Email

Drei ganz wichtige Erfolge

Was 125.047 Kläger/innen jetzt in Karlsruhe erreicht haben, ist eine Klatsche für Sigmar Gabriel und die Bundesregierung. Der Versuch, unsere Bedenken gegen CETA als gegenstandslos hinzustellen, ist vollkommen gescheitert. Noch wichtiger ist: Wir haben zusammen drei ganz wichtige Erfolge errungen.

– Das höchste deutsche Gericht nimmt die Argumente der größten Bürgerklage der Geschichte sehr ernst. Und zwar so ernst, dass sie Gegenstand einer Hauptverhandlung werden. Damit wird CETA vom Ökonomie- zum Demokratiethema – und die Diskussion wandert von den Wirtschaftsseiten in den Politikteil der Medien. Das war überfällig.

– Die gefährlichsten Regeln von CETA können vorläufig nicht in Kraft treten. Die Investorenklagen darf es vor der Ratifizierung des Abkommens durch alle EU-Mitgliedsstaaten nicht geben – und die Macht der CETA-Ausschüsse aus Vertreter/innen von EU-Kommission und Kanada wird begrenzt. Sie können den Vertrag nicht mehr eigenständig ändern. Das war bitter nötig.

– Die vorläufige Anwendung kann alleine durch Deutschland zurückgeholt werden. Dieser Fall würde eintreten, wenn das Bundesverfassungsgericht das Abkommen im Hauptverfahren stoppt. Das war absolut wichtig.

Es ist immer noch alles offen

Natürlich haben wir uns gemeinsam mit unseren Partnern Mehr Demokratie und Foodwatch gewünscht, dass das Gericht CETA per einstweiliger Anordnung stoppt. Die Hürden dafür sind aber extrem hoch. Und so ist jetzt klar: Selbst wenn der EU-Rat und das Europaparlament CETA im Schnellverfahren bis zum Jahresende durchdrücken – dann ist das nicht endgültig. Dann ist immer noch alles offen.

Möglichst viele Menschen informieren

Bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren über CETA entscheidet und bis CETA von allen EU-Staaten ratifiziert ist, haben wir die Chance, den Kampf gegen CETA politisch oder juristisch zu gewinnen. Natürlich versucht die Bundesregierung jetzt, ihre Niederlage in einen Sieg umzudeuten. Sie will uns entmutigen und glauben lassen, CETA sei so gut wie beschlossen. Die Antwort darauf: Wir informieren und klären auf, wie es wirklich ist. Machen Sie bitte mit! Teilen Sie jetzt unsere Analyse mit so vielen Freund/innen wie möglich!

Link zur Analyse:

https://blog.campact.de/2016/10/ceta-urteil-was-es-wirklich-bedeutet/?utm_campaign=%2Fceta-finale%2F&utm_term=f-link2&utm_content=random-b&utm_source=%2Fceta-finale%2Fappell%2F&utm_medium=Email

Die Zeit, die gewonnen ist, nutzen wir. Wir wollen das tun, was die Campact-Aktiven in einer Umfrage vor zwei Wochen besonders dringend und sinnvoll fanden:

– Die große Koalition im Europaparlament will CETA im Schnellverfahren beschließen. Das bricht alle Versprechen, die die SPD-Führung dem Wolfsburger Parteikonvent gegeben hat. Bei Aktionen vor Ort werden wir die deutschen Europa-Abgeordneten auffordern, der Debatte über CETA mehr Raum zu geben und dem Abkommen nicht zuzustimmen.

– Wenn Deutschland die „vorläufige Anwendung“ einseitig beenden darf – dann müssen andere EU-Länder das auch dürfen. Referenden gegen CETA in anderen EU-Ländern sind jetzt noch wichtiger. Wir unterstützen deshalb das Referendum in den Niederlanden und mögliche weitere Referenden, zum Beispiel in Irland.

– Wir wollen natürlich die Ratifizierung in Deutschland verhindern. Unsere größte Chance ist der Bundesrat, in dem die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung eine Blockade-Mehrheit haben. Wir werden die Grünen darauf festnageln, sich an ihr Wort zu halten, CETA im Bundesrat zu stoppen.

– Mit einem Volksbegehren in Bayern wollen wir die bayerische Landesregierung zwingen, CETA im Bundesrat abzulehnen. Damit wäre die Mehrheit gegen CETA im Bundesrat gesichert.

Klar ist: Wir lassen uns nicht verunsichern! Und CETA steht ab jetzt unter verschärfter Beobachtung des Bundesverfassungsgerichts. Das bietet neue Chancen, die wir uns nicht entgehen lassen! Verbreiten Sie diese Nachricht bitte so weit wie möglich.

Herzliche Grüße

Maritta Strasser, Kampagnendirektorin
Jörg Haas, Campaigner

Mit aller Kraft dranbleiben

PS: Nicht nur in Deutschland kämpfen Bürgerinnen und Bürger gegen CETA. In Belgien weigert sich die Mehrheit des Parlamentes der Wallonischen Region, der Zentralregierung die Zustimmung zu CETA zu erlauben. In Österreich gibt es starke Proteste. Und der irische Senat möchte die vorläufige Anwendung verhindern. Doch alle diese Chancen sind noch offen – daher müssen wir auch hier bei uns mit aller Kraft dranbleiben.

Link zur Campact-Analyse des Urteils:

https://blog.campact.de/2016/10/ceta-urteil-was-es-wirklich-bedeutet/?utm_campaign=%2Fceta-finale%2F&utm_term=f-link2&utm_content=random-b&utm_source=%2Fceta-finale%2Fappell%2F&utm_medium=Email

   Sende Artikel als PDF   

„Die Geschichte der katholischen Gemeinde Crailsheim seit 1855“ – Festvortrag im Bonifatius-Gemeindesaal

Einen Festvortrag zur Geschichte der katholischen Gemeinde Crailsheim seit 1855 hält Stadtarchivar Folker Förtsch am Mittwoch, 26. Oktober 2016, um 19.30 Uhr im Bonifatius-Gemeindesaal in Crailsheim. Der Eintritt ist frei.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

(Wieder-)Begründung katholischer Gemeindestrukturen

Vor 50 Jahren, genau am 30. Oktober 1966, wurde die neue moderne Bonifatiuskirche in Crailsheim geweiht. Stadtarchiv Crailsheim und katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius und Dreifaltigkeit nehmen dieses Jubiläum zum Anlass, die Geschichte der katholischen Kirche in Crailsheim seit der (Wieder-)Begründung katholischer Gemeindestrukturen im Jahr 1855 Revue passieren zu lassen.

Verhältnis zur evangelischen Mehrheitskonfession

Folker Förtsch, Leiter des Crailsheimer Stadtarchivs, berichtet am Mittwoch, den 26. Oktober 2016, über die Hintergründe der (Neu-)Etablierung einer katholischen Kirchenorganisation in Crailsheim, über die Entwicklung des katholischen Gemeindelebens und über das Verhältnis zur evangelischen Mehrheitskonfession. Er behandelt auch die Frage, warum die alte Bonifatiuskirche, ein neugotischer Backsteinbau von 1888, der auf alten Ansichten architektonisch durchaus gelungen und repräsentativ erscheint, in den 1960er Jahren abgerissen und durch einen modernen Neubau ersetzt wurde.

Kurzinformation:

Festvortrag zur Geschichte der katholischen Gemeinde Crailsheim seit 1855 am Mittwoch, 26. Oktober 2016, um 19.30 Uhr im Bonifatius-Gemeindesaal Crailsheim. Eintritt frei.

   Sende Artikel als PDF   

„Wie Deutschland die Kritik an seiner intransparenten Parteienfinanzierung einfach aussitzt“ – Kommentar des Vereins Abgeordnetenwatch

Seit Jahren wird Deutschland vom Europarat für seine intransparente Parteienfinanzierung gerügt. Interne Dokumente zeigen nun, wie führende Politiker von der eigenen Untätigkeit ablenken und die Dauerkritik aus Straßburg einfach aussitzen.

Informationen des Vereins Abgeordnetenwatch

Deutschland erhält seit 2011 „blaue Briefe“

„Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages nimmt den GRECO-Bericht zur Kenntnis.“ Was sich wie der unscheinbare Schlusssatz einer Stellungnahme anhört, liest sich fünf Jahre später wie die Ankündigung zur kollektiven Untätigkeit. Seit 2011 wird Deutschland von der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) regelmäßig dazu aufgefordert, die Parteienfinanzierung transparenter zu gestalten. Doch die deutsche Reaktion ist stets die Gleiche: Im Berliner Regierungsviertel legt man nach jedem blauen Brief aus Straßburg die Hände in den Schoß (…).

Link zum vollständigen Text bei abgeordnetenwatch.de:

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2016-10-10/es-besteht-uberhaupt-kein-handlungsbedarf-wie-deutschland-die-kritik-seiner#pk_campaign=nl20161012

   Sende Artikel als PDF   

„Demokratische Kontrolle der Finanzmärkte ist gemeinnützig“ – Attac kämpft für die Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums und für eine lebendige Demokratie

Seit April 2014 arbeitet Attac inzwischen ohne Gemeinnützigkeit. Vieles haben wir seitdem weiterhin auf die Beine gestellt – das Engagement gegen TTIP, CETA und Co, die Sommerakademie, die Aktionsakademie, die Beteiligung am Klimacamp oder der Einsatz für ein solidarisches Europa sind dafür nur einige Beispiele.

Informationen der Organisation Attac

Spender helfen

Möglich gemacht haben das die Unterstützerinnen und Unterstützer von Attac – mit Spenden, mit Mitgliedsbeiträgen und mit ihrem persönlichen Engagement. Herzlichen Dank dafür! Sie haben sich alle nicht von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit ins Bockshorn jagen lassen. Denn selbstverständlich ist der Einsatz für die Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums, für eine lebendige Demokratie und für eine demokratische Kontrolle der Finanzmärkte gemeinnützig!

Gerichtstermin am 10. November 2016

Im Kampf um die Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit geht es also nicht in erster Linie um das Überleben von Attac. Es geht vielmehr um eine Entscheidung mit weitreichender Auswirkung auf jedes zivilgesellschaftliche Engagement. Mit dem 10. November 2016 steht jetzt der Termin, an dem am Hessischen Finanzgericht in Kassel Klarheit geschaffen werden soll. Die Frage, über die das Finanzgericht zu befinden hat, lautet zusammengefasst: Sind politische Aktivitäten mit Gemeinnützigkeit vereinbar, oder stehen sie einer Gemeinnützigkeit entgegen? In der Begründung unserer Klage gegen das Finanzamt Frankfurt weisen wir nach, dass das Gesetz gemeinnützigen Vereinen keine politischen Aktivitäten verbietet, sondern lediglich die Förderung von Parteien ausschließt, auch wenn die Finanzbehörden in Bund und Ländern sich in ihrer Praxis von dieser Gesetzesgrundlage entfernt haben. Wir gehen sogar noch weiter: Die Umsetzung satzungsgemäßer, als gemeinnützig bestätigter Zwecke ist in vielen Fällen ohne politische Aktivitäten gar nicht möglich! In seiner Klageerwiderung reagiert das Finanzamt auf dieses Kernargument ausweichend bis gar nicht; diese entscheidende Frage wird damit zum Gegenstand des Prozesses werden.

Alle Dokumente zu der juristischen Auseinandersetzung von Attac sind im Internet auf folgender Seite zu finden:

www.attac.de/jetzt-erst-recht

Am Prozess teilnehmen

Der Prozess ist öffentlich sein. Wir laden alle Interessierten herzlich ein, teilzunehmen. Mitzubringen ist lediglich ein gültiger Personalausweis. Da es sich nicht um eine Aktion handelt, sollten Attac-Fahnen zu Hause bleiben. Dass allerdings großes öffentliches Interesse an diesem Prozess besteht, darf und sollte ruhig sichtbar werden. Wer Interesse hat, an dem Prozess teilzunehmen, kann unter info@attac.de weitere Informationen zum Ort und dem genauen Zeitpunkt erfragen. Wir freuen uns, wenn möglichst viele von Euch und Ihnen am Prozess teilnehmen – für eine aktive und engagierte Zivilgesellschaft.

Herzlichen Dank und viele Grüße

Dirk Friedrichts
Dirk Friedrichs, Vorstand Attac Trägerverein e.V.

P.S. Die juristische Auseinandersetzung um unsere Gemeinnützigkeit hat bereits viel Geld, Zeit und Mühe gekostet. Natürlich freuen wir uns deshalb weiterhin über Spenden unter http://www.attac.de/jetzt-erst-recht/prozesskosten – Herzlichen Dank!

Weitere Informationen und Kontakt:

Attac, Münchener Straße 48, 60329 Frankfurt/Main

E-Mail: info@attac.de

Telefon: 069-90028110

   Sende Artikel als PDF