Buchmarkt: Thalia ante portas – Rüde Methoden eines Buchhandelsriesen

Die Buchhandelskette Thalia bedrängte mit rüden Mitteln einen kleinen Familienbetrieb in Österreich. Ein Lehrstück über eine hartumkämpfte Branche.

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

In Karlsruhe, meiner Heimatstadt, gab es bis vor zirka einem Jahr einen Buchladen, der mich fast mein ganzes bisheriges Leben begleitet hat: Buchkaiser. Wie gesagt: gab es! Ich befragte letztens eine Buchhändlerin vor Ort zum Verschwinden von Buchkaiser. Das lief ziemlich genau so ab, wie im obigen Fall beschrieben. Seither setze ich keinen Fuss mehr in diese Kette.

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,709746,00.html

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Charta der Heimatvertriebenen vor 60 Jahren verkündet – Heute Festakt in Stuttgart – Gedenkstätten auch in Hohenlohe

Mit einem Festakt im Neuen Schloss in Stuttgart gedenkt der Bund der Vertriebenen (BdV) am heutigen Donnerstag, 5. August 2010, ab 15 Uhr der Verkündung der Charta der Heimatvertriebenen vor 60 Jahren (Anmerkung: Der Wortlaut der Charta ist unten in diesem Artikel nachzulesen).

Vom Bund der Vertriebenen, Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände e.V. in Bonn

Dazu erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB (CDU):

Die Charta der Heimatvertriebenen wird am 5. August 60 Jahre alt. Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Präsidenten des deutschen Bundestages, Prof. Dr.
Norbert Lammert MdB, dem Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière MdB und dem Innenminister des Landes Baden-Württemberg Heribert Rech MdL dieses feierliche Gedenken begehen zu können. Dort wo die Charta der Öffentlichkeit erstmals verkündet wurde, vor den Ruinen des Neuen Schlosses in Stuttgart wird jetzt – 60 Jahre später – im Neuen Schloss um 15 Uhr der Festakt stattfinden.

Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben mit allen Nachbarvölkern

Die Charta der Heimatvertriebenen ist das moralische Fundament für die Arbeit und das Handeln der deutschen Heimatvertriebenen. Ursprünglich als Protest gegen das Unrecht der Vertreibung gegenüber den Besatzungsmächten entworfen, drückt sie mit ihrem Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben mit allen Nachbarvölkern und zum Aufbau eines gemeinsamen Europas gleichzeitig den Willen zur Versöhnung und zum Wiederaufbau Deutschlands in Frieden und Freiheit aus. Der offensive Verzicht auf Rache und Vergeltung widerlegt all diejenigen, die gerne vom Revanchismus der Vertriebenen sprechen.

Beitrag zum Wiederaufbau Deutschlands

Die deutschen Heimatvertriebenen haben diese Versprechen in den vergangenen 60 Jahren umgesetzt und einen wesentlichen Beitrag zum Wiederaufbau Deutschlands geleistet. Alle Bundesregierungen haben die Bedeutung unserer Charta erkannt und sie entsprechend gewürdigt.

Wunsch nach „Nationalem Gedenktag für die Opfer von Vertreibung“

Der Bundesrat hat in einer Entschließung vom 11. Juli 2003 die Bundesregierung aufgefordert, den 5. August zum „Nationalen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung“ zu erklären. Diese Forderung des Bundesrates ist noch offen.

Wörtlich heißt es in der Entschließung:
„Die Tragödie von Deportation, Flucht und Vertreibung von rund 15 Millionen Deutschen aus ihrer Heimat in der Folge des Zweiten Weltkriegs zählt zu den folgenschwersten Einschnitten in der Geschichte unseres Volkes überhaupt. Das Vertreibungsgeschehen hat die historisch gewachsene Einheit des ostmitteleuropäischen Raumes beendet, unsägliches Leid über die Menschen gebracht und kulturelle Entwicklungslinien zerstört. Unrecht und Tragödie dieses Ausmaßes werden auch dadurch nicht geringer, dass vorher schweres Unrecht von deutscher Seite geschehen ist. Jedes Unrecht ist für sich allein zu
bewerten.

Absage an jegliche Gewalt

Die deutschen Vertriebenen zeichneten sich durch Überlebenswillen, durch die Bewältigung schwerster Lebenslagen und durch  ihren umfassenden Beitrag zum wirtschaftlichen und politischen Neubeginn unseres ganzen Landes aus.  Am 5. August 1950, noch unter dem unmittelbaren Eindruck der Vertreibungen, wurde die Charta der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet, die zu den großen Manifestationen Europas zählt. Mit der Absage an jegliche Gewalt, mit der kraftvollen Vision eines geeinten Europas, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können, mit dem Bekenntnis zum Wiederaufbau und zum Recht auf die Heimat ist die Charta ein Dokument sämtlicher deutscher  Vertriebener. Noch leben die unmittelbar Betroffenen unter uns. Auch sie warten auf ein besonderes Zeichen der Verbundenheit durch alle Deutschen.

Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge ein Weltproblem

Vertreibungen gehören nicht der Vergangenheit an. Sie geschehen auch heute in nahen und fernen Regionen dieser Welt. Das Leid, das den Menschen in der Mitte des letzten Jahrhunderts widerfuhr, trifft jetzt andere Menschen. „Die Völker müssen erkennen“, heißt es in der Charta aus dem Jahr 1950, „dass das Schicksal der deutschen  Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge ein Weltproblem ist.“ Auch in diesem Sinne fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den 5. August, den Tag der Unterzeichnung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen, zum „Nationalen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung“ zu bestimmen.“

PROGRAMM:

Beginn des Festakts im Neuen Schloss in Stuttgart ist um 15 Uhr.

1. Film
60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen

2. Eröffnung
Erika STEINBACH MdB, Präsidentin

3. Begrüßung
Heribert RECH MdL
Innenminister des Landes Baden‐Württemberg, Landesbeauftragter für Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler

Rede
Dr. Thomas de MAIZIÈRE MdB, Bundesminister des Innern

Festrede
Prof. Dr. Nobert LAMMERT, Präsident des Deutschen Bundestages

Weitere Informationen: www.Bund-der-Vertriebenen.de

Erika Steinbach: „Es gibt niemals ein Recht auf Rache“ BdV-Präsidentin zum 60. Jahrestag der Heimatvertriebenen-Charta (Interview im Deutschlandfunk): http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1241102/

Stuttgart: Festakt zu 60 Jahre Charta der Heimatvertriebenen (SWR): http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6732770/1k6a2p9/

Mahnmale für Heimatvertriebene in Baden-Württemberg sind zu finden auf der Internetseite http://www.bund-der-vertriebenen.de/pdf-mahnmal/ba-wue-teil-1.pdf

Mahnmale für Heimatvertriebene in den Regionen Hohenlohe, Heilbronn, Ostalb, Ludwigsburg und im Rems-Murr-Kreis sind zu finden in:

73432 Aalen

Bezeichnung: Gedenkkreuz der Heimatvertriebenen.
Inschrift: „Den Toten der Heimat.“
Standort: Waldfriedhof in Aalen.
Errichtung: Oktober 1950.
Das Kreuz besteht aus Schmiedeeisen mit blattvergoldeten Schrift im Querbalken.

1977 Erweiterung: rechts und links hinter dem Kreuz befindet sich eine Brüstung aus Kunstschmiedeeisen mit vier Schalen zum Aufstellen von Kerzen.1984 Erweiterung zum Mahnmal gegen die Vertreibung und für das Heimatrecht aller Menschen. Am Fuße des Kreuzes Schriftrolle mit Inschrift aus der Charta der deutschen Heimatvertriebenen, sowie: „1945 begann die
Vertreibung von 18 000 000 deutschen Menschen aus ihrer seit Jahrhunderten bewohnten Heimat – dabei fanden 3 000 000 den Tod“. Links und rechts des Kreuzes jeweils drei Wappen aus Kunstschmiedeeisen –links: Siebenbürgen, Ostpreußen, Schlesien – rechts: Sudetenland, Pommern, Donauschwaben.

73553 Alfdorf

Bezeichnung: Gedenkstein.
Inschrift: „Wir gedenken der verlorenen Heimat. Unserer Toten, die dort ruhen und der Gefallenen.“
Standort: Vorplatz der katholischen Kirche an der Kirchstraße in Alfdorf.

71522 Backnang

Bezeichnung: Mahnmal.
Inschrift: „Der alten Heimat zum Gedenken, der neuen Heimat zum Dank.“
Standort: Maubacher Höhe in Backnang-Süd, zwischen Max-Born-Gymnasium und Max-Eyth-Realschule. Am Platz eines früheren Flüchtlingslagers.
Errichtung: Am „Tag der Heimat“ im September 1976. Entwurf Prof. Oskar Kreibich.

74575 Bartenstein

Bezeichnung: Kreuz von Bartenstein.
Inschrift: Tafel neben dem Kreuz: „Heimat ist Friede.“

Standort: Anhöhe am Ortsrand von Bartenstein. Einweihung: 20.07.1953.

73441 Bopfingen

Bezeichnung: Eichenbaum mit Gedenkstein.
Inschrift: „1945 – 1985. Diese Eiche wurde am Tag der Heimat in Erinnerung an Vertreibung und erfolgreiche Eingliederung gepflanzt.“ Standort: Spitalplatz in Bopfingen.

Errichtung: Tag der Heimat 1985.

74564 Crailsheim

Bezeichnung: Ehrenmal.
Inschrift: „Zum Gedenken aller Opfer der Flucht, Vertreibung und Verschleppung 1945-1946. Ost-Westpreußen, Pommern, Schlesien, Sudetenland, Siebenbürgern, Donauschwaben, Bessarabien.“
Standort: Am Ehrenfriedhof in Crailsheim.
Einweihung: November 1999.

74564 Crailsheim

Bezeichnung: Ostlandkreuz. Eichenholz mit Inschrift.
Standort: Am Krekelberg in Crailsheim.
Einweihung: 2.08.1953, 1988 erneuert.

73479 Ellwangen

Bezeichnung: Gedenkkreuz mit zwei Gedenksteinen.
Inschrift: Auf dem Kreuz: „Kreuz der Heimat.“

Bronzetafel am linken Gedenkstein: „Zum Gedenken der verlorenen Heimat, ihrer Toten, der Opfer der Vertreibung 1945 und der Gefallenen beider Weltkriege 1914-1918, 1939-1945.“
Bronzetafel am rechten Gedenkstein: „Ihre Heimat: Ost- und Westpreußen, Danzig, Pommern, Schlesien, Sudetenland (Böhmen-Mähren), Sudeten-Schlesien, Baltikum, Polen, Slowakei, Ungarn, Jugoslawien, Rumänien und Russland.“

Standort: 1958 Aufstellung des Holzkreuzes am Wege zum Sportplatz im Ortsteil Galgenberg. 1975 Verlegung des Kreuzes. 9.09.1984 Erweiterung um zwei Findlinge und Neueinweihung am Fuße des Galgenwaldes in Feldholz-Hochgericht.

74392 Freudental

Bezeichnung: Gedenktafel.
Inschrift: „Durch den 2. Weltkrieg verloren zwölf Millionen Deutsche aus dem Osten ihre Heimat. Weitere zweieinhalb Millionen fanden durch Vertreibung, Gewalt und auf der Flucht den Tod. Vergesst dieses Schicksal nicht! Für mehr als 572 Heimatvertriebene und Flüchtlinge wurde Freudental zur neuen Heimat. 1945  1985.“
Standort: Foyer des Rathauses in Freudental.
Errichtung: 1985.

71577 Großerlach

Bezeichnung: Ehrenmal der Bessarabiendeuteschen.
Inschrift: Rückseite: „Wir gedenken der Toten auf den Friedhöfen der Heimatgemeinden in Bessarabien und der auf der Flucht, in Gefangenschaft, Internierung und Verschleppung Getöteten, Verstorbenen und Vermißten. Selig sind die Toten, die in dem Herrn sterben. Off. Joh. 14.13.“
Standort: Friedhof der Gemeinde.
Einweihung: 26.09.1976.

89518 Heidenheim a.d. Brenz

Bezeichnung: Rübezahl-Denkmal.
Inschrift: Tafel am Sockel:“ Es grüßt Euch vieltausendmal der Herr der Berge -Rübezahl-.“
Tafel am Denkmalansatz:“ Das Standbild Rübezahl wurde aus Spenden der Riesengebirgler geschaffen und ist am 11. Juni 1966 in die Obhut der Stadt Heidenheim übergeben worden. Heimatgruppe der Riesengebirgler in Heidenheim.“
Standort: Park-Spiel-Platz an der Schlesienstraße.
Errichtung: 1966.

74072 Heilbronn

Bezeichnung: Mahnmal der Vertreibung.
Inschrift: Mittig ein Bronzerelief-stilisierte Menschengruppe. Links: „Den 14 000 000 Deutschen Heimatvertriebenen und den Flüchtlingen und Vertriebenen in aller Welt. Bund der Vertriebenen, Vereinigte Landsmannschaften, Kreisverband Heilbronn Mai 1985.“ Rechts: „Ostpreußen, Westpreußen, Pommern, Niederschlesier, Oberschlesier, Sudetendeutsche, Siebenbürgersachsen, Donauschwaben, Bessarabiendeutsche, Dobrudschadeutsche, Deutsche aus Russland.“

Standort: Am Hafenmarktturm in Heilbronn. Einweihung: 18.05.1985.

74072 Heilbronn

Bezeichnung: Gedenkstein.
Inschrift: „Den Toten unserer Heimat.  1945 – Die Vertriebenen.“
Standort: Hauptfriedhof in Heilbronn.
Am Eingang, den ersten Friedhofsweg 200 m nach rechts.

74072 Heilbronn

Bezeichnung: Gedenkstätte der Dobrudschadeutschen.
Inschrift: Unter dem Wappen der Landsmannschaft der Dobrudschadeutschen: „Gedenkstätte der gefallenen und verstorbenen Landsleute. Landsmannschaft der Dobrudschadeutschen.“
Standort: Hauptfriedhof in Heilbronn, Marktplatz 7.
Einweihung: 20.05.1982.

73494 Hohenberg

Bezeichnung: Gedenkkreuz.
Inschrift: Unter der Christusfigur: „Zur Ehre unserer Toten und Helden unserer verlassenen Heimat 1954.“
Standort: Friedhof in Hohenberg, Ortsteil von Rosenberg.
Errichtung: August 1954.

73460 Hüttlingen

Bezeichnung: Gedenkkreuz.
Inschrift: Steinplatte am Fuße des Kreuzes:  „Zum Gedenken der Toten und der  unvergessenen  Heimat.“
Standort: Friedhof in Hüttlingen.
Einweihung: 24.11.1957.

73466 Lauchheim

Bezeichnung: Gedenkkreuz.
Inschrift: Steinplatte am Fuße des Kreuzes: „Den Toten der Heimat.“
Standort: Friedhof in Lauchheim.
Einweihung: Nov. 1956.

74348 Lauffen am Neckar

Bezeichnung: Gedenkstein der Etyeker.
Inschrift: Frontseite: Darstellung der Kirche „Maria Heimsuchung“ mit eine Aufschrift: „Maria Heimsuchung erbaut 1814-1816.“ Linke Seite: „Ausgewiesen aus der alten Heimat im März 1946. Seit 1953 ist die Stadt Lauffen / N. Treffpunkt der Etyeker.“ Rückseite: „Wir gedenken der Heimat.“ Rechte Seite:„Die ehemaligen Bürger der deutschen Gemeinde Etyek (Edeck) in Ungarn gedenken ihrer Toten und der Gefallenen beider Weltkriege.“
Standort: Parkfriedhof in Lauffen am Neckar. Einweihung: 16.03.1986.

71634 Ludwigsburg

Bezeichnung: Kuhländer Bauernbrunnen.
Inschrift: Ein tanzendes Paar aus Bronze steht auf steinernem Sockel mit der Inschrift: „Kuhländer Bauernbrunnen, Franz Barwig d.Ä. dessen Erstguß 1929 in Neutitschein / Sudeten errichtet wurde. Der Patenstadt Ludwigsburg gewidmet. 1968. Landschaftsrat Kuhländchen/Sudeten.“

Standort:  Parkanlage am Ludwigsburger Schloß. Errichtung: 1968.

71634 Ludwigsburg

Inschrift: Wappen von Neutitschein, Fulnek, Odrau, Wagstadt, Ludwigsburg. Darunter: „Patenstadt Ludwigsburg. Wir gedenken unserer Landsleute, die durch Krieg, Flucht und Vertreibung ihr Leben lassen mussten. Kuhländchen-unvergessene Heimat im Ostsudetenland. Der Landschaftsrat 1988.“

Standort: Parkanlage am Ludwigsburger Schloß, beim Kuhländerbrunnen. Errichtung: 1988.

71636 Ludwigsburg

Bezeichnung: Gedenkstein.
Inschrift: Frontseite: „ Mramorak im Banat 1820 – 1944.“ Linke Seite: „Mramorak wurde 1820 im damaligen Südungarn von Deutschen besiedelt. Nach dem Ersten Weltkrieg kam der Ort zu dem späteren Jugoslawien. Im Dorfe lebten 1944 bei der Vertreibung mehr als 3500 Deutsche.“ Rechte Seite: „Wir gedenken unserer seit der Ansiedlung Verstorbener. Wir trauern um unsere Gefallenen und Vermißten in den Kriegen, der in Gefangenschaft und auf der Flucht Gestorbenen, der in den Internierungslagern der alten Heimat Verhungerten, der Verschleppten und Umgekommenen. Sie sind nicht vergessen. Sie gehören zu uns. Ortsgemeinschaft Mramorak, 24.09.1988.“ Rückseite: „Mramorak 1820 – 1944.“ und ein mit Pferden pflügender Bauer.
Standort: Friedhof in Oßweil, Stadtteil von Ludwigsburg.
Errichtung: 1988.

In memoriam

Mahnmale und Gedenkstätten der Vertriebenen und Flüchtlinge in Deutschland und in ihren Herkunftsgebieten.

Schon kurz nach den Erlebnissen von Flucht, Vertreibung und Deportation begannen die Überlebenden in Westdeutschland mit der Errichtung von Gedenkstätten für Angehörige, Freunde und Nachbarn, die gewaltsam oder durch Erschöpfung, Hunger und Krankheit auf den Trecks oder in den Zwangsarbeiterlagern zu Tode gekommen waren. Die Toten der Heimat, deren Gräber unbekannt blieben oder deren Gräber sie nicht mehr pflegen konnten, in bleibender Erinnerung zu bewahren, war ihr Antrieb. Dies bezeugen die meisten Inschriften. Aber auch die Erinnerung an die unvergessene Heimat und der Dank an die aufnehmende Gemeinde finden sich auf den Inschriften. Die älteste von uns dokumentierte Gedenkstätte wurde im Jahr 1947 in Immenhausen (Hessen) errichtet. Die jüngste trägt ein Datum Oktober 2005.

Seit Beginn der 1950er Jahre wurden im Westen Deutschlands viele hundert Gedenkstätten errichtet. Zum Teil schlichte Kreuze oder Gedenksteine, zum Teil Artefakte von höchstem künstlerischen Wert. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden auch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen/Schlesische Lausitz und Thüringen mehr und mehr Gedenkstätten eingeweiht.

Deutschland hat eine vielgestaltige und beeindruckende Gedenkstättenlandschaft für diesen Teil deutscher Geschichte aufzuweisen. Dies zu dokumentieren ist unser Ziel. Unsere Dokumentation umfasst zur Zeit über 1.400 Mahnmale und Gedenkstätten. Sie ist aber mit Sicherheit nicht vollständig. Manche Erinnerungsstätte ist in Vergessenheit geraten. Neue Erinnerungsstätten kommen hinzu. Wir sind daher für jeden Hinweis auf hier noch nicht erfasste Mahnmale sehr dankbar, im Wissen darum, dass diese Dokumentation nie vollständig sein kann. Allen, die durch Hinweise und Bildmaterial zu dieser Dokumentation beigetragen haben, sei herzlich gedankt.

Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Unrechtsregime bei unseren östlichen Nachbarn wurden viele Mahnmale und Gedenkstätten auch in den Herkunftsgebieten der Vertriebenen errichtet. Unsere Dokumentation enthält nur einen sehr kleinen Ausschnitt davon. Wir arbeiten an einer umfassenden Darstellung und bitten Sie auch hier um Mithilfe. Die Tatsache, dass sich Deutsche und Nichtdeutsche gemeinsam der Vertreibung und ihrer Opfer erinnern, ist ein sichtbares Zeugnis der Versöhnung.

Erika Steinbach, Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen (BdV) und Mitglied des deutschen Bundestags

Charta der deutschen Heimatvertriebenen

Im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen, im Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum christlich-abendländischen Kulturkreis, im Bewußtsein ihres deutschen Volkstums und in der Erkenntnis der gemeinsamen Aufgabe aller europäischen Völker, haben die erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen nach reiflicher Überlegung und nach Prüfung ihres Gewissens beschlossen, dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche Erklärung abzugeben, die die Pflichten und Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas ansehen.

1. Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluß ist uns ernst und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat.

2. Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.

3. Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas.

Wir haben unsere Heimat verloren. Heimatlose sind Fremdlinge auf dieser Erde. Gott hat die Menschen in ihre Heimat hineingestellt. Den Menschen mit Zwang von seiner Heimat trennen, bedeutet, ihn im Geiste töten.

Wir haben dieses Schicksal erlitten und erlebt. Daher fühlen wir uns berufen zu verlangen, daß das Recht auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird.

So lange dieses Recht für uns nicht verwirklicht ist, wollen wir aber nicht zur Untätigkeit verurteilt beiseite stehen, sondern in neuen, geläuterten Formen verständnisvollen und brüderlichen Zusammenlebens mit allen Gliedern unseres Volkes schaffen und wirken.

Darum fordern und verlangen wir heute wie gestern:

1. Gleiches Recht als Staatsbürger nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Wirklichkeit des Alltags.

2. Gerechte und sinnvolle Verteilung der Lasten des letzten Krieges auf das ganze deutsche Volk und eine ehrliche Durchführung dieses Grundsatzes.

3. Sinnvollen Einbau aller Berufsgruppen der Heimatvertriebenen in das Leben des deutschen Volkes.

4. Tätige Einschaltung der deutschen Heimatvertriebenen in den Wiederaufbau Europas.

Die Völker der Welt sollen ihre Mitverantwortung am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen empfinden.

Die Völker sollen handeln, wie es ihren christlichen Pflichten und ihrem Gewissen entspricht.

Die Völker müssen erkennen, daß das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge, ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert.

Wir rufen Völker und Menschen auf, die guten Willens sind, Hand anzulegen ans Werk, damit aus Schuld, Unglück, Leid, Armut und Elend für uns alle der Weg in eine bessere Zukunft gefunden wird.

Stuttgart, den 5. August 1950 (http://www.bund-der-vertriebenen.de/derbdv/charta-dt.php3)

Entstehung und Bedeutung der Charta

Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen wurde am 5. August 1950 in Stuttgart-Bad Cannstatt von 30 Vertretern der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet und am folgenden Tag vor dem Stuttgarter Schloss und im ganzen Bundesgebiet verkündet. Sie gilt als das Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen. In ihrem Kern enthält sie einen Aufruf zum Verzicht auf Rache und Gewalt trotz des eigenen gerade erlittenen Unrechts und ein klares Bekenntnis zur Schaffung eines einigen Europas, zur Verständigung zwischen den Staaten, den Völkern und Volksgruppen. Sie war zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung am 5. August 1950 ihrer Zeit weit voraus und eine große moralische Leistung der Vertriebenen, die damals noch nicht wussten, was überhaupt mit ihnen geschehen sollte und wie es weiterging. Tausende befanden sich zudem noch in sowjetischer Kriegsgefangenschaft.

Aber die Charta spricht auch vom Recht auf die Heimat, als einem von Gott geschenkten Grundrecht der Menschheit, das in Bezug auf die Heimatvertriebenen bis heute nicht verwirklicht ist. Dazu heißt es: „Die Völker müssen erkennen, dass das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge, ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert.“

http://www.bund-der-vertriebenen.de/infopool/chronik-charta.php3

Kritische Artikel zum Bund der Vertriebenen:

INTERVIEW ZU POLENS HALTUNG ZUM BDV „Bund der Vertriebenen ist lächerlich“ http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/der-bund-der-vertriebenen-ist-laecherlich/

60 JAHRE CHARTA DER VERTRIEBENEN Ein unmoralischer Verzicht http://taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/ein-unmoralischer-verzicht/

IN DER NÄHE DES REVANCHISMUS Verhöhnung statt Versöhnung?! http://taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/verhoehnung-statt-versoehnung/

BUND DER VERTRIEBENEN Vertrautes völkisch-dumpfes Gelände http://taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/vertrautes-voelkisch-dumpfes-gelaende/

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Landtagsmitglieder erhöhen sich ihre Diäten – SWR-Kommentatorin spricht von Versorgungsmentalität im Landtag

Nach jahrelangen Diskussionen und Verhandlungen hat der baden-württembergische Landtag vor kurzem die Parlamentsreform abgeschlossen und zugleich Diäten sowie Altersversorgung der Abgeordneten neu geregelt. Die Grünen sowie ein CDU-Abgeordneter votierten gegen die Reform. CDU, FDP und SPD stimmten dafür.

Nachrichten des Südwestrundfunks (SWR) vom 29. Juli 2010

Ganzer Text auf der SWR-Seite http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/vv=standard/nid=1622/did=6707252/1x1xyg6/index.html

„Versorgungsmentalität im Landtag“ – Ein Kommentar von Sibylle Grether (SWR) http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6709994/1jy7g4h/index.html

Dokumentation der Landtagsdrucksache 14/6718 (Auszüge):

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14/6718

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Drucksache 14/6654

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg – Beschlussempfehlung

Der Landtag wolle beschließen,
dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Drucksache 14/6654 – zuzustimmen.

22. 07. 2010
Der Vorsitzende und Berichterstatter: Winfried Mack

Bericht
Der Ständige Ausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg –, Drucksache 14/6654, in seiner 43. Sitzung am 22. Juli 2010 beraten. Der Vorsitzende teilt zu Beginn der Gesetzesberatung mit, den Ausschussmitgliedern liege ein Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE (vgl. Anlage)vor.

Ein Abgeordneter der Fraktion GRÜNE legt dar, im Landtag habe Einigkeit darüber bestanden, sich hinsichtlich Diäten und Altersversorgung der Abgeordneten an den Regelungen in Nordrhein-Westfalen zu orientieren und im Gegenzug zur Diätenerhöhung die Altersversorgung zu senken bzw. unter
Zahlung eines Pauschalbetrags in die persönliche Verantwortung jedes einzelnen Abgeordneten zu stellen.

Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Drucksache 14/6654

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg

Der Landtag wolle beschließen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Ein Abgeordneter erhält eine monatliche Entschädigung in Höhe von 6.247 Euro.“

2. Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a) In § 6 Abs. 2 wird Satz 2 gestrichen.
b) § 6 Abs. 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten die Ausschussvorsitzenden und der stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses in Höhe von 25 vom Hundert der Kostenpauschale nach Absatz 2 Satz 1; dieser Betrag erhöht sich für den Vorsitzenden des Petitionsausschusses um 7 vom Hundert der Kostenpauschale nach Absatz 2 Satz 1 zur Abgeltung der amtsbedingten zusätzlichen Telefonkosten.“

3. Nummer 4 wird wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen.
21. 07. 2010
Kretschmann und Fraktion

Begründung:
1. Bereits 2008 hat der Landtag eine Diätenerhöhung beschlossen und dabei die Abgeordnetenentschädigung für das Vollzeitparlament auf 6.247 Euro monatlich festgelegt. Eine erneute Diätenerhöhung ist nicht angemessen.

2. Die in § 6 Abs. 2 (neu) geregelte zusätzliche Kostenpauschale von 10 bis maximal 20 Prozent der allgemeinen Kostenpauschale (1.425 € für alle Abgeordneten) für Mitglieder des Petitionsausschusses, einer Enquetekommission oder eines Untersuchungsausschusses ist in einem Vollzeitparlament nicht zu begründen.

3. Die in § 6 Abs. 7 (neu) geregelte Sonderaufwandsentschädigung für den Präsidenten, die stellvertretenden Präsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und die parlamentarischen Geschäftsführer ist nicht erforderlich, denn die Amtszulage deckt die Aufwendungen dieser Funktionsträger bereits ab.

4. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Amtszulage, die die in § 5 Abs. 2 genannten Funktionsträger erhalten, widerspricht dem interfraktionell vereinbarten Ziel der Diätenreform, mit der die bisher zu hohe Altersversorgung abgesenkt und die Entschädigung der aktiven Abgeordneten in einem Vollzeitparlament angehoben werden sollte.

Die Landtagsdrucksache 14/6718 zum Herunterladen als PDF-Datei:

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6718_D.PDF

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