„Kostenexplosion beim Projekt Stuttgart 21“ – Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung

„Kostenexplosion beim Projekt Stuttgart 21“ lautet eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. In dieser befragen die Grünen-Parlametarier die Bundesregierung zu ihrer Positionierung zur Kostensteigerung bei Stuttgart 21. Mit einer Antwort rechnen die Grünen in den nächsten zwei bis drei Wochen.

Zugesandt vom Berliner Büro des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner, Bündnis 90/Die Grünen aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Inhalt der Kleinen Anfrage:

Die von der Deutschen Bahn AG (DB AG) eingeräumte Kostensteigerung von 4,5 Milliarden auf 6,8 Milliarden Euro beim Projekt Stuttgart 21 führt dazu, dass die von der DB AG sich selbst gesetzten wirtschaftlichen Kriterien für das Projekt nicht mehr erfüllt sind. Darüber hinaus haben die Projektpartner Land und Stadt bereits angekündigt, keine Mehrkosten für das Projekt übernehmen zu wollen. Die DB AG hat zwar erklärt, einen Teil der prognostizierten Mehrkosten übernehmen zu wollen, dabei handelt es sich jedoch nur um etwa die Hälfte der prognostizierten Mehrkosten. Wer den noch offen Teil der externen Kosten von 1,2 Milliarden Euro finanzieren soll ist ebenso unklar, wie das Zustandekommen der Kosten im Einzelnen. Die DB AG verweigert hierzu bisher jegliche Auskunft gegenüber dem Lenkungskreis und dem Aufsichtsrat aufgrund angeblich bisher nicht hinlänglich geprüfter Zahlen.

Deutscher Bundestag Drucksache 17/

17. Wahlperiode, 18. Januar 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Agnieszka Brugger, Ingrid Hönlinger, Sylvia Kotting-Uhl, Beate Müller-Gemmeke, Ulrich Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kostenexplosion beim Projekt Stuttgart 21

Die von der Deutschen Bahn AG (DB AG) eingeräumte Kostensteigerung von 4,5 Milliarden auf 6,8 Milliarden Euro beim Projekt Stuttgart 21 führt dazu, dass die von der DB AG sich selbst gesetzten wirtschaftlichen Kriterien für das Projekt nicht mehr erfüllt sind. Optimistisch gerechnet wird nach den bisher vorliegenden Zahlen eine Verzinsung von nur noch maximal 1,9 Prozent des eingesetzten Kapitals erreicht. Müsste heute mit diesen Zahlen entschieden werden, würde das Projekt aufgrund seiner Wirtschaftlichkeit nicht realisiert werden.

DB AG ist ein öffentliches Unternehmen

Bei der DB AG handelt es sich um ein öffentliches Unternehmen, welches sich im vollständigen Besitz des Bundes befindet. Die DB AG investiert und baut daher mit öffentlichem Geld. Im Hinblick auf einen begrenzten Bundeshaushalt und eines nach Aussagen von Minister Ramsauer zu knapp bemessenen Verkehrsetats muss mehr denn je das Kosten-Nutzen-Verhältnis Entscheidungsgrundlage für ein Großprojekt dieser Dimension sein.

DB AG rechnet selbst mit Mehrkosten von mindestens 2,3 Milliarden Euro

Das Angebot der DB AG, Mehrkosten von 1,1 Milliarden Euro zu tragen, ist daher in zweierlei Hinsicht nicht ausreichend. Einerseits unterschlägt es, dass die DB AG selbst – externe Risiken mit einberechnet – mit Mehrkosten von insgesamt mindestens 2,3 Milliarden Euro rechnet, andererseits verschweigt es den Fakt, dass diese zusätzlich notwenigen Mittel Investitionen an anderer Stelle verhindern. Denn auch im für die DB AG günstigsten, aber von den Projektpartnern bereits ausgeschlossenen Fall, dass qua Sprechklausel auch die am Projekt beteiligten Partner (Land Baden-Württemberg, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart GmbH) einen Teil der laut DB AG „externen“ Risikokosten übernehmen würden, verbliebe allein von diesen zusätzlichen 1,2 Milliarden Euro ein erheblicher Finanzierungsanteil bei der DB AG.

Bund gibt 563,8 Millionen Euro für Einbindung der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm

Für das Projekt Stuttgart 21, welches zusammen mit den Projektpartnern Land Baden-Württemberg, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart GmbH realisiert werden soll übernimmt der Bund die Einbindung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen – Ulm mit einem festen Beitrag über 563,8 Millionen Euro. Weiterhin finanziert der Bund die Neubaustrecke (NBS) Wendlingen – Ulm. Nach den Aussagen der Projektpartner Land und Stadt keine weiteren Mittel für das Projekt Stuttgart 21 über dem vereinbarten Kostendeckel übernehmen zu wollen, wird die DB AG und damit auch indirekt der Bund für die weiteren Mehrkosten aufkommen müssen.

Für Teilstrecken und das Grundwassermanagement fehlen Plangenehmigungen

Bis heute ist nicht klar, wie die Bahn diese Finanzierung realisieren möchte und ob sie überhaupt in der Lage ist, dieses Projekt in einem angemessenen Zeitrahmen und ohne erheblichen Nachteil für andere wichtige Schieneninfrastrukturprojekte in Deutschland umzusetzen. Der avisierte Bauzeitrahmen bis 2021 ist nach realistischer Einschätzung angesichts des heutigen Baufortschritts, der schon allein wegen fehlender Plangenehmigung für Teilstrecken und das Grundwassermanagement nahezu Null ist, und angesichts der zu erstellenden Tunnelstrecken auch annähernd nicht zu halten.

Über Alternativen nachdenken

Die Projektpartner, die ihrerseits öffentliche Gelder in erheblicher Höhe beisteuern sehen das Vertrauen zur Bahn erschüttert, der Stuttgarter Oberbürgermeister und der baden-württembergische Ministerpräsident sprechen von einer Vertrauenskrise. Die Tatsache, dass sich die DB AG als öffentliches Unternehmen nicht in der Lage sieht, die Projektpartner der öffentlichen Hand in einem angemessenen Zeitrahmen und in angemessener Tiefe und Offenheit über die außer Kontrolle geratende Kostenentwicklung zu unterrichten, entspricht nicht einem die Projektförderpflicht unterstützenden Verhalten und erschüttert die Geschäftsgrundlage zwischen den Partnern. Auch ist die DB AG bis heute weder in der Lage, noch willens, die Öffentlichkeit und die Projektpartner über die wahren Verhältnisse und die Aufteilung der Kosten, sowie die Begründung für die als „extern“ bezeichneten Risiken aufzuklären. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, über Alternativen nachzudenken.

Wahrscheinlich 3,77 Milliarden Euro Bundesmittel

Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist bekannt, dass Stuttgart 21 ein sogenanntes eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG ist und kein Projekt des Bedarfsplans für Bundesschienenwege. Es werden jedoch erhebliche Bundesmittel und umfangreiche Mittel der bundeseigenen DB AG (mindestens 2,57 Milliarden Euro – sehr wahrscheinlich aber 3,77 Milliarden Euro) für das Projekt eingesetzt. Zudem sind auch die kilometerlangen Zulaufstrecken – also Bundesschienenwege – zum Tiefbahnhof betroffen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist daher auf das grundlegende parlamentarische Informationsrecht der Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestages, insbesondere bei der Kontrolle des Bundesvermögens (Deutsche Bahn AG), sowie auf die diesbezügliche Klage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. März 2011 beim Bundesverfassungsgericht hin.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Wie wirkt sich die von der DB AG angebotene Kostenübernahme von 1,1 Milliarden Euro und die damit verbundene Reduzierung des Schuldenabbaus um jährlich 100 Millionen Euro über 10 Jahre auf den verfügbaren Investitionsrahmen der DB AG bundesweit aus und welche zusätzlichen Zinskosten sind damit verbunden?

2. Sind in den von der DB AG kalkulierten 1,1 Milliarden Euro die Mehrkosten für ein genehmigungsfähiges Brandschutz- und Notfallkonzept für Stuttgart 21 sowie die Kosten für den Flughafenbahnhof enthalten?

3. Zu welchem Zeitpunkt haben sich Vermutungen der DB AG verfestigt, mit Kostensteigerungen in erheblichem Ausmaß rechnen zu müssen?

4. Wann war der DB AG bekannt, in welcher Größenordnung sich zusätzliche Kostenrisiken, intern wie extern, bewegen könnten?

5. Hat die DB AG eine Vorschlagsliste mit Projekten erstellt, die durch die Mehrkosten beim Projekt Stuttgart 21 nicht oder nur zeitverzögert finanziert werden können bzw. hat der Bund eine solche Liste von der DB AG eingefordert und wenn nein, warum nicht?

6. Welche Investitions-, Sanierungs- und Infrastrukturprojekte der DB AG können aufgrund der zu finanzierenden Mehrkosten für Stuttgart 21 nicht im bisher geplanten Zeitraum umgesetzt und finanziert werden? (Bitte um Liste mit Benennung der Projekte, Bundesland, Kosten, geplantem und neuem Zeitraum.)

7. Liegt der Bundesregierung die in der Zeitschrift „Der Spiegel“ (Ausgabe 51/2012) veröffentlichte Streichliste der DB AG vor und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese?

8. Wie kann es sein, dass bei einer Aufstockung der Eigenmittel um 1,1 Milliarden Euro die Wirtschaftlichkeit des Projekts immer noch gewährleistet sein soll?

9. Wurden in diese Betrachtung auch etwaige verlorene Kosten für den Fall eines Projektabbruchs einbezogen?

10. Ab welcher Höhe des Eigenmitteleinsatzes würde das Projekt für die DB AG nach ihren heutigen Berechnungen endgültig unwirtschaftlich?

11. Wie schlüsseln sich die zusätzlichen Kosten der „externen“ Kostenrisiken von 1,2 Milliarden Euro konkret auf?

12. Sind in den Risiken von 1,2 Milliarden Euro Risiken für Kostensteigerungen während der Bauzeit (z. B. Steigerungen beim Stahlpreis, Nachtragsrisiken beim Tunnelbau u.a.) enthalten?

13. Ist für solche Risiken der Risikopuffer von 930 Millionen Euro vorgesehen?

14. Ist es sicher, dass der Risikopuffer von 930 Millionen Euro zur Abdeckung aller weiteren Risiken während der Bauzeit ausreicht?

15. Wenn nicht, wie groß müsste der Risikopuffer sein, um sämtliche Risiken abzudecken und ist dabei berücksichtigt, dass bei anderen Großprojekten teilweise eine Verdopplung der Kosten stattgefunden hat (z. B. Knoten Berlin, Köln-Rhein/Main, Nürnberg-München)?

16. Trifft es zu, dass die DB AG mit allen ihren Vertragspartnern Festpreise vereinbart hat, so dass das Risiko von Preissteigerungen bei den ausführenden Firmen liegt und gilt dies für alle Risiken von Preissteigerungen?

17. Sind geologische Risiken bei den Tunnelbohrarbeiten in den Festpreisvereinbarungen zum Tunnelbau mit den ausführenden Firmen in der Weise berücksichtigt, dass Nachträge ausdrücklich ausgeschlossen sind? Falls nein, wer trägt das Risiko für Kostensteigerungen in Folge geologischer Probleme?

18. Wie setzen sich die 260 Millionen Euro Chancen aus dem „6-Punkte-Programm“ zusammen und sind diese Chancen bereits eingetreten?

19. Wie sollen die Mehrkosten für das Projekt finanziert werden, wenn alle anderen Projektpartner die Mitfinanzierung der Kostensteigerung verweigern?

20. Wird die DB AG die weiteren Mehrkosten selbst übernehmen und wenn nicht, was gedenkt die DB AG zu unternehmen, um von anderen Projektpartnern Finanzierungsbeiträge zu erlangen?

21. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Absage des geplanten Treffens von Vertretern der DB AG mit den Aufsichtsräten am 19. Januar 2013 durch die DB AG und dem damit einhergehenden Eingeständnis, die prognostizierten Mehrkosten gegenwärtig nicht aufschlüsseln zu können?

22. Trifft es zu, dass bei einer Fortsetzung des Projekts Stuttgart 21 bei unklarer Finanzierungslage die Mitglieder des Aufsichtsrates der DB AG für unabsehbare Schäden persönlich haftbar gemacht und wegen Untreue angeklagt werden können?

Berlin, den 18. Januar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und die Fraktion

Weitere Informationen und Kontakt:

Harald Ebner ist Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen aus Schwäbisch Hall/Hohenlohe und stellvertretendes Mitglied im Bundestags-Verkehrsausschuss.

Büro Harald Ebner, MdB, Sprecher für Agrogentechnik, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Telefon: 030 / 227-73028

Fax: 030 / 227-76025

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet:

www.harald-ebner.de

 

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„Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand“ – EU-Abgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) stimmt gegen Konzessionsrichtlinie

„Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut, die Wasserversorgung ist deshalb in öffentlicher Hand am besten aufgehoben“, sagt die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) aus Mulfingen.

Vom Brüsseler Büro der SPD-Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt aus Mulfingen

Klare Unterstützung vermisst

Gebhardt weiter: „Von Beginn an habe ich dafür gestritten, öffentliche Formen der Wasserversorgung durch Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie explizit herauszunehmen, wohlwissend, dass eine Gesamtablehnung der Richtlinie keine Mehrheit finden würde. Hierbei habe ich aber eine klare Unterstützung derjenigen vermisst, die jetzt im Europäischen Parlament lautstark aufschreien“, erklärt die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) nach den Abstimmungen zur Konzessionsrichtlinie im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am gestrigen Donnerstag (24. Januar 2013) in Brüssel.

Falsches Spiel

„Diejenigen, die nun so tun, als wollten sie das Wasser schützen, es gleichzeitig jedoch befürworten, öffentliche Träger der Wasserversorgung denselben Regeln zu unterwerfen wie private Anbieter, spielen ein falsches Spiel“, kritisiert Evelyne Gebhardt.

Soziale Standards einbeziehen und Korruption bekämpfen

Tatsächlich geht es bei der Konzessionsrichtlinie nicht um die Privatisierung der Wasserversorgung wie in der öffentlichen Debatte fälschlicherweise behauptet. Die Absicht der Richtlinie ist es vielmehr für die Vergabe von Konzessionen Transparenz zu schaffen, soziale Standards einzubeziehen und Korruption zu bekämpfen.

Unmöglich gemacht, der Richtlinie zuzustimmen

„Die Richtlinie soll auch dazu dienen, dass dort, wo Kommunen sich gegen jede Vernunft entscheiden, die Wasserversorgung an private Anbieter zu vergeben, allgemeine Regeln für die Qualität und die Bezahlbarkeit des Wassers sichergestellt werden. Das von Konservativen und Liberalen in letzter Konsequenz unterstützte Vorhaben, auch die bewährte Wasserversorgung in öffentlicher Hand diesem EU-weiten Regelungswerk zu unterwerfen, hat es mir jedoch unmöglich gemacht, der Richtlinie zuzustimmen“, argumentiert Evelyne Gebhardt abschließend.

Hintergrund:

Mit der Konzessionsrichtlinie wird ein neuer rechtlicher Rahmen für die Konzessionsvergabe geschaffen, der Rechtssicherheit für die Auftraggeber schaffen soll. Die Richtlinie sieht weder eine Liberalisierung noch eine Privatisierung der Daseinsvorsorge vor. Die Gestaltungsfreiheit bei der Ausführung der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse soll auch weiterhin in der Hand der Kommunen und Regionen bleiben. In nur elf Mitgliedstaaten bestehen bisher Regelungen zur Vergabe von Konzessionen.

Weiterer Artikel zum Thema (vor der Abstimmung):

Evelyne Gebhardt: „Finger weg vom Wasser“

Schutz öffentlicher Daseinsvorsorge ist höchste Priorität

„Wasser ist ein öffentliches Gut. Mehr noch, der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht. Unter keinen Umständen dürfen wir zulassen, dass die Qualität und Bezahlbarkeit von Wasser aufs Spiel gesetzt werden“, fordert die SPD-Verbraucherschutzexpertin und Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Evelyne Gebhardt vor den Abstimmungen zur Konzessionsrichtlinie, die im federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am Donnerstag in Brüssel stattfinden.

Wasserversorgung in öffentlicher Hand aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausnehmen

„Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen haben großes Vertrauen in eine Wasserversorgung in öffentlicher Hand. Dieses Vertrauen lassen die Konservativen vermissen, wenn sie öffentliche Träger der Wasserversorgung denselben Regeln unterwerfen wollen wie private Anbieter. Wir fordern, dass die Wasserversorgung in öffentlicher Hand aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen wird“, erklärt die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt.

Schlicht Augenwischerei

Hintergrund der Sorgen der SPD-Abgeordneten ist, dass der konservative Berichterstatter Juvin lediglich eine befristete Herausnahme der Wasserversorgung in öffentlicher Hand vorsieht. „Das ist schlicht Augenwischerei und verschiebt das Problem nur in die Zukunft“, kritisiert Evelyne Gebhardt.

Negativbeispiel: Wasserprivatisierung in London

„Entscheiden sich Kommunen allerdings gegen jede Vernunft, die Wasserversorgung an private Anbieter zu vergeben, dann brauchen wir eine Konzessionsrichtlinie, die mit allgemeinen Regeln die Qualität und Bezahlbarkeit des Wassers sicherstellt. Negativbeispiele wie die Wasserprivatisierung in London dürfen nicht zur Normalität werden. Wir werden keinesfalls eine Gesetzgebung mittragen, die den freien Zugang zu sauberem Trinkwasser gefährdet“, so Evelyne Gebhardt.

Hintergrund:

Mit der Konzessionsrichtlinie wird ein neuer rechtlicher Rahmen für die Konzessionsvergabe geschaffen, der eine notwendige Rechtssicherheit für die Auftraggeber schafft. Die Richtlinie sieht weder eine Liberalisierung noch eine Privatisierung der Daseinsvorsorge vor. Die Gestaltungsfreiheit bei der Ausführung der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse soll auch weiterhin in der Hand der Kommunen und Regionen bleiben. In nur elf Mitgliedstaaten bestehen bisher Regelungen zur Vergabe von Konzessionen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Evelyne Gebhardt +32 2 28 47466 und Algara Stenzel (Pressesprecherin) +32 473 93 00 60.

Evelyne Gebhardt, MdEP, Europäisches Parlament, Rue Wiertz 60, B – 1047 Brüssel

Telefon: 0032-2-2845466

Fax: 0032-2-2849466

E-Mail: evelyne.gebhardt@europarl.europa.eu

Internet:

www.evelyne-gebhardt.eu

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„Ex-Daimler-Chef Edzard Reuter spricht beim Neujahrsempfang der SPD in Schwäbisch Hall“

Der SPD-Kreisverband im Landkreis Schwäbisch Hall lädt zu seinem 29. Neujahrsempfang am Freitag, 8. Februar 2013, um 18 Uhr nach Schwäbisch Hall in den Neubausaal ein. Gastredner ist der ehemalige Daimler-Chef Edzard Reuter.

Vom SPD-Kreisverband Schwäbisch Hall

Rede an „die Völker der Welt“

Nik Sakellariou freut sich sehr, dass der SPD-Kreisverband in diesem Jahr Edzard Reuter als Gastredner gewinnen konnte. Edzard Reuter war Jahrzehnte lang Mitglied im Vorstand der Daimler-Benz AG und lenkte von 1987 bis 1995 die Geschicke des Konzerns als Vorstandsvorsitzender. Reuters Vater war Ernst Reuter, der regierende Bürgermeister von Berlin von 1948 bis zu seinem Tod 1953. Der Kommunalpolitiker ist mit seiner berühmten Rede an „die Völker der Welt“ die Stadt nicht preiszugeben vor der Ruine des Reichstags vor zirka 300.000 Berlinern in die Geschichtsbücher eingegangen. Sein Sohn und Sozialdemokrat Edzard Reuter hat sich auch stark für die Hauptstadt Berlin, seine Geburtsstadt, engagiert. Die Berliner dankten Edzard Reuter das 1998 mit der Ehrenbürgerschaft.

29. Neujahrsempfang  der SPD im Landkreis

Die SPD im Landkreis setzt mit Edzard Reuter auch bei ihrem 29. Neujahrsempfang die Reihe der prominenten Redner fort. Neben dem SPD-Kreisvorsitzenden Nik Sakellariou (MdL) laden die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt, die SPD-Bundestagsabgeordnete Annette Sawade und Hans Zipperer, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, alle Bürgerinnen und Bürger zum diesjährigen Empfang nach Schwäbisch Hall ein.

Musik von Pop goes Jazz mit Michael Seifried und Timo Kobald

Die Bewirtung übernimmt die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall. Für die musikalische Unterhaltung sorgt in diesem Jahr Pop goes Jazz mit Michael Seifried und Timo Kobald.

Bis zum 4. Februar 2013 anmelden:

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 4. Februar 2013 beim SPD-Regionalzentrum, Ostwürttemberg – Schwäbisch Hall – Hohenlohe, Beim Hecht 1 in 73430 Aalen anzumelden.

Stefan Oetzel,  Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Regionalgeschäftsführer, Regionalzentrum Ostwürttemberg-Schwäbisch Hall-Hohenlohe, Beim Hecht 1, 73430 Aalen

Telefon: 07361 – 6 15 35

Fax: 07361 – 680 769

Mobil: 0172 – 73 18 678

stefan.oetzel@spd.de

Mitarbeiter:

KV Hohenlohe, Schwäbisch Hall, Frank Weiß
E-Mail: frank.weiss@spd.de

Internet:

www.spd-sha.de

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„Die Religion der Baha’i“ und „An wen glaubst Du?“ – Zwei Veranstaltungen im Hällisch-Fränkischen Museum Schwäbisch Hall

Im Rahmen der Sonderausstellung „Kommt zusammen! Moschee, Kirche, Synagoge“ des Hällisch-Fränkischen Museums, eines Projekts des Evangelischen Kreisbildungswerks, der Türkisch-Islamischen Union, der Volkshochschule Schwäbisch Hall und des HFM, findet am heutigen Freitag, 25. Januar 2013, um 19.30 Uhr ein Vortrag über die Baha’i-Religion statt.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Jüngste Weltreligion

Die Referentin, die Juristin Yasmin Mellinghoff aus München, eine bekannte Persönlichkeit der deutschen Baha’i-Gemeinde, spricht im Medienraum des Hällisch-Fränkischen Museums über die jüngste Weltreligion.

Deutsche Gemeinde zählt nur knapp 10.000 Mitglieder

Die Baha’i-Religion ist im 19. Jahrhundert entstanden und beruft sich auf die Schriften ihres Gründers Bahah’ullah (1817 bis  1892). Sie knüpft an vergangene Religionen an, führt ihr geistiges Erbe weiter und verkündet Prinzipien für das Zusammenleben der Menschen in einer modernen, globalisierten Gesellschaft. Die Mehrheit ihrer etwa fünf bis acht Millionen Anhängerinnen und Anhänger lebt heute in Indien, Afrika, Süd- und Nordamerika; die deutsche Gemeinde zählt nur knapp 10.000 Mitglieder.

Die Veranstaltung „Die Religion der Baha’i“ beginnt um 19.30 Uhr im Medienraum des Hällisch-Fränkischen Museums.

An wen glaubst Du?

Im Rahmen der Sonderausstellung des Hällisch-Fränkischen Museums „Kommt zusammen! Moschee, Kirche, Synagoge“ findet am Sonntag, 27. Januar 2013, um 14.30 Uhr eine Führung für Kinder ab neun Jahren zu dem Thema „An wen glaubst Du? Die Menschen und der liebe Gott“ statt.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Telefonisch anmelden

Bei dem Gang durch die Ausstellung bekommen die Kinder Einblick in die Hintergründe der Weltreligionen Islam, Christentum und Judentum, lernen so den kleinen Konflikt um die Schweineschnitzel bei ihren muslimischen Kameraden und die großen Spannungen zwischen Christen, Muslimen und Juden kennen. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 0791/751-289.

Weitere Informationen und Kontakt:

Stadtverwaltung Schwäbisch Hall, Am Markt 6, 74523 Schwäbisch Hall

Internet:

http://www.schwaebischhall.de/kulturstadt/museen/haellisch-fraenkisches-museum/aktuelle-veranstaltungen-sonderausstellungen.html

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„Jugend musiziert“ – Regionalwettbewerb 2013 in Schwäbisch Hall – Eintritt frei

Der diesjährige Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“ findet von Freitag, 1. Februar bis Sonntag, 3. Februar 2013, in der Städtischen Musikschule im Haus der Bildung in Schwäbisch Hall statt.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Mehr als 150 TeilnehmerInnen

Mehr als 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall haben sich dazu angemeldet. Dieser Wettbewerb, der bisher abwechselnd in Bad Mergentheim, Crailsheim und Schwäbisch Hall stattfand, wird jetzt zum neunten Mal in Schwäbisch Hall ausgetragen. In der Solowertung stehen in diesem Jahr „Streichinstrumente“, „Schlagzeug“ und zum zweiten Mal „Pop-Gesang“ auf dem Programm. In der Ensemblewertung werden „Klavier und ein Blasinstrument“, „Zupfinstrumente“, „Klavier Kammermusik“, „Ensemble Alte Musik“ sowie ein „Vokalensemble“ zu hören sein.

Programm am Freitag, 1. Februar 2013:

Am Freitag, 1. Februar 2013, wird von 9 Uhr bis 12.55 Uhr „Klavier und ein Blasinstrument“ gewertet. Um 14.20 Uhr sind die „Zupfinstrumente“ dran. Um 16.20 Uhr ist das „Vokal-Ensemble“ an der Reihe und von 16.50 Uhr bis 19.45 Uhr „Pop-Gesang“.

Samstag, 2. Februar 2013:

Der Samstag gehört ausschließlich den „Violinen“ und zwar von 9 Uhr bis 12.45 Uhr und von 14 Uhr bis 19.50 Uhr.

Sonntag, 3. Februar 2013:

Mit „Violine Altersgruppe V“ beginnt der Sonntagvormittag um 9 Uhr. Von 10.35 Uhr bis 13 Uhr und von 14.45 Uhr bis 16.40 Uhr steht dann die Wertung für „Violoncello“ und „Kontrabass“ auf dem Programm. Erstmals seit langer Zeit hat sich ein Klaviertrio (Klavier, Violine, Violoncello) zu der Wertung „Klavier-Kammermusik“ angemeldet und wird sein Können um 16.50 Uhr präsentieren. Danach erfolgt die Wertung „Schlagzeug“ von 17.20 Uhr bis 19.10 Uhr. Den Schlusspunkt des diesjährigen Regionalwettbewerbs setzt in der Wertung „Ensemble Alte Musik“ ein großes Blockflötenensemble von 19.20 Uhr bis 19.50 Uhr.

Wertungsspiele können angehört werden – Eintritt frei

Die Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden in sieben Altersstufen eingeteilt und anhand einer Punkteskala bewertet, deren Höchstzahl 25 Punkte beträgt. Ab 23 Punkten ist eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer für den Landeswettbewerb qualifiziert. Der Regionalwettbewerb ist öffentlich. Interessierte können die Wertungsspiele im Musiksaal (Raum S 3.04) der Städtischen Musikschule im Haus der Bildung mit verfolgen. Der Eintritt ist frei.

Preisträger-Konzert am Donnerstag, 7. Februar 2013 

Eine Auswahl der ersten Preisträgerinnen und Preisträger wird in einem Konzert am Donnerstag, 7. Februar 2013, um 19 Uhr im Musiksaal (Raum S 3.04) der Städtischen Musikschule im Haus der Bildung vorgestellt.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.schwaebischhall.de/bildungsstadt/musikschule.html

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