„Finanzierung des A6-Ausbaus darf nicht auf Zahlentricks beruhen“ – Kommentar des Grünen-Bundestagsabgeordneten Harald Ebner

Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter (Bündnis 90/Die Grünen) aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall/Hohenlohe und stellvertretendes Mitglied im Bundestags-Verkehrsausschuss kommentiert Zeitungsmeldungen über die „tatsächlichen Kosten eines privat finanzierten Ausbaus der A6“.

Kommentar von Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter (Bündnis 90/Die Grünen) aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall/Hohenlohe

Der Kommentar im Wortlaut:

Zu Meldungen in der taz und im Tagesspiegel (Berlin) über die tatsächlichen Kosten eines privat finanzierten Ausbaus der A6 erklärt Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter (Bündnis 90/Die Grünen) aus Schwäbisch Hall/Hohenlohe und stellvertretendes Mitglied im Bundestags-Verkehrsausschuss:

Ramsauer versuchte Nachteile zu vertuschen

Bis zuletzt hat Bundesverkehrsminister Ramsauer versucht, die frappierenden Nachteile eines privat finanzierten Ausbaus der A6 zu vertuschen. Der jetzt in der Presse aufgedeckte Kostenschwindel in der streng geheimen Wirtschaftlichtskeitsuntersuchung zeigt erneut, dass sich die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit von Beratungsfirmen hat schönrechnen lassen. Mit billigen Zahlenspielen und haltlosen Annahmen wurden vermeintliche Vorteile der privaten Beschaffung gegenüber einer konventionellen Finanzierung geschaffen. Mit dieser Taktik wollte sich Ramsauer als tatkräftiger Bauherr darstellen, der gleichzeitig die Schuldenbremse achtet. Und gleichzeitig sollte den Menschen vor Ort vorgegaukelt werden, dass viel mehr Neubau möglich sei, als wirklich finanzierbar ist. Hier hat sich Herr Ramsauer gehörig verrechnet.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung basiert auf haltlosen Annahmen

Denn die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung würde einer unabhängigen Kontrolle niemals standhalten. Sie basiert auf gegriffenen und haltlosen Annahmen, dass Unternehmen den Bau, die Erhaltung und den Betrieb pauschal zehn Prozent günstiger gestalten, als die Verwaltung, die die Leistungen getrennt ausschreiben und vergeben würde. Auch wird fälschlicherweise behauptet, dass Privatunternehmen ein besseres Finanzmanagement betreiben würden, als die Bundeskasse. Und gerade weil diese Zahlentricks und Erklärungsversuche zu durchschaubar sind, hat Ramsauer die Wirtschaftskeitsuntersuchung der Öffentlichkeit vorenthalten. Das ist nicht nur ein verantwortungsloser Umgang mit Steuergeldern, sondern auch die vorsätzliche Täuschung der Bürgerinnen und Bürger.

Ramsauer muss Wirtschaftlichkeit von unabhängier Stelle prüfen lassen

Es ist an der Zeit, dass Ramsauer die Karten auf den Tisch legt und die Wirtschaftlichkeit des A6-Ausbaus von unabhängiger Stelle erneut prüfen lässt.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Sprecher für Agrogentechnik, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

Zum Zeitungsartikel in der taz:

http://www.taz.de/Oeffentlich-Private-Partnerschaften/!109137/

Zum Zeitungsartikel im Tagesspiegel:

http://www.tagesspiegel.de/politik/public-private-partnerships-sabotage-an-der-schuldenbremse/7621732.html

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„Wasserrechte nicht privatisieren“ – Eine Unterschriftenaktion

Von einer Leserin wurde Hohenlohe-ungefiltert auf das Thema „Privatisierung von Wasserrechten“ aufmerksam gemacht. Dazu gibt es eine Unterschriftenaktion.

Hinweis einer Hohenlohe-ungefiltert-Leserin

Bei der EU-Kommission mangelt es an Transparenz

Die EU-Kommission will Schritt für Schritt möglichst unbemerkt den Markt für die Privatisierung der Wasserrechte freigeben. Am 13. Dezember 2012 hat das ARD-Fernsehmagazin „Monitor“ darüber berichtet.

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2012/2013/wasser.php5

Wer dagegen ist, kann unter folgender Internetadresse unterschreiben:

www.right2water.eu/de

Der Appell im Wortlaut:

Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht

Wasser ist ein Öffentliches Gut, keine Handelsware – Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert. Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen.

Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:

– Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.

– Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.

– Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

 

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