„EuGH-Urteil: Glückspiele klar und einheitlich regeln“ – Evelyne Gebhardt (SPD): Gegen organisierte Kriminalität und Spielsucht vorgehen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) teilte am Mittwoch, 8. September 2010, in Luxemburg mit, dass ein staatliches Monopol auf Glückspiele nur dann zulässig sei, wenn dessen Hauptziel die Bekämpfung von Manipulation und Spielsucht ist.

Vom SPD-Europabüro in Künzelsau

Klare Auflagen zum Schutz der Bürger wäre notwendig

Die sozialdemokratische Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt aus Mulfingen (Hohenlohekreis) bestätigte: „Ein Monopol für Glückspiele kann nur dann aufrecht erhalten werden, wenn klare Auflagen zum Schutze der Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union vorgesehen sind.“

Mehrere kleine Anbieter hatten gegen das Glückspielmonopol des Staates geklagt

Die derzeitige deutsche Regelung sei nach Auffassung des EuGH mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Laut dem im Jahr 2008 erlassenen Glückspielstaatsvertrag (GlüStV) hat in der Bundesrepublik Deutschland der Staat das Monopol auf Glückspiele. Private Wettanbieter sind verboten. Gegen das Glückspielmonopol hatten mehrere kleine Anbieter geklagt, da diese Regelung Glücksspiele in systematischer und kohärenter Weise beschränke und gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union verstoße.

Evelyne Gebhardt: Auf europäischer Ebene muss gegen organisierte Kriminalität und Spielsucht vorgegangen werden

Das gestrige Urteil (Mittwoch, 8. September 2010) hat Bedeutung für den gesamten europäischen Markt. „Es ist an der Zeit, dass die Europäische Kommission zur Einsicht kommt, dass Glücksspiele keine gewöhnlichen kommerziellen Dienstleistungen sind“, so Evelyne Gebhardt. „Auf europäischer Ebene muss gegen organisierte Kriminalität und Spielsucht vorgegangen werden.“

EU-Kommission soll klare Regelung vorschlagen

Die SPD-Binnenmarktexpertin Evelyne Gebhardt forderte die Europäische Kommission auf, eine klare Regelung vorzuschlagen. Des Weiteren müsse in Deutschland dieses Urteil nun genau geprüft und das deutsche Recht entsprechend angepasst werden.

Weitere Informationen bei:

Evelyne Gebhardt, MdEP

Europabüro
Keltergasse 47
74653 Künzelsau
Telefon: 0 79 40 – 5 91 22
Fax: 0 79 40 – 5 91 44
Internet: www.evelyne-gebhardt-fuer-europa.eu

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