Landtagsmitglieder erhöhen sich ihre Diäten – SWR-Kommentatorin spricht von Versorgungsmentalität im Landtag

Nach jahrelangen Diskussionen und Verhandlungen hat der baden-württembergische Landtag vor kurzem die Parlamentsreform abgeschlossen und zugleich Diäten sowie Altersversorgung der Abgeordneten neu geregelt. Die Grünen sowie ein CDU-Abgeordneter votierten gegen die Reform. CDU, FDP und SPD stimmten dafür.

Nachrichten des Südwestrundfunks (SWR) vom 29. Juli 2010

Ganzer Text auf der SWR-Seite http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/vv=standard/nid=1622/did=6707252/1x1xyg6/index.html

„Versorgungsmentalität im Landtag“ – Ein Kommentar von Sibylle Grether (SWR) http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6709994/1jy7g4h/index.html

Dokumentation der Landtagsdrucksache 14/6718 (Auszüge):

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14/6718

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Drucksache 14/6654

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg – Beschlussempfehlung

Der Landtag wolle beschließen,
dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Drucksache 14/6654 – zuzustimmen.

22. 07. 2010
Der Vorsitzende und Berichterstatter: Winfried Mack

Bericht
Der Ständige Ausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg –, Drucksache 14/6654, in seiner 43. Sitzung am 22. Juli 2010 beraten. Der Vorsitzende teilt zu Beginn der Gesetzesberatung mit, den Ausschussmitgliedern liege ein Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE (vgl. Anlage)vor.

Ein Abgeordneter der Fraktion GRÜNE legt dar, im Landtag habe Einigkeit darüber bestanden, sich hinsichtlich Diäten und Altersversorgung der Abgeordneten an den Regelungen in Nordrhein-Westfalen zu orientieren und im Gegenzug zur Diätenerhöhung die Altersversorgung zu senken bzw. unter
Zahlung eines Pauschalbetrags in die persönliche Verantwortung jedes einzelnen Abgeordneten zu stellen.

Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Drucksache 14/6654

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg

Der Landtag wolle beschließen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Ein Abgeordneter erhält eine monatliche Entschädigung in Höhe von 6.247 Euro.“

2. Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a) In § 6 Abs. 2 wird Satz 2 gestrichen.
b) § 6 Abs. 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten die Ausschussvorsitzenden und der stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses in Höhe von 25 vom Hundert der Kostenpauschale nach Absatz 2 Satz 1; dieser Betrag erhöht sich für den Vorsitzenden des Petitionsausschusses um 7 vom Hundert der Kostenpauschale nach Absatz 2 Satz 1 zur Abgeltung der amtsbedingten zusätzlichen Telefonkosten.“

3. Nummer 4 wird wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen.
21. 07. 2010
Kretschmann und Fraktion

Begründung:
1. Bereits 2008 hat der Landtag eine Diätenerhöhung beschlossen und dabei die Abgeordnetenentschädigung für das Vollzeitparlament auf 6.247 Euro monatlich festgelegt. Eine erneute Diätenerhöhung ist nicht angemessen.

2. Die in § 6 Abs. 2 (neu) geregelte zusätzliche Kostenpauschale von 10 bis maximal 20 Prozent der allgemeinen Kostenpauschale (1.425 € für alle Abgeordneten) für Mitglieder des Petitionsausschusses, einer Enquetekommission oder eines Untersuchungsausschusses ist in einem Vollzeitparlament nicht zu begründen.

3. Die in § 6 Abs. 7 (neu) geregelte Sonderaufwandsentschädigung für den Präsidenten, die stellvertretenden Präsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und die parlamentarischen Geschäftsführer ist nicht erforderlich, denn die Amtszulage deckt die Aufwendungen dieser Funktionsträger bereits ab.

4. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Amtszulage, die die in § 5 Abs. 2 genannten Funktionsträger erhalten, widerspricht dem interfraktionell vereinbarten Ziel der Diätenreform, mit der die bisher zu hohe Altersversorgung abgesenkt und die Entschädigung der aktiven Abgeordneten in einem Vollzeitparlament angehoben werden sollte.

Die Landtagsdrucksache 14/6718 zum Herunterladen als PDF-Datei:

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6718_D.PDF

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Ein Gedanke zu „Landtagsmitglieder erhöhen sich ihre Diäten – SWR-Kommentatorin spricht von Versorgungsmentalität im Landtag

  1. Die Kritik richtet sich nicht gegen die Abschaffung der Pensionen (dafür wurde das Parlament gelobt) sondern für die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen für die vier Fraktionsvorsitzenden sowie den Präsidenten und seine Stellvertreter. Das sind derzeit sieben Personen, die sich besser stellen – und gleichzeitig 132 Personen, die durch den Beschluss (auch nach Vorstellung der Grünen) pensionstechnisch schlechter gestellt werden.

    Nik Sakellariou (SPD) aus Schwäbisch Hall, Mitglied des Landtags Baden-Württemberg

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