„Die Produktion stand still“ – Warnstreik wegen Leiharbeit bei der Firma Huber packaging in Öhringen

Nach dem Sondierungsgespräch am Dienstagabend wurden gestern (Donnerstag, 10. Juni 2010) die Verhandlungen über einen Tarifvertrag zwischen der Gewerkschaft IG Metall und der Geschäftsleitung der Firma Huber packaging group in Öhringen fortgesetzt. Streitpunkt ist der Einsatz von Leiharbeit, statt bewährter befristeter Beschäftigung wie bisher.

Informationen der Gewerkschaft IG Metall

Keine Verletzung von Tarifrecht

Bisher hat die IG Metall keine Forderungen aufgestellt, die das bestehende Tarifrecht verletzen. Wir unterlaufen auch keine Tarifregelungen, wie die Geschäftsführung in ihrem Aushang behauptet, sondern wollen gerechte Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten und den Schutz der Stammbelegschaft.

Warnstreik unser gutes Recht

Aktionen und Warnstreiks sind unser gutes Recht und auch grundgesetzlich verbrieft. Dieses Recht lassen wir uns von Arbeitgebern nicht nehmen. Die Arbeitgeberseite forderte die IG Metall zunächst auf, den Warnstreik sofort abzublasen. Wir haben das abgelehnt. Der Warnstreik wurde wie vorgesehen um 11.30 Uhr beendet.

Belegschaft steht hinter den Forderungen der IG Metall

Die Beschäftigten, einschließlich der Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit, stehen hinter den Forderungen der IG Metall und haben dies mit dem zweieinhalbstündigen Warnstreik, bei dem die Produktion komplett stillstand, gezeigt. Inhalt des gestrigen Verhandlungstages war es, die Forderungen der IG Metall zu erläutern. Die Arbeitgeberseite hat sie, nur von wenigen Nachfragen begleitet, entgegengenommen.

Vereinbart wurde:
1. der Arbeitgeberseite diese Erläuterungen auch schriftlich zu übermitteln.
2. Termine für weitere Verhandlungen (18. Juni und 21. Juni 2010)

Unsere Forderungen:
1. Quotierung bei Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmern hinsichtlich Anzahl, Zeitdauer und Einsatzbereiche Bewerber-Pool für den Einsatz von befristet Beschäftigten (Erläuterung siehe weiter unten)
2. Ein erweitertes Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmern

Folgendes muss daher geregelt werden:
1. Wir brauchen Sicherheit für die Stammbelegschaft. Der Arbeitgeber muss jährlich eine Personalplanung vorlegen und diese mit dem Betriebsrat beraten. Diese enthält die Anzahl der Stammbelegschaft und den Personalmehrbedarf.

2. Der Betriebsrat muss einen Verhandlungsanspruch haben und auch Vorschläge des Betriebsrates für Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung müssen aufgegriffen werden.

3. Der Personalmehrbedarf für Saisonarbeit wird durch befristet Beschäftigte abgedeckt. Für diesen Mehrbedarf werden Kolleginnen und Kollegen, die sich jeweils zu Anfang des Jahres bereits für eine befristete Beschäftigung beworben haben, eingestellt. Dies nennen wir „Personalpool“.

4. Nur wenn darüber hinaus noch ein Mehrbedarf aus nicht vorhersehbaren besonderen Ereignissen kurzfristig entsteht, können wir uns auch den Einsatz von Leiharbeitskräften vorstellen.

Gegen Lohndrückerei und für sichere Arbeitsplätze

Sollen Leiharbeitskräfte im Prämienbereich eingesetzt werden, geht dies aus unserer Sicht nur, wenn eine Betriebsvereinbarung über die gleichen Bedingungen für die Leiharbeitskräfte abgeschlossen wird. Ansonsten besteht die große Gefahr der Lohndrückerei gegen die Stammbelegschaft.
Werden Stammarbeitsplätze frei, werden vorrangig bisher befristet Beschäftigte unbefristet eingestellt. Solange befristet Beschäftigte und/oder Leiharbeitskräfte im Betrieb beschäftigt sind, gibt es keine betriebsbedingten Kündigungen. Für die Stammbelegschaft darf es keine Nachteile, vor allem nicht beim Entgelt, geben.

Kein Stillhalteabkommen

Die Arbeitgeberseite wollte nicht mehr verhandeln, es sei denn, die IG Metall würde zusagen, dass keine Aktionen mehr stattfinden – zumindest nicht bis nach der nächsten Verhandlung. Wir haben dies abgelehnt.
Heidi Scharf, 1. Bevollmächtigte der IG Metall Schwäbisch Hall und Verhandlungsführerin auf Arbeitnehmerseite dazu: „Wenn wir verhandeln, dann ohne Vorbedingungen. Es ist das demokratische Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich für ihre Forderungen einzusetzen.“

Verhandlungen ohne Vorbedingungen durchgesetzt

Der Arbeitnehmerseite gelang es erst mit zeitlicher Verzögerung und nach längerem Hin und Her die Arbeitgeber davon zu überzeugen, in die Verhandlungen einzusteigen und zwar ohne Vorbedingungen.

Betriebsratsvorsitzender Siegfried Hubele: “Der Einsatz von Leiharbeitern zu Dumpinglöhnen ist moralisch, politisch und gesellschaftlich verwerflich.“

Wir bedanken uns für eure Unterstützung beim gestrigen Warnstreik und bitten euch, der Verhandlungskommission weiterhin den Rücken zu stärken. Wenn wir zusammenstehen, werden wir akzeptable Lösungen zu den Themen Saisonarbeit und Leiharbeit durchsetzen können.

Weitere Informationen:

IG Metall Schwäbisch Hall, Haller Str. 37, 74523 Schwäbisch Hall. Verantwortlich: Heidi Scharf. Telefon (0791) 950 280,
Fax (0791) 950 28 29, E-Mail: schwaebisch-hall@igmetall.de, Internet: www.schwaebisch-hall.igm.de

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