Abwasser wird seit Jahrzehnten ungeklärt in die Rotach geleitet – Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Fichtenaus Bürgermeister Martin Piott

Im Jahr 2007 wurde die Gemeindeverwaltung Fichtenau durch Bürger darauf aufmerksam gemacht, dass die Abwässer eines von drei Parteien bewohnten Hauses wegen eines „versehentlichen Anschlussfehlers in den 1970er Jahren ungeklärt in den Rotachbach eingeleitet werden“. Dies teilte ein Leser der Redaktion von Hohenlohe-ungefiltert Anfang Februar 2010 mit. Die Gemeindeverwaltung hat diese Gewässerverunreinigung bis heute (3. März 2010) nicht abgestellt.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Zum Sachverhalt trägt der Informant weitere Einzelheiten vor:

„Als Begründung für die bisherige Untätigkeit gibt Fichtenaus Bürgermeister Martin Piott in einer an die Gemeinderäte verteilten Stellungnahme neben zu klärenden Haftungsfragen unter anderem auch administrative Überlastung seiner Verwaltung an. Die Strafanzeige eines Fichtenauer Bürgers gegen Bürgermeister Piott wegen Verdachts einer Straftat nach Paragraph 324 Strafgesetzbuch (StGB / Gewässerverunreinigung), beziehungsweise Paragraph 330 StGB (Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat) wird von der Staatsanwaltschaft Ellwagen unter dem Aktenzeichen 41 Js 1191/10 bearbeitet.“

Nach Ansicht des Hu-Lesers liegt außerdem ein Verstoß gegen die so genannte „Eigenkontrollverordnung des baden-württembergischen Umweltministeriums“ vor, der mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden könne. Zudem wäre das Landratsamt Schwäbisch Hall als zuständige Verwaltungsbehörde verpflichtet, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Bürgermeister Piott einzuleiten. „Nein“, teilt die Kreisbehörde gegenüber Hohenlohe-ungefiltert zu dieser Frage mit, „weil die Eigenkontrollverordnung nicht einschlägig ist“.

Der Hohenlohe-ungefiltert-Informant weiter: „Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Piott ist von Kommunalamtsleiter Gugel mit der Begründung zurückgewiesen worden, weil Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten nicht festzustellen sind.“

Bürgermeister Piott gibt keine detaillierte Auskunft

Bürgermeister Martin Piott ging zu dem Sachverhalt bei einer Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert weitgehend auf Tauchstation. „Wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit leider keine detaillierte Auskunft geben.“ Nur soviel ließ er durchblicken: „Die betroffenen und zuständigen Grundstückseigentümer wurden bereits vor einiger Zeit aufgefordert, einen korrekten Anschluss herzustellen. Durch die erst später hinzugekommene Möglichkeit weiterer Bauaktivitäten wird die Gemeinde nun, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, ein dann öffentliches Kanalteilstück herstellen“, schreibt Bürgermeister Piott in seiner knappen Antwort auf einen Fragenkatalog von Hohenlohe-ungefiltert.

Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Piott

Die Staatsanwaltschaft Ellwangen gibt auf Nachfrage von Hohenlohe-Ungefiltert folgende schriftliche Antwort: „Bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen ist am 22. Januar 2010 eine Strafanzeige wegen des von Ihnen beschriebenen Sachverhalts gegen Herrn BM Piott eingegangen. Die Polizei wurde zwischenzeitlich mit den Ermittlungen und der Klärung der Vorwürfe beauftragt. Ein Abschluss der Ermittlungen ist derzeit noch nicht absehbar. Im Übrigen möchte ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass die Staatsanwaltschaft nicht für die Erteilung von allgemeinen Rechtsauskünften zuständig  ist und außerdem zu Einzelheiten des Ermittlungsverfahrens keine Stellungnahme abgegeben wird.“

Landratsamt Schwäbisch Hall kennt den Sachverhalt seit Dezember 2009

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat von der Gewässerverunreinigung in Fichtenau nach eigener Darstellung erst Mitte Dezember 2009 erfahren und die Gemeinde Fichtenau „umgehend aufgefordert, diesen zu beseitigen“. Die Gemeinde Fichtenau hat laut Landratsamt Schwäbisch Hall zugesagt, den Missstand bis Ende März 2010 zu beheben. Der Verursacher der Gewässerverunreinigung könne vom Landratsamt nicht ermittelt werden, schreibt die Kreisbehörde weiter. Grundsätzlich sei der „Hauseigentümer verpflichtet diesen Zustand zu beheben“. Seit Bekanntwerden des Sachverhaltes sei die Gemeinde Fichtenau in dieser Sache tätig, berichtet die Pressestelle des Landratsamts Schwäbisch Hall weiter.

Dürftige Antwort des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Pressestelle des baden-württembergischen Umweltministeriums antwortete auf eine schriftliche Anfrage von Hohenlohe-ungefiltert vom 11. Februar 2010 und einiger schriftlicher Nachfragen erst am 1. März 2010. Die Antwort fällt für diesen langen Bearbeitungszeitraum äußerst dürftig aus: „Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Ellwangen, kann ich leider keine Auskunft zu den Vorgängen geben, da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt“, schreibt Pressesprecher Rainer Gessler vom Umweltministerium am 1. März 2010 in seiner kargen Antwort an Hohenlohe-ungefiltert.

Weitergehende Informationen zur Umweltverschmutzung in Fichtenau gibt es auf der Internetseite http://fichtenauerforum.blogspot.com/2010/01/ein-umweltskandal-der-zum-himmel-stinkt.html

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