„Kein anderer Straftäter kommt so leicht davon!“ – Steuersünder retten sich mit Selbstanzeige

Reue soll belohnt werden – so ein gängiges Argument im Kontext Steuerhinterziehung. Dass es diese Reue in der Regel nicht gibt, kann sich jeder selber denken. Dass aber sogar die Finanzämter manchmal Warnbriefe an ihrer Kunden verschicken, gibt schon zu denken.

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

Bei dieser Heuchelei wird einem wirklich schlecht …

http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama406.html

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5 Gedanken zu „„Kein anderer Straftäter kommt so leicht davon!“ – Steuersünder retten sich mit Selbstanzeige

  1. Laßt mal die Kirche im Dorf, Leute! Das hat noch nie jemand geglaubt, daß Steuerstraftäter, die sich selbst anzeigen, reuig wären. Das hat irgendsoein Schwätzer mal in einen Kommentar geschrieben, und seither geistert es durch die juristische Welt. Wär halt auch gar zu schön.

    Der Sinn der Selbstanzeige mit Strafbefreiung ist doch in Tat und Wahrheit ein ganz anderer: Der Staat lockt so die Leute – theoretisch jedenfalls, in der Praxis funktionackelt das ja nicht immer so – aus der Reserve. Das heißt: a) Er bekommt sein Geld doch noch, das ihm sonst wahrscheinlich durch die Lappen ginge, denn die Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung setzt ja voraus, daß das FA nicht von selbst draufgekommen ist; b) der Staat weiß für die Zukunft ganz genau, wem er ganz genau auf die Finger sehen muß. Behandelt man Leute, die das ernst nehmen, allerdings so wie Kochs Finanzminister Weimar und läßt sie in die Klapse sperren, dann funktioniert’s wieder nicht.

    In den „CD-Fällen“, die wir jetzt seit einiger Zeit haben, liegt’s latürnich etwas anders: Der Staat braucht nur die CD zu kaufen und schon ist er im schönsten Steuer-Sünder-Paradies. Das verleitet latürnich dazu zu sagen, wir machen das nicht mehr.

    Was dann aber mit den Leuten, denen wirklich der Boden zu heiß wird, ohne daß sie eine konkrete Anzeige fürchten müssen?

    Man müßte mal ermitteln, wie groß deren Zahl und wie hoch die so erhaltenen Steuern sind, und das dann ins Verhältnis setzen zu dem Szenario, daß man mehr Steuerfahnder einstellt und dann auch noch die – nicht unerheblichen – Geldstrafen erhält.

  2. Sehr geehrter Antoculos,
    offensichtlich haben Sie den Beitrag auf Panorama nicht angeschaut, sonst wüssten Sie: diese Leute gibt es nicht mehr. Dass irgend jemand „der Boden zu heiß wird“, davor bewahrt ihn schon seine Bank oder das zuständige Finanzamt …

    Auch geht das am Kern des Panoramabeitrags vorbei, nämlich – wie die Überschrift schon sagt: Verbrechen ohne Strafe – sprich ohne Risiko.

  3. Den Panoramabeitrag habe ich gesehen – und zwar bevor holufi darauf hingewiesen hat – und bleibe bei meiner Meinung. Daß das FA bisweilen von selbst mit dem Zaunpfahl winkt, hat eben auch den Grund, daß man schnell und unbürokratisch zu seinem Geld kommen will. DAS ist nämlich im Sinne der Allgemeinheit. I.Ü. kann ich mich nicht erinnern, daß es in Panorama geheißen hätte, dass es keine Leute mehr gibt, denen der Boden zu heiß wird. Steuerhinterziehung ist auch kein Verbrechen, sondern ein Vergehen. Schlimm genug sicherlich. Aber Steuern dienen eben einem ganz bestimmten Zweck, und wenn der erfüllt wird, sagt man, hat die liebe Seele Ruhe. Ich fürchte, wenn man die Möglichkeit strafbefreiender Selbstanzeige abschafft, werden die Steuereinnahmen des Staates eher sinken. Das kann nicht der Sinn der Übung sein. Im Übrigen verweise ich noch einmal auf den letzten Absatz meines obigen Beitrags: Man braucht erst einmal Zahlen – die natürgemäß nur Schätzungen sein können, aber immerhin -, um feststellen zu können, ob die Aufhebung oder die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige das richtige Mittel ist. Vor allem aber: Man müßte mehr Steuerfahnder einstellen. Jeder Fahnder spielt mindestens das Doppelte seines Gehalts im Durchschnitt ein. Das also ist der richtige Weg. Danach erledigt sich dann vieles von selbst. Denn in dem Moment, wo der Steuerfahnder oder Betriebsprüfer über die Schwelle tritt ist nach gängiger Rechtsprechung Schluß mit der strafbefreienden Selbstanzeige.

    Auf eine Selbstverständlichkeit muss ich noch hinweisen, weil sie in der verkürzenden Sprechweise „strafbefreiende Selbstanzeige“ immer wieder untergeht: Die Strafbefreiung erfolgt dann und nur dann, wenn die gesamten Steuern einschließlich Säumnis- und Verspätungszuschlägen (die schnell mal die Hälfte der Steuerschuld übersteigen können) innerhalb von sechs Monaten nach der Selbstanzeige nachgezahlt werden. Wer also gerade klamm ist, kann auch auf den Fahnder warten.

  4. Noch ne Empfehlung: http://www.paxchristi.de/fix/files/doc/%D6konomische%20Mythen%20PDF%20Version.Pdf

    Auf Seite sieben, linke Spalte, Text nach Fußnote zwei findet sich folgender Satz, der doch sehr zu denken geben sollte: „Als Fazit kann man feststellen: Fast alle Arbeitslosen
    nehmen fast jede Arbeit an!
    Von einem relevanten „Sozialmissbrauch“ kann
    man also nicht sprechen. Im Gegenteil hat die
    Caritas 2004 in einer Studie geschätzt, dass insgesamt ca. 120 Mio. Euro durch fälschlicherweise in Anspruch genommene Leistungen verloren gehen, ca. 2,2 Mrd. Euro an zustehenden Leistungen aber durch Scham oder Unkenntnis nicht in Anspruch genommen wurden!“ Und weiter (aaO, Text nach Fußnote fünf): „Wenn man den Missbrauch ins Verhältnis
    zu den ca. 60 Mrd. Euro setzt, die dem
    Staat im Jahr durch Steuerhinterziehung verloren
    gehen (ein Verhältnis von 1:530),…“

    Also, auf einen Euro Sozialbetrug kommen 530 € Steuerbetrug.

    Wer jetzt nicht mehr weiß, wer die Sozialschmarotzer im Lande sind, dem ist partout nicht mehr zu helfen.

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