Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten

Am Jahreswechsel 2008/2009 hat ein Feuerwerkskörper einen verheerenden Brand in der historischen Altstadt von Tübingen ausgelöst. Um derartige Schäden zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit einer Änderung des Sprengstoffgesetzes bundesweit ein Verbot ausgesprochen: In „unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern“ ist es aus Brandschutzgründen zum Jahreswechsel 2009/2010 erstmals generell verboten, Silvesterfeuerwerke abzubrennen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Pressemitteilung der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen

Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall weist zur Klarstellung darauf hin, dass somit in der Haller Innenstadt und auch in alten Stadtteilen mit Fachwerkhäusern das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen überall verboten ist, wo ein Fachwerkhaus in erreichbarer Nähe getroffen werden könnte. Das bisher schon aus Gründen des Lärmschutzes geltende Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen bleibt auch künftig bestehen.

Nur zugelassene Feuerwerkskörper dürfen verkauft und verwendet werden

Die Feuerwehr weist auf die Gefahren hin, die durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern entstehen können. Besonders, wenn die Feuerwerkskörper nicht von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) auf sichere Verwendung geprüft sind. Meist stammen sie aus dubiosen Quellen. An jedem zugelassenen Feuerwerkskörper ist das Zulassungszeichen der BAM angebracht. Andere dürfen in Deutschland weder verkauft noch verwendet werden.

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