Leiharbeiter können Geld einklagen – IG Metall begrüßt Entscheidung zur Nicht-Tariffähigkeit Christlicher Gewerkschaften

Die IG Metall hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) begrüßt.

Pressemitteilung der IG Metall Schwäbisch Hall

Um des Profit Willens auf Scheintarifverträge gesetzt

„Den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften wird nun endlich ein Riegel vorgeschoben“, sagte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, am Montag in Frankfurt. Die heutige Entscheidung in zweiter Instanz bestätige die Auffassung der IG Metall, wonach es sich bei der CGZP um ein nicht tariffähiges Gebilde handele. „Wer um des Profit Willens auf Scheintarifverträge setzt, war schon immer schlecht beraten und muss sich nun auf umfangreiche Nachzahlungen einstellen“, sagte Schwitzer.

IG Metall rechnet mit vielen weiteren Klagen von Leiharbeitnehmern

Die IG Metall rechnet infolge der Entscheidung mit einer Vielzahl weiterer Klagen von Leiharbeitnehmern, die auf Grundlage unwirksamer CGZP-Tarife entlohnt werden. Diese könnten ihren Anspruch auf das gleiche Entgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten, auch rückwirkend bis zu drei Jahren, geltend machen.

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