„Humanitäres Völkerrecht verpflichtet Bundesregierung zur Aufnahme der Flüchtlinge“ – Rechtsanwaltskanzlei stellt Antrag an die Bundesregierung

Im Auftrag der ‚Internationalen Solidaritäts- und Hilfsorganisation Solidarität International e.V. (SI)’ (www.solidaritaet-international.de) und in Kooperation mit der Vereinigung ‚OXI – Lesvos resists Corona’ von Flüchtlingen und griechischen Einwohnern sowie der auf Lesbos tätigen Hilfsorganisation ‚Fenix Humanitarian Legal Aid’ (www.fenixaid.org) beantragte die Rechtsanwaltskanzlei „Meister & Partner“ bei der Bundesregierung, unverzüglich die Flüchtlinge des Camps Moria (Lesbos/Griechenland) aufzunehmen.

Von der Anwaltskanzlei Meister & Partner, Gelsenkirchen

Unmittelbare Notlage

Zur Begründung erklärt Rechtsanwalt Roland Meister, dessen Kanzlei seit 40 Jahren im Asyl-, Migrations- und humanitärem Völkerrecht tätig ist, dass „eine unmittelbare Notlage besteht, weshalb aufgrund des internationalen humanitären Völkerrechts und der deutschen Verfassung unter politischen, moralischen und rechtlichen Gesichtspunkten eine besondere Verpflichtung zur sofortigen Aufnahme der Flüchtlinge und deren gesundheitlichen Versorgung besteht.“

Corona-Katastrophe droht

Auch wenn der Antrag sich konkret auf Moria beziehe, gelte dies für alle, „die sich gegenwärtig unter katastrophalen Bedingungen in Flüchtlingslagern befinden.“ Der Antrag basiert inhaltlich auf einer engen Zusammenarbeit mit Flüchtlingen und Hilfsorganisationen vor Ort. Moria ist ein idealer Nährboden für das Virus COVID-19. Bei Ausbruch der Corona-Pandemie droht eine tödliche Katastrophe.

Verantwortungslose, zögerliche Haltung der EU und Bundesregierung

Rechtsanwalt Meister weist darauf hin – unter Hinweis auf die zügige Rückführung von 200.000 Deutschen aus dem Ausland und die Einreise von 40.000 Erntehelfern – , dass „die logistischen Möglichkeiten auch bei Beachtung der notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung in Deutschland im Zusammenhang mit dem Coronavirus ohne Weiteres“ bestehen. Er kritisiert die „verantwortungslose und zögerliche Haltung der EU und Bundesregierung, auch weil bereits über 100 Kommunen ihre Aufnahmebereitschaft erklärt haben.

Deutschland kann mehr Flüchtlinge aufnehmen

Der Koalitionsvertrag geht von nicht mehr als 220.000 Flüchtlingen jährlich aus. Diese Zahl ist bei Weitem nicht erreicht. Die Ankündigung verschiedener EU-Mitgliedstaaten, 1.600 Kinder unter 14 Jahren aufzunehmen, ist angesichts von mehreren zehntausend Hilfesuchenden lächerlich unzureichend. Dies gilt auch für die Ankündigung, jetzt „bis zu“ 50 minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen. Das ist ein Armutszeugnis einer durch die Bundesregierung zu verantwortenden deutschen Politik. Diese muss bei objektiver Betrachtung auch als eine Kapitulation der Großen Koalition vor rassistischen Kräften wie der AfD angesehen werden. Als Gegenpol hat sich zugleich eine breite Solidarität mit den Flüchtlingen entwickelt.“ Er betont: „Die Aufnahme ist kein Gnadenakt ist, sondern die Bundesregierung ist dazu verpflichtet.“

Humanitäres Visum erteilen

Zur Begründung heißt es im Antrag weiter: Es „drohen den Flüchtlingen … schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Griechenland kann den Flüchtlingsschutz gegenwärtig nicht gewährleisten. Aufgrund des Artikel 25 Abs. 1 Buchstabe a des Visakodex ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Einreise der Flüchtlinge zu ermöglichen und ein humanitäres Visum zu erteilen, da eine Ablehnung eine Verletzung von Artikel 4 der EU- Grundrechtecharta (GRC) (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) und Artikel 18 GRC (Asylrecht), entsprechender Artikel der deutschen Verfassung sowie völkerrechtlicher Verpflichtungen insbesondere aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), aber auch des Haager Minderjährigenschutzabkommens bedeutet.

Apokalyptische Situation in Flüchtlingslagern

Angesichts der gegenwärtigen apokalyptischen Situation im Lager von Moria und weiteren Flüchtlingslagern ist von daher ein Tätigwerden dringend geboten. Wir dürfen Sie von daher auffordern, die notwendigen Schritte zur Aufnahme der Flüchtlinge aus dem Lager Moria unmittelbar zu veranlassen und dies verbindlich zu erklären.“

Aktionen für die sofortige Evakuierung aus Elendslagern

Der Kampf um die sofortige Evakuierung wird europaweit immer vehementer geführt. Das ist richtig und nötig. Wir unterstützen so auch den Aufruf von SI am Tag der Ankunft der 50 (!) Kinder aus griechischen Camps in Deutschland, um 17 Uhr Aktionen für die sofortige Evakuierung aller Flüchtlinge aus den griechischen Elendslagern und für die Auflösung von Flüchtlings-Sammelunterkünften in Deutschland zu veranstalten. Mit weiteren – wo nötig auch gerichtlichen Maßnahmen – werden wir diese Auseinandersetzungen unterstützen und begleiten.

Für Rückfragen steht unsere Kanzlei zur Verfügung. Gegebenenfalls können auch Kontakte in Moria vermittelt werden.

Kontaktdaten:

Kanzlei Meister & Partner; Rechtsanwälte Roland Meister, Frank Stierlin, Frank Jasenski, Peter Weispfenning, Yener Sözen, Peter Klusmann; Industriestraße 31, 45899 Gelsenkirchen

Telefon: 0209 / 35 97 67 0

Fax: 0209 / 35 97 67 9

E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Internet:

Rechtsanwälte Meister und Partner: www.anwaelte-meister.de/impressum/

Solidarität International e.V. (SI): www.solidaritaet-international.de

Fenix Humanitarian Legal Aid www.fenixaid.org

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