„Darf eine Kommune Vermögen verschleudern?“ – Stadt Künzelsau sorgt beim Peka-Areal für eine schöne Bescherung

Weihnachten als Fest der Geschenke und des Beschenktwerdens soll eigentlich alle fröhlich machen. Der Künzelsauer Bürgermeister Stefan Neumann und der Investor für das so genannte Peka-Areal in der Kreisstadt des Hohenlohekreises finden dieses Jahr jedoch tolle wertvolle Präsente unter ihren Christbäumen.

Kommentar von Berthold Krist, Künzelsau

Städtebauliches Minimalprogramm

Jahrelang gab es Versuche, das Quartier an der Stadtmauer mitten im Herzen Künzelsaus zu vermarkten. Jetzt kurz vor Jahresschluss präsentierte Stadtchef Neumann einen Kapitalgeber. Dieser will dort ein städtebauliches Minimalprogramm umsetzen, dass jeder heimische Bauträger hätte auch realisieren können. In dem Fall wäre dann wenigstens die finanzielle Wertschöpfung im Hohenlohischen verblieben. Interessant ist bei dem Deal die Zeitschiene. So wie jetzt geplant ist, wird der Spatenstich nächstes Jahr in einer Zeit erfolgen, zu der Künzelsau zur Wahl des Stadtoberhauptes aufgerufen ist. Der Kaufabschluss musste also auf Teufel komm raus jetzt unter Dach und Fach gebracht werden.

Mangelnde Transparenz

Diese manipulierte Planung wäre kommunalpolitisch dann noch legitim, wenn die Einwohnerinnen und Einwohner der Kreisstadt nicht die Leidtragenden wären. In allen städtischen Verlautbarungen wird kein Wort darüber verloren, welchen Verkaufserlös die Kommune erzielen wird. Bei einem transparenten öffentlichen Vergabeverfahren sind Zahlen keine Geheimnisse. Die Öffentlichkeit erfuhr bisher auch nichts darüber, wieviel Künzelsau bereits im Vorfeld für den Erwerb und die Baureifmachung ausgegeben hat. Hinter vorgehaltener Hand wird gemunkelt, Künzelsau macht bei diesem Geschäft sogar merkliche Verluste.

Stadträte können in Haftung genommen werden

Bereits in den 1980er Jahren hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem heute noch aktuellen Urteil entschieden, dass eine Stadt ihr Vermögen nicht verschleudern darf. Die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit münden in die absolute Muss-Vorschrift, in einem Wettbewerb Grundstücksverkäufe zu tätigen. Damit sollen solche Geschäfte nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Zum Glück sehen Gesetz und Rechtsprechung Möglichkeiten vor, gegen solche Gemeinderatsbeschlüsse aufsichtsrechtlich und verwaltungsgerichtlich vorzugehen. Den Stadtratsmitgliedern, die solchen dubiosen Deals zustimmen, sei ins Stammbuch geschrieben, dass sie bei grober Fahrlässigkeit mit ihrem Privatvermögen haften.

Innerstädtische Fläche für einen Appel und ein Ei

Der Bürgermeister und der Investor – sie sind die großen Gewinner in diesem Spiel. Stefan Neumann ordnet ein weiteres Mal unverhohlen die städtischen Interessen seinem eigenen privaten Nutzen unter. Der Bauträger erhält für einen Appel und ein Ei eine innerstädtische Fläche. Künzelsau und seine Bewohner dürfen dann dank ihres Gemeinderates über höhere Abgaben künftig die Zeche bezahlen.

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