„Dem Kirchberger Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein droht das Aus“ – Die Entscheidung fällt bei der Hauptversammlung

Der Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Kirchberg/Jagst ist in einer schwierigen Situation. Der erste Vorsitzende Bernhard Krauß und sein Stellvertreter Andreas Peschke wollen aufhören. Bisher wurden keine Nachfolger gefunden. Die Hauptversammlung des Vereins findet am Montag, 6. November 2017, um 19 Uhr im Landhotel Kirchberg statt. Einer der Tagesordnungspunkte: „6 b.) Antrag auf Auflösung des Vereins oder c.) Wahlen.“

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Nicht leichtfertig aufgeben

Um die Auflösung des Vereins abzuwenden, muss ein Ruck durch die Mitglieder gehen. Es werden aktive Frauen und Männer gesucht, die das Vereinsleben mitgestalten wollen. Wichtig ist für die Gewerbetreibenden und Freiberufler eine Interessenvertretung gegenüber der Stadtverwaltung und anderen Behörden. Dies sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden. Später einen neuen Verein zu gründen, ist schwieriger als einem bestehenden wieder Leben einzuhauchen.

Wichtige Entscheidungen stehen an

In der Stadt Kirchberg stehen in den nächsten Jahren wichtige Entscheidungen an. Kommt ein neues Gewerbegebiet? Wie kann die Innenstadt belebt werden? Wie können Firmen bei der Betriebsübergabe unterstützt werden? Wie können die Ergebnisse des Stadtentwicklungskonzepts 2030 wirkungsvoll umgesetzt werden? Wie können die KundInnen zum Einkaufen in Kirchberg animiert werden?

Ein aktiver Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein könnte bei den vielen Zukunftsaufgaben eine wichtige Rolle spielen. Hoffentlich löst sich der Verein am Montag nicht auf.

Die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung sieht folgende Punkte vor:

Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Berichte a.) 1. Vorsitzender, b.) Kassier, c.) Kassenprüfer, Aussprache über die Berichte, Antrag auf Entlastung, Antrag auf Erlass der Jahresbeiträge 2016 und 2017, Zukunft des Vereins, a.) Antrag auf Änderung von § 8 der Satzung, b.) Antrag auf Auflösung des Vereins oder c.) Wahlen, Sonstiges und Anträge. Anträge konnten bis zum 2. November 2017, schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.

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