„Verzicht auf Schadenersatz könnte den Weg zu einer Alternative zu S21 freimachen“ – Gemeinsamer Brief der Oberbürgermeister Pelgrim und Palmer

In einem gemeinsamen Brief wenden sich die Oberbürgermeister von Tübingen und von Schwäbisch Hall an Ministerpräsident Winfried Kretschmann und an den stellvertretenden Ministerpräsidenten Nils Schmid.

Von Hermann-Josef Pelgrim (OB Schwäbisch Hall) und Boris Palmer (OB Tübingen)

Beteiligung an wirtschaftlich sinnvollem Alternativprojekt zu Stuttgart 21 in Aussicht stellen

OB Boris Palmer und OB Hermann-Josef Pelgrim äußern darin den Vorschlag, der Bahn eine Beteiligung an einem wirtschaftlich sinnvollen Alternativprojekt zu Stuttgart 21 in Aussicht zu stellen. Dazu könnten Landesregierung und Landtag, so Palmer und Pelgrim, der Bahn den Verzicht auf Schadensersatz in Aussicht stellen. Würde das Land signalisieren, dass der für Stuttgart 21 vorgesehene Betrag von einer Milliarde Euro auch für eine Alternative zur Verfügung stünde, könne möglicherweise der scheinbar alternativlose Zwang zum Weiterbau des Projekts aufgelöst und die Prüfung der volkswirtschaftlich sinnvollsten Variante ermöglicht werden. Diese Hoffnung äußern die Oberbürgermeister in ihrem gemeinsamen Schreiben.

Gemeinsamer Brief der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim (Schwäbisch Hall) und Boris Palmer (Tübingen) vom 21. Dezember 2012:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

sehr geehrter Herr stellvertretender Ministerpräsident Schmid,

als Kommunalpolitiker tragen wir Verantwortung für ausgeglichene Haushalte in unseren Gemeinwesen. Wir haben Erfahrung mit der Realisierung von kleinen und großen Projekten. Wir sind es gewohnt, die Frage nach den Kosten und den Nutzen immer wieder neu zu stellen. Nicht alles, was man hoffnungsvoll beginnt, lässt sich am Ende auch umsetzen. Rechtzeitig auszusteigen, wenn etwas nicht so läuft, wie gewünscht, ist Teil guter Politik und in den Kommunen wird dies praktiziert. Wir wissen, dass die Bürgerschaft dies von uns erwartet, wir werden zur Rede gestellt, und wir stehen nicht wie die große Politik unter dem medial vermittelten Rechtfertigungszwang, Fehler nicht eingestehen oder korrigieren zu dürfen, ohne Gesichtsverlust befürchten zu müssen.

Kostensteigerung auf fast das Dreifache 

Aus diesem Erfahrungshorizont verfolgen wir mit Sorge die aktuelle Debatte um Stuttgart 21. Die Kostensteigerungen von mindestens 1,1 Milliarden Euro und mit einiger Wahrscheinlichkeit 2,3 Milliarden Euro sind so hoch, wie das Projektbudget es vor acht Jahren war. Gegenüber der Unterzeichnung der ersten Verträge durch das Land ist eine Kostensteigerung auf fast das Dreifache zu verzeichnen. Landesprojekte in Hamburg und Berlin verlaufen derzeit ähnlich schlecht, aber in einer baden-württembergischen Kommune, da sind wir uns sicher, würde eine solche Entwicklung nicht einfach mit „weiter so“ beantwortet werden. Das Mindeste, was man erwarten sollte, ist ein Innehalten, das ehrliche Prüfen von Alternativen.

Derzeit Projektrisiken von 1,2 Milliarden Euro nicht finanziert

Die Alternative „Weiter bauen, koste es was es wolle“ ist in der Realisierung nach unserem Eindruck keineswegs sicher. Immerhin sind derzeit Projektrisiken von 1,2 Milliarden Euro nicht finanziert und alle Projektpartner haben erklärt, dass sie nicht bereit sind, die Lücke zu schließen. Ein kommunales Projekt könnte unter solchen Umständen auf keinen Fall weiter verfolgt werden, bis die Finanzierung geklärt ist. Und aus der Erfahrung von Bauprojekten wissen wir, dass die eigentlichen Risiken nicht in einer so frühen Phase eintreten, sondern erst im Verlauf des Baus. Stuttgart 21 kann also noch sehr viel teurer werden.

Alternativen prüfen

Angesichts dieser Lage sollte zumindest geprüft werden, ob es Alternativen zu diesem Szenario gibt. Vermutlich kann dies derzeit niemand abschließend beurteilen. Immerhin zeigen aber die vorhandenen Überlegungen zu einer Modernisierung des Kopfbahnhofs oder wesentlich verschlankten Lösungen wie dem Kombibahnhof von Heiner Geißler, dass es Alternativen gibt. Deren wirtschaftliche Bewertung im Vergleich zum Szenario „Weiter bauen“ erscheint angesichts der alarmierenden Meldungen über den Stand von Stuttgart 21 geboten.

Kosten stehen nicht mehr in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen 

Als Kommunalpolitiker treibt uns auch die Sorge um, was die absehbaren Kostensteigerungen von Stuttgart 21 im Falle der Realisierung bedeuten. Da man Geld nur einmal ausgeben kann, fehlt es am Ende für Betrieb, Unterhaltung und Ausbau des Schienenverkehrs an anderer Stelle. Wir befürchten, dass die Städte und Gemeinden im Land durch den kommunalen Finanzausgleich, durch Verschlechterung der Qualität des Nahverkehrs, durch höhere Preise für den Bahnverkehr oder durch Streichung von Zugverbindungen mit zur Kasse gebeten werden, wenn Stuttgart 21 finanziell so aus dem Ruder läuft, wie es sich jetzt abzeichnet. Die Frage der Kostenverteilung erscheint uns dabei nicht mehr sonderlich relevant, es wird immer klarer, dass die Kosten an sich das Problem sind. Sie stehen nicht mehr in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen.

Schadenersatzklage wäre volkswirtschaftlich falsch

Nach Presseberichten hat Bahnvorstand Volker Kefer mittlerweile gegenüber dem Verkehrsausschuss des Bundestags eingeräumt, dass die Bahn Stuttgart 21 mit dem heutigen Erkenntnisstand nicht mehr beginnen würde. Als Grund für den Weiterbau führen er und Bahnchef Grube hauptsächlich die Verträge mit den Projektpartnern an. Im Kern geht es offensichtlich um die Befürchtung, Land und Stadt könnten die Bahn auf Schadensersatz verklagen, wenn sie das Projekt nicht realisiert. Bei dieser Betrachtung ist es für die Bahn tatsächlich billiger, die Mehrkosten des Projekts in Kauf zu nehmen. Volkswirtschaftlich ist es aber falsch, da alle Beteiligten nur mit Geld der Steuerzahler arbeiten.

Einseitigen Verzicht auf Schadensersatz beschließen 

Wenn man die Äußerungen des Bahnvorstands ernst nimmt, dann hat das Land nun den Schlüssel für die Prüfung von Alternativen in der Hand. Wenn das Land signalisieren würde, dass der für Stuttgart 21 vorgesehene Betrag von einer Milliarde Euro auch für eine Alternative zur Verfügung stünde und einen einseitigen Verzicht auf Schadensersatz beschließen würde, käme die Bahn erst in die Lage, die Weiterführung des Projekts sinnvoll gegen den Umstieg auf eine Alternative rechnen und bewerten zu können. Nur so könnte der scheinbar alternativlose Zwang zum Weiterbau des Projekts aufgelöst und die Prüfung der volkswirtschaftlich sinnvollsten Variante ermöglicht werden.

Zwang zur Realisierung von Stuttgart 21 auch bei völlig neuen Kostenverhältnisse ist aus der Volksabstimmung nicht ableitbar

Wir bitten Sie daher, einen Beschluss der Landesregierung und des Landtags auf Schadensersatzverzicht ernsthaft zu erwägen und der Bahn eine Beteiligung an einem wirtschaftlich sinnvollen Alternativprojekt in Aussicht zu stellen. Zum Wohle des Landes und seiner Kommunen ist zumindest eine ernsthafte Prüfung der Optionen jetzt unverzichtbar. Und dafür muss sich ein Partner bewegen. Dass kann wohl nur das Land sein. Die Volksabstimmung steht dem nach unserer Meinung nicht mehr entgegen. Abgestimmt wurde explizit nicht über Stuttgart 21, sondern über die Beteiligung des Landes an einem Projekt, dessen Kosten als gedeckelt vorausgesetzt und von der Bahn als sehr sicher dargestellt wurden. Diese Voraussetzung für die Abstimmung ist entfallen, ein Zwang zur Realisierung von Stuttgart 21 auch bei völlig neuen Kostenverhältnisse ist aus der Volksabstimmung nicht ableitbar.

Wir hoffen, keine Fehlbitte geleistet zu haben und wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtspause.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Pelgrim, Oberbürgermeister Stadt Schwäbisch Hall

Boris Palmer,  Oberbürgermeister, Universitätsstadt Tübingen

Weitere Informationen und Kontakt:

www.schwaebischhall.de

http://www.tuebingen.de/presse#7936

 

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