„Heilbronner Kesselklage: Klage abgewiesen“ – Kläger prüfen weitere Rechtsmittel

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart fand am 6. Dezember 2012 die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung über den Heilbronner „Polizeikessel“ statt. Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab. Die Kläger wollen weitere Rechtsmittel prüfen.

Von Ben Brusniak, Arbeitskreis Kesselklage

„Polizeikessel“ ist Unwort des Jahres

„Polizeikessel“ – ein Kandidat für das „Unwort des Jahres“, wie in einer Grußansprache bei der kurzen Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude vorgeschlagen wurde. Fünf Klägerinnen und Kläger wollten feststellen lassen, dass die über zehn Stunden dauernde „Ingewahrsamnahme“ von 450 Antifaschistinnen und Antifaschisten vor dem Heilbronner Hauptbahnhof unrechtmäßig war. Sie hatten die am 1. Mai 2011 an der dortigen DGB-Kundgebung teilnehmen und gegen einen Naziaufmarsch demonstrieren wollen. Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab.

Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung 

Der Arbeitskreis Kesselklage, in dem sich Klagende und Unterstützende zusammengefunden haben, sieht in an der vorherrschenden Polizeitaktik ein grundsätzlich politisches Problem. Der Tübinger Gewerkschafter Lothar Letsche: „Es ist ein Unding, dass AntifaschistInnen in ihrer Demonstrations- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, sich am 1. Mai auf dem Weg zur Gewerkschaftskundgebung durchsuchen lassen sollen, nur damit Nazis ungestört marschieren können. Sogar die Landesverfassung sagt, dass dieser Feiertag ‚dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung‘ gelte – also nicht für Naziparolen da ist. Ein solches Szenario war nicht nur vor anderthalb Jahren in Heilbronn zu beobachten, sondern auch bei antifaschistischen Protesten am 30. Juli 2012 in Stuttgart und am 6. Oktober 2012 in Göppingen.“

Weitere Rechtsmittel prüfen

Der Arbeitskreis Kesselklage will eine solche Kriminalisierung von AntifaschistInnen nicht weiter hinnehmen. „Ob politisch oder juristisch ­ kein Kessel darf ohne Konsequenzen bleiben“, so ein Sprecher des Arbeitskreises. Wegen der Vorfälle in Stuttgart am 30. Juli, wo etwa 70 AntifaschistInnen gekesselt wurden, um jeden Protest gegen eine Propagandatour der neonazistischen NPD zu unterbinden, wurde mittlerweile ebenfalls Klage eingereicht. „Auch wenn das Gericht heute nicht im Sinne der Klägerinnen und Kläger entschieden hat, so geht die politische und juristische Auseinandersetzung weiter. Wir prüfen das Einlegen weiterer Rechtsmittel“, erklärte der Sprecher der des AK Kesselklage.

Weitere Informationen und Kontakt:

Arbeitskreis Kesselklage

Internet: www.kesselklage.de

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