„Bündnis für Versammlungsfreiheit verurteilt den offenkundigen Kriminalisierungsversuch der Stuttgarter Polizei“

Zur Auseinandersetzung um die Schüler- und Jugendblockade an der Baustelle des Grundwassermanagements an der Baustelle des S21 Projektes gibt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit unten stehende Erklärung ab.

Von Thomas Trüten, Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Polizei mischt sich in die politische Diskussion ein

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit verurteilt den offenkundigen Kriminalisierungsversuch der Stuttgarter Polizei gegenüber einem Aufruf zur Blockade des Grundwassermanagements bei Stuttgart 21 durch die „Jugendoffensive gegen Stuttgart 21“. Erneut mischt sich die Polizei in die politische Diskussion ein, wenn Polizeipräsident Thomas Züfle fordert, dass sich alle „Verantwortungsbewussten innerhalb des Widerstands gegen Stuttgart 21 (…) von diesem Vorhaben distanzieren“ müssten.

Siztblockade ist nicht in jedem Fall als Nötigung anzusehen

Während im Koalitionsvertrag ein „bürgerfreundliches Versammlungsgesetz“ in Aussicht gestellt wird, sprechen Innenminister Reinhold Gall und Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer der Jugend das Versammlungsrecht ab. In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Sitzblockade eine Form des politischen Protestes und verfassungsrechtlich eine Versammlung nach Artikel 8 des Grundgesetzes und nicht in jedem Fall als „Nötigung“ anzusehen.

Ziel: Einschüchterung unliebsamer Proteste

Am 30. September 2010 wurden während des brutalen Polizeieinsatzes hunderte friedlich protestierende „Stuttgart 21“-GegnerInnen, darunter Alte, Jugendliche, Behinderte und Mütter mit Kindern mit Wasserwerfern, Reizgas und Knüppeln zum Teil schwer verletzt. Ein knappes Jahr später wird unter der neuen Landesregierung erneut eine Drohkulisse aufgebaut, die offenkundig die Einschüchterung unliebsamer Proteste zum Ziel hat.  Statt immer weiterer Einschränkung ist ein fortschrittliches Versammlungsrecht nötig.

Demokratische Streitkultur braucht spürbare Proteste

In der demokratischen Streitkultur brauchen wir ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht. Vor einem solchen demokratischen Recht haben nur diejenigen Angst, gegen die sich der Protest richtet.

Seit Jahren finden Einschränkungen des Versammlungsrechts statt:

 

– Die Anfang der 1980er Jahre in Zusammenhang mit den Protesten gegen die Atomraketenstationierung vom späteren Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführte „Wegtragegebühr“.

– Gewaltsame Räumung einer friedlichen Sitzblockade vor der Kirche St. Eberhard in Zusammenhang mit den Protesten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli.

– Faktisches Demoverbot in der Königsstraße.

– Schikanöse Auflagen, wie Breite von Transparenten, Beschallung von Plätzen, Bezahlung von Absperrmaßnahmen durch die Veranstalter.

– Die willkürliche Ablehnung von Demoanmeldern.

– Das Filmen von Demonstrationen

Statt dessen fordern wir:

– Abschaffung der „Wegtragegebühr“! Einstellung der Verfahren gegen Protestierende!

– Keine Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit durch Polizei- und Stadtverordnungen

– Übernahme aller Kosten, die den Protestierenden durch juristische Verfahren, Verdienstausfälle, medizinische Behandlung usw. entstanden sind.

– Das Recht für alle, jederzeit und ohne Anmeldung an demokratischen und antifaschistischen Protesten teilnehmen zu können und diese auch organisieren zu dürfen.

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