„Kultur trotzt Corona“ – Lesung, Konzerte, Vortrag, Toninstallation in Crailsheim

Die Veranstaltung „Kultur trotzt Corona“ findet am Samstag, 17. Oktober 2020, in Crailsheim statt. Sie ersetzt die eigentlich für diesen Termin geplante „Lange Nacht der Türme“.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

„Lange Nacht der Türme“ heuer nicht möglich

Die erste „Lange Nacht der Türme“ fand 2018 statt. Alle zwei Jahre sollte eine Neuauflage folgen. Geplant war, die Türme im Oktober 2020 wieder ins Licht zu setzen. Nach aktuellem Stand der Corona-Verordnung ist eine solche Veranstaltung jedoch derzeit nicht denkbar.

Neues Veranstaltungsformat

Die Kultur- und Bildungseinrichtungen der Stadt wollten diesen Umstand allerdings nicht tatenlos hinnehmen. Der „Kultur-Tisch“ machte sich bei ei- nem der regelmäßigen Treffen Gedanken über eine umsetzbare Veranstaltung unter Einhaltung aller Vorgaben. Entstanden ist die Veranstaltung „Kultur trotzt Corona“. Ein völlig neues Format, losgelöst von der Veranstaltung der „Langen Nacht der Türme“. Geblieben ist einzig der Termin am Samstag, 17. Oktober 2020.

Das Konzept

Geplant sind mehrere, gleichzeitige Veranstaltungen verschiedener Genres an einem Abend. Jeder der Kulturakteure organisiert in seinen Räumen eine Veranstaltung. Das Angebot erstreckt sich über eine Lesung in der Stadtbücherei, verschiedene Konzerte, einen Vortrag bis zu einer Toninstallation auf dem Spitalgelände.

Info: Das genaue Programm der Stadtverwaltung Crailsheim folgt in Kürze

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„Kriegsgräbervorsorge statt Kriegsgräberfürsorge“ – Volksbund zum Internationalen Tag des Friedens

Der Internationale Weltfriedenstag wird am 21. September offiziell gefeiert. Darüber entschied 1981 die Generalversammlung der UNO. Was hat der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge damit zu tun?

Vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

Gräber in 46 Staaten werden gepflegt

Der Volksbund pflegt seit 101 Jahren die Gräber der Kriegstoten in 46 Staaten der Erde, das sind die Ruhestätten von ungefähr 2,8 Millionen Toten auf 832 Kriegsgräberstätten. Der Volksbund hat in dieser Zeit auf vielen dieser Kriegsgräberstätten unzählige Angehörige und Freunde der dort bestatteten Toten zusammengebracht. Bei internationalen Begegnungen treffen Jugendliche aus Nationen zusammen, die früher verfeindet waren. Sie pflegen gemeinsam die Kriegsgräberstätten, sie lernen sich kennen, schätzen und manchmal sogar lieben. Sie erfahren Fremdes als Bereicherung, sie erkennen den Wert der Freiheit und des Friedens.

Kriegsgräberstätten werden Lernorte

Aus seiner hundertjährigen Arbeit hat der Volksbund den Auftrag übernommen, vor den Folgen von Krieg und Gewalt zu warnen und für den Frieden zu arbeiten. Und gefragt, was die Pläne des Volksbundes für die nächsten hundert Jahre wären, antwortete die Generalsekretärin des Volksbundes, Daniela Schily: „Wir entwickeln die Kriegsgräberstätten zu Lernorten für die nachfolgenden Generationen weiter. Am schönsten wäre es aber, wenn wir mit unserer Arbeit von der Kriegsgräberfürsorge zur Kriegsgräbervorsorge werden könnten.“

Weitere Informationen im Internet:

https://www.volksbund.de/mediathek/mediathek-detail/hoerfunk-beitrag-weltfriedenstag-2019.html

https://www.volksbund.de/mediathek/mediathek-detail/radiospot-lichter-der-ewigkeit-weltfriedenstag.html

www.volksbund.de/weltfriedenstag

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„Es ist an der Zeit, die Notbremse zu ziehen“ – Paul Schreyer auf den NachDenkSeiten zu Covid-19

„Auf der einen Seite die reinen Fakten und auf der anderen die wilden Theorien. Diese Sichtweise ist sehr naiv.“ Das sagt der Journalist und Autor Paul Schreyer im Hinblick auf die Diskussion in den Medien zum Thema Coronavirus.

Von Marcus Klöckner, Redaktion „NachDenkSeiten“

Was geschieht hier eigentlich?

Der Herausgeber des Online-Magazins Multipolar hat sich für sein aktuelles Buch „Chronik einer angekündigten Krise – Wie ein Virus die Welt verändern konnte“ mit Covid-19 auseinandergesetzt und ist der Frage nachgegangen: Was geschieht hier eigentlich?

Es geht auch um Politik

Im NachDenkSeiten-Interview sagt Schreyer, dass es in Sachen Corona längst nicht nur um die „reine Wissenschaft, sondern auch um Politik“ geht. Schreyer spricht über das „Event 201“ und verrät, was es mit dem Begriff „Biosecurity“ auf sich hat. (…)

Link zum Interview auf den NachDenkSeiten:

https://www.nachdenkseiten.de/?p=64984

Dieser Beitrag ist auf den NachDenkSeiten auch als Audio-Podcast verfügbar.

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„Ein Armutszeugnis und Kniefall vor EU und deutscher Regierung“ – Negativer Moria-Beschluss des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Als Rechtsanwälte von Alassa M. – kamerunischer Flüchtlingsaktivist und Repräsentant des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität in SI e.V. – einen Eilantrag auf Erlass sofortiger Maßnahmen zur Aufnahme der Moria-Flüchtlinge in Deutschland. Der Antrag wies nach, dass den Flüchtlingen des Flüchtlinglagers Moria auf der Insel Lesbos/Griechenland aufgrund der apokalyptischen Sitution ein nicht wiedergutzumachender Schaden für Leib, Leben und Gesundheit droht.

Von der Rechtsanwaltskanzlei Meister und Partner, Gelsenkirchen

Verletzt EU-Grundrechtscharta

Deutschland ist – auch aufgrund der detaillierten konkreten Zusagen vieler Gemeinden sowie breiter Zustimmung in der Bevölkerung – ohne weiteres in der Lage, die Aufnahme der Flüchtlinge unverzüglich zu bewerkstelligen. Die bisherige Weigerung der Bundesregierung verletzt unter anderem Artikel 4 der EU-Grundrechtscharta, der ein Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung beinhaltet. In der jetzt erhaltenen ablehnenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR / Aktenzeichen 39644/20) heißt es unter anderem:

„Der Eingang ihres Antrags vom 09.09.2020, mit dem der EGMR aufgefordert wird, gem. Art. 39 der Verfahrensordnung Deutschland zu verpflichten, unverzüglich die Flüchtlinge des Lagers Moria in Griechenland zu evakuieren und in Deutschland aufzunehmen, wird bestätigt. … entschied das Gericht, nicht an die deutsche Regierung wegen der vorläufigen Maßnahmen nach Artikel 39 Verfahrensordnung heranzutreten, die von ihnen angestrebt werden. Deshalb wird das Gericht keine vorläufigen Maßnahmen ergreifen. … ist das Gericht der Ansicht, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen, wie sie Artikel 34 und 35 der Konvention enthalten, nicht erfüllt sind.“

Situation in Moria erfordert ein sofortiges Tätigwerden

Der Behauptung des EGMR, der Antrag sei unzulässig, kann nicht gefolgt werden. Sofern der EGMR meint, Alassa M. sei als Sachwalter von Moria-Flüchtlingen nicht beschwerdebefugt und es hätte erst ein langwieriges Verfahren in Deutschland durchgeführt werden müssen, ignoriert er, dass für den gestellten Antrag ein Rechtsweg im nationalen Verfahren weder rechtlich noch faktisch gegeben ist und die Situation in Moria ein sofortiges Tätigwerden erfordert. Art. 35 Absatz 3 b) der Verfahrensordnung sieht sogar ausdrücklich vor, dass der EGMR eine Beschwerde nicht als unzulässig ablehnen kann, wenn „die Achtung der Menschenrechte, wie sie in dieser Konvention … anerkannt sind, eine Prüfung der Begründetheit der Beschwerde (erfordert).“

Menschenfeindliche Feilscherei und Heuchelei

Die Entscheidung des EGMR reiht sich in die unwürdige menschenfeindliche Feilscherei und Heuchelei von EU-Kommission und nationalen Regierungen ein, die gegenwärtig angesichts der humanitären Katastrophe stattfinden. Auch zehn Tage nach der Brandkatastrophe leben die Flüchtlinge im wahrsten Sinne des Wortes noch immer auf der Straße, darunter viele Kleinkinder – ohne ausreichendes Wasser, Essen, Gesundheitsversorgung und ein Dach über den Kopf – der Coronavirus grassiert. Hilfe wird von Polizeikräften und faschistischen Attacken behindert. Griechische Regierung und EU bringen die Flüchtlinge jetzt in ein Internierungslager.

Juristische Schritte beim Verwaltungsgericht Berlin vorbereiten

Die Entscheidung des EGMR ist ein juristisches Armutszeugnis und ein Kniefall vor der reaktionären Flüchtlingspolitik der EU und der deutschen Regierung. Sie kann weder politisch noch unter Gesichtspunkten des internationalen humanitären Völkerrechts akzeptiert werden. Das Anliegen wird fortgeführt und u.a. juristische Schritte beim Verwaltungsgericht Berlin vorbereitet.

Weitere Informationen und Kontakt:

Anwaltsbüro
Meister & Partner
Industriestraße 31
45899 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/3597670
Fax: 0209/3597679
E-Mail: RAeMeisterppge@t-online.de
Internet: www.kanzleimeister.de

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