„BI Pro Limpurger Berge: Lücken und Fehler im Bauantrag der Stadtwerke Hall“ – Einwendungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung in Michelbach/Bilz erörtert

Bürger aus Michelbach/Bilz und anderen Kreisgemeinden haben gegen die Windkraftpläne der Stadtwerke Schwäbisch Hall Einwendungen erhoben. Die teilweise über 30 Seiten umfassenden Ausarbeitungen dokumentieren die negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft und die gesundheitlichen Gefahren für Bewohner in der Nachbarschaft der geplanten Anlagen. Am Dienstag, 14. Oktober 2014, um 14.30 Uhr sollen in der Rudolf-Then-Halle in Michelbach/Bilz Bürgereinwendungen zum Bauantrag der Stadtwerke für Windkraftanlagen in den Limpurger Bergen erörtert werden. Die Veranstaltung ist öffentlich.

Von der Bürgerinitiative „Pro Limpurger Berge“, Dr. Karl-Heinz Glandorf, Michelbach/Bilz

BI zweifelt Windgutachten der Stadtwerke an

Die BI Pro Limpurger Berge weist nach eigenen Angaben Lücken und Fehler im Bauantrag hinsichtlich der Schall- und Infraschallimmissionen und beim Schattenwurf nach und kritisiert gravierende Lücken und Fehler bei den Naturschutzgutachten der Stadtwerke Schwäbisch Hall. Vor allem kritisiert sie das im Bauantrag vorgelegte Windgutachten der Stadtwerke und bezweifelt, dass die Windhöffigkeit in den Limpurger Bergen ausreicht, um die im Windenergieerlass verlangte Mindestwindgeschwindigkeit zu erreichen. Denn nur wenn diese ausreicht, ist laut Windenergieerlass eine Naturzerstörung zu akzeptieren. Die BI vermutet, dass für die Stadtwerke politische Vorgaben Vorrang vor realistischen Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben. Dies hat für andere Stadtwerke ein Fernsehbeitrag der ARD-Sendung Report am 23.09.2014 aufgedeckt:

http://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Warum-%C3%96ko-Energie-f%C3%BCr-Stadtwerke-oft-ein/Das-Erste/Video?documentId=23662700&bcastId=310120

Die Hauptkritikpunkte der BI am Bauantrag:

Windhöffigkeit fragwürdig

Schon bei der Auswahl der Standorte wurden die falschen Daten des Windatlasses benutzt. Durch den Baumbestand erniedrigt sich die Windhöffigkeit erheblich, wie aus dem Windatlas selbst hervorgeht. Gemessen wurde laut Bauantrag in dem kurzen Teilzeitraum von April bis Oktober 2013 auch tatsächlich nur 4,9 m/s in 99,9 m Höhe. Dieser Wert liegt deutlich unter den Mindestanforderungen nach dem Windenergieerlass, der eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 m über Grund fordert.  Die Stadtwerke stützen sich statt dessen auf Hochrechnungen und kommen damit auf einen langfristigen Durchschnittswert von 5,6 m/s in 100 m Höhe. Zugrunde gelegt werden Messergebnisse der weit entfernten Wetterstation Niederstetten, wo der Windatlas Baden-Württemberg eine weit höhere Windhöffigkeit als in den Limpurger Bergen ausweist. Dabei wurden keine aktuellen Daten sondern lediglich Daten aus den Jahren 1996 bis 2009 verwendet. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit nimmt seit 2000 tendenziell ab.

Fehler auch bei Schattenwurf…

Eine auf der Gemeinderatssitzung in Michelbach am 29.01.2014 von den Stadtwerken gezeigte Schattenkarte weist eine weit größere Betroffenheit aus als die Schattenkarte im Bauantrag. Die neue Karte beruht auf einem Papier des Länderausschusses für Immissionsschutz aus dem Jahr 2002. Das damals definierte Mittelungsverfahren ist auf neue Anlagen mit wesentlich längeren Rotorblättern nicht übertragbar.  Das Gutachten der Stadtwerke im Bauantrag ist somit falsch und verharmlost die Beeinträchtigung der Bürger in Michelbach.

…. und Schallimmission

Grundsätzlich in Frage zu stellen ist die Schallimmissionsprognose. Es ist unbestreitbar, dass die hier verwendete Prognosemethode zwar für normale Gewerbebetriebe, aber nicht mehr für hochliegende Quellen anwendbar ist. Die Lärmquelle erstreckt sich von 75 – 200 m Höhe. Hinzu kommt die ungünstige Lage auf dem Berg. Es gibt Messungen, die belegen, dass bei den nächtlichen Luftschichtungen, die in unseren Breiten vorherrschen, die vorgelegten Prognosen überschritten werden. Dies hätte der Gutachter wissen und berücksichtigen müssen. Außerdem muss die Vorbelastungssituation in Wohngebieten durch den vorgeschriebenen Einbau erneuerbarer Wärmequellen wie Wärmepumpen und Kraftwärmekopplung angemessen berücksichtigt werden.

Infraschall nicht ausreichend berücksichtigt

Die gesundheitsgefährdeten Auswirkungen von Infraschall werden im Antrag der Stadtwerke nicht ausreichend berücksichtigt.  Man beruft sich anscheinend auf die Aussage des LUBW-Flyers Infraschall, wo es heißt: „Wenn die Hörschwelle unterschritten ist, gibt es keine Belästigungseffekte“. Dies ist nun durch die Studie des Bundesumweltamtes vom März/Juni 2014 (ISSN 1862-4804) offiziell widerlegt worden. Die neue Studie des Bundesumweltamtes kommt zum Ergebnis,  dass „Infraschall ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben kann“. Weiter heißt es in dieser Studie wie folgt: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen.“

Fehlende Rechtsgrundlage

Einen weiteren Schwerpunkt der Einwendungen stellt der Nachweis der fehlenden Rechtsgrundlage dar.

1. Unzulässige Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes

Das Vorhaben „Windpark Kohlenstraße“ wird im Bauantrag als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB behandelt. Genehmigungsfähig ist dieses Vorhaben aber nur, wenn ihm keine öffentlichen Belange entgegenstehen. § 35 Abs. 3 BauGB verweist ausdrücklich auf „Belange des Naturschutzes und der Landschaftpflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert“. Der Bau und Betrieb der geplanten Windkraftanlagen entlang der Kohlenstraße steht dem entgegen. In den Einwendungen wird der hohe Schutzwert der Landschaft detailliert dargelegt und begründet, dass der Bau von 200 m hohen Windkraftanlagen in solch exponierten Lagen wie in den Limpurger Bergen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg  wegen Verunstaltung des Landschaftsbildes unzulässig ist.

2. Immissionsschutz nicht berücksichtigt

Die in § 35 BauGB aufgeführten öffentlichen Belange sind – wie das Wort „insbesondere“ andeutet – keine abschließende Auflistung. Ein Vorhaben ist auch dann nicht zulässig, wenn dadurch die Nachbarschaft durch Immissionen in übermäßiger Weise beeinträchtigt wird. „Nachbarschaft“ im Sinne der Immissionsschutzvorschriften sind Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Personen, die sich im Einwirkungsbereich der Anlagen aufhalten. Diese Schutzwirkung des § 35 BauGB wird im Bauantrag der Stadtwerke nicht berücksichtig.

3. Rechtskräftiger Flächennutzungsplan fehlt    

Die derzeit von der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall geplante Änderung des
bestehenden Flächennutzungsplans und die darin enthaltene Konzentrationszone für
Windenergieanlagen ist – wie in Einwendungen dezidiert und mit Bezug auf die
Rechtsprechung erläutert – rechtswidrig. Insbesondere fehlt die Rechtsgrundlage wegen
rechtsunwirksamer bzw. fehlender Beschlüsse der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Schwäbisch Hall und wegen des eigenmächtiges Handeln der Stadt Schwäbisch Hall
ohne erteilten Auftrag. Grundsätzlich überschreitet ein Gemeindeverwaltungsverband
bei Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen seine Befugnisse. Darüber hinaus ist nicht begründet, weshalb
die übrigen Gebiete der Verwaltungsgemeinschaft nicht als Konzentrationszonen
ausgewiesen werden sollen.

4. Verstoß gegen den Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg stellt besondere Naturräume unter Schutz. So heißt es dort, dass „die überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräume möglichst unzerschnitten in ihrem landschaftlichen Zusammenhang erhalten und untereinander vernetzt werden“ sollen und dort „überregional bedeutsame Ver- und Entsorgungseinrichtungen … grundsätzlich zu vermeiden“ sind. Der Regionalverband hat daher das Gebiet der nördlichen Limpurger Berge als schutzwürdigen „Regionalen Grünzug“  ausgewiesen. Wegen der  großen Zahl der 200 m hohen Anlagen und dem damit verbundenen immensen Flächenverbrauch stellt der geplante Windpark Kohlenstraße eine unzulässige überregional bedeutsame Versorgungseinrichtung im Sinne des Landesentwicklungsplanes dar.

5. Unzureichende Berücksichtigung der Erschließung

Die wenigen Angaben im Bauantrag der Stadtwerke zur Erschließung sind unzureichend. Sie beschränkten sich darauf, dass  die Erschließung von der Landesstraße L 1066 bei Winzenweiler erfolgt, die Zufahrten für Baufahrzeuge eine Breite von 4,50 Metern haben müssen und nur wenige Kurvenbereiche wegen des Transports der Rotorblätter baumfrei zu halten sind. Die Einwendungen weisen darauf hin, dass  das vorhandene Forstwegenetz für Bauverkehr mit schweren Fahrzeugen nicht geeignet ist. Außerdem ist das vorhandene Wegenetz nicht für Unglücksfälle und Feuerwehreinsätze gerüstet. Die für Gegenverkehr nicht geeigneten Forstwege werden im Brandfall erforderliche Löscheinsätze nicht ermöglichen und können, sollte eine Brandsituation außer Kontrolle geraten, zur tödlichen Falle für die sich im Einsatz befindenden Feuerwehrleute werden.
Die Antragsunterlagen enthalten auch keine Angaben, wer die Kosten für die Wiederherstellung des Wegenetzes zu tragen hat. Damit stehen dem Vorhaben öffentliche Belange wegen unwirtschaftlicher Aufwendungen für Straßen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BauGB entgegen.

6. Keine Angaben zur Entwässerung

Die Bauvorlage der Stadtwerke enthält keine Angaben zur Entwässerung. Im Bauantrag selbst wird darauf hingewiesen, dass der Untergrund der Standorte für die riesigen Fundamente wasserundurchlässig ist. Unter solchen Bedingungen ist nach § 8 LBOVVO die Entwässerung des Vorhabens darzustellen. Es wird auch nicht dargelegt, welche Auswirkungen eine Entwässerung auf die Ökologie hat. Es könnten Bäche – über 20 entspringen an der Kohlenstraße und sind meist als Biotop eingetragen – oder moorige Flächen austrocknen, was massive  Auswirkungen auf Fauna und Flora hätte.

7. Kein gemeindliches Einvernehmen  

Die Gemeinde Michelbach hat das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben versagt. Außerdem hat die Gemeinde einen Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB gestellt. Nach § 15 Abs. 3 BauGB „hat die Baugenehmigungsbehörde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6“ für den im Rückstellungsantrag genannten Zeitraum „auszusetzen“. Das Weiterbetreiben des Genehmigungsverfahrens ist daher rechtswidrig.

Der Artenschutz wird unzureichend berücksichtigt

Ausführlich gehen die Einwender auch auf den Naturschutz ein, der nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 ebenfalls zu den öffentlichen Belangen gehört, die einem Vorhaben entgegen stehen können.  Die Datenerhebung des von den Stadtwerken beauftragten Gutachters zum Rotmilan wird als unwissenschaftlich bezeichnet. Eigene Beobachtungen zeigen ein großes Gefahrenpotenzial auf. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Schutz von Fledermäusen. Aufgrund der hohen Fledermausdichte, der Frequentierung der Waldwege und der Nähe zu dem bedeutenden Quartier Wilhelmsglück wird die Kollisionsgefährdung mit Windkraftanlagen hoch eingestuft. Damit verstößt eine Genehmigung des Bauantrags gegen die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Die vom Gutachter vorgeschlagenen Abschaltungen und ein ergänzendes Monitoring beim Betrieb der Anlagen für weitere Abschaltungen werden als unzureichend bezeichnet.

Umweltverträglichkeitsprüfung nötig

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss nach dem Wortlaut des § 3c Satz 1 UVPG bereits dann durchgeführt werden, wenn das Vorhaben „erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann“, nicht muss. Wie die Einwendungen darstellen,
kann das Vorhaben des Baus und Betriebs der sieben Windkraftanlagen von 200 m Höhe , entsprechenden Fundamenten und Rodungsflächen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf geschützte Tierarten, auf die Landschaft, auf das Klima sowie auf Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen haben. Auch die laut Gutachten der Stadtwerke nur geringfügige Unterschreitung der Lärmgrenzwerte nach TA Lärm macht eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Zu kritisieren ist außerdem, dass das Landratsamt nicht – wie vorgeschrieben- bekannt gemacht hat, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.pro-limpurger-berge.de/

   Sende Artikel als PDF   

„Täter, Helfer, Trittbrettfahrer in der Region Ostwürttemberg“ – Neue NS-Forschungsergebnisse werden im Hällisch-Fränkischen Museum Schwäbisch Hall präsentiert

Das neu erschienene Buch „Täter. Helfer. Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus dem östlichen Württemberg“ wird am Dienstag, 14. Oktober 2014, um 19.30 Uhr im Hällisch-Fränkischen-Museum (HFM) der Öffentlichkeit vorgestellt.

Von der Volkshochschule Schwäbisch Hall

Was geschah mit den Tätern nach 1945?

Auf Einladung der VHS Schwäbisch Hall in Kooperation mit Stadtarchiv, HFM und Stadtbibliothek stehen Autor Dr. Frank Raberg und Herausgeber Dr. Wolfgang Proske an diesem Abend Rede und Antwort: Wer waren die nationalsozialistischen Täter, Helfer und Trittbrettfahrer in unserer Region? Wie wurden sie zu solchen? Was taten sie? Was geschah mit ihnen nach 1945?

„Wo es Opfer gab, gab es auch Täter“

Damit stellt sich das Buch einem Thema, das lange Zeit von einem Mantel des Schweigens umhüllt wurde. Es ist damit ein wichtiger Beitrag zur regionalen Täterforschung. Schwäbisch Halls VHS-Fachbereichsleiter und Historiker Marcel Miara merkt hierzu an: „Sich der unbequemen Frage nach den NS-Tätern zu stellen, ist ein bedeutender Schritt. Wo es Opfer gab, gab es auch Täter. Diese zu beleuchten, muss eine Aufgabe von Erinnerungskultur sein.“

„Stolpern mit Kopf und Herz“

Die Veranstaltung markiert den Auftakt zur Gedenkreihe „Stolpern mit Kopf und Herz“, die in Schwäbisch Hall jährlich zur Erinnerung an die Reichspogromnacht stattfindet. Der Eintritt ist frei.

   Sende Artikel als PDF   

„Einführung in das aktuelle Asylrecht“ – Vortrag in Crailsheim

Einen Vortrag über das aktuelle Asylrecht gibt es am Dienstag, 21. Oktober 2014, um 18.30 Uhr in Crailsheim. Laura Gudd, Projektreferentin des Landesflüchtlingsrats Baden-Württemberg, spricht auf Einladung der Stadt Crailsheim im „Forum in den Arkaden“ des Crailsheimer Rathauses.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Offene Fragen klären

Nach dem Vortrag bleibt Zeit für Fragen. Für Interessenten an der Mitarbeit im Crailsheimer Freundeskreis Asyl stehen Ansprechpartner zur Verfügung. Der Eintritt ist frei. Kontakt: Michaela Butz, Telefon 07951 403-1291, E-Mail: michaela.butz@crailsheim.de

   Sende Artikel als PDF   

„Gedichte von Häftlingen aus deutschen Konzentrationslagern“ – Gruppe Sound Espace gastiert in Braunsbach

Mit dem Programm „Niemalsland“ gastiert die Gruppe Sound Espace am Sonntag, 26. Oktober 2014, um 15 Uhr zu einer Konzertlesung im Rosensteinsaal in der Burgenlandhalle Braunsbach. Einlass ist ab 14.30 Uhr. Für die Veranstaltung wird kein Eintritt erhoben. Zur Deckung der Unkosten werden gerne Spenden angenommen. Von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr ist letztmalig die Sonderausstellung „Frau im Judentum“ im Rabbinatsmuseum Braunsbach zu sehen. Auf dem Gelände der Burgenlandhalle stand die ehemalige Synagoge von Braunsbach.

Vom Rabbinatsmuseum Braunsbach

„Worte sind Taten – Zivilgesellschaftliches Engagement in der Literatur“

Der siebte Literatursommer Baden-Württemberg findet unter dem Motto „Worte sind Taten – Zivilgesellschaftliches Engagement in der Literatur“ statt. In rund 160 Veranstaltungen werden Eintritt für Grundwerte wie Freiheit, Gerechtigkeit, Demokratie, soziale Verantwortung und Toleranz in der Literatur von gestern und heute beleuchtet. In diesem Rahmen kommt die GRUPPE SOUND ESPACE mit ihrem Programm „Niemalsland“ am Sonntag, 26. Oktober 2014, auf Einladung des Rabbinatsmuseums, nach Braunsbach.

Extremerfahrung menschlichen Leidens

Das Programm „Niemalsland“ beschäftigt sich mit einem sehr sperrigen Thema der deutschen Vergangenheit. Es gab in den KZs Gedichte, und entgegen aller anderen Vermutungen gibt es auch nach Auschwitz noch Lyrik über das Unaussprechliche. Die „GRUPPE SOUND ESPACE“ verknüpft solche Texte mit einer Musik, die sich von allem Gewohnten weit entfernt und dem Unglaublichen neue Töne und Sounds an die Seite stellt. Basis des Programms „Niemalsland“ sind Gedichte von Häftlingen aus deutschen Konzentrationslagern. Entstanden in einer Extremerfahrung menschlichen Leidens, sind sie gleichzeitig Zeugnisse der Überwindung dieser Situation durch die Kreativität des einzelnen. Die lyrischen Texte waren für die Betroffenen Überlebenshilfe, sicher aber auch Momentaufnahmen der geistigen Freiheit des Menschen unter entwürdigenden Bedingungen. Sie sind heute ein Mahnruf gegen das Vergessen und Verdrängen des dunkelsten Kapitels unserer Geschichte.

Verpflichtung für die Zukunft

Gleichzeitig sieht die GRUPPE SOUND ESPACE darin aber auch eine Verpflichtung für die Zukunft. Ihre moderne, zeitgenössische Musik transportiert die über 70 Jahre alten Texte ins Heute und ins Morgen, stellt ihnen aber auch noch Betrachtungen anderer Menschen zur Seite, die später die historischen Ereignisse lyrisch kommentiert haben. Ein lakonisches Gedicht über das, was man über Adolf Eichmann wissen kann, entstand zum Beispiel erst nach den Nürnberger Prozessen.

Rote Rosen in Dachau

Als Klammer des Programms dient ein Text mit dem Titel „Rote Rosen in Dachau“, eine Toncollage des polnischen Originals steht am Anfang und am Ende der Aufführung. Manche Texte stellen das Unheil offen, schonungslos und teils schockierend dar, lyrisch, bildhaft, verdichtet auf wenige Zeilen. Schließlich handelt es sich um Gedichte, also um viel Dichtes!
Dem stehen aber auch sehr persönliche, intime Zeilen gegenüber, von der zerbrechlichen Schönheit, die nicht nur die Sinne selbst wahrnahmen, sondern die sich auch in der sinnlichen Erinnerung abspielen. In anderen Texten wiederum verschwimmen die Perspektiven, der Zuhörer betritt eine verschwommene Landschaft, die trotzdem schmerzlich scharf ist.

Drei Sprachen, ein Konzept

Die GRUPPE SOUND ESPACE spürt nicht nur den Inhalten, sondern auch den Bildern, Geschichten und vor allem Stimmungen nach und interpretiert sie mit den Mitteln heutiger, experimenteller Musik. In ihren „Klangkonferenzen“ kombinieren die Künstler ruhige, ambienteartige Phrasen mit aufregenden expressionistischen Experimenten. Die ungewöhnlichen Klänge der Musik aus dem 21. Jahrhundert korrespondieren mit den Klang- und Bildqualitäten der lyrischen Texte, Wort und Klang verweben sich dabei zu einem Geflecht aus Musik, Sprache und Geräusch, ergeben so eine Art Hörstück, das sich im freischwebenden Feld zwischen Konzert und Hörspiel befindet. Genauso flirrt die Musik zwischen freier Improvisation, Toncollage und zeitgenössischer ernster Musik.
Wie die Musiker einen eigenartigen Spagat zwischen verschiedenen musikalischen und sprachlichen Ausdrucksformen schaffen, so ist auch der aus drei Worten bestehende Bandname beschaffen: Er vereinigt Wörter aus drei verschiedenen Sprachen, die gemeinsam ein Konzept umreißen.

Die Konzertlesung findet um 15 Uhr in der ehemaligen Synagoge von Braunsbach im Rosensteinsaal in der Burgenlandhalle statt. Einlass ist ab 14.30 Uhr. Für die Veranstaltung wird kein Eintritt erhoben. Zur Deckung der Unkosten werden aber gerne Spenden angenommen. Von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr ist letztmalig die Sonderausstellung „Frau im Judentum“ im Rabbinatsmuseum zu sehen.

Weitere Informationen und Kontakt:

www.rabbinatsmuseum-braunsbach.de

Telefon: 07906-8512

   Sende Artikel als PDF   

„Die Partei AfD: Dichtung und Wahrheit“ – Vortrag in Schwäbisch Hall

„AfD – Dichtung und Wahrheit“ heißt der Titel eines Vortrags von Andreas Kemper am Mittwoch, 15. Oktober 2014, um 20 Uhr im Löwenkeller des Club Alpha 60 in Schwäbisch Hall. Der Eintritt ist frei.

Vom Club Alpha 60 in Schwäbisch Hall

Wohlstandschauvinismus, rassistische Ressentiments, Demokratiefeindlichkeit

Mit ihrer Anti-Euro-Propaganda versucht die Alternative für Deutschland (AfD) den Eindruck zu erwecken, als ob sie für die Interessen der „kleinen Leute“, also für soziale Gerechtigkeit eintrete. Der Referent Andreas Kemper kommt bei seiner Analyse zu ganz anderen Ergebnissen. In der Partei der selbst ernannten Leistungsträger der Gesellschaft, die sich in ihren schmucken Einfamilienhäusern aggressiv nach »unten« abgrenzen, geht es um Wohlstandschauvinismus, rassistische Ressentiments, Demokratiefeindlichkeit, Elitegehabe und soziale Kälte. Andreas Kemper will über Führungspersonen und die Geschichte, aber auch über Positionen der AfD aufklären. Gemeinsam wollen wir diskutieren, wie ein angemessener Umgang mit der AfD vor Ort aussehen kann. Der Referent Andreas Kemper gilt als einer der besten Kenner der AfD und beschäftigt sich seit mehr als zwei Jahren mit ihrem Umfeld.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.clubalpha60.de/events/?d=2014-10

 

   Sende Artikel als PDF