Vortrag in Schwäbisch Hall: „Regiogeld – Modelle für kooperatives Wirtschaften – Zukunft in unserer Region gestalten mit dem Hohenloher Franken“

Ein Vortrag von Dr. Johannes Engels mit dem Titel „Regiogeld – Modelle für kooperatives Wirtschaften / Zukunft in unserer Region gestalten mit Hohenloher Franken“ findet am Freitag, 27. März 2009, um 20 Uhr im Theatersaal des Alten Schlachthauses in Schwäbisch Hall statt. Der Eintritt ist frei. Organisiert hat den Vortrag der Verein Hohenloher Franken e.V.

Von den Veranstaltern

Seit dem 2. Januar 2009 ist die neue Regionalwährung „Hohenloher Franken“ in der regionalen Umlaufbahn und bei über 60 Unternehmen kann inzwischen damit bezahlt werden.
Um umfassend zu informieren und diese Initiative als Teil einer gesellschaftlichen Aufbruchbewegung darzustellen, hat der Verein Hohenloher Franken e.V. einen Vortrag mit dem Bankenexperten Dr. Johannes Engels organisiert. Im Anschluss stellt der Verein erneut das Konzept des Hohenloher Frankens vor. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Johannes Engels gilt als Experte für Regiogelder
Dr. Engels schloss sein Promotionsstudium der Volkswirtschcaftslehre (VWL ) Mitte der 1980er Jahre ab. Er ist seither im bankwirtschaftlichen Bereich tätig und Bildungsbeauftragter der katholischen Kirche im Bistum Mainz. Er ist ein ausgezeichneter Kenner sowohl der historischen wie auch der gegenwärtigen Regiogelder. Er unterstützt durch seine Vortragstätigkeit die vielen inzwischen in Deutschland existierenden Regiogeld-Initiativen.

Weitere Infos: www.hohenloher-franken.de/

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Offener Brief an den Landtagsabgeordneten Nik Sakellariou (SPD) wegen der Bausparkasse Schwäbisch Hall und dessen Antwort darauf

Offener Brief von Hohenlohe-ungefiltert an den SPD-Landtagsabgeordneten Nik Sakellariou aus Schwäbisch Hall:
Die Stadt Schwäbisch Hall „verdankt“ ihre Gewerbesteuerarmut bekanntlich der unerträglichen Steuerpolitik des SPD-Finanzministers Hans Eichel während der letzten rot-grünen Regierungsperiode. Diese „Unternehmenssteuerreform“ bescherte Banken mit beherrschbaren Anteilen an Bausparkassen die Möglichkeit zu Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sparenden Organschaftskonstruktionen.
Immerhin war die bayerische Staatsregierung  – schon aus Eigeninteresse – clever genug, während des Gesetzgebungsverfahrens dafür zu sorgen, dass dies für die Versicherungswirtschaft nicht möglich sein soll… Die Verluste aus zahllosen fragwürdigen Beteiligungs- und Kreditengagements und abenteuerlichen Spekulationsgeschäften der DZ-Bank werden bereits seit Jahren durch die Gewinne der hochprofitablen Bausparkassentochter Schwäbisch Hall finanziert, die sich bei ihren stets rekordträchtigen Geschäften absatzpolitisch ohne die geringsten Skrupel von zahlreichen staatlichen Förderinstrumenten unterstützen lässt: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, „Wohn-Riester“…

Seit dem Herbst letzten Jahres klagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in mehreren Musterprozessen gegen marktführende Bausparkassen wegen der ihrer Meinung nach unzulässigen Erhebung von Abschluss- und Darlehensgebühren.
Sie beruft sich dabei auf Ausführungen des Vorsitzenden des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der im Sinne vorausgegangener letztinstanzlicher Gerichtsentscheidungen der Auffassung ist, dass separate Entgelte von Geldinstituten nur für Leistungen erhoben werden dürfen, wenn es sich um Dienstleistungen im Interesse der betroffenen Kunden handelt. Davon kann aber zum Beispiel bei den verlangten Abschlussgebühren der Bausparkassen keine Rede sein, da damit nur die Vertriebskosten hereingeholt werden sollen.
Der erste zu verhandelnde Musterprozess richtete sich gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG und fand vor dem Landgericht Heilbronn am 19. Februar 2009 statt.
Doch bereits eine Woche vor dem anberaumten Verhandlungstermin preschten auf Grund einer vom SPD-Landtagsfraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel angestoßenen Initiative die Fraktionen von CDU, FDP und SPD mit einem von der baden-württembergischen Landesregierung im Bundesrat einzubringenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bausparkassengesetzes vor.
Damit soll erreicht werden, dass die Erhebung von Abschlussgebühren nunmehr gesetzlich verankert und damit endgültig abgesichert wird. Dies ist offensichtlich auf die bekanntlich sehr rührige politische Lobbyarbeit des Bausparkassen-Marktführers Schwäbisch Hall zurückzuführen. Man hätte jedoch mindestens erwarten dürfen, dass sich die politisch verantwortlichen Adressaten, zu denen vor allen Dingen auch Sie als Abgeordneter dieses Wahlkreises und Bürger  und Mitglied des Schwäbisch Haller Gemeinderats dieser immer mehr notleidenden Stadt Schwäbisch Hall als erstes darauf besonnen hätten, dass es zunächst darum gehen muss, vor allen Dingen „alte Rechnungen zu begleichen“, indem durch eine entsprechende Steuergesetzänderung dem steuersparenden Verschieben von Gewinnen durch organschaftliche Gewinnabführungsverträge jetzt ein Ende gemacht wird. Es ist ebenso unverantwortlich wie unverzeihlich, dass auch Sie mit der zusammen mit den Regierungsfraktionen beschlossenen Gesetzesinitiative die lobbygesteuerten Interessen vermögender Wirtschaftsunternehmen vor die berechtigten Bedürfnisse der Bürger Ihres Wahlkreises und Wohnortes stellen, die offensichtlich keine Lobby mehr haben.

Antwort von Nikolaos „Nik“ Sakellariou auf den offenen Brief von Hohenlohe-ungefiltert:

Zunächst bedanke ich mich für die Gelegenheit, zum Thema „Abschlussgebühren“ Stellung nehmen zu können.
Uneingeschränkt richtig ist die Kritik, dass Verluste aus Spekulationsgeschäften der DZ-Bank in Frankfurt nunmehr mit den staatlich geförderten Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall kompensiert werden – indem die in Schwäbisch Hall abzuführende Gewerbesteuer mit diesen Verlusten verrechnet werden kann. Im Übrigen allerdings bedauere ich die Wortwahl des offenen Briefes, der sich unsachlicher Wortwahl bedient („unerträglich“, „unverzeihlich“, „unverantwortlich“) – als ob nur eine Position richtig sein kann und alle anderen Positionen somit falsch sind. Außerdem wird von mir in dem offenen Brief tatsächlich erwartet, dass es zunächst darum gehen müsse „vor allen Dingen alte Rechnungen (mit der Bausparkasse?) zu begleichen“.  Das hat nun mit meinem Verständnis von meinen Aufgaben als Abgeordneter gar nichts zu tun.

Im Einzelnen:
1. Auch wenn es in dem Brief schon wieder stand. Es ist und bleibt falsch: Die Möglichkeit, die Gewerbesteuer nunmehr in Frankfurt zu verrechnen, hat nichts mit einer rot-grünen Steuerpolitik zu tun, sondern mit einer Veränderung der Eigentumsanteile der DZ-Bank. Das war schon vorher möglich. Und weiter: Eine Lösung in der Frage der gewerbesteuerlichen Organschaft ist nicht an parteipolitischen Fragen gescheitert, sondern an Landesinteressen. Jede Organschaft hat Verlierer (wie die Stadt Schwäbisch Hall)  und Gewinner (Frankfurt) – die Entscheidung im Bundesrat ist von den Gewinnern getroffen worden. Das konnte die bayerische Landesregierung auch nicht verhindern. Ärgerlich ist, dass dem Verfasser des offenen Briefes dies alles bestens bekannt ist – er es aber trotzdem anders verbreitet.
2. Die Initiative meines Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Claus Schmiedel MdL, die Abschlussgebühren nunmehr gesetzlich abzusichern, unterstütze ich vollständig! Auch als Mitglied des Verwaltungsrates der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfinde ich die Abschlussgebühren für erheblich transparenter als die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Einbeziehung dieser Kosten des Vertrages in die Kreditzinsen. Das wäre das Gegenteil von Transparenz. Davon bin ich auch als Kunde und Verbraucher überzeugt.
3. Die Auswirkungen eines anderslautenden Urteils für die Beschäftigten der Bausparkassen wären verheerend. Nachdem sich die meisten Bausparkassen in Deutschland in Baden-Württemberg befinden – und somit auch die Beschäftigten und deren Familien – ist es mir nicht egal, was auf diese Menschen zukommt. Insofern begrüße ich das Urteil des LG Heilbronn wegen seiner positiven Auswirkungen auf die Beschäftigten aller Bausparkassen in Baden-Württemberg. Das ist der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen zwar egal, aber mir als Abgeordneten aus Schwäbisch Hall im Landtag von Baden-Württemberg eben nicht.
4. Ich unterstütze die Initiative der SPD im Landtag aber auch deswegen, weil ich die Philosophie des Bausparens für zukunftsweisend halte und deswegen ihren Erhalt als bedeutendem Wirtschaftszweig wünsche. Das Bausparen ist das „Finanzprodukt“, das als einziges den Ansparer nicht übervorteilt, sondern zur nachhaltigen Bildung von Eigenkapital (und Sparverhaltens) führt. Auch die Philosophie, die dahinter steht, nämlich erst nach der Bildung von Eigenkapital das Risiko einer Bauinvestition zu übernehmen, schützt dieses System vor Zusammenbrüchen wie in Amerika. Finanzprodukt ist eben nicht gleich Finanzprodukt.
5. Die Rechtswidrigkeit der Abschlussgebühr hätte für die Bausparkassen den Ruin bedeutet, ohne dass dafür den Verbrauchern ein dieses rechtfertigender Vorteil gegenüber gestanden hätte. Es hätte zudem eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in Baden-Württemberg und Schwäbisch Hall selbst bedroht. Das Gegenteil zu erreichen ist aber mein Amtsverständnis.

Nikolaos „Nik“ Sakellariou MdL

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Initiative für Erneuerbare Energien fordert vom Regionalverband Planungsänderung zur Fotovoltaik

Stellungnahme der Energie-Initiative Kirchberg zur öffentlichen Anhörung des Regionalverband-Planentwurfes zur Fotovoltaik. Die öffentliche Anhörung endete laut Gerhard Kreutz, Vorsitzender der Energie-Initiative Kirchberg am 16. März 2009. Nach seiner Ansicht geht es jetzt in die heiße Phase: „Wird der Plan Wirklichkeit, könnte dies das weitgehende Aus für solche Kraftwerke im Landkreis bedeuten. Es wäre nach der Windkraft die zweite Technologie, die vom Land Baden- Württemberg ausgebremst würde. Bezeichnenderweise fand der Vorgang unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit statt“, schreibt Kreutz in seinem Brief an den Regionalverband. Es geht dabei konkret um die Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – hier: Anhörung gemäß § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG). Weitere Infos zum Planverfahren: www.regionalverband-heilbronn-franken.de/aktuelles/aktuelles_projekte.htm

Der Brief der Energieinitiative Kirchberg an den Regionalverband Heilbronn-Franken vom 14. März 2009 im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Energie- Initiative Kirchberg e. V. ist seit 15 Jahren im Bereich umweltfreundliche Energieversorgung tätig und hat u. a. den Beschluss des Landkreises Schwäbisch Hall von 2006, die Energieversorgung  im Kreis Hall langfristig auf Erneuerbare Energien umzustellen, hauptverantwortlich auf den Weg gebracht. Aus energiewirtschaftlicher, klima- und arbeitsmarktpolitischer Sicht stellt die o.a. Teilfortschreibung des Regionalverbandes eine ganz erhebliche Einschränkung der Entwicklung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen dar.

Vorausgeschickt wird, dass die Installation von Fotovoltaikanlagen im Außenbereich maßvoll und in Übereinstimmung mit den zu berücksichtigenden sonstigen Belangen stehen soll.
Ergänzend dazu muss festgestellt werden, dass viele, vor allem gewerblich genutzte Dachflächen für Fotovoltaikanlagen nicht zur Verfügung stehen – aufgrund baulicher Gegeben- heiten oder weil die Nutzung anderweitig festgeschrieben ist.

Die Energie-Initiative Kirchberg e. V. nimmt in konkreter Weise Stellung zum Planentwurf:

1. Das beschleunigte Tempo der Klimaerwärmung erfordert die beschleunigte Umstellung des fossilen Energiesystems auf Erneuerbare Energien.
2. Die Kostensteigerung der fossilen und atomaren Energieträger aufgrund der zunehmenden Verknappung belastet die Verbraucher in zunehmendem Maß.
3. Die Ausbauziele der baden-württembergischen Landesregierung werden durch restriktive Maßnahmen wie die des Regionalverbandes nicht zu erreichen sein.
4. Der Planungsentwurf berücksichtigt das gewaltige Potenzial der Freiflächen- Fotovoltaik in keiner Weise: Bei einer angenommenen Leistung von 50 Megawatt pro Quadratkilometer ergibt sich eine mögliche installierte Leistung von rund 1200 Megawatt, wenn nur 0,5 % der Fläche der Region bebaut würde.
Bei Kosten von rund 3500 € pro kW Leistung entspricht dies einer Investition von knapp 4 Milliarden Euro! Keine andere Wirtschaftssparte kann auch nur annähernde Investitionsperspektiven aufweisen! Eine installierte Leistung von 1200 MW bedeutet eine Stromproduktion von rund 1,2 Milliarden kWh, was dem durchschnittlichen jährlichen Strombedarf von 1,2 Millionen Privatpersonen entspricht – 25% mehr als Einwohner in der Region.
5. In Zusammenhang mit der vorangegangenen Darlegung ergibt sich ein erhebliches Potenzial an Arbeitsplätzen, die dadurch geschaffen und danach gesichert wären.
6. Der Planentwurf nimmt den Kommunen die Möglichkeit, vor Ort planvoll und in Übereinstimmung mit der Bevölkerung zu agieren. Gleichzeitig wird die verfasssungsrechtlich verankerte Daseinsvorsorge der Kommunen in  unzulässiger Weise beschnitten.
Die dargelegten Argumente verdeutlichen, dass der Planentwurf des Regionalverbandes einer Verhinderungsplanung gleichzustellen und deshalb entschieden abzulehnen ist. Aus den genannten Gründen ersuchen wir den Regionalverband um Überarbeitung des Planentwurfes im Hinblick auf eine zukunftsfähige Energieversorgung in der Region.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kreutz
1. Vorsitzender

Info: kraftwerke_der_region

Bekanntmachung des Regionalverbands Heilbronn-Franken vom 12. Januar 2009:

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – gemäß § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 338). Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Heilbronn-Franken hat am 13. Juli 2007 die Aufstellung der Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Fran-
ken 2020 beschlossen. Am 8. Dezember 2008 hat die Verbandsversammlung beschlossen, dazu das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 3 LplG durchzuführen. Gegenstand der Teil-
fortschreibung zur räumlichen Steuerung regionalbedeutsamer Fotovoltaikanlagen in der Region Heilbronn-Franken sind Leitlinien zur Fotovoltaiknutzung, Festlegungen zu Standorten und zu freizuhaltenden Bereichen sowie Grundsätze zur räumlichen Steuerung der Fotovoltaik durch Gemeinden. Der Planentwurf, seine Begründung und der Umweltbericht liegen vom 26. Januar 2009 bis einschließlich 27. Februar 2009 zur kostenlosen Einsicht für jedermann bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:
Regionalverband Heilbronn-Franken, Frankfurter Str. 8, 74072 Heilbronn, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr und von Montag bis Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung.
Stadt Heilbronn, Planungs- und Baurechtsamt, Cäcilienstr. 45, 74072 Heilbronn Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch 8.30 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 18.00 Uhr, Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr.
Landratsamt Heilbronn, Bauen, Umwelt und Planung, Allee 6, Zimmer 403, 74072 Heilbronn, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch 13.30 bis 18.00 Uhr.
Landratsamt Hohenlohekreis, Allee 17, Umwelt- und Baurechtsamt, Gebäude A, Zimmer 229, 74653 Künzelsau, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr.
Landratsamt Schwäbisch Hall, Münzstr. 1, Bau- und Umweltamt, Zimmer 322, 74523 Schwäbisch Hall, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 13.00 bis 15.30 Uhr, Donnerstag 13.00 bis 17.00 Uhr.

Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Gartenstr. 1, Bauamt, 2. OG, 97941 Tauberbischofsheim, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr. Die zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen sind gleichzeitig auf der Homepage des Regionalverbands Heilbronn-Franken (www.regionalverband-heilbronn-franken.de) eingestellt.
Zu dem Planentwurf, seiner Begründung und dem Umweltbericht kann sich jedermann gegenüber dem Regionalverband Heilbronn-Franken während der Auslegungsfrist schrift-
lich, zur Niederschrift oder elektronisch äußern.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken prüft die vorgebrachten Anregungen und Bedenken und teilt das Ergebnis der Prüfung der jeweiligen Person mit. Sind Anregungen und Be-
denken mit im Wesentlichen gleichem Inhalt von mehr als 50 Personen zu prüfen, kann die Mitteilung des Prüfungsergebnisses in der Weise erfolgen, dass Einsicht in das Ergebnis
beim Regionalverband, einem Stadt kreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung
hingewiesen.
Heilbronn, den 12.01.2009
gez.:
Helmut Himmelsbach
Verbandsvorsitzender

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