„20 Jahre Bahnreform: Dichtung und Wahrheit“ – Vortrag in Schwäbisch Hall

„20 Jahre Bahnreform: Dichtung und Wahrheit“ lautet der Titel einer Veranstaltung am Montag, 24. März 2014, um 20 Uhr in Schwäbisch Hall mit dem Verkehrsexperten Winfried Wolf. Diese findet in der Kultbucht, Haalstraße 9, Schwäbisch Hall statt.

Zugesandt von Paul Michel, Schwäbisch Haller Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21

Schlechte Bilanz der Bahnreform nach 20 Jahren

Am 14. Januar 2014 wurde die Bahnreform zwanzig Jahre alt. Anlass, Bilanz zu ziehen, was die Versprechungen waren und was aus ihnen geworden ist. Aus diesem Grund haben wir den Verkehrsexperten Winfried Wolf eingeladen. Und die – so viel sei schon verraten – fällt nicht besonders positiv aus.

Qualität des Bahnverkehrs hat dramatisch abgenommen

Kritiker sahen in der Bahnreform bereits damals die Verschleierung der Bahnprivatisierung. Und sie sagten Verhältnisse voraus, wie es sie zum Beispiel im Sommer 2013 in Mainz und Umgebung gab. Nur im hoch subventionierten Nahverkehr gibt es eine Steigerung der Fahrgastzahlen. Die Qualität des Bahnverkehrs hat dramatisch abgenommen: Die Verspätungen nahmen zu, Ausfälle von Zügen sind heute an der Tagesordnung. Im Nahverkehr hat sich inzwischen ein Schein-Wettbewerb breitgemacht, in dem es vor allem um ein Drücken der Löhne geht. Inzwischen gibt es auch einen spürbaren Abbau der Sicherheit im Schienenverkehr.

„So dezentral wie möglich, so zentral wie nötig“

Winfried Wolf legt in der Veranstaltung auch dar, wie eine überzeugende Struktur der Bahn und eine Verkehrs- und Bahnpolitik aussehen müssen. Er plädiert in diesem Kontext für öffentliche Eigentumsformen mit dem Grundsatz «so dezentral wie möglich, so zentral wie nötig».

Buch: „Eisenbahn und Autowahn…“

Winfried Wolf (geboren am 4. März 1949 in Horb am Neckar) ist Journalist, Politiker und Politikwissenschaftler. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Verkehrspolitik, darunter das Standardwerk „Eisenbahn und Autowahn. Personen- und Gütertransport auf Schiene und Straße. Geschichte, Bilanz, Perspektiven.“

Wolf engagiert sich gegen die Privatisierung der Deutschen Bahn AG

Winfried Wolf ist unter anderem aktiv im  Aktionsbündnis „Bahn für Alle“, das sich seit Jahren gegen die Privatisierung der Deutschen Bahn AG engagiert und für eine wirkliche  Verkehrswende, für eine konsequente Politik für die Schiene und damit für eine Bahn für alle zu einsetzt.

Kurzinformation:

Vortrag „20 Jahre Bahnreform: Dichtung und Wahrheit“, Montag, 24. März 2014, um 20 Uhr in der Kultbucht, Haalstraße 9, Schwäbisch Hall.

Die Organisatoren:

Schwäbisch Haller Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21,  Umweltzentrum, VCD, Die Linke KV Schwäbisch Hall/ Hohenlohe,  Verdi Ortsverein Schwäbisch Hall, Club Alpha 60, Bürgerforum, Internationale sozialistische Linke (isl)

Weitere Informationen im Internet über Stuttgart 21:

http://www.bei-abriss-aufstand.de/

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„Wird nachhaltig Energie erzeugt, oder nur die Landschaft verschandelt?“ – Vortrag in Schwäbisch Hall über Windkraft in Hohenlohe

Die Energiewende – vor allem der Bau von Windkraftanlagen – ist eines der umstrittensten landespolitischen Themen in Baden-Württemberg. Erwin Schweizer, Windkraftunternehmer aus Bopfingen, spricht am Dienstag, 18. März 2014, um 19 Uhr im Haus der Bildung in Schwäbisch Hall über Windkraft in unserer Region Hohenlohe – und stellt sich kritischen Fragen sowie einer offenen Diskussion.

Von Marcel Miara, Fachbereichsleiter Gesellschaft/Politik/Umwelt der Volkshochschule Schwäbisch Hall

Tragen Windkraftanlagen durch Infraschallemissionen zu Gesundheitsgefährdungen bei?

Ist die Windkraft unverzichtbarer Teil nachhaltiger Energieherstellung, oder verschandelt sie das Landschaftsbild und trägt mit Geräuschen sowie Infraschallemissionen zu Gesundheitsgefährdungen bei? Unter anderem diese Fragen werden in dem Vortrag angesprochen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Volkshochschule Schwäbisch Hall e.V., Marcel Miara, Fachbereichsleiter Gesellschaft/Politik/Umwelt, Fachbereichsleiter Deutsch, Salinenstraße 6-10, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791/97066-17

Fax: 0791/97066-29

Internet:

http://www.vhs-sha.de/startseite.html

 

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„Merkel will uns Gen-Honig unterjubeln“ – Namentliche Abstimmung heute ab 15.30 Uhr im Bundestag

„Merkel will uns Gen-Honig unterjubeln: namentliche Abstimmung heute ab 15.30 Uhr im Bundestag“, schreibt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner in einer Pressemitteilung.

Vom Bundestagsbüro Harald Ebners (Bündnis 90/Die Grünen)

„Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen“

Zum Grünen Antrag „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ (Drucksache 18/578, im Anhang unten), der gestern von den Koalitionsvertretern in den Ausschüssen abgelehnt wurde und über den heute (Donnerstag, 13. März 2014), ab 15.30 Uhr, im Bundestag beraten und abgestimmt wird, erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Das „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat 2011 klargestellt: Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen ist wie eine Zutat im Honig zu werten und muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Genfood ist dann nicht mehr erkennbar

Dieses klare Urteil des höchsten europäischen Gerichts will die EU-Kommission mit tatkräftiger Unterstützung von der Regierung Merkel jetzt durch eine Änderung der Honigrichtlinie unterlaufen. Pollen soll einfach zu einem „natürlichen Bestandteil“ umdefiniert werden. Das hätte zur Folge, dass selbst kanadischer Rapshonig, der fast ausschließlich von Gen-Raps stammt, nicht als Genfood erkennbar wäre. Dabei ist klar, dass die manipulierte Erbsubstanz im Pollen vollständig erhalten bleibt. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum Honig als einziges Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden soll, wenn er intakte gentechnisch veränderte DNA enthält. Verschleierung ist keine akzeptable Strategie, um mit Gentech-Verunreinigungen umzugehen!

Klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung

Was EU-Kommission und Bundesregierung hier klammheimlich planen, ist ein klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung. Erneut zeigt sich, dass für Angela Merkel die Interessen der Konzern-Lobby und die Freihandelsverhandlungen mit den USA und Kanada wichtiger sind als die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher oder der Schutz der Imkerei.

Fadenscheinige Ausreden der SPD-Fraktion

Völlig unverständlich ist das Verhalten der SPD-Fraktion, die sich noch vor einem Jahr in einem rot-grünen Antrag für den Erhalt der Kennzeichnungspflicht eingesetzt hat und heute ihre Ablehnung des Grünen-Antrages mit fadenscheinigen Ausreden begründet. Auch die CSU redet zwar gerne von Gentechnikfreiheit, handelt aber ebenfalls nicht danach.

Deutschland dem Kommissionsplan nicht zustimmen

Wie bereits beim Genmais 1507 versucht die Regierungskoalition erneut, Deutschlands Bedeutung in Brüssel kleinzureden. Dabei bestehen sehr gute Chancen, noch eine Sperrminorität gegen den Kommissionsvorschlag zur Änderung der Honigrichtlinie zu erreichen. Dazu darf Deutschland aber dem Kommissionsplan nicht zustimmen. Entgegen anderslautender Behauptungen aus Koalitionsreihen ist das Verfahren auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen.

Nicht als tatenloser Sonntagsreden-Gentechnikkritiker dastehen

Wer nicht als tatenloser Sonntagsreden-Gentechnikkritiker dastehen will, stimmt heute im Plenum des Bundestages für unseren Antrag. Die Menschen im Land lassen sich nicht wiederholt für dumm verkaufen, sondern messen ihre Abgeordneten an Taten!

Live-Übertragung aus dem Bundestag

Debatte und Abstimmung werden heute (Donnerstag, 13. März 2014) voraussichtlich ab zirka 15.30 Uhr live auf der Internetseite http://www.bundestag.de/ und im Fernsehsender PHOENIX übertragen. Die heutige Tagesordnung mit laufend aktualisiertem Zeitablauf finden Sie ebenfalls direkt auf der Startseite http://www.bundestag.de/.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

Der Antrag der Grünen-Abgeordneten „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ (Drucksache 18/578):

Deutscher Bundestag Drucksache 18/578

18. Wahlperiode 19.02.2014

Antrag
der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, Friedrich
Ostendorff, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Matthias
Gastel, Kai Gehring, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn
(Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Cem Özdemir,
Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig
KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit
gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 6. Septem-
ber 2011 in der Rechtssache C-442-09 („Honig-Urteil“) festgestellt, dass Honig,
der Pollen mit gentechnisch verändertem Erbgut und gentechnisch veränderten
Proteinen enthält, ein Lebensmittel mit Zutaten, die aus gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) hergestellt wurden, gemäß der Verordnung (EG) Nr.
1829/2003 darstellt (wörtlich: „dass dann, wenn ein Stoff wie Pollen, der gene-
tisch veränderte DNA und genetisch veränderte Proteine enthält, nicht als GVO
angesehen werden kann, Produkte wie Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die
einen solchen Stoff enthalten, „Lebensmittel, die … Zutaten enthalten, die aus
GVO hergestellt werden“, im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Ver-
ordnung Nr. 1829/2003 darstellen“).
Damit wäre Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen
enthält, im Sinne derselben Verordnung als „genetisch verändert“ zu kennzeich-
nen.
Die Europäische Kommission hat am 21. September 2012 einen Vorschlag für
eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2001/101/EG über Honig („Honig-
richtlinie“) vorgelegt. Darin soll Pollen allgemein – und damit auch der Pollen
von gentechnisch veränderten Pflanzen – als „natürlicher Bestandteil“ von Honig
Drucksache 18/578 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
eingestuft werden. Nach Auffassung der Kommission wäre dadurch eine Kenn-
zeichnung von Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen
enthält, nicht mehr erforderlich. Dies würde selbst für sortenreinen Rapshonig
gelten, der praktisch vollständig auf Grundlage von gentechnisch verändertem
Raps erzeugt wurde und damit fast ausschließlich dessen Pollen enthält.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich in den Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament und
der Europäischen Kommission über die geplante Änderung der Honig-
richtlinie dafür einzusetzen, dass die Kennzeichnungspflicht im Sinne
der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 von Honig, der Pollen von gentech-
nisch veränderten Pflanzen enthält, entsprechend der Intention des
EuGH-Honigurteils in der Honigrichtlinie klargestellt wird (siehe auch
Bundesratsdrucksache 569/12 vom 23. November 2012).
Um Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewähr-
leisten, sollte ein Weg gefunden werden, um erkennbar zu machen, ob
Honig gentechnisch veränderten Pollen enthält oder nicht;

2. falls dieses Ziel in den Trilogverhandlungen nicht erreicht werden kann:

a) sich in den Trilogverhandlungen dafür einzusetzen, dass in der ge-
planten Änderung der Honigrichtlinie darauf verzichtet wird, eine
Festlegung zu treffen, dass es sich bei Pollen gentechnisch verän-
derter Pflanzen in Honig um einen „natürlichen Bestandteil“ han-
delt;

b) die Änderung der Honigrichtlinie im Rat der Europäischen Union
abzulehnen, falls in dem zur Abstimmung gestellten Vorschlag
nicht auf diese Festlegung verzichtet wird.

Berlin, den 19. Februar 2014
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung:

Die für Landwirtschaft und Verbraucherschutz verantwortlichen Kommissare der Europäischen Union, Tonio Borg und Dacian Ciolos, haben am 9. Dezember 2013 in einem Schreiben an die Organisation „Foodwatch“ betont, dass die Kommission es für notwendig erachtet, die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher über die Präsenz gentechnisch veränderter Organismen in Futter- und Lebensmitteln korrekt zu informieren.

Auch der ehemalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hans-Peter Friedrich betonte in einem Interview mit der „Nordwestzeitung“ vom 7. Februar 2014: „Die Verbraucher müssen wissen, wenn sie ein gentechnisch verändertes Produkt kaufen.“

Der jetzt vorliegende Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Honig-Richtlinie würde diese Information der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher gerade nicht ermöglichen. Selbst ein sortenreiner Rapshonig aus Nordamerika, der praktisch vollständig auf Grundlage von gentechnisch verändertem Raps erzeugt wurde und damit fast ausschließlich dessen Pollen enthält, dürfte nach diesem Vorschlag ohne jede Kennzeichnung in den Handel gebracht werden.

Die Frage, ob der Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in Honig „technisch nicht zu vermeiden“ sei im Sinne von der Verordnung (EG) 1829/2003, ist zu verneinen, solange nicht alles Mögliche unternommen wurde, um den Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in den Honig zu minimieren, zum Beispiel durch die Festlegung und Einhaltung eines ausreichend großen Mindestabstands zwischen dem Bienenstock und dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen.

Das Anliegen der Kommission, eine Klarstellung zur Kennzeichnung von Honig, der Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen enthält, zu treffen, wird mit der vorgeschlagenen Änderung nicht erreicht. Die Rechtsunsicherheit wird durch den Widerspruch zum Honig-Urteil des EuGH noch vergrößert, damit sind weitere Gerichtsverfahren zu erwarten.

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„Gemeinwohl vor Wirtschaftsinteressen: Handelsabkommen TTIP und CETA stoppen“ – Online-Petition unterschreiben

„Gemeinwohl vor Wirtschaftsinteressen: Handelsabkommen TTIP und CETA stoppen! Eine Botschaft an die Kandidatinnen und Kandidaten für das EU-Parlament“ lautet eine Online-Petition der Organisation attac.

Von der Organisation attac

Weitreichende Handels- und Investitionsabkommen (TTIP und CETA)

Derzeit verhandelt die EU mit den USA und Kanada über weitreichende Handels- und Investitionsabkommen (TTIP und CETA). Wir erklären als Bürgerinnen und Bürger:

– Wir fordern ein Ende intransparenter Verhandlungen hinter verschlossenen Türen und eine demokratische Neugestaltung der EU-Handelspolitik.

– Eine Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucher­schutz­standards sowie Finanzmarkt­regeln durch TTIP oder CETA ist inakzeptabel. Auch eine Einschränkung zukünftiger politischer Handlungs­spielräume lehnen wir ab.

– Banken und Konzerne dürfen keine neuen Klagerechte gegen Staaten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) vor privaten Schieds­gerichten erhalten, durch die sie demokratisch getroffene Entscheidungen hintertreiben können.

– Aus diesen Gründen müssen die Verhandlungen zu TTIP und CETA sofort abgebrochen werden. Wir fordern die Mitglieder des EU-Parlaments auf, sich offen für ein Ende dieser Verhandlungen einzusetzen und, sollten die Verträge dennoch zur Ratifizierung vorgelegt werden, diese zu verweigern.

Wir werden die Unterschriften dieser Petition vor der Europawahl Ende Mai 2014 an die Kandidatinnen und Kandidaten für das EU-Parlament überreichen.

Petition unterschreiben:

www.attac.de/ttip-stoppen

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„Wer Krieg führt, beginnt ihn immer mit Lügen“ – Leserbrief von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall

„Wer Krieg führt, beginnt ihn immer mit Lügen“ Diese Erkenntnis ist hinreichlich bekannt und es scheint immer noch der Glaube vorzuherrschen, die Heuchelei werde nicht durchschaut: Dem russischen Präsident Vladimir Putin wird Völkerrechtsbruch vorgeworfen, in einer Hysterie den Ausschluss aus den G8-Staaten zu fordern und wirtschaftlichen Sanktionen zu fordern.

Leserbrief von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall

Der kalte Krieg wurde nach 1990 nie beendet

Der völkerrechtswidrigen Kriegseinsätze gegen Jugoslawien und Afghanistan durch die USA und die NATO-Staaten wurden mit Lügen begonnen, die Länder wurdne völlig zerschlagen, wirtschaftlich kaputt gemacht und dass Menschenrechtsverletzungen der Grund waren, kann auch nicht mehr ernsthaft als Begründung angeführt werden. Der politische Umgang mit der selber herbeigeführten Ukraine-Krise macht deutlich, dass der kalte Krieg nach 1990 nie beendet wurde. Im Gegenteil: Die NATO ist ist bis an die Grenzen Russlands vorgerückt und die Aufstellung neuer Raketen in Osteuropa sind wohl ein Naturvorgang.

USA wollen einzige Weltmacht sein

Vor 17 Jahren analysierte Zbiegniew Brzezinski, ehemaliger Sicherheitsberater einiger US Präsidenten, dass die einzige Weltmacht USA alles dafür tun müsse, dass sie die Einzige bleibe. Die Ukraine müsse aus seiner Sicht aus dem russischen Machtbereich herausgebrochen werden, um Russland nicht wieder auf die Füße kommen zu lassen. Fakt ist: Die sogenannten neuen Machthaber ergriffen die Macht auf verfassungswidrige Weise, so interne Papiere des US-Analysedienst Stratfor, indem sie genau jene Verfassung der Ukraine von 2004 verletzten, die sie gleich nach ihrer Machtübernahme wieder in Kraft setzten. Stratfor kommentierte dies so: Diese Rechtsmängel seien nicht so schlimm, weil die Ukraine keine so ehrwürdige Tradition wie die USA hätten.

Arsenjuk-Regime wird von seinen westlichen Förderern schnell anerkannt

Das Arsenjuk-Regime wird von seinen westlichen Förderern schnell anerkannt. Es ist ganz mit einem einfachen Bild vergleichbar: Ich kaufe auf einem Flohmarkt ein Fahrrad, von dem ich weiß oder wissen muss, dass es gestohlen wurde. Dann bin ich bösgläubig und auf das Eigentumsrecht kann ich mich auch nicht berufen. Ich habe die faktische Sachherrschaft, weil das Rad in meinem Keller steht. Juristisch ist das bei der Staatsgewalt auch nicht anders oder ich setze das Faustrecht ein.

Es geht um geostrategische Überlegungen

Zum Abschluss noch eine Anmerkung zur Krim und dem Einsatz russischer Truppen dort: Warum Russland seine Truppen nun aus den Kasernen holt, hat auch damit zu tun, dass auf der Krim tatsächlich 1,5 Millionen Russen und Russinnen leben, die nach den nationalistischen Exzessen auf dem Maidan Angst um ihre Sicherheit haben müssen. Die USA und die NATO-Staaten würden genauso handeln. Die antikommunistische Hetze gegen Putin und Russland soll verdecken, dass es um geostrategische Überlegungen geht.

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„Musik mit ultra-melodischen elektronischen Elementen“ – The Luka State spielen in Crailsheim

Eine junge Rock-Pop-Band namens THE LUKA STATE betritt am Freitag, 21. März 2014, um 20 Uhr die 7180-Bar in Crailsheim. Die drei britischen Jungs rund um The Luka State erzeugen mit ihrer Musik die herkömmlichen Strukturen der Pop- und Rockmusik, gepaart mit ultra-melodischen elektronischen Elementen.

Von Harald Haas, Betreiber der 7180-Bar in Crailsheim

Debütalbum ist nur noch einen Steinwurf entfernt

The Luka State bieten eine dringend benötigte, frische, moderne Interpretation britischer Musik, die durch den jugendlichen Ehrgeiz der Jungs sofort überzeugt. Produzent Sam Williams (unter anderem Supergrass, Plan B, The Go!) begleitete die drei Jungs aus Winsfordin in den vergangenen zwölf Monaten und das Debütalbum ist nur noch einen Steinwurf entfernt. Für den finalen Schliff der letzten Tracks holte sich The Luka State keinen Geringeren als Dave Eringa, den langjährigen Produzenten der Manic Street Preachers und Idlewild mit ins Boot.

Vier US-Touren  in den vergangenen Monaten

The Luka State absolvierten in den vergangenen Monaten insgesamt vier US-Touren. Nun sind sie bereit für Europa, insbesondere für die 7180-Bar und Crailsheim. Die Türen öffnen um 20 Uhr.

Weitere Informationen im Internet über die Band The Luka State:

https://www.youtube.com/watch?v=tAQeBrjs_MI

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„Blüh- und Ackerrandstreifen anlegen – aber richtig!“ – Vortrag in Rot am See

Mit der Wärme im Frühling werden Honigbienen, Wildbienen, Schmetterlinge und andere blütenbesuchende Insekten wieder aktiv. Auf ihren Nahrungsflügen besuchen sie unermüdlich Nutz- und Wildpflanzen und spielen so eine ganz wichtige Rolle für deren Bestäubung. Von Landwirten extra angelegte Blüh- und Ackerrandstreifen helfen den nützlichen Tieren dabei sich fortzupflanzen und zu überleben.

Vom NABU Rot am See

Samen für insektenfreundliche Blühstreifen gewinnen

Eine gemeinsame Informationsveranstaltung zur Förderung der Blüh- und Ackerrandstreifen bietet der Bezirksimkerverein Gerabronn und die NABU-Gruppe Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/Schrozberg am Donnerstag, 20. März 2014, um
20 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Rot am See. Johannes Rieger von der Firma Rieger-Hofmann aus Blaufelden-Raboldshausen erklärt in einem Vortrag, wie Samen für insektenfreundliche Blühstreifen gewonnen, sie richtig angelegt und die Maßnahmen vom Land gefördert werden.

Blühstreifen schaffen einen Erosionsschutz

“Blühstreifen sind ein wertvolles Stück Landschaft“, erklärt Prof. Dr. Ulrich Kreutle von der NABU-Gruppe Rot am See. „Sie bieten vielen Nützlingen einen Lebensraum, die wiederum Schädlinge in Grenzen halten können.“ Neben unzähligen Insekten finden auch Spinnen, Vögel und Wildtiere darin einen Rückzugsraum. Zudem wird mit Blühstreifen ein Erosionsschutz geschaffen, der den großflächigen Abtrag der wertvollen Bodendeckschicht verhindert.

Weitere Informationen und Kontakt:

NABU Rot am See, Prof. Dr. Ulrich Kreutle, Iris Mühlberger, Reinsbürg 10, 74585 Rot am See

Telefon: 07958/926390

Fax 079587926393

E-Mail: naburot@t-online.de

Internet:

http://www.nabu-kreis-sha.de/rotamsee/

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„Beim Wählen ans UmFAIRteilen denken“ – Helfen Sie mit, die „Zukunftszeitung“ zu verteilen

Im vergangenen Jahr (2013) hat das „UmFAIRteilen-Bündnis“ für Anfang April 2014 dezentrale Aktionswochen verabredet, um Gesicht zu zeigen für UmFAIRteilung. Wir wollen daran erinnern, dass die Verteilungsfrage ein zentrales Thema bleibt. Denn im Mai 2014 sind gleich in zehn Ländern Kommunalwahlen und für alle gibt’s die Wahl zum Europaparlament.

Newsletter der UmFAIRteilen-Koordination

Nachrichten, die wir seit langem gerne lesen würden

Um die Aktiven vor Ort zu unterstützen, gibt es den Vorschlag nach einer Idee der US-amerikanischen Yes-Men und von Attac eine „Zukunftszeitung“ zu verteilen. Aus „Bild“ wird „Bald“, eine Zeitung, die Nachrichten zur Besteuerung großer Vermögen bringt, wie wir sie seit langem gerne lesen würden.

Vermögenssteuer wieder einführen

Die Zeitung wird das Datum 1. April 2015 tragen, also ein Jahr lang aktuell bleiben – und Ihr werdet staunen, was es dort zu lesen gibt anlässlich der Wiedereinführung der Vermögenssteuer, der Erhebung einer europaweit koordinierten Vermögensabgabe und endlich neuer Möglichkeiten in den Städten und Gemeinden. Natürlich lädt die Zeitung auch dazu ein, sich zu engagieren, damit unsere vorweggenommenen Nachrichten Realität werden können.

Zeitung kann bis 15. März 2014 bestellt werden

Die vierseitige „Bald“ wird in der grafischen Gestaltung und auch in den Textformaten stark an die von uns gar nicht geliebte „Bild“ erinnern und kann noch bis zum 15. März bestellt werden. 1000 Exemplare kosten 90 Euro. Aber es sind durchaus auch Bestellungen kleinerer Chargen möglich. Ganz nach Euren Verteilungsmöglichkeiten vor Ort.

Kontakt per E-Mail und Telefon

Wenn sich Aktive vor Ort vorstellen könnten, eine Verteilaktion zu starten sind Bestellungen per Mail an koordination@umfairteilen.de möglich. Für eventuelle Nachfragen stehe ich Euch Montag bis Mittwoch in der Zeit 11 Uhr bis 16 Uhr unter der Nummer 030-83203918 auch telefonisch zur Verfügung.

Zeitung durch ein regionales Einlageblatt ergänzen

Wir würden uns freuen, wenn viele Aktive, lokale Bündnisse und Gruppen Lust auf die Verteilung haben. Wo besonders viel Schwung vorhanden ist, gäbe es ja auch die Möglichkeit, vor Ort die Zeitung durch ein regionales Einlageblatt zu ergänzen.

Ansprechpartner sind notwendig

Für die Bestellung brauchen wir, eine/n AnsprechpartnerIn (E-Mail, Telefonnummer), eine Liefer- und gegebenenfalls Rechnungsadresse sowie eine Telefonnummer zur Rechnungsadresse für den Lieferdienst. Unser Ziel ist es, dass die Zeitung bis zum 27. März 2014 ausgeliefert wird.

Wir freuen uns auf Eure Bestellungen (bis 15. März 2014).

Herzliche Grüße

Eure UmFAIRteilen-Koordination

Weitere Informationen und Kontakt:

http://umfairteilen.de/start/home/

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„70 Jahre nach Ende der Besatzung immer noch keine Wiedergutmachung erhalten“ – Offener Brief eines griechischen Antifaschisten an Bundespräsident Gauck

Einen Offenen Brief an den deutschen Bundespräsidenten Joachim Gauck hat Manolis Glezos geschrieben. Er fordert Deutschland auf, endlich für die Morde und Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg zu bezahlen. Glezos ist Vorsitzender des Nationalrats für die Einforderung der Kriegsschulden Deutschlands gegenüber Griechenland. Der 91-jährige griechische Antifaschist hat als junger Mann 1941 die Nazifahne von der Akropolis entfernt.

Zugesandt von einem Hohenlohe-ungefiltert-Leser

Der Offene Brief von Manolis Glezos:

Athen, 3. März 2014

Wir begrüßen die Ankunft des deutschen Bundespräsidenten in Griechenland und versichern Herrn Gauck unsere aufrichtige Hochachtung, unsere Wertschätzung sowie unsere solidarischen Verbundenheit mit dem deutschen Volk. Wir wollen aber auch versuchen, an die noch nicht eingelösten Verpflichtungen seines Landes gegenüber der Geschichte zu erinnern.

Säuglinge, Kinder, Frauen und Greise ermordet

Wie wir aus Meldungen in den Medien erfuhren, besucht der Bundespräsident auch die jüdische Gemeinde von Joannina, die fast vollständig dem Holocaust der Nazis zum Opfer gefallen ist: alle Angehörigen der jüdischen Gemeinde von Joannina wurden gewaltsam in die Krematorien des Schreckens gezerrt – nur aus dem einen Grund: sie waren Juden. Der Bundespräsident besucht auch den Märtyrerort Lyngiades, ein kleines Dorf oberhalb von Joannina, in dem Soldaten der Wehrmacht am 3. Oktober 1943 kaltblütig 82 unschuldige und friedliebende Bürger ermordet haben: unter ihnen Säuglinge, Kinder, Frauen und Greise. Dieser Massenmord geriet über Jahrzehnte hin in Vergessenheit, bis ein deutscher Historiker, Professor Christoph Schminck-Gustavus ihn nach mehrjährigen Nachforschungen wieder ans Tageslicht brachte.

Mehr als 100 Massenmorde haben die Nazis in Griechenland verübt

Mehr als 100 solcher Massenmorde, denen Zehntausende von Zivilisten zum Opfer gefallen sind, hat die Nazi-Wehrmacht in Griechenland begangen. 1770 Dörfer wurden in unserem Land niedergebrannt, mehr als 400.000 Wohnhäuser in Schutt und Asche gelegt. So ist unser Land zum Schauplatz einer niemals zuvor gesehenen Tragödie geworden; kein anderes Land hat sie in diesem Umfang und in dieser Gestalt erlitten. Das führte dazu, dass Griechenland nach dem Ende der deutschen Besatzung weniger Einwohner zählte als vor deren Beginn: Bombardierungen, Massenhinrichtungen, Hungertote, Opfer von Epidemien und der Rückgang der Geburtenrate bewirkten einen dramatischen Bevölkerungsrückgang von 13,7 Prozent. Demgegenüber betrug der Bevölkerungsverlust der Sowjetunion 10 Prozent, von Polen 8 Prozent und der von Jugoslawien 6 Prozent. Gleichzeitig erlitt Griechenland eine unsagbare ökonomische Katastrophe: das Land wurde restlos ausgeplündert und seiner Reichtümer beraubt. Archäologische Altertümer und Kunstschätze wurden gestohlen und ins Reich abtransportiert.

70 Jahre nach Ende der Besatzung immer noch keine Wiedergutmachung erhalten

Gleichwohl hat unser Land bis heute, also 70 Jahre nach Ende der Besatzung, immer noch keine Wiedergutmachung erhalten. Und dies obwohl von Deutschland an alle anderen zerstörten Länder bereits Kriegsentschädigungen gezahlt wurden: an alle anderen – nur nicht an Griechenland! Warum? Auch der Besatzungszwangskredit wurde an Griechenland nicht zurückgezahlt – anders als an Polen und an Jugoslawien. Ebenso wenig wurden die geraubten archäologischen Güter und Kunstgegenstände von unschätzbarem Wert zurückgegeben. Warum? Wie erklärt sich diese nicht nachvollziehbare Haltung gegenüber unserem Land?

Mit Taten aufrichtig Reue zeigen

Der Besuch des ersten Bürgers der Bundesrepublik Deutschland in Griechenland, der sich vor den Opfern verneigt, ist zweifellos von hoher symbolischer Bedeutung. Er ist für ihn auch eine Gelegenheit, die Ereignisse in ihrer vollen Tragweite zu begreifen. Es ist daher auch der rechte Moment, dass Deutschland – im Bewusstsein seiner Verantwortung gegenüber den Opfern von nationalsozialistischen Verbrechen – Reue zeigt. Aufrichtig und mit Taten! Es ist Zeit, dass Deutschland endlich die Mauer der Gleichgültigkeit und Härte unserem Land gegenüber durchbricht. Wenn wir den Willen haben, wird auch ein Weg gefunden werden, unseren Konflikt zu lösen: in einvernehmlicher und in uns wechselseitig anerkennender Weise, ohne Feindschaft und Schmerz.

Das Recht wieder herstellen

Unsere Parole ist: Gerechtigkeit, nicht Rache! 70 Jahre nach Ende der Besatzung und 24 Jahre nach der glücklichen Wiedervereinigung Deutschlands ist endlich die Stunde gekommen, dass die Bundesrepublik mit Taten ihre Schuld gegenüber dem Opfer des griechischen Volkes anerkennt, einem Opfer, das in hohem Maße dazu beigetragen hat, nicht nur Europa,  sondern auch Deutschland selber vom Joch der Naziherrschaft zu befreien. So ist dies auch – und vor allem – eine ethische Frage, eine Frage der Wiederherstellung des Rechts. Es ist aber auch eine notwendige Voraussetzung dafür, dass wir endgültig die schwarzen Seiten der nazistischen Vergangenheit hinter uns lassen, dass beide Länder und Völker gemeinsam ein neues Kapitel in ihrer Geschichte aufschlagen: ein Kapitel des Friedens, der Freundschaft und Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung, der Aufrichtigkeit und des gegenseitigen Verständnisses. So werden wir unser Ziel auch für die nachfolgenden Generationen erreichen.

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